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Gigantischer Datenklau bei Tesla: Handelsblatt Datensatz zugespielt
Tesla-Datenleck: Sichern Sie sich Ihren Schadensersatz

Laut einem Zeitungsbericht vom 25. Mai 2023 ist beim Elektroautohersteller Tesla ein gigantisches Datenleck aufgetreten. Das Handelsblatt berichtete, dass rund 100 Gigabyte an vertraulichen Informationen weitergegeben wurden, darunter sensible Daten über Kunden, Mitarbeiter und Geschäftspartner. Es wurden auch Dokumente entdeckt, die nicht als vertraulich gekennzeichnet waren und Informationen über Projekte wie autonomes Fahren, die Entwicklung neuer Batteriezellen und den geplanten Elektro-Pickup des Unternehmens enthielten. Auf dieser Seite erfahren Sie die neuesten Entwicklungen rund um das Tesla-Datenleck. Außerdem erklären wir Ihnen, warum Ihnen als Betroffener Schadensersatz von bis zu 5000 Euro zusteht und warum ein Datenleck so gefährlich für jedes Opfer ist. Nutzen Sie dafür unsere kostenlose Erstberatung.

Inhaltsverzeichnis

Handelsblatt bekommt Datensatz von Unbekanntem zugespielt
Wirtschaftskrimi um Tesla-Datenleck

Mittlerweile werden wöchentlich Datenlecks von Firmen bekannt. Beinahe alle großen Social-Media-Unternehmen und Online-Händler sind mit ihrem Bestand an sensiblen Kundendaten nachlässig umgegangen. Facebook, Twitter, WhatsApp, LinkedIn, Media Markt, Otto, Kaufland und wie sie alle heißen – Hacker konnten ungestört Daten wie E-Mail-Adressen, Telefonnummern oder sogar Kontodaten von Unternehmens-Servern abgreifen. Jetzt hat es auch den Hersteller von Elektrofahrzeugen, Tesla, erwischt. Dem Handelsblatt wurde ein Datenpaket zugespielt. Insgesamt wurden 23.000 Dateien im Rahmen des Tesla-Datenlecks übermittelt, die darauf hindeuten, dass Daten von Kunden, Mitarbeitern und Geschäftsprojekten mangelhaft geschützt werden. Unter den Dateien, die durch das Tesla-Datenleck veröffentlicht wurden, sind Excel-Listen, die offenbar Gehälter und Privatadressen von über 100.000 aktuellen und ehemaligen Mitarbeitenden auflisten. Nochmal brisanter ist jedoch ein Bericht, der Probleme mit dem Cybertruck schildert, sowie Unterlagen, die Unfälle mit dem Autopiloten dokumentieren. 

Tesla gab gegenüber dem Handelsblatt an, dass sie einen ehemaligen Mitarbeiter verdächtigen, Daten "unter Verletzung von Geheimhaltungspflichten" weitergegeben zu haben. Das Unternehmen plant, rechtliche Schritte gegen den Verdächtigen einzuleiten.

Ein Sprecher der Datenschutzbehörde in Brandenburg, wo Tesla eine große Fabrik betreibt, äußerte sich ebenfalls gegenüber der Zeitung zum Tesla-Datenleck. Es gebe "ernstzunehmende Hinweise auf mögliche Datenschutzverletzungen". Die Landesbeauftragte habe außerdem die niederländische Datenschutzbehörde informiert, da diese für Teslas Europazentrale zuständig ist. In Brandenburg soll das Tesla-Datenleck entstanden sein. Das hört sich nach einem echten Wirtschaftskrimi an. Natürlich ist es höchst wahrscheinlich, dass die Daten nicht nur das Handelsblatt erhalten hat, sondern das Paket zum Höchstpreis im Darknet an Cyber-Kriminelle verkauft wird.

