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Datenleck bei Tesla: Jetzt Schadensersatz sichern
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Welche Gefahren drohen Tesla-Kunden beim Tesla-Datenleck?
Wie bei den meisten Datenlecks sind die unmittelbaren Auswirkungen auch beim Tesla-Datenleck nicht sofort erkennbar. Es ist jedoch offensichtlich, dass sowohl personenbezogene Daten von Mitarbeitern als auch von Kunden durch das Tesla-Datenleck an die Öffentlichkeit gelangt sind. Damit ist ihnen ein Schaden entstanden. Die Wahrscheinlichkeit, dass Kriminelle diese Daten irgendwann missbrauchen, ist hoch. Insbesondere das Risiko von Phishing-E-Mails ist durch das Tesla-Datenleck gestiegen. Es ist noch nicht bekannt, welchen Umfang die gestohlenen Datensätze haben, ob vollständige Namen, Geburtsdaten, E-Mail-Adressen, Geschlecht und IP-Adressen betroffen sind und ob sie bereits im Darknet verfügbar sind. Die Gefahr, dass auch Passwörter durch das Tesla-Datenleck preisgegeben wurden, ist erheblich. Mithilfe der gestohlenen Daten können Kriminelle die Nutzer mit Phishing-E-Mails bombardieren, um an weitere Informationen wie Kontodaten zu gelangen. Schnell ist auf dem Smartphone oder dem Computer die falsche Taste gedrückt und die Daten-Diebe räumen die Bankkonten leer.
Spam- und Phishing-Wellen sind heutzutage nichts Ungewöhnliches. Zunächst einmal sind sie nur ärgerlich. Allerdings besteht die große Gefahr, dass Kriminelle Betrugsversuche starten, indem sie SMS, E-Mails oder Malware verwenden. Eine weitaus größere Bedrohung bahnt sich jedoch nach und nach für Mitarbeiter und Kunden aufgrund des Tesla-Datenlecks an.
Hacker sammeln Daten von verschiedenen Social-Media-Plattformen wie Facebook, Instagram, WhatsApp und Twitter. Natürlich sind auch andere Internetunternehmen betroffen, die über persönliche Daten verfügen und Opfer eines Datenlecks werden können oder bereits geworden sind. Diese Fülle von Daten wird miteinander kombiniert, was das Risiko erhöht, dass Kriminelle Ihre Identität übernehmen und in Ihrem Namen Geschäfte tätigen, für die Sie dann die Konsequenzen tragen müssen. Der Schaden besteht darin, die Kontrolle über die eigenen Daten zu verlieren. Und das Schlimmste daran ist, dass Kriminelle auch noch Jahre später Betrugsversuche unternehmen können, sobald die Daten beispielsweise durch das Tesla-Datenleck erst einmal im Internet sind.
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Musk: Ohne Autopilot ist Tesla nichts wert
Datenleck bei Tesla: Dokumente über Autopiloten offenbaren erhebliche Mängel
Ein Teil der Dokumente, die durch das Tesla-Datenleck veröffentlicht wurden, beschäftigt sich mit den Autopiloten-Problemen. Tesla sei ohne einen funktionierenden Autopiloten "praktisch null" wert, wird Tesla-Boss Elon Musk im Handelsblatt zitiert. Dem Bericht zufolge hat die Zeitung auch vertrauliche Dokumente über viele Unfälle mit dem Autopiloten erhalten. Kurz nach der Veröffentlichung des Berichts erhielt das Handelsblatt einen Brief von Teslas Anwalt Joseph Alm, der die Rückgabe der Daten forderte. Der Anwalt gab an, dass es sich um einen "verärgerten ehemaligen Mitarbeiter" handle, der die Daten gestohlen habe. Tesla hat bereits rechtliche Schritte eingeleitet und argumentiert, dass der Diebstahl gegen EU- und deutsches Recht verstößt. Das Tesla-Datenleck stammt anscheinend aus der deutschen Gigafabrik in Brandenburg, und der Informant wandte sich zunächst an die Datenschutzbehörde, so das Handelsblatt.
Besonders brisant sind die zahlreichen Daten im Tesla-Datenleck zu Beschwerden über die Fahrassistenzsysteme von Tesla. Kunden beschreiben plötzliches Bremsen oder abrupte Beschleunigung ihrer Fahrzeuge. Das "Handelsblatt" führte auch Interviews mit betroffenen Kunden und zitiert einen Tesla-Besitzer, der sagt: "Mein Autopilot hat mich fast auf einer Strecke umgebracht, die ich regelmäßig fahre." Es wurden angeblich 2.400 Beschwerden allein über ungewollte Beschleunigung dokumentiert.
Darüber hinaus wurde durch das Tesla-Datenleck festgestellt, dass die meisten Mitarbeiter den schriftlichen Kontakt mit Kunden bei Beschwerden vermieden haben und stattdessen telefonisch kommunizierten. Mehr zu den Problemen mit dem Autopiloten und wie Tesla in einem Video massiv Werbung betreibt, gibt es in unserem Beitrag zum Tesla-Video.
