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Tesla-Probleme beim autonomen Fahren: Anwälte setzen Ihre Ansprüche auf Schadensersatz durch
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Werbevideo wird in den USA als Fake entlarvt
Schadensersatz: Tesla Probleme mit dem autonomen Fahren weiten sich aus

Das Aushängeschild des US-Unternehmer Elon Musk Tesla kommt nicht aus den Schlagzeilen heraus. In einem Verfahren in den USA gegen den Autobauer hat ein ehemaliger leitender Ingenieur von Tesla eingestanden, dass ein Werbevideo zum autonomen Fahren eines Model X nicht weiteres als Lug und Trug war. Dass im Video gezeigte Fahrzeug soll nicht in der Lage gewesen sein, selbstständig zu fahren. Sogar ein Unfall soll es während der gezeigten Fahrt gegeben haben. Die Sequenz soll anschließend herausgeschnitten worden sein. Musk hatte das 2016 veröffentlichte Video auf dem Kurznachrichtendienst Twitter verbreitet. Er wertete das zusammengeschnittene Video als Beweis dafür, dass ein Tesla von selbst über Stadtstraßen und Autobahnen fährt und einen Parkplatz ohne jedes menschliche Eingreifen findet. Auf dieser Seite finden Sie weitere Informationen zur Täuschung von Tesla. Außerdem erklären wir, wie Sie als geplagter Tesla-Kunde zu Schadensersatz kommen.

Inhaltsverzeichnis

Vorzeigeunternehmen von Elon Musk mit vielen Problemen
Teslas Autopilot-Video als Täuschung enttarnt

Tesla-CEO Elon Musk preist seit Jahren die hohe Qualität der E-Fahrzeuge. Wer sich jedoch ein Tesla kauft, weiß ziemlich schnell, dass das US-Unternehmen nicht alles einhält, was es verspricht. Nicht nur Fensterheber funktionieren nicht, auch der Akku kann die versprochenen Reichweiten mit zunehmendem Alter nicht erfüllen. Zu dieser Mängelliste passen Meldungen aus den USA. Tesla hat 2016 ein Werbevideo inszeniert, um die Fähigkeiten des autonomen Fahrens vorzutäuschen. Und der Vorwurf ist nicht aus der Luft gegriffen.

Ein leitender Ingenieur von Tesla gestand bereits im Sommer 2022 die Täuschung vor einem Bezirksgericht in Santa Clara in Kalifornien ein. Bei der im Video gezeigten Testfahrt mussten die Tesla-Beschäftigten mehrfach eingreifen und die Kontrolle über den Model X übernehmen. Beim Einparken krachte das Auto auf dem Firmengelände in einen Zaun. Probleme gab es auch beim Anhalten an einer roten Ampel sowie dem anschließenden Beschleunigen. Ohne Hilfe hätte der Tesla dieser Herausforderungen nicht meistern können. Eine bisher unveröffentlichte Abschrift der Aussage liegt dem Nachrichtenmagazin SPIEGEL vor.

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Tot durch Autopiloten? Tesla in den USA vor Gericht

Vor dem Bezirksgericht Santa Clara wird eine Klage verhandelt, in deren Mittelpunkt ein Unfall aus dem Jahr 2018 steht. Damals war ein ehemaliger Apple-Ingenieur in seinem auf Autopiloten gestellten Tesla gestorben. Die US-Verkehrssicherheitsbehörde National Transportation Safety Board hatte den Unfall anschließend untersucht. 2020 kam die Behörde zu dem Schluss, dass der Unfall wahrscheinlich darauf zurückzuführen sei, dass der Fahrer abgelenkt gewesen sei. Allerdings wies der Abschlussbericht auch auf die Defizite des Autopilot-Systems hin. Teslas »ineffektive Überwachung des Fahrereingriffs« habe zu dem Unfall beigetragen.

Für das Unternehmen Tesla hätte dem Fahrer jedoch bewusst sein müssen, dass das System nicht perfekt sei. Tesla vermarktet das Assistenzsystem allerdings seit 2015 unter dem Namen Autopilot und eine neuere Version sogar als FSD (für »Full Self Driving«). Offiziell betont das Unternehmen, dass Fahrer die Hände am Lenkrad halten und jederzeit die Kontrolle über das Fahrzeug behalten müssen.

