Hersteller Ford, Mercedes, Porsche, Jaguar & Co betroffen
E-Mobilität: Brandgefahr, Rückrufe und Ihre Rechte
Über 100.000 Mandanten vertrauen uns
Knapp 1 Milliarde Schadensersatz gegen VW erstritten
Schnell – sicher – unverbindlich
Nicht mehr in der Garage parken
Brandgefahr an der Hochvoltbatterie: Wenn Ihr Auto den Alltag nicht mehr mitmacht
Eine Hochvoltbatterie speichert die Energie für den elektrischen Antrieb. Defekte an Zellen oder Modulen können zu Überhitzung und im schlimmsten Fall zu einem Fahrzeugbrand führen. Deshalb sind entsprechende Rückrufe und Sicherheitshinweise ernst zu nehmen. Auch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat sich eingeschaltet und verpflichtende Rückrufe veröffentlicht.
Für betroffene Halter beginnt die Belastung häufig schon lange vor einem möglichen Schaden. Wer sein Auto nur noch begrenzt laden darf, muss Fahrten anders planen. Wer draußen parken soll, kann den eigenen Garagen- oder Tiefgaragenplatz nicht mehr wie gewohnt nutzen. Hinzu kommen Werkstattaufenthalte und die Ungewissheit, wann eine endgültige Reparatur erfolgt.
Und die Brandgefahr ist real: In Speyer brannte Im Sommer 2026 ein Mercedes beim Aufladen komplett aus. Ob der Brand mit dem bekannten Batteriefehler bei Mercedes EQA und EQB zusammenhängt, ist bislang nicht geklärt.
Ein Auto kann noch fahrbereit sein und trotzdem erheblich an Alltagstauglichkeit verlieren. Eine vorläufige Ladebegrenzung oder ein Software-Update beantwortet deshalb noch nicht die Frage, ob der Mangel vollständig behoben ist. Für die rechtliche Prüfung zählen sowohl das konkrete Sicherheitsproblem als auch Dauer und Umfang der Einschränkungen. Welche Vorgaben gelten, richtet sich nach dem jeweiligen Fahrzeug und Rückruf
Brandgefahr bei E-Autos und Plug-in-Hybriden: Welche Marken sind betroffen?
Rückrufe wegen möglicher Brandgefahr betreffen bestimmte Fahrzeuge verschiedener Hersteller. Dabei geht es beispielsweise um Defekte an Batteriezellen, fehlerhafte Module oder Probleme mit der Batterieüberwachung. Die Rückrufmaßnahmen und Nutzungshinweise unterscheiden sich je nach Modell und Aktion.
Hier finden Sie unsere Berichte zu wichtigen Fällen. Ob Ihr Fahrzeug tatsächlich betroffen ist, lässt sich anhand der Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN), des Rückrufschreibens und der Herstellerinformationen klären. Nicht jedes Fahrzeug der genannten Baureihen gehört automatisch zu einer Rückrufaktion.
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Brände bei Mercedes-Modellen
Gigantischer Rückruf für EQA und EQB
Bei Mercedes EQA und EQB im Rückruf 16136R reicht ein Software-Update als endgültige Lösung nicht aus: Die betroffenen Hochvoltbatterien sollen ausgetauscht werden. Bis dahin gelten konkrete Vorgaben: nicht über 80 Prozent laden und ausschließlich im Freien parken. Das Fahrzeug kann damit nicht mehr wie bisher genutzt und in der eigenen Garage oder Tiefgarage abgestellt werden.
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Ford mit großen Problemen
Ford Kuga: Frust nach Software-Update wächst
Beim Ford Kuga PHEV stehen der Batterie-Rückruf 25SC4 und die Folgen der Softwaremaßnahme im Mittelpunkt. Mandanten berichten von geringerer nutzbarer Batteriekapazität und längeren Ladezeiten. Für die rechtliche Prüfung sind die konkreten Veränderungen am Fahrzeug und deren Dokumentation wichtig.
