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Tesla-Probleme beim autonomen Fahren: Anwälte setzen Ihre Ansprüche auf Schadensersatz durch
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Knapp 1 Milliarde Schadensersatz gegen VW erstritten
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Fatale Wirkung von Teslas PR-Video
Autopilot-Video suggeriert autonomes Fahren
Die Technik im Tesla ist nach Angaben des Unternehmens so konzipiert, dass sie das Fahrzeug beim Lenken, Bremsen, Spurwechsel und der Geschwindigkeit unterstützt. Diese Funktionen aber »machen das Fahrzeug nicht autonom«, so das Unternehmen auf seiner Website. Tesla verkauft die Freischaltung des Systems als Beta-Version. Die zahlenden Kunden sind also zugleich Testfahrer für eine noch nicht ausgereifte Technik. Tesla setzt darauf, dass sich die Sicherheit mit der Sammlung weiterer Fahrdaten verbessert. Dafür müssen Verbraucher in den USA für das FSD-System 15.000 Dollar bezahlen.
Das Unternehmen steht aufgrund seiner Fahrassistenzsysteme vor mehreren Klagen und behördlichen Untersuchungen. Seit 2021 betreibt das US-Justizministerium strafrechtliche Ermittlungen wegen zahlreicher Unfälle. Nach einem Artikel der New York Times wird jeden Tag ein Unfall mit Autopilot-Bezug gemeldet. Tesla kann es drehen und wenden, wie es will: Das Video aus dem Jahr 2016 erzählt jedoch eine andere Geschichte als das Unternehmen vor Gericht vorträgt. Das Video suggeriert, dass ein Tesla vollständig autonom fahren kann.
Geschäftsführer Christian Grotz im Interview mit der Wirtschaftswoche
Wie schätzt die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer den Video-Fall ein
Tesla hat mit dem Video eine Grenze überschritten. Die Macher haben eine schöne heile Welt geschaffen, die mit der Realität auf der Straße nichts zu tun hat. Für Verbraucher, die dem Video Glauben schenken, kann es lebensgefährlich werden. Und ganz offensichtlich ist es so, dass Elon Musk das Video genauso wollte. Der Geschäftsführer der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer, Christian Grotz, wertet den Video-Fall am 25. Januar 2023 für das Magazin Wirtschaftswoche folgendermaßen aus:
- Es gibt in Deutschland den Tatbestand der strafbaren Werbung oder des Betrugs. Bei einer solchen Manipulation wie bei Tesla sind wir bereits im Bereich der Straftaten. Angesichts dessen, was man inzwischen alles über die Mängel am Tesla-Autopiloten weiß, fügt sich das nun zu einem Bild zusammen. Es handelt sich schlicht um eine Täuschung der Verbraucher. Das Verhalten Teslas könnte als kriminell bezeichnet werden.
- Aus Sicht anderer Autohersteller könnte es sich um irreführende Werbung handeln, mit der sich Tesla zu Unrecht einen Wettbewerbsvorteil verschafft hat. Deshalb könnten andere Hersteller Ansprüche gegen Tesla geltend machen. Aus Sicht des Kunden ist die entscheidende Frage, ob er geliefert bekam, was der Hersteller bzw. Verkäufer ihm versprochen hat. Sollte der Autopilot nicht ordnungsgemäß funktionieren, dann stehen ihm Gewährleistungsrechte zu. Er kann eine Nachbesserung verlangen oder auch die Rückabwicklung des Kaufs bzw. die Minderung des Kaufpreises. Auch eine Anfechtung des Kaufvertrags käme in Betracht.
Ein Vergleich mit Dieselgate von Volkswagen hinkt. Bei VW gab es das Problem mit den Abgaswerten. Bei Tesla sind die Probleme viel zahlreicher. Es gibt schon Gerichtsurteile, die zeigen, dass der Autopilot wirklich nicht so funktioniert, wie es Tesla verspricht. Es gibt in diesem Zusammenhang Klagen und behördliche Ermittlungen wegen Todesfällen. Es gibt Probleme mit Batterien, die im Winter nur noch die halbe Leistung haben. Es gab Vorfälle, bei denen Tesla per Update die Leistung von Batterien drastisch senkte. Das ist ein Eingriff in das Eigentum des Tesla-Besitzers. Die Fahrzeuge sind auf sehr vielfältige Weise mangelhaft. Das zeigt, dass das Unternehmen Versprechungen macht, die es nicht halten kann. Daraus ergibt sich eine sehr bedrohliche Situation für Tesla, die man auch Digitalgate-Moment nennen könnte.
Sie haben Probleme mit Ihrem Tesla?
Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer steht Ihnen mit unseren kompetenten Anwälten für Verbraucherrecht zur Seite. Sie verfügen über jahrelange Erfahrung und nehmen nach einer fundierten Prüfung und Beratung alle Formalitäten für Sie in die Hand. Schildern Sie uns in der kostenlosen Erstberatung Ihre Probleme mit dem Tesla. Egal, ob der Fensterheber nicht funktioniert oder das autonome Fahren nur ein Fake ist, wir setzen Ihre Rechte auch vor Gericht erfolgreich durch:
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1. Kostenlose Erstberatung
Wir prüfen für Sie die Mängel an Ihrem Tesla und informieren Sie über Ihre rechtlichen Möglichkeiten und Erfolgschancen.
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2, Rechtliche Durchsetzung
Erteilen Sie uns ein Mandat, unterstützen wir Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche auf Schadensersatz – kosteneffizient, transparent und effektiv.
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3. Schadensersatz erhalten
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Sie lehnen sich entspannt zurück, und wir kämpfen für Ihren Schadensersatz gegen das US-Unternehmen Tesla.
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Welche Mängel tauchen bei Tesla auf?
Tesla hat in jüngster Vergangenheit mit dem Paket „Volles Potenzial für autonomes Fahren“ kräftig geworben. Das FSD-Paket (full self driving capability) versprach Funktionen wie das Navigieren mit Autopiloten sowie die automatische Fahrt auf Autobahnen und -kreuzungen, die Einparkautomatik und das Herbeirufen des Fahrzeugs. Eine Ampel-Stoppschilderkennung mit Anhalt-/Anfahrautomatik sollte das automatische Fahren innerorts ermöglichen. Viele Kunden berichten jedoch, dass manche Funktionen gar nicht oder mangelhaft vorhanden seien. Am Landgericht Darmstadt ist Tesla am 21. Februar 2022 deshalb in erster Instanz zur Rücknahme eines Modells 3 verurteilt worden (Az. 26 O 490/20).
Weitere Probleme mit Tesla Modellen:
- Mangelhafte Reichweite der Akkus
- Mängel in der Lackierung
- Defekte Schweinwerfer
- Wichtige Fahrzeugfunktionen (Fensterheber) fallen aus
- Hardware-Upgrade 3.0 bei FSD erfolgt nicht
- Leistungsreduktion - Geschwindigkeit wird gedrosselt
- Nutzbare Akkukapazität ist zu gering
- MCU-Fehler
- Erheblich Schäden bei der Auslieferung
Ihre Anwälte im Verbraucherrecht
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Dr. Ralf Stoll
- Geschäftsführer
- Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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Christian Grotz
- Geschäftsführer
- Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Aktuelle News und Urteile zum Verbraucherrecht
Juristische Bewertungen von Urteilen, Entwicklungen bei Tesla und wissenswerte Änderungen für Verbraucher sowie wichtige Nachrichten aus dem Verbraucherrecht haben wir hier für Sie gesammelt.
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