Kanzlei für Verbraucherrecht
Schadensersatz gegenüber Stromspeicher-Hersteller Senec
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Knapp 1 Milliarde Schadensersatz gegen VW erstritten
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Geschäftsführer Christian Grotz zur Problematik bei Senec
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Am ersten Tag ging Senec-Speicher außer Betrieb
So hatten sich viele Familien, die auf Photovoltaik-Anlagen gesetzt haben, das Ganze nicht vorgestellt: Brennende Stromspeicher, reduzierte Speicherkapazitäten, lahmgelegter Speicher und letztlich kein Strom. Wir haben ein Fallbeispiel aus einem Internetforum vom Mai 2022 beispielhaft herausgenommen – natürlich anonymisiert:
- Eine Familie legte sich eine Photovoltaik-Anlage zu. Kenndaten: 10 kwp mit 5 kw Speicher. Diese wurde im Februar 2022 installiert und am 16. März in Betrieb genommen. Bis hier hin lief alles nach Plan.
- Bereits am ersten Tag wurde der Speicher durch Senec fernabgeschaltet. Senec-Speicher waren in Brand geraten und das Unternehmen ergriff Vorsichtsmaßnahmen. Außerdem bot der Hersteller großzügige Entschädigungen an. Dabei handelt es sich um 25 Euro je angebrochene Woche und Speicher, sofern noch keine 100 Prozent Speicherkapazität erreicht sind.
- Rund einen Monat später ging der Speicher wieder in Betrieb. Wenige Tage später meldete der Speicher einen Fehler im Ladegerät. Der informierte Installateur bestellte ein Ersatzteil und wollte sich wieder melden. Zwei Mal fragte der Verbraucher telefonisch nach, aber das Ersatzteil ließ lange auf sich warten.
- Der nicht funktionierende Speicher schmälert die Wirtschaftlichkeit der Anlage deutlich. Die Probleme mit Senec-Anlagen dauerten viel zu lange an. Wenn das so bleibt, hätten sich die Verbraucher die Anlage so in der Form nicht gekauft.
Probleme mit Senec Stromspeicher sind offensichtlich sehr vielfältig. Teilweise wird in Foren darüber berichtet, dass die Anlage heruntergefahren wird, weil eine Sicherung kaputt ist. Die Verbraucher warten dann wochenlang auf einen Austausch. Hier werden Kunden nicht nur verärgert. Es entsteht auch ein monetärer Schaden, wenn die Anlage außer Betrieb ist.
Erneut Brände in Stromspeicheranlage von Senec
Ganz offensichtlich hat Senec die Probleme nicht in den Griff bekommen. Die Anlagen in den Kellern der Verbraucher werden zu einem Sicherheitsrisiko. Hier einige Vorkommnisse der vergangenen Wochen:
- Am 19. März 2023 brannte in Burladingen in Baden-Württemberg im Keller eines Zweifamilienhauses ein Solarspeicher. Ein Mann wurde durch Rauchgase verletzt. Daraufhin musste Senec am 20. März 2023 erneut einen Teil seiner Speicher im Betrieb reduzieren, um Risiken zu minimieren. Die Verbraucher müssen derzeit mit weniger Leistung und Kapazität der Anlagen leben. Senec arbeitet am Problem. Betroffen von dem Vorfall soll eine ältere Modulgeneration sein.
- Am 29. März 2023 geriet nach Angaben der Feuerwehr der Akku und der Wechseltrichter einer Photovoltaikanlage in Waldbrunn in Brand. Wie Radio Gong weiter berichtete, hatte eine Frau die Rauchentwicklung in ihrem Technikraum bemerkt und die Feuerwehr alarmiert. Die rückte mit einem Großaufgebot an. Weil der Akku zu heiß wurde und die Gefahr bestand, dass er explodieren könnte, kühlten die Einsatzkräfte den Akku erst mit Lüftern und dann in einem Wasserbecken herunter. Verletzt wurde niemand. Ursache für den Schwelbrand war wohl ein technischer Defekt. Am Akku und Wechseltrichter entstand Schaden von rund 10.000 Euro.
Was können Senec-Kunden unternehmen?
