Kindergarten-Recht
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Wir klagen den Kita-Platz für Sie ein
  • Über 100.000 Mandanten vertrauen uns

  • Knapp 1 Milliarde Schadensersatz gegen VW erstritten

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Erste Gerichte geben Eltern Recht
Kitaplatz einklagen – Mit Dr. Stoll & Sauer an Ihrer Seite

Seit dem 1. August 2013 haben Sie als Eltern einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Ihr Kind oder Ihre Kinder im Alter zwischen 1 und 3 Jahren. Sollten Sie also nach einer Bewerbung um einen Kitaplatz keinen erhalten, können Sie unter gewissen Voraussetzungen einen Kitaplatz einklagen. Eine Alternative wäre eine Tagesmutter, deren Betreuungsdienste Sie in Anspruch nehmen können.

Als Anwalt für Kita-Recht wissen wir, dass der rechtliche Anspruch auf frühkindliche Förderung in der Theorie gut klingt, aber in der Realität leider anders aussieht. Durch den Mangel an Betreuungsplätzen erhalten Eltern oftmals eine Absage. Finden Sie sich damit nicht ab! Die Rechtsanwälte für Kita-Recht von Dr. Stoll & Sauer unterstützen Sie dabei, Ihr gutes Recht beim zuständigen Träger der Jugendhilfe geltend zu machen und wenn nötig den Kitaplatz einzuklagen.

Vertrauen Sie auf die jahrelange Erfahrung und höchste Expertise unserer Fachanwälte für Verwaltungsrecht, die bisher schon vielen Eltern mit einer Kitaplatz-Klage zu einem Betreuungsplatz verholfen, einen Ausgleich des Verdienstausfalls erzielt oder die Kostenübernahme für eine private Betreuung erwirkt haben. Nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung im Online-Check.

Inhaltsverzeichnis

Wie können Sie einen Kitaplatz einklagen oder Aufwendungsersatz geltend machen?

Damit Sie im Ernstfall erfolgreich einen Kitaplatz einklagen können, sollten Sie bereits im Vorfeld auf einige Dinge achten. Je sorgfältiger Sie dabei vorgehen, desto höher steigen die Erfolgschancen, wenn Sie zusammen mit unserem Anwalt für Kita-Recht einen Kitaplatz einklagen wollen.

Das sollten Sie beachten:

  • Bewerben Sie sich möglichst früh bei mehreren Kitas um einen Kitaplatz, idealerweise schon in der Schwangerschaft.
  • Lassen Sie sich bei fünf bis zehn Kitas auf die Warteliste setzen.
  • Dokumentieren Sie Ihre Anfragen mit Datum und speichern Sie den Verlauf der Kommunikation mit den Kitas.
  • Sammeln Sie alle Absagen, die später als Nachweis beim Kitaplatz-Einklagen dienen.

Wenn Sie bis ungefähr Ende April keine Zusage erhalten, können Sie davon ausgehen, dass Sie keinen Kitaplatz bekommen. Es ist nicht selten, dass Sie nur auf Rückfrage eine Antwort erhalten. Auch solche Rückfragen sollten Sie genau dokumentieren, um die Beweislage zu verbessern, wenn Sie später einen Kitaplatz einklagen.

Sofern Sie keine Zusage von einer Kita direkt erhalten haben, können Sie sich an das Jugendamt wenden, das sich um eine Zuweisung kümmern muss. Erhalten Sie auch von dieser Institution einen Ablehnungsbescheid, können Sie innerhalb der vermerkten Frist, in der Regel von vier Wochen, mit Ihrem Anwalt für Kita-Recht Widerspruch einlegen und den Kitaplatz einklagen.

Unser Tipp: Lassen Sie uns Ihren Klageweg prüfen und Sie in einer kostenlosen Erstberatung über Ihre Möglichkeiten informieren. Grundsätzlich besteht die Option, dass Sie bei der zuständigen Kommune einen Kitaplatz einklagen können. In diesem Fall wird diese gezwungen, Ihnen einen Kitaplatz zur Verfügung zu stellen oder eine Alternative zu schaffen.

Als Rechtsanwalt für Kita-Recht haben wir das Ziel, das Familienrecht zu schützen und Eltern zu helfen, ihren gesetzlichen Rechtsanspruch durchzusetzen. Es stehen uns folgende Wege offen:

  • Kitaplatz einklagen
  • Verdienstausfall geltend machen
  • Kosten für private Betreuung einklagen

Sofern Sie bereits die ersten Absagen von Kitas erhalten, wenden Sie sich unverzüglich an uns als Anwälte für Verwaltungsrecht. Selbst wenn es nicht gleich darum geht, einen Kitaplatz einzuklagen, können wir Sie hinsichtlich des weiteren Vorgehens beraten und Ihnen Ihre rechtlichen Ansprüche erläutern.

