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Versicherer wie Zurich und Allianz kürzen Rentenfaktor
Urteil: Kürzung der privaten Rente unwirksam

Vorsorge für das Rentenalter ist in unserer heutigen Zeit ein wichtiges Thema. Die staatliche Rente genügt schon lange nicht mehr, um den Lebensstandard im Alter halten zu können. Viele Verbraucher sorgen mit einer privaten Rentenversicherung. Versicherungen wie Allianz und Zurich Deutscher Herold kürzen jedoch die künftigen Renten-Zahlungen– und zwar durch die Hintertür mit einer Klausel zur Kürzung des Rentenfaktors. Steigt die durchschnittliche Lebenserwartung oder die Situation an den Kapitalmärkten verschlechtert sich, behalten sich die Versicherer Kürzungen des Rentenfaktors vor. Der Rentenfaktor bestimmt die Höhe der Rentenzahlung. In der aktuellen Praxis kann das ein Viertel weniger Privat-Rente im Alter bedeuten. Da das Thema oft erst in Jahrzehnten akut wird, schenken viel Versicherte der  Kürzung des Rentenfaktors kaum Beachtung. Hoffnung für gebeutelte Verbraucher kommt jedoch von der Justiz: Ein erstes Urteil des Landgerichts Köln erklärt die Vorgehensweise der Versicherer bei der Kürzung der Privat-Rente durch den Rentenfaktor für unwirksam. Auf dieser Seite erklären wir Ihnen die rechtliche Situation, und welche Möglichkeiten Sie als Versicherter haben, um die private Rentenkürzung durch den Rentenfaktor abzuwenden oder rückgängig zu machen. Nutzen Sie dafür unsere kostenlose Erstberatung - hier.

Inhaltsverzeichnis
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Achtung Rentenkürzung: Versicherer senken Rentenfaktor

Wer seine Altersvorsorge beispielsweise mit einer Riester-Rente, betrieblichen Altersvorsorge, privaten Rentenversicherung oder Rürup-Verträgen sicher machen wollte, wird sich jetzt getäuscht fühlen. Versicherer haben beinahe unbemerkt die künftige private Rentenzahlung erheblich gesenkt. Dies geschah durch die Senkung des sogenannten Rentenfaktors.

Der Rentenfaktor spielt vor allem bei fondsgebundenen privaten Rentenversicherungen eine gewichtige Rolle. Der Rentenfaktor bestimmt, wie viel Rente der Versicherer monatlich auszahlt. Wenn der Rentenfaktor beispielsweise 35 beträgt, erhalten Sie pro 10.000 Euro Guthaben eine monatliche Rente von 35 Euro. Versicherer wie Allianz und Zurich Deutscher Herold waren bisher der Meinung, dass sie den Rentenfaktor durch eine vertragliche Klausel einfach senken dürfen. Die Senkung führt zu einer Kürzung der zukünftigen Rente. 

Die Versicherer haben von diesem vermeintlichen Anpassungsrecht in den vergangenen Jahren häufig Gebrauch gemacht. Zum Beispiel hat die Allianz im Jahr 2021 bei etwa 750.000 Verträgen den Rentenfaktor gesenkt. Doch damit kann jetzt Schluss sein. Das Landgericht Köln hat mit Urteil vom 8. Februar 2023 die entsprechende Klausel in einem Vertrag der Zuricher Lebensversicherung für unwirksam erklärt (Az.: 26 O 12/22). Übrigens: In den Verträgen findet man kaum die Möglichkeit einer Anpassung des Rentenfaktors nach oben.

 

Kürzung der Privatrente durch Versicherer
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Rentenfaktor im Fokus der Gerichtsbarkeit
Was hat das Landgericht Köln zur Kürzung der privaten Rente entschieden?

Eine Kürzung seiner privaten Rente um 25 Prozent wollte sich ein Riester-Sparer aus Köln nicht gefallen lassen. Er klagte gegen die Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung. Die Zurich hatte ihm im Jahr 2017 mitgeteilt, dass seine zukünftige Rente gekürzt werden müsse. Aufgrund der anhaltend niedrigen Zinsen sei eine Neukalkulation erforderlich geworden. Im Vergleich zur im Versicherungsschein angegebenen monatlichen Rente von 37,34 Euro pro 10.000 Euro Sparkapital sollte die Rente ab dem Rentenbeginn im Jahr 2039 nun nur noch knapp 28 Euro pro 10.000 Euro betragen. Der Rentenfaktor (monatliche Rente pro 10.000 Euro Sparkapital) wurde also um fast ein Viertel gekürzt. 