Die anhaltenden Probleme mit den Stromspeichern von Senec sorgen für finanzielle Verluste und Ärger bei den Verbrauchern. Welche Ansatzpunkte gibt es, gegen den Hersteller der Stromspeicher vorzugehen?
- Die Möglichkeit von Bränden kann nicht ausgeschlossen werden. Senec hat die Vorfälle im Frühjahr 2022 sehr ernst genommen und die Anlagen per Fernwarte heruntergefahren. Das legt schon nahe, dass es sich bei den Bränden nicht nur um Einzelfälle gehandelt hat, sondern dass die restlichen 64.000-Anlagen auch der Gefahr einer Verpuffung ausgesetzt sind. Hier liegt aus unserer Sicht ein Mangel vor. Mangel- und Gewährleistungsansprüche können geltend gemacht werden.
- Die Abschaltung per Fernwartung tangiert Eigentumsrechte der Verbraucher. Hier muss genau hingeschaut werden, ob Senec diesen Eingriff umsetzen durfte.
- Die monatelange Leistungsbeschränkung der Stromspeicher stellt auch einen Mangel dar. Letztlich verhält sich der Sachverhalt so, als kaufe der Verbraucher ein Auto mit 150 PS und der Hersteller drosselt die Motorleistung später auf 70 PS. Die Verbraucher und Kunden von Senec sind hier geschädigt worden – selbst, wenn Senec Entschädigung in Höhe von 25 Euro pro angebrochene Woche und Speicher in Aussicht gestellt hat. Hat diese Entschädigung jeden Kunden erreicht? Ist die Entschädigung in der Höhe gerechtfertigt?
Fazit: Unsere Kanzlei sieht mehrere Ansatzpunkte, gegen Senec als Hersteller der Stromspeicher vorzugehen. Wir versuchen in einem ersten Schritt die Probleme mit Senec, außergerichtlich zu regeln. Im Ernstfall stehen wir auch gerichtlich für die Mandanten bereit. Wir prüfen jeden Fall individuell.
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Nicht nur Senec hat Probleme: Brand in Anlage von Solarwatt
Erneut schlechte Nachrichten für Besitzer von sogenannten Photovoltaik-Stromspeicheranlagen. Nachdem es bei Home-Speichern der Firma Senec 2022 zu zahlreichen Verpuffungen und Brände gekommen war, hat jetzt offensichtlich auch das Unternehmen Solarwatt Probleme.
Im südbadischen Kehl hat sich nach Angaben der Feuerwehr am 4. März 2023 ein zur Photovoltaik-Anlage gehörender Batteriespeicher erhitzt. Es soll sogar zu kleinen Explosionen im Speicher gekommen sein. Teile der Anlage mussten ausgebaut und ins Freie gebracht werden. Da der Batteriespeicher noch Wärme abstrahlte, sei er im Außenbereich gekühlt und in einem Wasserbad gesichert worden. Die Rauchentwicklung im Keller muss nach Aussagen der Feuerwehr beträchtlich gewesen sein. Den Sachschaden schätzt die Feuerwehr auf mehrere Zehntausend Euro.
Die Familie musste das Haus verlassen, konnte jedoch nach kräftigem Durchlüften in ihr Heim zurückkehren. Solarwatt will den Vorfall untersuchen und hat eine Task-Force gegründet.
Fragen und Antworten zu Problemen mit Home-Stromspeichern
Anfang März 2022 kam es in Stromspeicheranlagen der Firma Senec zu Bränden und Verpuffungen. Obwohl es sich nur drei oder vier Vorfälle handelte, entschloss sich das Unternehmen, 64.000 Anlagen per Fernwartung abzuschalten. Das zeigt, dass Senec die Gefahr von Verpuffungen oder Bränden hoch eingeschätzt hat. Betroffen von der Abschaltung waren nach Angaben des Herstellers folgende Modelle: Senec.Home V3 hybrid, Senec.Home V3 duo und SenecHome V2.1.