Für Sie als Tesla-Kunden oder Tesla-Mitarbeiter sollten jetzt die Alarmglocken schrillen. Nutzen Sie deshalb unsere kostenlose Erstberatung. Aktuell lässt sich die Betroffenheit nur auf der Online-Seite vom Handelsblatt überprüfen. Sind Sie vom Tesla-Datenleck betroffen, zeigen unsere Anwälte Ihnen Ihre rechtlichen Möglichkeiten auf. Schadensersatz bis zu 5000 Euro ist möglich. Gerichte haben Verbrauchern bei vergleichbaren Verstößen gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) hohe Summen an Schadensersatz zugesprochen. Auch der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit Urteil vom 4. Mai 2023 festgestellt, dass Betroffenen Schadensersatz zusteht, wenn ihnen durch ein Datenleck oder einen Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGV) ein Schaden entstanden ist (Az.: C-300/21). Mehr dazu können Sie in unserem Beitrag „EuGH stärkt Verbraucherrechte beim Datenschutz“ nachlesen.

IT Recht Datenklau

Welche Gefahren drohen Tesla-Kunden beim Tesla-Datenleck?

Wie bei den meisten Datenlecks sind die unmittelbaren Auswirkungen auch beim Tesla-Datenleck nicht sofort erkennbar. Es ist jedoch offensichtlich, dass sowohl personenbezogene Daten von Mitarbeitern als auch von Kunden durch das Tesla-Datenleck an die Öffentlichkeit gelangt sind. Damit ist ihnen ein Schaden entstanden. Die Wahrscheinlichkeit, dass Kriminelle diese Daten irgendwann missbrauchen, ist hoch. Insbesondere das Risiko von Phishing-E-Mails ist durch das Tesla-Datenleck gestiegen. Es ist noch nicht bekannt, welchen Umfang die gestohlenen Datensätze haben, ob vollständige Namen, Geburtsdaten, E-Mail-Adressen, Geschlecht und IP-Adressen betroffen sind und ob sie bereits im Darknet verfügbar sind. Die Gefahr, dass auch Passwörter durch das Tesla-Datenleck preisgegeben wurden, ist erheblich. Mithilfe der gestohlenen Daten können Kriminelle die Nutzer mit Phishing-E-Mails bombardieren, um an weitere Informationen wie Kontodaten zu gelangen. Schnell ist auf dem Smartphone oder dem Computer die falsche Taste gedrückt und die Daten-Diebe räumen die Bankkonten leer.

Spam- und Phishing-Wellen sind heutzutage nichts Ungewöhnliches. Zunächst einmal sind sie nur ärgerlich. Allerdings besteht die große Gefahr, dass Kriminelle Betrugsversuche starten, indem sie SMS, E-Mails oder Malware verwenden. Eine weitaus größere Bedrohung bahnt sich jedoch nach und nach für Mitarbeiter und Kunden aufgrund des Tesla-Datenlecks an.

Hacker sammeln Daten von verschiedenen Social-Media-Plattformen wie Facebook, Instagram, WhatsApp und Twitter. Natürlich sind auch andere Internetunternehmen betroffen, die über persönliche Daten verfügen und Opfer eines Datenlecks werden können oder bereits geworden sind. Diese Fülle von Daten wird miteinander kombiniert, was das Risiko erhöht, dass Kriminelle Ihre Identität übernehmen und in Ihrem Namen Geschäfte tätigen, für die Sie dann die Konsequenzen tragen müssen. Der Schaden besteht darin, die Kontrolle über die eigenen Daten zu verlieren. Und das Schlimmste daran ist, dass Kriminelle auch noch Jahre später Betrugsversuche unternehmen können, sobald die Daten beispielsweise durch das Tesla-Datenleck erst einmal im Internet sind.