Das Landgericht Köln hält in seinem Urteil die Kürzung für unwirksam. Hier kurz das Wichtigste zusammengefasst:

  • Die Versicherungsgesellschaft darf das Risiko der Kalkulation nicht einseitig auf den Versicherungsnehmer übertragen. 
  • Obwohl im Vertrag die einseitige Kürzung des Rentenfaktors durch den Versicherer festgeschrieben war, wenn die Rendite der Versicherung dauerhaft sinkt, war für das Landgericht diese Klausel unwirksam. 
  • Niedrige Zinsen allein sind kein ausreichender Grund, um den Rentenfaktor zu senken. 
  • Der Versicherer durfte die Nachteile des niedrigen Zinsniveaus also nicht auf die Versicherten abwälzen. 
  • Das bedeutet, dass der Rentenfaktor, der im Vertrag festgelegt ist, gilt. 
  • Darüber hinaus hat das Gericht klargestellt, dass Änderungen nur unter sehr spezifischen Voraussetzungen möglich sind, wie zum Beispiel eine plötzliche drastische Steigerung der Lebenserwartung. Solche Umstände treten jedoch selten bis nie ein.
  • Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, aber ein erster wichtiger Anhaltspunkt für die weitere Rechtsprechung.

Zusammengefasst lautet das Urteil: Schlechte Renditen aufgrund geringerer Zinsen gehören zum unternehmerischen Risiko der Versicherer und dürfen nicht auf die Kunden abgewälzt werden. Die Anhebung des Rentenfaktors ist nach dem Urteil unwirksam.

 

Abgasskandal Gerichtsurteil

Gut zu wissen!
Der Rentenfaktor: Was bedeutet er für die Rente?

Der Umrechnungswert für die monatliche Rente, auch als Rentenfaktor bezeichnet, spielt eine entscheidende Rolle bei der Berechnung der Höhe einer privaten Rente. Der Rentenfaktor wird verwendet, um das angesparte oder eingezahlte Kapital in eine monatliche Rentenzahlung umzuwandeln. 

Beispiel: Wenn der Rentenfaktor 40 beträgt, erhält der Versicherungsnehmer für eine Summe von 10.000 Euro eine monatliche Rente von 40 Euro. Bei einem Kapital von 100.000 Euro beträgt die monatliche Rente entsprechend 400 Euro. Wird der Rentenfaktor um 25 Prozent gekürzt, sinkt auch die ausbezahlte monatliche Rente um 25 Prozent. Anstatt 400 Euro bekäme der Versicherte nur noch 300 Euro. 

Welche Rolle spielt der Rentenfaktor bei den gängigen privaten Rentenversicherungsverträgen?

  • In einer klassischen privaten Rentenversicherung setzt sich die Rente in der Regel aus einer garantierten Kapitalauszahlung in Kombination mit einem variablen Anteil zusammen, der aus Überschüssen resultiert. Der Rentenfaktor wird meist erst zum Zeitpunkt des Rentenbeginns festgelegt.
  • Bei der Riester-Rente werden staatliche Zulagen hinzugefügt. Jeder Riester-Sparer erhält beispielsweise eine jährliche Zulage von 175 Euro für sich selbst und zusätzlich 300 Euro pro Kind vom Staat. Es gibt jedoch auch Varianten der Riester-Rente, die Fondspolicen und Sparpläne beinhalten. Auch hier wird oft ein Rentenfaktor in den Verträgen angegeben.
  • Bei einer fondsgebundenen Rentenversicherung gibt es keinen festgelegten garantierten Auszahlungsbetrag. Innerhalb der Versicherungsverträge wird jedoch häufig ein variabler Rentenfaktor erwähnt.

