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Knapp 1 Milliarde Schadensersatz gegen VW erstritten
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Elektrogate: Ihr E-Auto fährt viel kürzer als versprochen?
Elektroauto: Reichweiten-Lüge bei VW, Stellantis, Tesla und BYD? Jetzt Ansprüche prüfen!
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Beratung zu Themen rund um das E-Mobilität
Unser Geschäftsführer Christian Grotz zu Elektrogate
Elektrogate: Razzien in Italien bei VW, Stellantis, BYD und Tesla
Volkswagen, Stellantis, Tesla und BYD im Visier der Ermittler
Elektrogate: Ermittlungen wegen Verdachts der Reichweiten-Täuschung
Die italienische Wettbewerbsaufsicht AGCM hat am 21. Februar 2025 gegen vier Elektroautohersteller Ermittlungen wegen möglicher Verbrauchertäuschung eingeleitet. Bei der Reichweite der E-Fahrzeugen passen Realität und versprochene Angaben nicht zusammen. Die Werbeaussagen der Konzerne verstießen möglicherweise gegen italienische Verbraucherschutzregeln, teilte die Behörde mit. Bei den Untersuchungen gehe es um potenzielle unlautere Geschäftspraktiken.
Welche Konzerne sind betroffen?
🚗 Volkswagen
🚗 Stellantis (Fiat, Peugeot, Opel, Jeep, Citroën, Alfa Romeo)
🚗 Tesla
🚗 BYD
Was wird den Herstellern vorgeworfen?
Die Ermittlungen drehen sich um bewusst irreführende Angaben zur Reichweite und Akkukapazität von Elektrofahrzeugen. Im Fokus der Ermittlungen:
Übertriebene Reichweitenangaben: Hersteller versprechen mehr, als die Autos real fahren können.
Versteckte Batteriereserven: Ein Teil des Akkus bleibt für den Kunden unzugänglich.
Reichweiten-Drosselung durch Software-Updates: Nachträgliche Begrenzung ohne Zustimmung des Fahrers.
Razzien bei den Autokonzernen
Am 20. Februar 2025 haben Beamte der italienischen Finanzpolizei Guardia di Finanza die Zentralen von VW, Stellantis, Tesla & BYD in Italien durchsucht.
👉 Es geht um einen massiven Verdacht auf Verbrauchertäuschung – mit möglichen Konsequenzen für alle E-Autofahrer!
Mehr Informationen zur den Ermittlungen gibt es hier in unserer News.
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Top-Themen rund um die E-Mobilität
Magazin recherchiert unter anderem zum VW ID
WirtschaftsWoche enthüllt mögliche Batterie-Manipulation bei E-Autos!
Hersteller von E-Autos stehen schon lange im Verdacht, bei den Angaben zur Reichweite und Batteriekapazität zu mogeln. Speichern die Batterien der Fahrzeuge weniger Strom als versprochen? Ist die Akkukapazität geringer als angegeben oder beworben? Mit diesen Fragen hat sich die Wirtschaftswoche (WiWo) in ihrer Ausgabe vom 6. Oktober 2023 beschäftigt. Untersuchungen hatten den Verdacht aufkommen lassen, den Verbraucher und Nutzer von E-Autos schon lange hegen. Irgendetwas stimmt nicht mit der Reichweite der E-Fahrzeuge. Meisten fährt das E-Auto weniger, als der Bordcomputer verspricht. Um welche mögliche Manipulationen könnte es gehen?
📌 Geheime Batteriereserven: Bis zu 60 km Reichweite versteckt.
📌Manipulation durch Software: Reichweite wird per Update reduziert.
📌Unrealistische Testverfahren: WLTP-Werte haben nichts mit der Realität zu tun.
📌Kapazitäts-Drosselung: Hersteller verbauen Akkus, die weniger speichern, als offiziell angegeben.
⚠️ Das Magazin WiWO hat nachgerechnet: Diese Praktiken haben allein in Deutschland einen Schaden von über 350 Mio. Euro verursacht!
Mehr Informationen über die Recherche gibt es in unserer News.
Was sagen Gerichte zur möglichen Reichweiten-Täuschung?
Eine Rechtsprechung zum Thema Reichweite gibt es explizit noch nicht. Trotzdem lässt sie jetzt schon feststellen: Wenn Hersteller falsche Angaben beispielsweise zur Abgasbehandlung, Spritverbrauch oder eben Reichweite machen, können Käufer Schadensersatz oder eine Rückabwicklung fordern.
