Individualklage
Über 100.000 Mandanten vertrauen uns
Knapp 1 Milliarde Schadensersatz gegen VW erstritten
Schnell – sicher – unverbindlich
Weitere Klagewelle gegen Diesel-Hersteller erwartet
Unsere Kanzlei rechnet auch im Hinblick auf die Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg mit einer weiteren Klagewelle gegen VW und andere Hersteller von manipulierten Dieselfahrzeugen. Mit dem EA288 steht VW wahrscheinlich sogar ein Dieselskandal 2.0 vor dem Werkstor.
Wenn Sie kein VW-Konzern-Kunde sind (wozu z. B. auch Audi, Seat und Skoda zählen) oder keinen Motor vom Typ EA189 in Ihrem Fahrzeug verbaut haben, dann bleibt Ihnen derzeit nur die Möglichkeit, individuell Ihre Rechte gegen die manipulierenden Hersteller durchzusetzen. Ob es auch hier zu Musterfeststellungsklagen kommen wird, ist derzeit noch offen. Mit einer Individualklage machen wir, als einer der erfolgreichsten Kanzleien im Dieselskandal, Ihre Schadensersatzansprüche geltend.
Der Klageweg für Gewerbekunden
Gerade Gewerbekunden setzen nicht zuletzt wegen der oftmals hohen Zahl an gefahrenen Kilometern auf Dieselfahrzeuge. Doch der Weg einer Musterfeststallungsklage blieb diesen Kunden verwehrt, denn die Musterfeststallungsklage ist ein Verbraucherschutz-Instrument. Daher müssen Sie als Gewerbekunde praktisch gezwungenermaßen auf die Individualklage setzen. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer vertritt auch Sie als Gewerbetreibenden und setzt Ihre Schadensersatzansprüche durch.
Gründe für eine Individualklage mit Dr. Stoll & Sauer
- BGH-Urteil bestätigt vorsätzlich und sittenwidrige Täuschung durch VW
- Eine der führenden Dieselskandal-Kanzleien
- Sehr hohe Erfolgsaussichten auf Schadensersatz
- Auch für gewerblich genutzte Fahrzeuge
Das sind die Unterschiede
Individualklage oder Musterfeststellungsklage
Eine Musterfeststellungklage ist nicht vergleichbar mit den bekannten Sammelklagen aus dem US-amerikanischen Rechtsraum. Seitdem 1. November 2018 können Verbände für Verbraucher Musterfeststellungsklagen führen. Gewerbliche Rechtsstreitigkeiten können jedoch nicht über die neue Sammelklage abgewickelt werden.
Die erste eingereichte Musterfeststellungsklage war gegen den Volkswagen Konzern im Dieselskandal gerichtet Die beiden Inhaber von Dr. Stoll & Sauer vertraten dabei den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Die Klage endete mit einem historischen Vergleich im Mai 2020, in dem Volkswagen sich verpflichtete, insgesamt 830 Millionen Euro an rund 260.000 Betroffene zu zahlen.
Falls Sie als Verbraucher nicht in der Sammelklage gegen VW teilgenommen haben, können Sie auch weiterhin Ihre individuellen Rechte gegen VW und jeden anderen Hersteller geltend machen. Denn: Ob und wann es auch Sammelklagen gegen andere Hersteller geben wird, ist derzeit noch offen. Wir raten Ihnen daher, jetzt zu handeln.
Kundentreue – Fachkompetenz – Erfolg
Das sagen unsere Mandaten
Individualklage - Das in Deutschland übliche Verfahren
Dabei wird jeder Fall einzeln gewürdigt und entschieden. Dennoch geben Verfahren bzw. Urteile an hohen Gerichten wie dem BGH den Gerichten eine gewisse Richtung vor. Mit einer Individualklage können alle Verbraucher und Gewerbetreibende eine Klage einreichen und Schadensersatz fordern. Ganz egal, ob Ihr betroffenes Fahrzeug aus dem Volkswagen-Konzern stammt oder von einem anderen Hersteller. Dr. Stoll & Sauer unterstützt Sie dabei, Ihre Rechte durchzusetzen.
Jetzt Ihre Erfolgsaussichten im Dieselskandal ermitteln!
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Klage im Abgasskandal
So sieht das Verfahren aus
Dr. Stoll & Sauer helfen Ihnen bei einer Individualklage im Abgasskandal und gestalten das Verfahren für Sie so einfach, wie es uns nur möglich ist, denn wir wissen um die Unannehmlichkeiten, die ein Rechtsstreit mit sich bringen kann. So funktioniert es:
- Legen Sie einen persönlichen Onlinezugang zu unserem Mandantenportal an.
- Geben Sie die Daten ein, die wir für eine Prüfung Ihrer Chancen benötigen. In der Regel ist das schnell erledigt und wir brauchen nur wenige Angaben.
- Nach Eingang Ihrer Daten erhalten Sie sofort eine Beurteilung Ihrer Chancen und mit welcher Entschädigung Sie rechnen können.
- Die Erstprüfung Ihrer Chancen ist völlig unverbindlich und kostenlos!
- Wir unterstützen Sie auch bei der Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung, sodass Ihnen dabei keine Kosten entstehen.
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