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Musk: Ohne Autopilot ist Tesla nichts wert
Datenleck bei Tesla: Dokumente über Autopiloten offenbaren erhebliche Mängel

Ein Teil der Dokumente, die durch das Tesla-Datenleck veröffentlicht wurden, beschäftigt sich mit den Autopiloten-Problemen. Tesla sei ohne einen funktionierenden Autopiloten "praktisch null" wert, wird Tesla-Boss Elon Musk im Handelsblatt zitiert. Dem Bericht zufolge hat die Zeitung auch vertrauliche Dokumente über viele Unfälle mit dem Autopiloten erhalten. Kurz nach der Veröffentlichung des Berichts erhielt das Handelsblatt einen Brief von Teslas Anwalt Joseph Alm, der die Rückgabe der Daten forderte. Der Anwalt gab an, dass es sich um einen "verärgerten ehemaligen Mitarbeiter" handle, der die Daten gestohlen habe. Tesla hat bereits rechtliche Schritte eingeleitet und argumentiert, dass der Diebstahl gegen EU- und deutsches Recht verstößt. Das Tesla-Datenleck stammt anscheinend aus der deutschen Gigafabrik in Brandenburg, und der Informant wandte sich zunächst an die Datenschutzbehörde, so das Handelsblatt.

Besonders brisant sind die zahlreichen Daten im Tesla-Datenleck zu Beschwerden über die Fahrassistenzsysteme von Tesla. Kunden beschreiben plötzliches Bremsen oder abrupte Beschleunigung ihrer Fahrzeuge. Das "Handelsblatt" führte auch Interviews mit betroffenen Kunden und zitiert einen Tesla-Besitzer, der sagt: "Mein Autopilot hat mich fast auf einer Strecke umgebracht, die ich regelmäßig fahre." Es wurden angeblich 2.400 Beschwerden allein über ungewollte Beschleunigung dokumentiert.

Darüber hinaus wurde durch das Tesla-Datenleck festgestellt, dass die meisten Mitarbeiter den schriftlichen Kontakt mit Kunden bei Beschwerden vermieden haben und stattdessen telefonisch kommunizierten. Mehr zu den Problemen mit dem Autopiloten und wie Tesla in einem Video massiv Werbung betreibt, gibt es in unserem Beitrag zum Tesla-Video

Der Fall PayPal zeigt die Gefahren von Datenlecks

Es ist eine allgemein bekannte Tatsache, dass das Internet nicht vergisst. Das Datenleck bei PayPal verdeutlicht, dass die Gefahr von zukünftigen Datenlecks besteht. Bei einer sogenannten Credential-Stuffing-Attacke haben Angreifer zahlreiche Zugangsdaten ausprobiert und in knapp 35.000 Fällen erfolgreich auf PayPal-Konten zugegriffen. Credential Stuffing gehört zu den häufigsten Methoden bei Cyberangriffen. Dabei werden zuvor gestohlene oder illegal erlangte Anmeldedaten verwendet, um massenhaft unbefugten Zugang zu anderen Diensten zu versuchen. Die Angreifer gehen davon aus, dass Benutzer ihre Login-Daten mit denselben Benutzernamen und Passwörtern bei mehreren Diensten gleichzeitig verwenden. Der Fall PayPal zeigt, dass Verbraucher niemals dieselben Anmeldedaten für verschiedene Konten verwenden sollten und die betroffenen Personen die Situation ernst nehmen sollten. Mehr zu PayPal gibt es in unserem Beitrag „PayPal informiert über Datenpanne / Knapp 35.000 Kunden Opfer eines Datenlecks“.

EuGH gibt Verbrauchern Rückenwind beim Datenschutz
Tesla-Datenleck: Wie stehen die Erfolgsaussichten gegen Tesla, Ansprüche durchzusetzen?

