Kanzlei für Versicherungsrecht
Wir kämpfen für Ihre Privat-Rente – ohne Kürzungen
Über 100.000 Mandanten vertrauen uns
Knapp 1 Milliarde Schadensersatz gegen VW erstritten
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Dr. Stoll & Sauer setzt Ihre Rechte durch / Positive Entscheidung am BGH
Wir fordern die Wiederanhebung des Rentenfaktors
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Versicherer kürzen Rentenfaktor einseitig
Unsere Erfolge gegen Kürzungen der privaten Rentenversicherung
Die Rechtsprechung gibt Versicherten aktuell Rückenwind:
Mit Urteil vom 30. April 2025 hat das Landgericht Berlin (Az. 4 O 177/23) entschieden, dass die einseitige Kürzung des Rentenfaktors durch die Allianz Lebensversicherung unzulässig ist. Die entsprechende Klausel zur Absenkung des Rentenfaktors erklärte das Gericht für unwirksam. Unsere Kanzlei hat das Verfahren geführt. Die ausführliche Zusammenfassung zum Urteil finden Sie in den News.
Bereits zuvor hatte das Oberlandesgericht Stuttgart in einem Urteil vom 21. Februar 2024 (Az. 7 U 61/23) ähnliche Klauseln zur Kürzung des Rentenfaktors bei fondsgebundenen Versicherungen für intransparent und damit unwirksam erklärt. Dieses Verfahren Verfahren hat der Bundesgerichtshof zugunsten der Verbraucher entschieden. Die Details zum Stuttgarter Urteil finden Sie auch in den News.
Auch das Amtsgericht Reinbeck hat der Kürzung des Rentenfaktors durch die Allianz einen Riegel vorgeschoben und in einem unserer Verfahren geurteilt: Die maßgebliche Regelung in den Versicherungsbedingungen, der Allianz zur Herabsetzung des Rentenfaktors ist unwirksam und die vergangenen Herabsetzungen waren nicht möglich, heißt es im Urteil vom 10. Juli 2024 (Az.: 14 C 473/23).
Die Entwicklung zeigt: Wer handelt, kann sich gegen unfaire Rentenkürzungen erfolgreich zur Wehr setzen.
Gut zu wissen!
Der Rentenfaktor: Was bedeutet er für die Rente?
Der Umrechnungswert für die monatliche Rente, auch als Rentenfaktor bezeichnet, spielt eine entscheidende Rolle bei der Berechnung der Höhe einer privaten Rente. Der Rentenfaktor wird verwendet, um das angesparte oder eingezahlte Kapital in eine monatliche Rentenzahlung umzuwandeln.
Beispiel: Wenn der Rentenfaktor 40 beträgt, erhält der Versicherungsnehmer für eine Summe von 10.000 Euro eine monatliche Rente von 40 Euro. Bei einem Kapital von 100.000 Euro beträgt die monatliche Rente entsprechend 400 Euro. Wird der Rentenfaktor um 25 Prozent gekürzt, sinkt auch die ausbezahlte monatliche Rente um 25 Prozent. Anstatt 400 Euro bekäme der Versicherte nur noch 300 Euro.
Welche Rolle spielt der Rentenfaktor bei den gängigen privaten Rentenversicherungsverträgen?
- In einer klassischen privaten Rentenversicherung setzt sich die Rente in der Regel aus einer garantierten Kapitalauszahlung in Kombination mit einem variablen Anteil zusammen, der aus Überschüssen resultiert. Der Rentenfaktor wird meist erst zum Zeitpunkt des Rentenbeginns festgelegt.
- Bei der Riester-Rente werden staatliche Zulagen hinzugefügt. Jeder Riester-Sparer erhält beispielsweise eine jährliche Zulage von 175 Euro für sich selbst und zusätzlich 300 Euro pro Kind vom Staat. Es gibt jedoch auch Varianten der Riester-Rente, die Fondspolicen und Sparpläne beinhalten. Auch hier wird oft ein Rentenfaktor in den Verträgen angegeben.
- Bei einer fondsgebundenen Rentenversicherung gibt es keinen festgelegten garantierten Auszahlungsbetrag. Innerhalb der Versicherungsverträge wird jedoch häufig ein variabler Rentenfaktor erwähnt.