Bußgeld Einspruch

Fatale Wirkung von Teslas PR-Video
Autopilot-Video suggeriert autonomes Fahren

Die Technik im Tesla ist nach Angaben des Unternehmens so konzipiert, dass sie das Fahrzeug beim Lenken, Bremsen, Spurwechsel und der Geschwindigkeit unterstützt. Diese Funktionen aber »machen das Fahrzeug nicht autonom«, so das Unternehmen auf seiner Website. Tesla verkauft die Freischaltung des Systems als Beta-Version. Die zahlenden Kunden sind also zugleich Testfahrer für eine noch nicht ausgereifte Technik. Tesla setzt darauf, dass sich die Sicherheit mit der Sammlung weiterer Fahrdaten verbessert. Dafür müssen Verbraucher in den USA für das FSD-System 15.000 Dollar bezahlen.

Das Unternehmen steht aufgrund seiner Fahrassistenzsysteme vor mehreren Klagen und behördlichen Untersuchungen. Seit 2021 betreibt das US-Justizministerium strafrechtliche Ermittlungen wegen zahlreicher Unfälle. Nach einem Artikel der New York Times wird jeden Tag ein Unfall mit Autopilot-Bezug gemeldet. Tesla kann es drehen und wenden, wie es will: Das Video aus dem Jahr 2016 erzählt jedoch eine andere Geschichte als das Unternehmen vor Gericht vorträgt. Das Video suggeriert, dass ein Tesla vollständig autonom fahren kann.

Arbeitsrechte prüfen

Geschäftsführer Christian Grotz im Interview mit der Wirtschaftswoche
Wie schätzt die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer den Video-Fall ein

Tesla hat mit dem Video eine Grenze überschritten. Die Macher haben eine schöne heile Welt geschaffen, die mit der Realität auf der Straße nichts zu tun hat. Für Verbraucher, die dem Video Glauben schenken, kann es lebensgefährlich werden. Und ganz offensichtlich ist es so, dass Elon Musk das Video genauso wollte. Der Geschäftsführer der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer, Christian Grotz, wertet den Video-Fall am 25. Januar 2023 für das Magazin Wirtschaftswoche folgendermaßen aus:

  • Es gibt in Deutschland den Tatbestand der strafbaren Werbung oder des Betrugs. Bei einer solchen Manipulation wie bei Tesla sind wir bereits im Bereich der Straftaten. Angesichts dessen, was man inzwischen alles über die Mängel am Tesla-Autopiloten weiß, fügt sich das nun zu einem Bild zusammen. Es handelt sich schlicht um eine Täuschung der Verbraucher. Das Verhalten Teslas könnte als kriminell bezeichnet werden.
  • Aus Sicht anderer Autohersteller könnte es sich um irreführende Werbung handeln, mit der sich Tesla zu Unrecht einen Wettbewerbsvorteil verschafft hat. Deshalb könnten andere Hersteller Ansprüche gegen Tesla geltend machen. Aus Sicht des Kunden ist die entscheidende Frage, ob er geliefert bekam, was der Hersteller bzw. Verkäufer ihm versprochen hat. Sollte der Autopilot nicht ordnungsgemäß funktionieren, dann stehen ihm Gewährleistungsrechte zu. Er kann eine Nachbesserung verlangen oder auch die Rückabwicklung des Kaufs bzw. die Minderung des Kaufpreises. Auch eine Anfechtung des Kaufvertrags käme in Betracht.

Ein Vergleich mit Dieselgate von Volkswagen hinkt. Bei VW gab es das Problem mit den Abgaswerten. Bei Tesla sind die Probleme viel zahlreicher. Es gibt schon Gerichtsurteile, die zeigen, dass der Autopilot wirklich nicht so funktioniert, wie es Tesla verspricht. Es gibt in diesem Zusammenhang Klagen und behördliche Ermittlungen wegen Todesfällen. Es gibt Probleme mit Batterien, die im Winter nur noch die halbe Leistung haben. Es gab Vorfälle, bei denen Tesla per Update die Leistung von Batterien drastisch senkte. Das ist ein Eingriff in das Eigentum des Tesla-Besitzers. Die Fahrzeuge sind auf sehr vielfältige Weise mangelhaft. Das zeigt, dass das Unternehmen Versprechungen macht, die es nicht halten kann. Daraus ergibt sich eine sehr bedrohliche Situation für Tesla, die man auch Digitalgate-Moment nennen könnte.

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Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer steht Ihnen mit unseren kompetenten Anwälten für Verbraucherrecht zur Seite. Sie verfügen über jahrelange Erfahrung und nehmen nach einer fundierten Prüfung und Beratung alle Formalitäten für Sie in die Hand. Schildern Sie uns in der kostenlosen Erstberatung Ihre Probleme mit dem Tesla. Egal, ob der Fensterheber nicht funktioniert oder das autonome Fahren nur ein Fake ist, wir setzen Ihre Rechte auch vor Gericht erfolgreich durch:

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    Wir prüfen für Sie die Mängel an Ihrem Tesla und informieren Sie über Ihre rechtlichen Möglichkeiten und Erfolgschancen.

