Keinen Kita-Platz erhalten?
Wir klagen den Kita-Platz für Sie ein
Über 100.000 Mandanten vertrauen uns
Knapp 1 Milliarde Schadensersatz gegen VW erstritten
Schnell – sicher – unverbindlich
Was sagt das Sozialgesetzbuch zum Kita-Platz
Wann können Eltern einen Kita-Platz einklagen?
Im § 24 SGB VIII sind die Voraussetzungen des Anspruchs auf Förderung in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege geregelt:
(1) Ein Kind, das das erste Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ist in einer Einrichtung oder in Kindertagespflege zu fördern, wenn
1. diese Leistung für seine Entwicklung zu einer selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit geboten ist oder
2. die Erziehungsberechtigten
a) einer Erwerbstätigkeit nachgehen, eine Erwerbstätigkeit aufnehmen oder Arbeit suchend sind,
b) sich in einer beruflichen Bildungsmaßnahme, in der Schulausbildung oder Hochschulausbildung befinden oder
c) Leistungen zur Eingliederung in Arbeit im Sinne des Zweiten Buches erhalten. […]
(2) Ein Kind, das das erste Lebensjahr vollendet hat, hat bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege. Absatz 1 Satz 3 gilt entsprechend.
(3) Ein Kind, das das dritte Lebensjahr vollendet hat, hat bis zum Schuleintritt Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung. Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe haben darauf hinzuwirken, dass für diese Altersgruppe ein bedarfsgerechtes Angebot an Ganztagsplätzen zur Verfügung steht. Das Kind kann bei besonderem Bedarf oder ergänzend auch in Kindertagespflege gefördert werden.
Fazit unserer Kanzlei: Die Verantwortlichkeit für Kita-Plätze liegt bei den Kommunen.
Stadt Münster akzeptiert Urteil des Verwaltungsgerichts Münster
Eltern in Münster klagen Kitaplatz erfolgreich ein
Seit 2013 gibt es einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr, für Kinder ab drei Jahren besteht dieser bereits seit 1996. Für die unter Dreijährigen fehlen in Deutschland knapp 400.000 Plätze. Eltern aus Münster haben sich jetzt am Verwaltungsgericht Münster einen Kita-Platz erstritten - per einstweiliger Verfügung. In dieser Woche hat die Stadt Münster die Entscheidung des Verwaltungsgerichts akzeptiert. Das Urteil und die Reaktion der Stadt haben Vorbildcharakter für tausende von Fällen in Deutschland. Eltern sollten Klagen, um so den Staat endlich zum Handeln zu zwingen.
Das Verwaltungsgericht Münster betonte in dem Urteil, dass der Mangel an Kita-Plätzen aufgrund der angespannten Personalsituation die grundsätzliche Verpflichtung der Stadt nicht beeinträchtigt. Der Jugendhilfeträger könne sich nicht auf die Unmöglichkeit berufen und müsse uneingeschränkt Betreuungsplätze bereitstellen und gewährleisten. Ob die vorhandenen Betreuungsplätze im Rahmen eines ordnungsgemäßen Verteilungsverfahrens vergeben wurden, ist für den Anspruch unerheblich. Das jeweilige Kind konkurriert nicht mit Gleichaltrigen um die begrenzten Plätze, sondern hat wie alle anderen Kinder einen unbedingten Anspruch auf Förderung. Mehr zum Urteil gibt es in unserer News - hier.
Keinen Kita-Platz für Ihr Kinder erhalten?
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Wir kämpfen für Ihren Kitaplatz
Dr. Stoll & Sauer, Anwalt für Kitaplatz, bietet Eltern und Erziehungsberechtigten eine kostenlose Erstberatung an. Nehmen Sie hierzu gerne Kontakt zu uns auf. Mit uns klagen Sie Ihren gewünschten Kitaplatz oder hilfsweise auch Schadenersatz für private Betreuungskosten sowie Ihren etwaigen Verdienstausfall ein.
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1. Kostenlose Erstberatung
Füllen Sie das Online-Formular aus. Wir prüfen Ihre Möglichkeiten, trotz Ablehnung einen Kitaplatz zu erhalten.
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2. Rechtliche Durchsetzung
Sie erteilen uns ein Mandat. Den Rest erledigen wir.
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3. Kitaplatz oder Schadensersatz
Sie lehnen sich entspannt zurück, und wir kämpfen für Ihren Kitaplatz oder Schadensersatz.
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Fragen und Antworten zum Kitaplatz einklagen
Grundsätzlich sollte der Wunsch der Eltern bezüglich des Kindergartenplatzes berücksichtigt werden. Die Art und Weise, wie Kitas und Einrichtungsträger den Anspruch dabei einschränken können, muss im Einzelfall geprüft werden. Wenden Sie sich dazu gerne direkt an Ihren Anwalt für Kita-Recht.
Wenn Sie später einen Kitaplatz einklagen wollen, lassen Sie sich die Anmeldung bei jeder Kita schriftlich bestätigen und notieren Sie sich die Namen der Ansprechpartner. Haben Sie einen Ablehnungsbescheid oder eine Absage als mündliche Mitteilung erhalten, wenden Sie sich ohne Umwege an Dr. Stoll & Sauer als Anwalt für Kita-Recht, damit Sie innerhalb der gesetzten Frist bleiben.
Wir von Dr. Stoll & Sauer sind in der Lage, beim Kitaplatz-Einklagen in dringlichen Fällen ein gerichtliches Eilverfahren einzuleiten. So können wir den Träger der Jugendhilfe direkt in die Pflicht nehmen, für Sie den gewünschten Kitaplatz doch noch zu organisieren. Zudem besteht auch die Möglichkeit, eine Klage auf Schadensersatz bei der Kommune einzureichen.
Klar. Eltern haben vor Gericht für ihr unter dreijähriges Kind in Münster einen Kita-Platz erkämpft. Das Verwaltungsgericht verpflichtete die Stadt Münster am 7. Juni 2023 aufgrund eines Eilantrages dazu, dem Kind einen Betreuungsplatz mit einer wöchentlichen Betreuungszeit von 45 Stunden anzubieten (Az.: 6 L 409/23). Die Stadt hat nun das Urteil nach einem Medienbericht von „Antenne Münster“ vom 13. Juni 2023 akzeptiert. Gemäß dem Gerichts-Beschluss muss die Stadt dem Kind ab dem 1. August 2023 einen Betreuungsplatz zur frühkindlichen Förderung in einer Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflegestelle bereitstellen. Dieser Platz sollte innerhalb von maximal 30 Minuten von der Wohnung des Kindes erreichbar sein.
Ihre Anwälte im Kita-Recht
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Marc Malleis
- Fachanwalt für Verwaltungsrecht
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