Abgasskandal Individualklage
Individualklage
  • Über 100.000 Mandanten vertrauen uns

  • Knapp 1 Milliarde Schadensersatz gegen VW erstritten

  • Schnell – sicher – unverbindlich

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Dr. Stoll & Sauer – Ihr Anwalt im Dieselskandal
Abgasskandal: Klagen Sie gegen VW, Daimler & Co.

Auch nach dem Vergleich in der Musterfeststellungsklage gegen VW im Dieselskandal steht es betroffenen Kunden vom VW-Konzern und seinen Marken offen, Klage zu erheben und Schadensersatz zu fordern! Auch Kunden von Mercedes, Fiat Chrysler und anderen Marken sollten handeln und Klage gegen Hersteller oder Händler einlegen.

Warum sich eine Individualklage im Dieselskandal auch jetzt noch lohnt

Obwohl sich VW in der ersten Musterfeststellungsklage der bundesdeutschen Rechtsgeschichte mit dem Verbraucherverband geeinigt und über 260.000 Kunden eine Entschädigung bezahlt hat, lohnt es sich auch jetzt noch, eine Klage gegen Volkswagen und andere Hersteller einzureichen. Denn zum einem ging es bei der ersten deutschen Sammelklage nur um Fahrzeuge mit dem Motor vom Typ EA189 und zum anderen hat der Bundesgerichtshof mit seinem Urteil vom 25. Mai 2020 (Az: VI ZR 252/19) bestätigt, dass VW illegale Motoren verkauft und vorsätzlich sittenwidrig gehandelt hat.

Dennoch sollten Sie sich als VW-Geschädigter mit einem Motor vom Typ EA189 keine Zeit lassen. Das Thema Verjährung ist strittig. Hier ist jeder Fall individuell zu prüfen. Um sich ganz sicher zu gehen, wenden Sie sich daher am besten noch heute an uns und wir prüfen Ihre Ansprüche. Übrigens ist durch das Aufspielen des Software-Updates auf den Motor EA189 ein neuer Tatbestand entstanden. Das Landgericht Dortmund hat am 28. August 2020 festgestellt, dass es sich bei dem Update erneut um eine unzulässige Abschalteinrichtung handelt. Die Kunden sind daher zweimal mit dem gleichen Auto getäuscht worden. Verbraucher, die nach dem Bekanntwerden des Abgasskandals bei VW ihren Diesel gekauft haben, erhalten durch das Urteil jetzt die Möglichkeit, gegen VW zu klagen, obwohl der Bundesgerichtshof bei vergleichbaren „Kauf in Kenntnis“-Fällen keine Haftung von VW gesehen hat. Durch das Update sieht die juristische Bewertung wieder ganz anders aus.

Inhaltsverzeichnis

Weitere Klagewelle gegen Diesel-Hersteller erwartet

Unsere Kanzlei rechnet auch im Hinblick auf die Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg mit einer weiteren Klagewelle gegen VW und andere Hersteller von manipulierten Dieselfahrzeugen. Mit dem EA288 steht VW wahrscheinlich sogar ein Dieselskandal 2.0 vor dem Werkstor.

Wenn Sie kein VW-Konzern-Kunde sind (wozu z. B. auch Audi, Seat und Skoda zählen) oder keinen Motor vom Typ EA189 in Ihrem Fahrzeug verbaut haben, dann bleibt Ihnen derzeit nur die Möglichkeit, individuell Ihre Rechte gegen die manipulierenden Hersteller durchzusetzen. Ob es auch hier zu Musterfeststellungsklagen kommen wird, ist derzeit noch offen. Mit einer Individualklage machen wir, als einer der erfolgreichsten Kanzleien im Dieselskandal, Ihre Schadensersatzansprüche geltend.