Kitaplatz-Anspruch

Was sagt das Sozialgesetzbuch zum Kita-Platz
Wann können Eltern einen Kita-Platz einklagen?

Im § 24 SGB VIII sind die Voraussetzungen des Anspruchs auf Förderung in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege geregelt:

(1) Ein Kind, das das erste Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ist in einer Einrichtung oder in Kindertagespflege zu fördern, wenn

1. diese Leistung für seine Entwicklung zu einer selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit geboten ist oder

2. die Erziehungsberechtigten

a) einer Erwerbstätigkeit nachgehen, eine Erwerbstätigkeit aufnehmen oder Arbeit suchend sind,

b) sich in einer beruflichen Bildungsmaßnahme, in der Schulausbildung oder Hochschulausbildung befinden oder

c) Leistungen zur Eingliederung in Arbeit im Sinne des Zweiten Buches erhalten. […]

(2) Ein Kind, das das erste Lebensjahr vollendet hat, hat bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege. Absatz 1 Satz 3 gilt entsprechend.

(3) Ein Kind, das das dritte Lebensjahr vollendet hat, hat bis zum Schuleintritt Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung. Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe haben darauf hinzuwirken, dass für diese Altersgruppe ein bedarfsgerechtes Angebot an Ganztagsplätzen zur Verfügung steht. Das Kind kann bei besonderem Bedarf oder ergänzend auch in Kindertagespflege gefördert werden.

Fazit unserer Kanzlei: Die Verantwortlichkeit für Kita-Plätze liegt bei den Kommunen.

Stadt Münster akzeptiert Urteil des Verwaltungsgerichts Münster
Eltern in Münster klagen Kitaplatz erfolgreich ein

Seit 2013 gibt es einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr, für Kinder ab drei Jahren besteht dieser bereits seit 1996. Für die unter Dreijährigen fehlen in Deutschland knapp 400.000 Plätze. Eltern aus Münster haben sich jetzt am Verwaltungsgericht Münster einen Kita-Platz erstritten - per einstweiliger Verfügung. In dieser Woche hat die Stadt Münster die Entscheidung des Verwaltungsgerichts akzeptiert. Das Urteil und die Reaktion der Stadt haben Vorbildcharakter für tausende von Fällen in Deutschland. Eltern sollten Klagen, um so den Staat endlich zum Handeln zu zwingen.

Das Verwaltungsgericht Münster betonte in dem Urteil, dass der Mangel an Kita-Plätzen aufgrund der angespannten Personalsituation die grundsätzliche Verpflichtung der Stadt nicht beeinträchtigt. Der Jugendhilfeträger könne sich nicht auf die Unmöglichkeit berufen und müsse uneingeschränkt Betreuungsplätze bereitstellen und gewährleisten. Ob die vorhandenen Betreuungsplätze im Rahmen eines ordnungsgemäßen Verteilungsverfahrens vergeben wurden, ist für den Anspruch unerheblich. Das jeweilige Kind konkurriert nicht mit Gleichaltrigen um die begrenzten Plätze, sondern hat wie alle anderen Kinder einen unbedingten Anspruch auf Förderung. Mehr zum Urteil gibt es in unserer News - hier.

IT-Recht Beratung

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Kitaplatz-Klage – diese Leistungen bieten wir Ihnen als Anwalt für Kitarecht

Sie müssen es nicht erst zum Äußersten kommen lassen, um einen Kitaplatz einzuklagen. Bereits im Vorfeld können wir von der Dr. Stoll & Sauer Sie im Zuge einer Kitaplatz-Klage unterstützen, um den gewünschten Kitaplatz zu erhalten – insbesondere dann, wenn Sie diesen noch nicht gefunden haben. Je eher Sie sich an uns wenden, desto schneller und zielgerichteter können wir einen Kitaplatz einklagen und Sie geraten nicht in eine prekäre Betreuungssituation. Wir sind ebenso in der Lage, hilfsweise auch Schadenersatz für privat zu leistende Betreuungskosten zu erwirken.

Das leisten wir als Rechtsanwalt für Kita-Recht:

  • Rechtsanspruch auf den gewünschten Kitaplatz
  • Ablehnungsbescheid überprüfen
  • Klage auf Verdienstausfall
  • Mündliche Mitteilungsablehnung
  • Einleitung eines gerichtlichen Eilverfahrens
  • Mehrkosten wegen privater Betreuung
  • Prüfung und Erstellung von Betreuungsverträgen für private Kitas

Bedenken Sie immer: Sie haben einen rechtlichen Anspruch auf einen Kitaplatz, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. Wenn Kindertagesstätten und die dafür zuständigen kommunalen Träger ihren Pflichten nicht nachkommen, zögern Sie nicht und schalten Sie uns als Anwalt für Kita-Recht ein. Wir übernehmen alles Weitere, um Ihren Kitaplatz einzuklagen.