Sichern Sie sich Ihre private Rente ab
Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer steht Ihnen mit unseren erfahrenen Fachanwälten für Versicherungsrecht zur Seite. Sie verfügen über jahrelange Erfahrung und nehmen nach einer fachlichen Prüfung und Beratung alle Formalitäten für Sie in die Hand. In unserer kostenlosen Erstberatung können wir für Sie feststellen, ob Ihr Vertrag eine Kürzungsklausel enthält, ob Ihre künftige Rente bereits gekürzt wurde und ob die Klausel unwirksam sein könnte. Im Ernstfall setzen wir Ihre Rechte erfolgreich vor Gericht durch:
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1. Kostenlose Ersteinschätzung
Wir prüfen unkompliziert, ob Sie von einer künftigen Rentenkürzung betroffen sin, ob Ihr Rentenfaktor zu Unrecht gekürzt wurde und informieren Sie über Ihre rechtlichen Möglichkeiten und Erfolgschancen.
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2. Rechtliche Durchsetzung
Erteilen Sie uns ein Mandat, unterstützen wir Sie dabei, die mögliche Rentenkürzung aufzuheben– kosteneffizient, transparent und effektiv.
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3. Und zum Schluss: Recht bekommen
Sie lehnen sich entspannt zurück, und wir kämpfen für Ihre private Rente.
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Informieren Sie sich schnell, sicher und kostenlos. Geben Sie zur Erstellung Ihres persönlichen Zugangs Name, E-Mail-Adresse und Telefonnummer ein. Nach der Registrierung werden alle weiteren Schritte auf unserem abgesicherten Mandanten-Portal durchgeführt.
Bei welchen Rentenversicherungen haben die Versicherer den Rentenfaktor gekürzt?
Die Süddeutsche Zeitung berichtete bereits im Jahr 2021 über eine großangelegte Senkung der Renten bei der Allianz Versicherung. Mehr als 700.000 Versicherte mit fondsgebundenen Tarifen waren davon betroffen. Darüber hinaus betrifft die Senkung nicht nur die Rieser-Rente, sondern verschiedene Arten der Altersvorsorge. Es ist daher ratsam, die folgenden Versicherungen anwaltlich zu überprüfen:
- Riester-Rente
- Rürup-Rente
- Betriebliche Altersvorsorge
- Nicht-geförderte private Rentenversicherung
Wenn Ihre Rentenversicherung Ihnen angekündigt hat, die Rentenzahlungen wegen der Niedrigzinspolitik der Vergangenheit zu reduzieren, dann sollten Sie Ihren Vertrag prüfen lassen. Entsprechendes gilt, wenn Ihnen die Rente bereits gekürzt wurde.
Welche Versicherer haben den Rentenfaktor gekürzt?
Letztlich haben alle Versicherer, mit den gleichen Problemen zu kämpfen. Die Niedrigzinsphase hat Spuren bei der Rendite der Konzerne hinterlassen. Die sollen jetzt zu Lasten der Verbraucher verwischt werden. Folgende Kürzungen des Rentenfaktors sind bisher bekannt geworden:
- Im Jahr 2017 senkte die AXA den Rentenfaktor für etwa 100.000 Kunden mit Verträgen aus den Jahren 2000 bis 2014.
- Die R+V Lebensversicherung passte im Jahr 2017 bei rund 4.000 Verträgen, die vor 2005 abgeschlossen wurden, den Rentenfaktor nach unten an.
- Die VHV kürzte Sparern, die zwischen 2004 und 2016 Rentenversicherungen abgeschlossen hatten, den Rentenfaktor und damit die Rentenzahlung.
- Auch Kunden der Zurich mit Vertragsbeginn zwischen April 1998 und Dezember 2016 mussten eine Senkung des Rentenfaktors hinnehmen.
- Im Jahr 2017 nutzte die Allianz die Klausel, um die Rentenfaktoren von 700.000 Verträgen zu senken, die zwischen Juli 2001 und Dezember 2011 abgeschlossen wurden. Dies betraf nach Informationen des Online-Portals Finanztipp nachstehende Tarif:
- IndexSelect
- Invest
- InvestGarantie
- Invest alpha-Balance.
2021 gab es eine weitere Senkung des Rentenfaktors um 9 Prozent in Tarifen von Juli 2001 bis Juni 2013, darunter:
- Invest
- InvestGarantie
- Invest alpha-Balance
- IndexSelect
- Index- und Portfolio-Policen.
