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Der Rentenfaktor: Was bedeutet er für die Rente?
Der Umrechnungswert für die monatliche Rente, auch als Rentenfaktor bezeichnet, spielt eine entscheidende Rolle bei der Berechnung der Höhe einer privaten Rente. Der Rentenfaktor wird verwendet, um das angesparte oder eingezahlte Kapital in eine monatliche Rentenzahlung umzuwandeln.
Beispiel: Wenn der Rentenfaktor 40 beträgt, erhält der Versicherungsnehmer für eine Summe von 10.000 Euro eine monatliche Rente von 40 Euro. Bei einem Kapital von 100.000 Euro beträgt die monatliche Rente entsprechend 400 Euro. Wird der Rentenfaktor um 25 Prozent gekürzt, sinkt auch die ausbezahlte monatliche Rente um 25 Prozent. Anstatt 400 Euro bekäme der Versicherte nur noch 300 Euro.
Welche Rolle spielt der Rentenfaktor bei den gängigen privaten Rentenversicherungsverträgen?
- In einer klassischen privaten Rentenversicherung setzt sich die Rente in der Regel aus einer garantierten Kapitalauszahlung in Kombination mit einem variablen Anteil zusammen, der aus Überschüssen resultiert. Der Rentenfaktor wird meist erst zum Zeitpunkt des Rentenbeginns festgelegt.
- Bei der Riester-Rente werden staatliche Zulagen hinzugefügt. Jeder Riester-Sparer erhält beispielsweise eine jährliche Zulage von 175 Euro für sich selbst und zusätzlich 300 Euro pro Kind vom Staat. Es gibt jedoch auch Varianten der Riester-Rente, die Fondspolicen und Sparpläne beinhalten. Auch hier wird oft ein Rentenfaktor in den Verträgen angegeben.
- Bei einer fondsgebundenen Rentenversicherung gibt es keinen festgelegten garantierten Auszahlungsbetrag. Innerhalb der Versicherungsverträge wird jedoch häufig ein variabler Rentenfaktor erwähnt.
Sichern Sie sich Ihre private Rente ab
Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer steht Ihnen mit unseren erfahrenen Fachanwälten für Versicherungsrecht zur Seite. Sie verfügen über jahrelange Erfahrung und nehmen nach einer fachlichen Prüfung und Beratung alle Formalitäten für Sie in die Hand. In unserer kostenlosen Erstberatung können wir für Sie feststellen, ob Ihr Vertrag eine Kürzungsklausel enthält, ob Ihre künftige Rente bereits gekürzt wurde und ob die Klausel unwirksam sein könnte. Im Ernstfall setzen wir Ihre Rechte erfolgreich vor Gericht durch:
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1. Kostenlose Erstberatung
Wir prüfen unkompliziert, ob Sie von einer künftigen Rentenkürzung betroffen sin, ob Ihr Rentenfaktor zu Unrecht gekürzt wurde und informieren Sie über Ihre rechtlichen Möglichkeiten und Erfolgschancen.
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2. Rechtliche Durchsetzung
Erteilen Sie uns ein Mandat, unterstützen wir Sie dabei, die mögliche Rentenkürzung aufzuheben– kosteneffizient, transparent und effektiv.
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3. Und zum Schluss: Recht bekommen
Sie lehnen sich entspannt zurück, und wir kämpfen für Ihre private Rente.
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Bei welchen Rentenversicherungen haben die Versicherer den Rentenfaktor gekürzt?
Die Süddeutsche Zeitung berichtete bereits im Jahr 2021 über eine großangelegte Senkung der Renten bei der Allianz Versicherung. Mehr als 700.000 Versicherte mit fondsgebundenen Tarifen waren davon betroffen. Darüber hinaus betrifft die Senkung nicht nur die Rieser-Rente, sondern verschiedene Arten der Altersvorsorge. Es ist daher ratsam, die folgenden Versicherungen anwaltlich zu überprüfen:
- Riester-Rente
- Rürup-Rente
- Betriebliche Altersvorsorge
- Nicht-geförderte private Rentenversicherung
Wenn Ihre Rentenversicherung Ihnen angekündigt hat, die Rentenzahlungen wegen der Niedrigzinspolitik der Vergangenheit zu reduzieren, dann sollten Sie Ihren Vertrag prüfen lassen. Entsprechendes gilt, wenn Ihnen die Rente bereits gekürzt wurde.