⚖️ BGH-Urteil - Mehr als 10 Prozent Abweichung = erheblicher Sachmangel: Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss vom 8. Mai 2007 festgestellt, dass ein Abweichen beim Spritverbrauch von mehr als 10 Prozent ein erheblicher Sachmangel i.S.d. § 434 Abs. 2 Nr. 1 BGB darstellt (Az.: VIII ZR 19/05). Die Entscheidung des BGH zu den Verbrennungsmotoren ist unserer Meinung nach auf fabrikneue E-Fahrzeuge anwendbar, sodass die Erheblichkeitsschwelle von 10 Prozent greift.
Was bedeutet das für Sie?
➡️Wenn Ihr E-Auto nicht die versprochene Reichweite erreicht, könnten Sie Anspruch auf Entschädigung haben!
👉 Kostenlose Prüfung sichern & Rückabwicklung prüfen!
Welche rechtliche Möglichkeiten haben Sie bei Problemen mit der Reichweite?
✅ Rücktritt vom Kaufvertrag → Falls das Auto weniger leistet als versprochen.
✅Schadensersatz wegen Täuschung → Hersteller müssen für finanzielle Verluste haften.
✅Garantieansprüche bei Akkuproblemen → Unklare Kapazitätsangaben können Gewährleistung auslösen.
✅Musterklagen & Sammelklagen möglich → Falls sich eine systematische Täuschung nachweisen lässt.
👉 Jetzt prüfen lassen, ob Sie betroffen sind!
Pressestimmen
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Sollte die Akkukapazität tatsächlich geringer sein als vom Hersteller angegeben oder beworben, sagt Christian Grotz, Rechtsanwalt der Verbraucherkanzlei Dr. Stoll & Sauer, könnten Kunden womöglich Gewährleistungs- oder Garantieansprüche geltend machen. Auch die Verfolgung strafbaren Handelns sei denkbar: „Sollte ein systematisches Vorgehen der Hersteller zulasten der Käufer auf dem Tisch liegen, liegen Schadensersatzansprüche aufgrund einer unerlaubten Handlung nahe.
WirtschaftsWoche -
Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer gehört im Diesel-Abgasskandal zu den führenden Kanzleien. Geschäftsführer und Rechtsanwalt Christian Grotz bestätigte, dass versteckte Batterie-Reserven wahrscheinlich rechtlich nicht in Ordnung wären, da die Kunden eine angegebene Batteriekapazität gekauft haben, und der Hersteller keinen Teil davon einfach einbehalten darf. Falsche Angaben zur Leistung könnten zu erheblichen Schadensersatzansprüchen führen.
Bild.de -
Im Falle eines Betruges würde sich eine zusätzliche Haftung-Ebene eröffnen, schreibt Focus. „Je nachdem, wie die Hersteller das Fahrzeug beworben haben, kommen auch deliktische Ansprüche aufgrund irreführender Werbung gegen die Hersteller in Betracht. (…) Sollte aber ein systematisches Vorgehen der Hersteller zu Lasten der Käufer auf dem Tisch liegen, so liegen deliktische Ansprüche nahe. (…)“, so Christian Grotz von der im VW-Abgasskandal bekannt gewordenen Rechtsanwaltskanzlei Stoll & Sauer.
Focus
Fragen und Antworten zum Thema Elektrogate
Laut aktuellen Ermittlungen sind VW, Stellantis, Tesla, BYD betroffen.
Untersuchungen zeigen, dass manche Modelle bis zu 35 % weniger Reichweite haben als offiziell angegeben.
Falls die Abweichung über 10 % liegt, könnte laut BGH ein erheblicher Mangel vorliegen. Eine Rückabwicklung oder Schadensersatz sind möglich.
Unsere Ersteinschätzung ist kostenlos. Falls ein Verfahren notwendig wird, klären wir die Kosten transparent. Oft übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Gebühren. Den Papierkram übernehmen wir gerne für Sie.
Ihre Anwälte im Verbraucherschutz
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Dr. Ralf Stoll
- Geschäftsführer
- Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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Christian Grotz
- Geschäftsführer
- Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
-
Frauke Brar LL.M.
- Rechtsanwältin
News und Urteile zum Verbraucherschutz
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