Tesla-Nutzer haben ganz grundsätzlich ein Recht darauf zu erfahren, ob sie vom Tesla-Datenleck betroffen sind. Das Unternehmen muss ihnen nach Artikel 15 der europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) darüber Auskunft erteilen. Innerhalb eines Monats muss das Unternehmen Auskunft erteilen, ob Sie vom Tesla-Datenleck betroffen sind. So sieht es auch Artikel 12 DSGVO vor. Letztlich ist aus Sicht der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer den Betroffenen des Tesla-Datenlecks ein sogenannter immaterieller Schaden entstanden. Die Gefahr, Opfer von Kriminellen zu werden, ist enorm gestiegen. Auch ein Identitätsdiebstahl ist im Bereich des Möglichen. Die Chancen auf Schadensersatz stehen gut.

Seit einigen Monaten urteilen die meisten deutschen Gerichte sehr großzügig bei Verstößen gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und sprechen oft hohe Schadensersatzsummen klagenden Verbrauchern zu. Am Landgericht Zwickau ist beispielsweise Facebook aufgrund eines Datenlecks zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von 1000 Euro verurteilt worden. Das Unternehmen hätte Vorkehrungen für die Verhinderung eines Datenlecks treffen müssen, so das Gericht in seiner Urteilsbegründung. Am Landgericht Oldenburg waren es in der Summe sogar 3000 Euro. 2000 Euro Schadensersatz für das Datenleck und 1000 Euro Schmerzensgeld für die verweigerte Auskunft, ob der Kunde vom Datenleck betroffen war oder nicht. In anderen Datenschutz-Fällen sind sogar bereits 5000 Euro Schadensersatz betroffenen Verbrauchern zugesprochen worden.

Den stärksten Rückenwind haben die Verbraucher am 4. Mai 2023 vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) erhalten. Das Urteil des EuGH zum Datenschutz hat die Rechte der Verbraucher enorm gestärkt und gilt als wegweisend. Die Frage, wann Unternehmen bei Datenschutzverstößen Schadensersatz leisten müssen, stand im Mittelpunkt der Entscheidung. Laut dem EuGH-Urteil vom 4. Mai 2023 (Az.: C-300/21) bestehen Ansprüche auf Schadensersatz nur dann, wenn ein materieller oder immaterieller Schaden infolge eines Verstoßes gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) entstanden ist. Unsere Kanzlei bewertet dieses Urteil als Erfolg für den Verbraucherschutz. Insbesondere durch unzureichenden Schutz personenbezogener Daten bei Plattformen wie Facebook, Deezer, Twitter und anderen kommt es zu Datenlecks. Beim Tesla-Datenleck liegt der Fall ähnlich. Betroffene müssen in Zukunft mit negativen Konsequenzen rechnen, da ihnen ein Schaden entstanden ist und sie Ansprüche gegenüber den betreffenden Unternehmen haben. Checken Sie auf der Handelsblatt-Seite zu den Tesla-Files  Ihre Betroffenheit. Wir setzten uns anschließend für Ihr Recht ein. Nutzen Sie dafür unsere kostenlose Erstberatung.

EUGH urteilt über den Abgsskandal
Step-by-Step

Sind Sie betroffen?
Datenleck bei Tesla: Unser Leistungsangebot

Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer steht Ihnen mit unseren kompetenten Anwälten für IT-Recht beim Tesla-Datenleck zur Seite. Wir verfügen über jahrelange Erfahrung und nehmen nach einer fundierten Prüfung und Beratung alle Formalitäten für Sie in die Hand. In unserer kostenlosen Erstberatung können wir für Sie feststellen, ob Sie von einem Datenleck-Skandal wie bei Deezer, Mastercard oder Facebook betroffen sind. Beim Tesla-Datenleck lässt sich aktuell die Betroffenheit nur über die Handelsblatt-Website feststellen. Überprüfen Sie Ihre Betroffenheit. Anschließend setzen wir Ihre Rechte erfolgreich durch:

  • Erstberatung

    1. Kostenlose Erstberatung

    Wir prüfen, ob Sie generell von gängigen Datenlecks bei Deezer, Mastercard, Facebook, LinkedIn & Co betroffen sind und informieren Sie über Ihre rechtlichen Möglichkeiten und Erfolgschancen.