Eltern haben ein Recht auf einen Kita-Platz für ihr Kind

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Wir kämpfen für Ihren Kitaplatz

Dr. Stoll & Sauer, Anwalt für Kitaplatz, bietet Eltern und Erziehungsberechtigten eine kostenlose Erstberatung an. Nehmen Sie hierzu gerne Kontakt zu uns auf. Mit uns klagen Sie Ihren gewünschten Kitaplatz oder hilfsweise auch Schadenersatz für private Betreuungskosten sowie Ihren etwaigen Verdienstausfall ein. 

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    1. Kostenlose Erstberatung

    Füllen Sie das Online-Formular aus. Wir prüfen  Ihre Möglichkeiten, trotz Ablehnung einen Kitaplatz zu erhalten.

  • Vertrauen

    2. Rechtliche Durchsetzung

    Sie erteilen uns ein Mandat. Den Rest erledigen wir.

  • Recht bekommen

    3. Kitaplatz oder Schadensersatz

    Sie lehnen sich entspannt zurück, und wir kämpfen für Ihren Kitaplatz oder Schadensersatz.

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Unsere kompetenten Anwälte für Kita-Recht stehen Ihnen zur Verfügung. Im Mittelpunkt unserer Beratung steht die bestmöglichste Lösung für Sie. Melden Sie sich online an.

Fragen und Antworten zum Kitaplatz einklagen

Grundsätzlich sollte der Wunsch der Eltern bezüglich des Kindergartenplatzes berücksichtigt werden. Die Art und Weise, wie Kitas und Einrichtungsträger den Anspruch dabei einschränken können, muss im Einzelfall geprüft werden. Wenden Sie sich dazu gerne direkt an Ihren Anwalt für Kita-Recht.

Wenn Sie später einen Kitaplatz einklagen wollen, lassen Sie sich die Anmeldung bei jeder Kita schriftlich bestätigen und notieren Sie sich die Namen der Ansprechpartner. Haben Sie einen Ablehnungsbescheid oder eine Absage als mündliche Mitteilung erhalten, wenden Sie sich ohne Umwege an Dr. Stoll & Sauer als Anwalt für Kita-Recht, damit Sie innerhalb der gesetzten Frist bleiben.

Wir von Dr. Stoll & Sauer sind in der Lage, beim Kitaplatz-Einklagen in dringlichen Fällen ein gerichtliches Eilverfahren einzuleiten. So können wir den Träger der Jugendhilfe direkt in die Pflicht nehmen, für Sie den gewünschten Kitaplatz doch noch zu organisieren. Zudem besteht auch die Möglichkeit, eine Klage auf Schadensersatz bei der Kommune einzureichen.

Klar. Eltern haben vor Gericht für ihr unter dreijähriges Kind in Münster einen Kita-Platz erkämpft. Das Verwaltungsgericht verpflichtete die Stadt Münster am 7. Juni 2023 aufgrund eines Eilantrages dazu, dem Kind einen Betreuungsplatz mit einer wöchentlichen Betreuungszeit von 45 Stunden anzubieten (Az.: 6 L 409/23). Die Stadt hat nun das Urteil nach einem Medienbericht von „Antenne Münster“ vom 13. Juni 2023 akzeptiert. Gemäß dem Gerichts-Beschluss muss die Stadt dem Kind ab dem 1. August 2023 einen Betreuungsplatz zur frühkindlichen Förderung in einer Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflegestelle bereitstellen. Dieser Platz sollte innerhalb von maximal 30 Minuten von der Wohnung des Kindes erreichbar sein. 

Dr. Stoll & Sauer
Kanzlei für Kita-Recht – mit uns an Ihrer Seite

Ihnen als Eltern steht das sogenannte Wunsch- und Wahlrecht in Bezug auf die Kinderbetreuung zu. Geben Sie sich mit nichts Geringerem zufrieden. Selbst die Wahl der Betreuungszeiten liegt in Ihrer Entscheidungsmacht. Sofern Ihnen im Rahmen des gesetzlichen Regelanspruchs kein Betreuungsplatz angeboten wird, können Sie den Kitaplatz einklagen. Wir als Fachanwälte für Verwaltungsrecht stehen Ihnen mit unserem Know-how für Kita-Recht kompromisslos zur Seite.

Schon gewusst? In unserer Kanzlei stehen Ihnen darüber hinaus beispielsweise auch unsere Anwälte für Sozialrecht, Anwälte für Mietrecht und Anwälte für Arbeitsrecht zur Verfügung.

Kanzlei Lahr

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  • Marc Malleis Fachanwalt für Verwaltungsrecht
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