Welche Versicherer haben den Rentenfaktor gekürzt?
Letztlich haben alle Versicherer, mit den gleichen Problemen zu kämpfen. Die Niedrigzinsphase hat Spuren bei der Rendite der Konzerne hinterlassen. Die sollen jetzt zu Lasten der Verbraucher verwischt werden. Folgende Kürzungen des Rentenfaktors sind bisher bekannt geworden:
- Im Jahr 2017 senkte die AXA den Rentenfaktor für etwa 100.000 Kunden mit Verträgen aus den Jahren 2000 bis 2014.
- Die R+V Lebensversicherung passte im Jahr 2017 bei rund 4.000 Verträgen, die vor 2005 abgeschlossen wurden, den Rentenfaktor nach unten an.
- Die VHV kürzte Sparern, die zwischen 2004 und 2016 Rentenversicherungen abgeschlossen hatten, den Rentenfaktor und damit die Rentenzahlung.
- Auch Kunden der Zurich mit Vertragsbeginn zwischen April 1998 und Dezember 2016 mussten eine Senkung des Rentenfaktors hinnehmen.
- Im Jahr 2017 nutzte die Allianz die Klausel, um die Rentenfaktoren von 700.000 Verträgen zu senken, die zwischen Juli 2001 und Dezember 2011 abgeschlossen wurden. Dies betraf nach Informationen des Online-Portals Finanztipp nachstehende Tarif:
- IndexSelect
- Invest
- InvestGarantie
- Invest alpha-Balance.
2021 gab es eine weitere Senkung des Rentenfaktors um 9 Prozent in Tarifen von Juli 2001 bis Juni 2013, darunter:
- Invest
- InvestGarantie
- Invest alpha-Balance
- IndexSelect
- Index- und Portfolio-Policen.
- Betriebsrenten des Versorgungswerks der Presse und der IG Metall (MetallRente). Hierzu gehören MetallRente-Riester, MetallRente-Pensionskasse, MetallRente-Firmendirektversicherung und MetallRente-Pensionsfonds. Die Senkungen gelten auch für die Allianz-Pensionskasse und das BZM-Produkt des Allianz-Pensionsfonds (Beitragszusage mit Mindestleistung).
Kürzung der Privat-Rente kann auch Arbeitgeber betreffen
Wichtige Fakten zur Privat-Rente
Fragen & Antworten zu der Kürzung des Rentenfaktors
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) hat das Thema der Rentenkürzungen bereits im Blick. Jedoch äußert sich die Behörde nicht zu laufenden Verfahren. Letztlicht wartet die Bafin auf ein höchstrichterliches Urteil. Danach wird geprüft, ob Handlungsbedarf bei den Versicherungen besteht.
Sie müssen die Wirksamkeit der Kürzung unbedingt überprüfen lassen. Nimmt man das Urteil des Landgerichts Köln, so werden unzählige Verträge nicht rechtens sein. Daher empfehlen wir eine anwaltliche Beratung.
Die Erstberatung durch unsere Fachanwälte für Versicherungsrecht ist vollkommen kostenlos. Wir übernehmen auch gerne die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtschutzversicherung. Übernimmt Ihre Versicherung die Verfahrenskosten, entstehen Ihnen keine Kosten mehr – außer der vertraglich festgeschriebenen Selbstbeteiligung.
Um Ihren Fall genau überprüfen zu können, benötigen wir den ersten Versicherungsschein, die Allgemeinen Versicherungsbedingungen und das Anschreiben zur Rentenkürzung. Wichtige wäre auch noch die Versicherungspolice der Rechtsschutzversicherung, um festzustellen, ob sie eintrittspflichtig ist.
Für die Allianz bahnt sich am Landgericht Stuttgart eine Niederlage an. Das Gericht hatte sich während der ersten mündlichen Verhandlung kritisch zu einer Klausel geäußert, die zur Kürzung der Rentenzahlungen für einen Riester-Sparer führte. Die Allianz berief sich auf eine Treuhänderklausel, die es Versicherungsunternehmen erlaubt, einseitig die vereinbarte Rentenzahlung zu reduzieren. Die Verbraucher-Zentrale hatte die Allianz angemahnt und schließlich eine Klage eingereicht. Am 10. Juli 2023 soll das Urteil gesprochen werden.
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