Was Kunden jetzt unternehmen sollten

Sie dachten bestimmt, dass durch die private Rentenversicherung Ihre Altersvorsorge auf stabilem Fundament steht. Doch dem ist nicht so. Zur Verdeutlichung der ernsten Situation ein Beispiel, was bei der Absenkung des Rentenfaktors passiert:

  • Ansparsumme 200.000 Euro – Rentenfaktor 35 - Monatsrente 700 Euro 
  • Ansparsumme 200.000 Euro – Rentenfaktor 26,25 – Monatsrente 525 Euro

Der Absenkung des Rentenfaktors von 35 auf 26,25 entspricht 25 Prozent weniger Monatsrente.

Kein Wunder, dass bei den Verbrauchern die Alarmglocken schrillen. Was können Sie als Betroffener unternehmen?

  1. Das Landgericht Köln sagt eindeutig: Die Anpassungen des Rentenfaktors sind unwirksam und damit rechtlich angreifbar.
  2. Wir empfehlen Ihnen dringend ihre Rentenversicherungsverträge überprüfen zu lassen, ob es eine Klausel zur Anpassung des Rentenfaktors gibt. 
  3. Ist bereits eine Anpassung nach unten erfolgt? Auch das muss geprüft werden. 
  4. Als Kanzlei für Verbraucherschutz bieten wir Ihnen durch unsere Fachanwälte für Versicherungsrecht eine kompetente anwaltliche Beratung und unsere Unterstützung an, um den Rentenfaktor wieder anzuheben. Nutzen Sie dafür unsere kostenlose Erstberatung im Online-Check.

Sichern Sie sich Ihre private Rente ab

Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer steht Ihnen mit unseren erfahrenen Fachanwälten für Versicherungsrecht zur Seite. Sie verfügen über jahrelange Erfahrung und nehmen nach einer fachlichen Prüfung und Beratung alle Formalitäten für Sie in die Hand. In unserer kostenlosen Erstberatung können wir für Sie feststellen, ob Ihr Vertrag eine Kürzungsklausel enthält, ob Ihre künftige Rente bereits gekürzt wurde und ob die Klausel unwirksam sein könnte. Im Ernstfall setzen wir Ihre Rechte erfolgreich vor Gericht durch: 

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    Wir prüfen unkompliziert, ob Sie von einer künftigen Rentenkürzung betroffen sin, ob Ihr Rentenfaktor zu Unrecht gekürzt wurde  und informieren Sie über Ihre rechtlichen Möglichkeiten und Erfolgschancen. 

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Bei welchen Rentenversicherungen haben die Versicherer den Rentenfaktor gekürzt?

Die Süddeutsche Zeitung berichtete bereits im Jahr 2021 über eine großangelegte Senkung der Renten bei der Allianz Versicherung. Mehr als 700.000 Versicherte mit fondsgebundenen Tarifen waren davon betroffen. Darüber hinaus betrifft die Senkung nicht nur die Rieser-Rente, sondern verschiedene Arten der Altersvorsorge. Es ist daher ratsam, die folgenden Versicherungen anwaltlich zu überprüfen:

  • Riester-Rente
  • Rürup-Rente
  • Betriebliche Altersvorsorge
  • Nicht-geförderte private Rentenversicherung

Wenn Ihre Rentenversicherung Ihnen angekündigt hat, die Rentenzahlungen wegen der Niedrigzinspolitik der Vergangenheit zu reduzieren, dann sollten Sie Ihren Vertrag prüfen lassen. Entsprechendes gilt, wenn Ihnen die Rente bereits gekürzt wurde.

Welche Versicherer haben den Rentenfaktor gekürzt?

Letztlich haben alle Versicherer, mit den gleichen Problemen zu kämpfen. Die Niedrigzinsphase hat Spuren bei der Rendite der Konzerne hinterlassen. Die sollen jetzt zu Lasten der Verbraucher verwischt werden. Folgende Kürzungen des Rentenfaktors sind bisher bekannt geworden: 

  • Im Jahr 2017 senkte die AXA den Rentenfaktor für etwa 100.000 Kunden mit Verträgen aus den Jahren 2000 bis 2014.
  • Die R+V Lebensversicherung passte im Jahr 2017 bei rund 4.000 Verträgen, die vor 2005 abgeschlossen wurden, den Rentenfaktor nach unten an.
  • Die VHV kürzte Sparern, die zwischen 2004 und 2016 Rentenversicherungen abgeschlossen hatten, den Rentenfaktor und damit die Rentenzahlung.
  • Auch Kunden der Zurich mit Vertragsbeginn zwischen April 1998 und Dezember 2016 mussten eine Senkung des Rentenfaktors hinnehmen.
  • Im Jahr 2017 nutzte die Allianz die Klausel, um die Rentenfaktoren von 700.000 Verträgen zu senken, die zwischen Juli 2001 und Dezember 2011 abgeschlossen wurden. Dies betraf nach Informationen des Online-Portals Finanztipp nachstehende Tarif:
    • IndexSelect
    • Invest
    • InvestGarantie
    • Invest alpha-Balance. 