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Porsche mit Taycan-Problemen
Porsche-Rückruf kann zur Stilllegung führen
Beim Porsche Taycan können offene sicherheitsrelevante Batterie-Rückrufe auch die Zulassungsbehörde beschäftigen. Ein der Kanzlei vorliegendes Behördenschreiben zum Rückruf ARB6 zeigt: Wird die Mangelbeseitigung nicht fristgerecht nachgewiesen, kann eine Betriebsuntersagung folgen. Rückruf- und Behördenfristen sollten deshalb ernst genommen werden.
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Premiummarke Jaguar betroffen
Brandgefahr beim Jaguar I-Pace
Auch beim Jaguar I-Pace betreffen Rückrufe mögliche Brandgefahren an der Hochvoltbatterie. Ein der Kanzlei vorliegendes Rückrufschreiben warnt vor Rauch, Feuer und Verletzungsrisiken. Es enthält zudem die Aufforderung, betroffene Fahrzeuge bis zum Abschluss der Aktion in sicherem Abstand von Gebäuden abzustellen.
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E-Modelle von Volkswagen
Rückrufe bei ID-Modellen und Cupra Born
Unser Bericht vom März 2026 behandelt Batterie-Rückrufe für bestimmte VW ID.3, ID.4, ID.5, ID. Buzz und Cupra Born. Vorgesehen sind Softwaremaßnahmen, Prüfungen und bei Bedarf der Austausch auffälliger Batteriemodule. Welche Aktion Ihr Fahrzeug betrifft, hängt von den konkreten Fahrzeugdaten ab.
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Massenrückruf bei Stellantis
Brandgefahr bei Opel, Peugeot, Citroën und DS
Auch bestimmte Plug-in-Hybridmodelle des Stellantis-Konzerns wurden wegen möglicher Überhitzung der Hochvoltbatterie zurückgerufen. Unser Bericht erläutert die Zuordnung zu Opel, Peugeot, Citroën und DS sowie die Rückrufdaten. Für Betroffene sind die fahrzeugspezifischen Hinweise zum Laden und zur Nutzung entscheidend.
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Plug-in-Hybride betroffen
Auch Audi mit Batterieproblemen
Bei bestimmten Audi A6, A7 und Q5 TFSI-e betreffen Rückrufmaßnahmen mögliche Defekte an Zellmodulen der Hochvoltbatterie. Unser Bericht erläutert die Rückrufaktionen und vorgesehenen Maßnahmen. Halter sollten die für ihr Fahrzeug geltenden Hinweise und durchgeführten Werkstattarbeiten dokumentieren.
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Brandgefahr beim Kona Elektro
Hyundai-Rückruf zur Batterieüberwachung
Beim Hyundai Kona Elektro geht es in einer Rückrufaktion um eine fehlerhafte Batterieüberwachungssoftware. Diese kann eine thermische Instabilität nicht rechtzeitig erkennen. Unser Bericht vom April 2026 ordnet den Rückruf und das vorgesehene Software-Update ein.
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Rückruf wegen Batteriezellen
Renault 4 und Renault 5 E-Tech mit Brandgefahr
Bei bestimmten Renault 4 und Renault 5 E-Tech können Fehler an Batteriezellen einen internen Kurzschluss verursachen. Unser Bericht behandelt die betroffenen Produktionszeiträume und die Prüfung über den Hersteller. Auch hier ist zwischen der technischen Rückrufmaßnahme und möglichen weitergehenden Ansprüchen zu unterscheiden.
Wie unsere Ersteinschätzung funktioniert
Sie sind vom Rückruf eines E-Fahrzeuges betroffen. Es besteht Brandgefahr. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat mache Modelle mit einem verbindlichen Rückruf belegt. Kommt man dem nicht nach, droht die Stilllegung des Fahrzeugs. Sie wollen Ihre Rechte wahrnehmen? Unsere kostenlose Ersteinschätzung ist da die richtige Lösung.
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1. Kostenlose Ersteinschätzung
Tragen Sie Ihre Kontaktdaten in unser Formular für die kostenlose Ersteinschätzung ein.