Der Fall PayPal zeigt die Gefahren von Datenlecks
Es ist eine allgemein bekannte Tatsache, dass das Internet nicht vergisst. Das Datenleck bei PayPal verdeutlicht, dass die Gefahr von zukünftigen Datenlecks besteht. Bei einer sogenannten Credential-Stuffing-Attacke haben Angreifer zahlreiche Zugangsdaten ausprobiert und in knapp 35.000 Fällen erfolgreich auf PayPal-Konten zugegriffen. Credential Stuffing gehört zu den häufigsten Methoden bei Cyberangriffen. Dabei werden zuvor gestohlene oder illegal erlangte Anmeldedaten verwendet, um massenhaft unbefugten Zugang zu anderen Diensten zu versuchen. Die Angreifer gehen davon aus, dass Benutzer ihre Login-Daten mit denselben Benutzernamen und Passwörtern bei mehreren Diensten gleichzeitig verwenden. Der Fall PayPal zeigt, dass Verbraucher niemals dieselben Anmeldedaten für verschiedene Konten verwenden sollten und die betroffenen Personen die Situation ernst nehmen sollten. Mehr zu PayPal gibt es in unserem Beitrag „PayPal informiert über Datenpanne / Knapp 35.000 Kunden Opfer eines Datenlecks“.
Sind Sie betroffen?
Datenleck bei Tesla: Unser Leistungsangebot
Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer steht Ihnen mit unseren kompetenten Anwälten für IT-Recht beim Tesla-Datenleck zur Seite. Wir verfügen über jahrelange Erfahrung und nehmen nach einer fundierten Prüfung und Beratung alle Formalitäten für Sie in die Hand. In unserer kostenlosen Erstberatung können wir für Sie feststellen, ob Sie von einem Datenleck-Skandal wie bei Deezer, Mastercard oder Facebook betroffen sind. Beim Tesla-Datenleck lässt sich aktuell die Betroffenheit nur über die Handelsblatt-Website feststellen. Überprüfen Sie Ihre Betroffenheit. Anschließend setzen wir Ihre Rechte erfolgreich durch:
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1. Kostenlose Erstberatung
Wir prüfen, ob Sie generell von gängigen Datenlecks bei Deezer, Mastercard, Facebook, LinkedIn & Co betroffen sind und informieren Sie über Ihre rechtlichen Möglichkeiten und Erfolgschancen.
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2. Rechtliche Durchsetzung
Erteilen Sie uns ein Mandat, unterstützen wir Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche auf Schadensersatz beim Tesla-Datenleck – kosteneffizient, transparent und effektiv.
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3. Schadensersatz erhalten
Sie lehnen sich entspannt zurück, und wir kämpfen für Ihren Schadensersatz gegen Tesla.
Passwort wechseln ist das A & O
Tesla-Datenleck: Wie schützen Sie sich vor kriminellen Daten-Hackern?
Die Zahl der Datenlecks ist mittlerweile unüberschaubar geworden. Nicht nur die Social-Media-Giganten Facebook, Instagram, WhatsApp, LinkedIn und Twitter werden von Hackern angegriffen, sondern auch Versandhändler, Online-Marktplätze und Banken sind Opfer von kriminellen Internetverbrechern geworden. Es ist mittlerweile sehr wahrscheinlich, dass Verbraucher, die im Internet Bankgeschäfte tätigen und Einkäufe tätigen, Opfer eines Datenlecks geworden sind. Um den Schaden möglichst gering zu halten, können Verbraucher im Voraus einige Maßnahmen ergreifen. Hier sind einige wertvolle Tipps von unseren IT-Experten:
- Passwörter für Online-Accounts sollten regelmäßig geändert werden und den Regeln für starke Passwörter entsprechen.
- Das Passwort für den E-Mail-Account sollte ebenfalls geändert werden. Es ist generell sinnvoll, Passwörter regelmäßig zu ändern, insbesondere für Online-Banking.
- Es ist ratsam, mehrere E-Mail-Accounts für verschiedene Internetaktivitäten zu verwenden, z.B. für Einkäufe, soziale Medien oder für Familie und Freunde. Dadurch bleibt der Schaden begrenzt, falls ein Konto kompromittiert wird.
- Seien Sie vorsichtig mit E-Mails und SMS von unbekannter Herkunft. Öffnen Sie niemals Links oder Anhänge in solchen Nachrichten und antworten Sie nicht darauf.
- Obwohl es lästig sein kann, ist es ratsam, die Mobilfunknummer gelegentlich zu ändern.
Ihre Anwälte im IT-Recht
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Dr. Ralf Stoll
- Geschäftsführer
- Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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Michael Pflaumer
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Christian Grotz
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Aktuelle News und Urteile zum IT-Recht
Juristische Bewertungen, datenschutzrechtliche Urteile, Entwicklungen am Europäischen Gerichtshof und wissenswerte Änderungen für Verbraucher – wichtige Nachrichten aus dem IT- und Datenschutzrecht haben wir hier für Sie gesammelt.
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BGH will am 11. November 2024 doch über Facebook-Datenleck entscheiden
Der Bundesgerichtshof (BGH) wird sich nun doch am 11. November 2024 mit dem Facebook-Datenleck beschäftigen (Az.: VI ZR 10/24). Erstmals in der deutschen...
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Facebook will Datenleck-Verfahren am BGH wegkaufen
Ostern 2021 erbeuteten Cyberkriminelle Datensätze von rund sechs Millionen Facebook-Usern aus Deutschland. Hat Facebook die Daten nur unzureichend geschützt...
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3000 Euro Schadensersatz für Opfer des Facebook-Datenlecks
Gute Nachrichten für Betroffene des gigantischen Datenlecks beim Social-Media-Riesen Facebook: Das Landgericht München verurteilte den Facebook-Mutterkonzern...
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