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    • Sie lehnen sich entspannt zurück, und wir kämpfen für Ihren Schadensersatz gegen das US-Unternehmen Tesla.

Welche Mängel tauchen bei Tesla auf?

Tesla hat in jüngster Vergangenheit mit dem Paket „Volles Potenzial für autonomes Fahren“ kräftig geworben. Das FSD-Paket (full self driving capability) versprach Funktionen wie das Navigieren mit Autopiloten sowie die automatische Fahrt auf Autobahnen und -kreuzungen, die Einparkautomatik und das Herbeirufen des Fahrzeugs. Eine Ampel-Stoppschilderkennung mit Anhalt-/Anfahrautomatik sollte das automatische Fahren innerorts ermöglichen. Viele Kunden berichten jedoch, dass manche Funktionen gar nicht oder mangelhaft vorhanden seien. Am Landgericht Darmstadt ist Tesla am 21. Februar 2022 deshalb in erster Instanz zur Rücknahme eines Modells 3 verurteilt worden (Az. 26 O 490/20).

Weitere Probleme mit Tesla Modellen:

  • Mangelhafte Reichweite der Akkus
  • Mängel in der Lackierung
  • Defekte Schweinwerfer
  • Wichtige Fahrzeugfunktionen (Fensterheber) fallen aus
  • Hardware-Upgrade 3.0 bei FSD erfolgt nicht
  • Leistungsreduktion - Geschwindigkeit wird gedrosselt
  • Nutzbare Akkukapazität ist zu gering
  • MCU-Fehler
  • Erheblich Schäden bei der Auslieferung

Wie sehen die rechtlichen Möglichkeiten auf Schadensersatz der Tesla-Kunden aus?

Wer ein Tesla gekauft hat, kennt die Probleme rund um das E-Auto nur zu gut. Da stellt das Autopiloten-Video nur die Spitze des Eisbergs dar. Welche juristischen Schritte können Verbraucher unternehmen? Hier ein kurzer Überblick:

Neulieferung – Die attraktivste Möglichkeit

Wurde der Tesla als Neuwagen von einem Händler bzw. bei Tesla direkt gekauft und ist die zweijährige Gewährleistungsfrist noch nicht abgelaufen, kann die Neulieferung eines aktuellen Modells verlangt werden. In diesem Fall muss das alte Tesla-Modell zurückgegeben werden.

Rücktritt und Rückgabe

Sowohl gegenüber Tesla als Hersteller als auch gegenüber dem Händler kann die Rückgabe des Fahrzeugs geltend gemacht werden. Es muss der Kaufpreis zurückgezahlt werden.

Minderung des Kaufpreises

Ihr Tesla muss nicht zwingend zurückgegeben werden. Aufgrund der Manipulation hat das Fahrzeug mit Sicherheit einen Minderwert, den Sie vor Gericht geltend machen können. Sie können also ihr Fahrzeug behalten und erhalten einen großen Teil Ihres Kaufpreises zurück. Bis zu 25 Prozent sind da möglich.

Ihre Anwälte im Arbeitsrecht

Ihre Anwälte im Verbraucherrecht

  • Dr. Ralf Stoll
    • Geschäftsführer
    • Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
  • Christian Grotz
    • Geschäftsführer
    • Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Dr. Stoll & Sauer – Ihre Kanzlei im Verbraucherrecht

Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer gehört mit ihren 37 Anwälten – darunter 15 Fachanwälten - zu den bestbewerteten Kanzleien in Deutschland und steht Ihnen bei der Prüfung und Durchsetzung Ihrer Rechte gerne zur Seite. Unsere erfahrenen Anwälte im Verbrauchrecht bieten Ihnen eine kompetente Beratung und gewissenhafte Bearbeitung Ihrer Angelegenheit, damit Sie zügig zu Ihrem Recht kommen. Nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung und erteilen Sie uns anschließend ein Mandat. Wir überprüfen die Mängel an Ihrem Tesla. Wir zeigen Ihnen Ihre Möglichkeiten und Chancen auf. Alles Weitere erledigen wir. Wir setzen Ihre Rechte ohne jedes Kostenrisiko durch. Wenn Sie rechtsschutzversichert sind, sorgen wir dafür, dass Ihr Versicherer die Kosten des Verfahrens übernimmt. Sie müssen dann unter Umständen lediglich die vereinbarte Selbstbeteiligung bezahlen. Die Abwicklung und Korrespondenz mit Ihrer Rechtsschutzversicherung gehört zu unserem Service dazu.

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