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Wir prüfen Ihren Fall und Sie erhalten zeitnah unsere Einschätzung für Ihre rechtlichen Möglichkeiten.
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3. Recht bekommen
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Batterie-Rückruf: Welche Rechte haben Käufer?
Ein Rückruf wegen eines sicherheitsrelevanten Batterieproblems kann für die kaufrechtliche Bewertung wichtig sein. Er führt jedoch nicht automatisch zu einem Anspruch auf Rückgabe des Autos. Entscheidend sind unter anderem der konkrete Mangel, der Vertrag, die bisherige Abhilfe und die Auswirkungen auf die Nutzung.
Je nach Fall kommen folgende Rechte in Betracht:
- Nacherfüllung: Der Verkäufer soll den Mangel beseitigen oder ein mangelfreies Fahrzeug liefern. Welche Form verlangt werden kann, hängt auch von den gesetzlichen Grenzen ab.
- Minderung: Unter den gesetzlichen Voraussetzungen können Sie das Fahrzeug behalten und eine Herabsetzung des Kaufpreises verlangen.
- Rücktritt und Rückabwicklung: Bei einem erheblichen Mangel kann eine Rückgabe möglich sein. Dabei sind insbesondere die Voraussetzungen der Nacherfüllung und mögliche Ausnahmen zu prüfen. Für gefahrene Kilometer kann eine Nutzungsentschädigung anfallen.
- Schadensersatz: Nachgewiesene Schäden oder zusätzliche Kosten können unter weiteren Voraussetzungen ersatzfähig sein.
Die gesetzlichen Mängelrechte richten sich grundsätzlich gegen den Verkäufer. Ansprüche gegen den Hersteller benötigen eine eigene Grundlage, etwa eine Garantie oder einen anderen einschlägigen Haftungstatbestand. Beim Direktkauf kann der Hersteller zugleich Verkäufer sein.
Müssen Sie auf einen Batterietausch warten?
Nicht jede vom Hersteller angekündigte Wartezeit muss im konkreten Vertragsverhältnis hingenommen werden. Es kommt darauf an, ob der Mangel innerhalb angemessener Zeit behoben wird, wie schwer er wiegt und welche Einschränkungen bestehen. Besonders bei langen Wartezeiten, wiederholten Maßnahmen oder fortbestehenden Sicherheitsproblemen lohnt sich eine rechtliche Prüfung.
Was gilt bei Leasing und Finanzierung?
Auch bei geleasten oder finanzierten Fahrzeugen können Mängelrechte relevant sein. Kaufvertrag, Leasingbedingungen, mögliche Abtretungen und Darlehensvertrag müssen gemeinsam betrachtet werden. Stellen Sie Raten nicht eigenmächtig ein. Wir prüfen, wie mögliche Ansprüche in Ihrer Vertragskonstellation geltend gemacht werden können.
Eigene Verfahren: Dr. Stoll & Sauer vertritt erfolgreich Betroffene
Dr. Stoll & Sauer führt Verfahren zu Batterieproblemen und anderen erheblichen Mängeln von Elektroautos und Plug-in-Hybriden. Die folgenden Berichte zeigen unterschiedliche Verfahrenskonstellationen:
Mercedes EQA: LG Dortmund bewertet konkretes Brandrisiko als Sachmangel
Im Verfahren eines von Dr. Stoll & Sauer vertretenen EQA-Käufers ordnete das Landgericht Dortmund am 4. September 2026 eine Rückabwicklung an. Der veröffentlichte Bericht weist das Urteil als noch nicht rechtskräftig aus.