       2021 gab es eine weitere Senkung des Rentenfaktors um 9 Prozent in Tarifen von Juli 2001 bis Juni 2013, darunter:

  • Invest
  • InvestGarantie
  • Invest alpha-Balance
  •  IndexSelect 
  • Index- und Portfolio-Policen.
  • Betriebsrenten des Versorgungswerks der Presse und der IG Metall (MetallRente). Hierzu gehören MetallRente-Riester, MetallRente-Pensionskasse, MetallRente-Firmendirektversicherung und MetallRente-Pensionsfonds. Die Senkungen gelten auch für die Allianz-Pensionskasse und das BZM-Produkt des Allianz-Pensionsfonds (Beitragszusage mit Mindestleistung).

Kürzung der Privat-Rente kann auch Arbeitgeber betreffen

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Wichtige Fakten zur Privat-Rente
Fragen & Antworten zu der Kürzung des Rentenfaktors

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) hat das Thema der Rentenkürzungen bereits im Blick. Jedoch äußert sich die Behörde nicht zu laufenden Verfahren. Letztlicht wartet die Bafin auf ein höchstrichterliches Urteil. Danach wird geprüft, ob Handlungsbedarf bei den Versicherungen besteht. 

Sie müssen die Wirksamkeit der Kürzung unbedingt überprüfen lassen. Nimmt man das Urteil des Landgerichts Köln, so werden unzählige Verträge nicht rechtens sein. Daher empfehlen wir eine anwaltliche Beratung.

Die Erstberatung durch unsere Fachanwälte für Versicherungsrecht ist vollkommen kostenlos. Wir übernehmen auch gerne die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtschutzversicherung. Übernimmt Ihre Versicherung die Verfahrenskosten, entstehen Ihnen keine Kosten mehr – außer der vertraglich festgeschriebenen Selbstbeteiligung. 

Um Ihren Fall genau überprüfen zu können, benötigen wir den ersten Versicherungsschein, die Allgemeinen Versicherungsbedingungen und das Anschreiben zur Rentenkürzung. Wichtige wäre auch noch die Versicherungspolice der Rechtsschutzversicherung, um festzustellen, ob sie eintrittspflichtig ist. 

Für die Allianz bahnt sich am Landgericht Stuttgart eine Niederlage an. Das Gericht hatte sich während der ersten mündlichen Verhandlung kritisch zu einer Klausel geäußert, die zur Kürzung der Rentenzahlungen für einen Riester-Sparer führte. Die Allianz berief sich auf eine Treuhänderklausel, die es Versicherungsunternehmen erlaubt, einseitig die vereinbarte Rentenzahlung zu reduzieren. Die Verbraucher-Zentrale hatte die Allianz angemahnt und schließlich eine Klage eingereicht. Am 10. Juli 2023 soll das Urteil gesprochen werden.

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Für Sie bedeutet das: Der Zeitpunkt, Ihre Rechte durchzusetzen, ist günstiger denn je. Wir beraten Sie kostenlos hinsichtlich Ihrer Chancen und Möglichkeiten. Schon im Abgasskandal hat unsere Kanzlei bereits unzählige Mandanten erfolgreich vertreten. Tausende Vergleiche und Urteile zu Gunsten unserer Mandanten sprechen für sich. Und: Die Inhaber unserer Kanzlei, Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer, haben die Musterfeststellungsklage gegen den VW-Konzern mit angeführt und für 260.000 VW-Kunden einen 830-Millionen Euro Vergleich mit ausgehandelt. Wir haben gezeigt, dass Rechte nicht nur für Konzerne gelten, sondern auch für die Verbraucher.

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