Mit Hilfe eines Software-Updates wollte das Unternehmen die Probleme in den Griff bekommen, um die Speicheranlagen wieder in Betrieb zu nehmen. Ziel war es die volle Leistung der Anlagen den Verbrauchern zur Verfügung zu stellen. Eine sogenannte Monitoring-Software mit dem Namen SmartGuard überwacht die Anlage kontinuierlich.
Hier ist nur wenig bekannt geworden. Senec selbst spricht auf der Unternehmens-Homepage von kleinsten Schädigungen auf Zellebene. Diese sollen zu einem Kurzschluss in der Zelle geführt haben. Die Schädigungen sollen sehr selten sein. Obwohl sie selten sein sollen, schaltete Senec alle Stromspeicher ab. Die Lage musste also ernst gewesen sein – und ist es vielleicht immer noch. Schließlich soll es immer wieder zu Abschaltungen kommen.
Für die Dauer der Fernabschaltung bzw. sofern noch keine 100% Speicherkapazität erreicht ist, bietet Senec nach eigenen Angaben eine sogenannte „Kulanzregelung“ in Höhe von 25 EUR je angebrochene Woche pro Speicher an. Das Unternehmen legt jedoch Wert darauf, dass die Zahlung ohne Anerkennung einer Rechtspflicht erfolgt. Die Kulanzregelung gilt auch, wenn einzelne Speichermodule entnommen werden müssen.
Unsere Erstberatung, die eine juristische Einschätzung und die Möglichkeiten aufzeigt, ist kostenlos. Verfügen Sie über eine Rechtschutzversicherung, sorgen wir für eine Deckungszusage für ein weiteres Vorgehen gegen Senec. Ohne Rechtschutzversicherung unterbreiten wir Ihnen ein faires Angebot.
Für das Sicherheitsrisiko, dass Stromspeicher-Anlagen offensichtlich darstellen, interessieren sich auch die Versicherungen. Wer haftet beispielsweise bei Bränden? Wer zahlt den entstandenen Schaden? Die Installation einer Photovoltaikanlage muss aus Sicht der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer auf jeden Fall dem Wohngebäudeversicherer gemeldet werden. Der Versicherer könnte dann einen ausreichenden (inneren und äußeren) Blitzschutz fordern und womöglich die Versicherungsprämie erhöhen. Wenn man von der Gefährlichkeit der Anlage weiß, muss diese Gefahrenerhöhung dem Versicherer unverzüglich mitgeteilt werden – ansonst muss der Versicherer für Schäden nicht aufkommen. Natürlich besteht auch die Gefahr, dass der Versicherer sich weigert, die Anlage mitzuversichern und den Vertrag kündigt.
Dr. Stoll & Sauer hilft Ihnen bei Problemen mit Stromspeicher von Senec
Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer steht Ihnen mit unseren kompetenten Anwälten für Verbraucherrecht zur Seite. Sie verfügen über jahrelange Erfahrung und nehmen nach einer fundierten Prüfung und Beratung alle Formalitäten für Sie in die Hand. In unserer kostenlosen Erstberatung prüfen wir den Stand Ihrer Betroffenheit im Senec-Skandal um Stromspeicher und zeigen Ihnen Möglichkeiten auf, Ihre Rechte gegenüber Senec durchzusetzen. Im Ernstfall setzen wir Ihre Rechte auch vor Gericht erfolgreich durch:
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1. Kostenlose Erstberatung
Wir prüfen, inwieweit Sie vom Senec-Skandal betroffen sind, und informieren Sie über Ihre rechtlichen Möglichkeiten und Erfolgschancen.
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2. Rechtliche Durchsetzung
Erteilen Sie uns ein Mandat, unterstützen wir Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche auf Schadensersatz – kosteneffizient, transparent und effektiv.
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3. Schadensersatz erhalten
Sie lehnen sich entspannt zurück, und wir kämpfen für Ihren Schadensersatz gegen Senec außergerichtlich und auch vor Gericht.
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Ihre Anwälte im Verbraucherrecht
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Dr. Ralf Stoll
- Geschäftsführer
- Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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Michael Pflaumer
- Geschäftsführer
- Rechtsanwalt
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Christian Grotz
- Geschäftsführer
- Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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Frauke Brar LL.M.
- Rechtsanwältin
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