Zum Bericht über das Mercedes-Urteil des LG Dortmund
Ford Kuga: Urteil zur Rückabwicklung
Das Landgericht Regensburg verurteilte Ford im Juli 2026 durch Versäumnisurteil zur Rücknahme eines Kuga gegen Zahlung unter Abzug einer Nutzungsentschädigung. Bei einem Versäumnisurteil hat sich die Gegenseite - also Ford - nicht geäußert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Zum Bericht über das Ford-Versäumnisurteil des LG Regensburg
Weitere Probleme der E-Mobilität: Reichweite, Laden und Software
Zu geringe Reichweite beim Elektroauto
Eine im Alltag geringere Reichweite bedeutet nicht automatisch einen Sachmangel. Temperatur, Fahrweise, Geschwindigkeit und Prüfbedingungen müssen berücksichtigt werden. Rechtlich relevant kann dagegen eine belegte Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit sein. In einem von Dr. Stoll & Sauer geführten Taycan-Verfahren hat das Landgericht Osnabrück eine sachverständige Prüfung angeordnet. Der Hinweis- und Beweisbeschluss ist keine abschließende Entscheidung über den Anspruch.
Porsche Taycan: LG Osnabrück lässt Reichweitenprobleme prüfen
Weniger Batteriekapazität oder längere Ladezeiten nach einem Update
Eine technische Maßnahme kann neue Fragen aufwerfen, wenn das Fahrzeug danach dauerhaft weniger leistet. Dokumentieren Sie möglichst unter vergleichbaren Bedingungen, ob sich nutzbare Kapazität, Ladeleistung oder Reichweite verändern. Die Prüfung berücksichtigt auch, welche Funktionen vertraglich vereinbart sind und welche Auswirkungen sich nachweisen lassen.
Was Betroffene jetzt tun sollten
- Betroffenheit klären: Rückrufschreiben, Aktionscode und FIN mit Hersteller oder Vertragswerkstatt abgleichen.
- Sicherheitshinweise beachten: Halten Sie die für Ihr Fahrzeug geltenden Vorgaben zu Laden, Parken und Nutzung ein.
- Unterlagen sichern: Kauf-, Leasing- und Finanzierungsvertrag sowie Rückrufschreiben und Werkstattbelege aufbewahren.
- Einschränkungen dokumentieren: Fehlermeldungen, Wartezeiten, Ladeabbrüche und nachweisbare Änderungen an Reichweite oder Ladeleistung festhalten.
- Rechte prüfen lassen: Technische Rückrufmaßnahmen und die rechtliche Prüfung möglicher Ansprüche können parallel erfolgen.
Ein angekündigter Werkstatttermin ersetzt keine Prüfung möglicher Fristen.
Elektrogate: Reichweiten-Lüge bei Elektroautos?
Die Reichweite ist eines der wichtigsten Kaufargumente beim Elektroauto. Umso größer ist die Enttäuschung, wenn das Fahrzeug deutlich früher an die Ladesäule muss als erwartet. Zusätzliche Ladestopps kosten Zeit, längere Fahrten werden schwieriger. Für Käufer stellt sich die Frage: Habe ich die Reichweite und Batteriekapazität bekommen, für die ich bezahlt habe?
Die WirtschaftsWoche griff diese Problematik in Recherchen zur Reichweite und Batteriekapazität auf. Nach unserer Zusammenfassung der Berichte geht es unter anderem um Abweichungen zwischen beworbener und gemessener Kapazität sowie um Batteriereserven, die im normalen Fahrbetrieb nicht ohne Weiteres nutzbar sind. Unter dem Schlagwort „Elektrogate“ steht damit die Transparenz der Herstellerangaben auf dem Prüfstand.
Für betroffene Käufer sind insbesondere diese Fragen wichtig:
- Batteriekapazität: Steht die beim Kauf zugesagte Energiemenge tatsächlich zur Verfügung?
- Reichweite: Entspricht die Leistung des Fahrzeugs den vereinbarten Eigenschaften?
- Software-Updates: Wurden nutzbare Kapazität oder Ladeleistung nachträglich eingeschränkt?
Nicht jede Abweichung vom standardisierten WLTP-Wert bedeutet automatisch einen Sachmangel oder eine Täuschung. Temperatur, Geschwindigkeit und Fahrweise beeinflussen die Reichweite. Nachweisbare Abweichungen von zugesagten Eigenschaften können jedoch rechtlich relevant sein. Dr. Stoll & Sauer prüft, ob beispielsweise Nachbesserung, Minderung, Rückabwicklung oder Schadensersatz in Betracht kommen.