  • Vertrauen

    2. Rechtliche Durchsetzung

    Erteilen Sie uns ein Mandat, unterstützen wir Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche auf Schadensersatz beim Tesla-Datenleck – kosteneffizient, transparent und effektiv.

  • Recht bekommen

    3. Schadensersatz erhalten

    Sie lehnen sich entspannt zurück, und wir kämpfen für Ihren Schadensersatz gegen Tesla.

Passwort wechseln ist das A & O
Tesla-Datenleck: Wie schützen Sie sich vor kriminellen Daten-Hackern?

Die Zahl der Datenlecks ist mittlerweile unüberschaubar geworden. Nicht nur die Social-Media-Giganten Facebook, Instagram, WhatsApp, LinkedIn und Twitter werden von Hackern angegriffen, sondern auch Versandhändler, Online-Marktplätze und Banken sind Opfer von kriminellen Internetverbrechern geworden. Es ist mittlerweile sehr wahrscheinlich, dass Verbraucher, die im Internet Bankgeschäfte tätigen und Einkäufe tätigen, Opfer eines Datenlecks geworden sind. Um den Schaden möglichst gering zu halten, können Verbraucher im Voraus einige Maßnahmen ergreifen. Hier sind einige wertvolle Tipps von unseren IT-Experten: 

  • Passwörter für Online-Accounts sollten regelmäßig geändert werden und den Regeln für starke Passwörter entsprechen.
  • Das Passwort für den E-Mail-Account sollte ebenfalls geändert werden. Es ist generell sinnvoll, Passwörter regelmäßig zu ändern, insbesondere für Online-Banking.
  • Es ist ratsam, mehrere E-Mail-Accounts für verschiedene Internetaktivitäten zu verwenden, z.B. für Einkäufe, soziale Medien oder für Familie und Freunde. Dadurch bleibt der Schaden begrenzt, falls ein Konto kompromittiert wird.
  • Seien Sie vorsichtig mit E-Mails und SMS von unbekannter Herkunft. Öffnen Sie niemals Links oder Anhänge in solchen Nachrichten und antworten Sie nicht darauf.
  • Obwohl es lästig sein kann, ist es ratsam, die Mobilfunknummer gelegentlich zu ändern.

Ihre Anwälte im IT-Recht

  • Dr. Ralf Stoll
    • Geschäftsführer
    • Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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    • Geschäftsführer
    • Rechtsanwalt
  • Christian Grotz
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Dr. Stoll & Sauer
Ihre Kanzlei im IT-Recht für das Tesla-Datenleck

Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer gehört mit ihren 29 Anwälten – darunter 15 Fachanwälten – zu den bestbewerteten Kanzleien in Deutschland und steht Ihnen bei der Prüfung und Durchsetzung Ihrer Rechte gerne zur Seite. Unsere erfahrenen Anwälte im IT-Recht bieten Ihnen eine kompetente Beratung und gewissenhafte Bearbeitung Ihrer Angelegenheit, damit Sie zügig zu Ihrem Recht kommen. Nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung und erteilen Sie uns anschließend ein Mandat. Wir überprüfen, ob Sie vom Tesla-Datenleck betroffen sind. Wir zeigen Ihnen Ihre Möglichkeiten und Chancen auf. Alles Weitere erledigen wir – dazu gehört auch die Abwicklung und Korrespondenz mit Ihrer Rechtsschutzversicherung. Lassen Sie jetzt von uns Ihren Klageweg prüfen!

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Juristische Bewertungen, datenschutzrechtliche Urteile, Entwicklungen am Europäischen Gerichtshof und wissenswerte Änderungen für Verbraucher – wichtige Nachrichten aus dem IT- und Datenschutzrecht haben wir hier für Sie gesammelt.

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