Der Klageweg für Gewerbekunden

Gerade Gewerbekunden setzen nicht zuletzt wegen der oftmals hohen Zahl an gefahrenen Kilometern auf Dieselfahrzeuge. Doch der Weg einer Musterfeststallungsklage blieb diesen Kunden verwehrt, denn die Musterfeststallungsklage ist ein Verbraucherschutz-Instrument. Daher müssen Sie als Gewerbekunde praktisch gezwungenermaßen auf die Individualklage setzen. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer vertritt auch Sie als Gewerbetreibenden und setzt Ihre Schadensersatzansprüche durch.

Gründe für eine Individualklage mit Dr. Stoll & Sauer

  • BGH-Urteil bestätigt vorsätzlich und sittenwidrige Täuschung durch VW
  • Eine der führenden Dieselskandal-Kanzleien
  • Sehr hohe Erfolgsaussichten auf Schadensersatz
  • Auch für gewerblich genutzte Fahrzeuge

Das sind die Unterschiede
Individualklage oder Musterfeststellungsklage

Eine Musterfeststellungklage ist nicht vergleichbar mit den bekannten Sammelklagen aus dem US-amerikanischen Rechtsraum. Seitdem 1. November 2018 können Verbände für Verbraucher Musterfeststellungsklagen führen. Gewerbliche Rechtsstreitigkeiten können jedoch nicht über die neue Sammelklage abgewickelt werden.  

Die erste eingereichte Musterfeststellungsklage war gegen den Volkswagen Konzern im Dieselskandal gerichtet Die beiden Inhaber von Dr. Stoll & Sauer vertraten dabei den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Die Klage endete mit einem historischen Vergleich im Mai 2020, in dem Volkswagen sich verpflichtete, insgesamt 830 Millionen Euro an rund 260.000 Betroffene zu zahlen.

Falls Sie als Verbraucher nicht in der Sammelklage gegen VW teilgenommen haben, können Sie auch weiterhin Ihre individuellen Rechte gegen VW und jeden anderen Hersteller geltend machen. Denn: Ob und wann es auch Sammelklagen gegen andere Hersteller geben wird, ist derzeit noch offen. Wir raten Ihnen daher, jetzt zu handeln.

"In Deutschland heißt Verbraucherschutz nicht, den Verbraucher zu schützen, sondern die Industrie vor dem Verbraucher. Das wollen wir ändern. Dafür kämpfen wir."
Ralph Sauer Rechtsanwalt und Geschäftsführer
Ralph Sauer
Testimonials

Kundentreue – Fachkompetenz – Erfolg
Das sagen unsere Mandaten

 

Individualklage - Das in Deutschland übliche Verfahren

Dabei wird jeder Fall einzeln gewürdigt und entschieden. Dennoch geben Verfahren bzw. Urteile an hohen Gerichten wie dem BGH den Gerichten eine gewisse Richtung vor. Mit einer Individualklage können alle Verbraucher und Gewerbetreibende eine Klage einreichen und Schadensersatz fordern. Ganz egal, ob Ihr betroffenes Fahrzeug aus dem Volkswagen-Konzern stammt oder von einem anderen Hersteller. Dr. Stoll & Sauer unterstützt Sie dabei, Ihre Rechte durchzusetzen.

Versicherungsrecht Beratung

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Klage im Abgasskandal
So sieht das Verfahren aus

Dr. Stoll & Sauer helfen Ihnen bei einer Individualklage im Abgasskandal und gestalten das Verfahren für Sie so einfach, wie es uns nur möglich ist, denn wir wissen um die Unannehmlichkeiten, die ein Rechtsstreit mit sich bringen kann. So funktioniert es:

  • Legen Sie einen persönlichen Onlinezugang zu unserem Mandantenportal an.
  • Geben Sie die Daten ein, die wir für eine Prüfung Ihrer Chancen benötigen. In der Regel ist das schnell erledigt und wir brauchen nur wenige Angaben.
  • Nach Eingang Ihrer Daten erhalten Sie sofort eine Beurteilung Ihrer Chancen und mit welcher Entschädigung Sie rechnen können.
  • Die Erstprüfung Ihrer Chancen ist völlig unverbindlich und kostenlos!
  • Wir unterstützen Sie auch bei der Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung, sodass Ihnen dabei keine Kosten entstehen.
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