Unser Geschäftsführer Christian Grotz erklärt die rechtliche Bedeutung
Reichweite beim Elektroauto
Häufige Fragen zu E-Autos, Batterie-Rückrufen und Ihren Rechten
Eine Rückabwicklung kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen möglich sein. Entscheidend sind insbesondere der konkrete Mangel, dessen Erheblichkeit und die bisherige Nacherfüllung. Ein Batterie-Rückruf allein begründet noch keinen automatischen Rückgabeanspruch.
Nein. Für Mängelrechte muss sich ein Sicherheitsproblem nicht erst durch einen Brand verwirklichen. Ob ein konkreter Defekt oder Mangelverdacht rechtlich ausreicht, ist anhand des Fahrzeugs und der vorhandenen Belege zu prüfen.
Sicherheitsrelevante Rückrufmaßnahmen sollten Sie nicht eigenmächtig ablehnen. Beachten Sie die Vorgaben für Ihr Fahrzeug und lassen Sie mögliche Ansprüche parallel prüfen. Wenn sich nach dem Update Einschränkungen zeigen, sollten diese dokumentiert werden.
Unsere Ersteinschätzung ist kostenlos. Falls ein Verfahren notwendig wird, klären wir die Kosten transparent. Oft übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Gebühren. Den Papierkram übernehmen wir gerne für Sie.
Nein. Alltagsreichweite und standardisierte Prüfwerte sind nicht ohne Weiteres vergleichbar. Maßgeblich sind die vereinbarte Beschaffenheit, geeignete Nachweise und die Bedingungen der Messung. Eine pauschale Prozentgrenze ersetzt diese Prüfung nicht.
Ja. Wir prüfen auch diese Vertragskonstellationen. Welche Rechte Sie geltend machen können und gegen wen, hängt von den Verträgen und möglichen Abtretungen ab. Laufende Raten sollten Sie nicht ohne rechtliche Klärung einstellen.
Bei Fahrzeugen im Rückruf 16136R gilt bis zum Batterietausch die Vorgabe, ausschließlich im Freien zu parken und nicht über 80 Prozent zu laden. Beachten Sie die aktuellen Sicherheitshinweise für Ihr konkretes Fahrzeug. Wenn Sie dadurch Ihren Stellplatz nicht mehr nutzen können oder zusätzliche Parkkosten entstehen, dokumentieren Sie die Folgen für die rechtliche Prüfung.
Warum Dr. Stoll & Sauer bei Problemen mit der E-Mobilität?
Dr. Stoll & Sauer verfügt über umfangreiche Erfahrung mit Verfahren gegen Autounternehmen. Im Bereich E-Mobilität vertreten wir Verbraucher wegen Batterieproblemen, Rückrufen, Nutzungseinschränkungen und Reichweitenabweichungen. Eigene Verfahren und der Austausch mit Behörden fließen in die Bearbeitung dieser Fälle ein.
Wir prüfen Ihre Unterlagen, ordnen die bisherigen Werkstattmaßnahmen ein und erläutern mögliche Anspruchswege. Dabei berücksichtigen wir, ob Sie Ihr Fahrzeug gekauft, finanziert oder geleast haben. Die kostenlose Ersteinschätzung hilft Ihnen, die nächsten Schritte zu beurteilen.
Brandgefahr bei E-Autos und mangelhafte Reichweite
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Ihr Hersteller warnt vor Brandgefahr, Ihr Auto muss draußen stehen oder Sie dürfen die Batterie nicht mehr vollständig laden? Sie warten auf einen Batterietausch oder haben nach einem Update weniger Reichweite? Oder Ihr Fahrzeug hat eine Reichweite, die nicht der versprochenen entspricht? Lassen Sie prüfen, welche rechtlichen Möglichkeiten in Ihrem Fall bestehen. Dr. Stoll & Sauer bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung zu Problemen mit Elektroautos und Plug-in-Hybriden.
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