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Berufsunfähigkeit durch Long COVID: Arbeitsunfall oder Berufskrankheit?
Eine Long-COVID-Erkrankung kann sowohl unter einen Arbeitsunfall fallen als auch als Berufserkrankung ausgelegt werden. In beiden Fällen kann es zu einer Long-COVID-Berufsunfähigkeit kommen. Long COVID gilt als Arbeitsunfall, wenn Sie bei Ihrer versicherten Tätigkeit nach einem nachweislich intensiven Kontakt mit einer infizierten Person an einer COVID-19 Infektion erkrankten und die Diagnose Long COVID erhalten haben. Sie können sich für Entschädigungsleistungen an die zuständige Unfallversicherung wenden.
Als Berufserkrankung wird Long COVID in der Regel dann anerkannt, wenn Sie über eine längere Zeit in Ihrem Beruf dem erhöhten Risiko ausgesetzt waren, das von (potenziellen) Coronainfizierten ausgegangen ist. Oftmals sind davon soziale Berufe, Gesundheitsdienste und Angestellte in Laboren betroffen.
Nach einem Arbeitsunfall oder Ausbruch der Berufskrankheit können Sie ab der siebten Woche Ihren Anspruch auf ein steuerfreies Verletztengeld (80 % Ihres Bruttogehalts abzüglich der Versicherungsbeiträge) bei der gesetzlichen Unfallversicherung geltend machen. Nach 78 Wochen besteht die Möglichkeit, eine Verletztenrente bei der zuständigen Berufsgenossenschaft zu beantragen, sofern über ein halbes Jahr nach Unfall oder Ausbruch der Krankheit zumindest 20 % eine Long-COVID-Berufsunfähigkeit nachgewiesen ist. Dazu kommen unter Umständen Leistungen wie Heilbehandlungen, medizinische Rehabilitation und Förderungen zur beruflichen Teilhabe.
Ferner muss einer Long-COVID-Berufsunfähigkeit weder ein Arbeitsunfall noch eine Berufserkrankung zugrunde liegen. Ebenso können Sie sich in Ihrer Freizeit infiziert haben. Das Resultat bleibt das gleiche. Auch Ihre Ansprüche an eine Berufsunfähigkeitsversicherung.
Wann besteht eine Long-COVID-Berufsunfähigkeit?
Nach ersten Erkenntnissen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) liegt Long COVID mit großer Wahrscheinlichkeit vor, wenn:
- Ihre Coronainfektion mindestens drei Monate zurückliegt,
- die Symptome mindestens zwei Monate bestehen oder im Verlauf von Wochen und Monaten nach der Infektion auftreten,
- Sie aufgrund der Symptome im Alltag eingeschränkt sind und sich Ihre Lebensqualität verschlechtert hat,
- und keine anderen Ursachen für die Symptome gefunden werden.
Zu den mitunter typischen Symptomen zählen:
- Müdigkeit
- Erschöpfung
- Kurzatmigkeit, Husten und Brustschmerzen
- Riech- und Geschmacksstörungen
- Fieber
- Gliederschmerzen
- Konzentrations- und Gedächtnisprobleme
- Kopfschmerzen
- Sprachstörungen
- Schlafstörungen
- Psychische Probleme
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FAQ: Berufsunfähigkeit bei Long COVID
Long COVID tritt nach einer Coronainfektion auf. Die Symptome können unterschiedlich sein. Derzeit ist Long COVID noch nicht hinreichend erforscht.
Bestimmte Voraussetzungen scheinen Long COVID zu begünstigen. Darunter zählen unter anderem Diabetes mellitus oder andere frühere Erkrankungen. Erste, genauere Forschungsergebnisse werden in den nächsten Jahren erwartet.
In der Regel haben Sie bei einer Long-COVID-Berufsunfähigkeit Anspruch auf die Auszahlung Ihrer vertraglich festgelegten BU-Rente. Entscheidend sind hier die Leistungsprüfung und der Leistungsvertrag.
Wir von Dr. Stoll & Sauer unterstützen Sie bei einer Long-COVID-Berufsunfähigkeit
Long COVID und eine damit einhergehende Berufsunfähigkeit sind eine große Belastung für Betroffene. Eine finanzielle Entlastung ist in dem Fall unabdingbar. Wir als Fachanwälte für Arbeitsrecht sind bei einer Long-COVID-Berufsunfähigkeit an Ihrer Seite und finden gemeinsam Lösungswege, wie Sie sich sorgenfrei auf Ihre Genesung konzentrieren können. Vereinbaren Sie jetzt Ihren Termin für ein kostenfreies Erstgespräch. Wir lassen Sie nicht allein und setzen, wenn nötig, Ihr Recht durch.
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