- Betriebsrenten des Versorgungswerks der Presse und der IG Metall (MetallRente). Hierzu gehören MetallRente-Riester, MetallRente-Pensionskasse, MetallRente-Firmendirektversicherung und MetallRente-Pensionsfonds. Die Senkungen gelten auch für die Allianz-Pensionskasse und das BZM-Produkt des Allianz-Pensionsfonds (Beitragszusage mit Mindestleistung).
Kürzung der Privat-Rente kann auch Arbeitgeber betreffen
Wichtige Fakten zur Privat-Rente
Fragen & Antworten zu der Kürzung des Rentenfaktors
Der Rentenfaktor gibt an, wie viel monatliche Rente Sie pro 10.000 Euro Vertrags- oder Policenwert erhalten. Je niedriger der Rentenfaktor, desto geringer fällt Ihre monatliche Rente aus – selbst wenn Ihr angespartes Kapital gleich bleibt. Wird der Rentenfaktor gesenkt, ist das faktisch eine Rentenkürzung.
Betroffen sind vor allem fondsgebundene Rentenversicherungen, bei denen der Rentenfaktor „anpassbar“ ausgestaltet ist. Dazu gehören insbesondere:
- Riester-Renten (zum Beispiel bei der Allianz)
- private Rentenversicherungen (Fondspolicen)
- Basis- bzw. Rürup-Renten
- bestimmte Modelle der betrieblichen Altersversorgung (bAV)
Ob Ihr Vertrag konkret betroffen ist, lässt sich nur anhand der Unterlagen prüfen.
Die Ersteinschätzung im Rentenfaktor-Online-Check von Dr. Stoll & Sauer ist kostenlos und unverbindlich. Nach der Prüfung erhalten Sie eine Einschätzung zu Ihren Chancen und zum möglichen Kostenrisiko. In vielen Fällen kommen Rechtsschutzversicherung oder erfolgsorientierte Modelle in Betracht. Ohne Ihre Zustimmung werden keine kostenpflichtigen Schritte eingeleitet.
Für eine sinnvolle Prüfung sind insbesondere wichtig:
- Versicherungsschein und Vertragsbedingungen
- Nachträge und Änderungen zum Vertrag
- Standmitteilungen der letzten Jahre
- Schreiben des Versicherers zu Rentenfaktor-Anpassungen oder Rentenkürzungen
- aktuelle Rentenberechnung, falls die Rente schon läuft
Je vollständiger die Unterlagen, desto genauer kann die rechtliche Bewertung ausfallen.
Das BGH-Urteil bezieht sich zwar auf eine konkrete Klausel der Allianz, setzt aber Maßstäbe für vergleichbare Klauseln anderer Versicherer. Entscheidend ist nicht der Name der Gesellschaft, sondern die Formulierung der Rentenfaktor-Klausel: Darf der Versicherer einseitig kürzen, ohne bei besseren Bedingungen wieder zu erhöhen, ist die Klausel häufig angreifbar.
Ja. Gerade bei laufenden Renten können sich unzulässige Rentenfaktor-Kürzungen über Jahre summieren. In vielen Fällen kommen sowohl höhere künftige Rentenzahlungen als auch Nachzahlungen für die Vergangenheit in Betracht. Entscheidend ist, ob der Rentenfaktor in der Vergangenheit auf Basis einer unwirksamen Klausel gesenkt wurde.
Je nach Fall kommen insbesondere folgende Ansprüche in Betracht:
- Wiederherstellung des ursprünglich vereinbarten Rentenfaktors
- Rücknahme bereits erfolgter Rentenkürzungen
- Nachzahlungen für zu niedrig gezahlte Renten
- Anhebung der künftigen Rentenleistungen
Wie weit die Ansprüche reichen, hängt von Vertragsinhalt, Verlauf der Anpassungen und Verjährung ab.
Wenn Sie nichts tun, laufen Sie Gefahr,
- dauerhaft eine zu niedrige Rente zu erhalten,
- mögliche Nachzahlungsansprüche zu verlieren und
- Verjährungsfristen verstreichen zu lassen.
Das BGH-Urteil eröffnet Chancen, die allerdings nur genutzt werden können, wenn Betroffene aktiv werden und ihre Verträge prüfen lassen.
Ihre Anwälte im Versicherungsrecht
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Philipp Niephaus
- Rechtsanwalt
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