Widerruf Rürup-Rente
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BGH erleichtert Möglichkeiten zur Rückabwicklung
In drei Schritten Rürup-Vertrag widerrufen
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1. Kostenlose Erstberatung
Füllen Sie unser Online-Formular aus. Teilen Sie uns Informationen zu Ihrem Rürup-Rentenvertrag mit. Wir zeigen Ihnen Ihre Möglichkeiten auf, Ihre Beiträge zur Rürup-Rente zurückzufordern.
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2. Ihr Recht durchsetzen
Sie erteilen uns ein Mandat. Um den Rest kümmern wir uns.
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3. Recht bekommen
Sie lehnen sich entspannt zurück und freuen sich darüber, Ihre Beiträge zur Rürup-Rente abzugsfrei und verzinst zurückzuerhalten.
Was ist die Rürup-Rente? Eine kurze Einführung vor dem Widerruf
Die Rürup-Rente, auch als Basisrente bekannt, wurde 2005 als staatlich geförderte Altersvorsorgeform eingeführt. Sie richtet sich vor allem an Selbstständige und Freiberufler, die keine Pflichtversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung haben. Sie zeichnet sich durch steuerliche Vorteile während der Ansparphase aus und wurde für viele als attraktive Vorsorgeoption beworben.
Vorteile der Rürup-Rente:
- Steuerliche Absetzbarkeit der Beiträge.
- Lebenslange Rente ab Renteneintritt.
- Insolvenzsichere Altersvorsorge, nicht pfändbar.
Nachteile der Rürup-Rente:
- Einmal eingezahlte Beiträge können nicht mehr ausgezahlt werden.
- Rente wird in voller Höhe versteuert.
- Flexibilität ist stark eingeschränkt, keine Kapitalauszahlung möglich.
Gerade der letzte Punkt, die eingeschränkte Flexibilität, hat bei vielen Verbrauchern zu Unzufriedenheit geführt. Hinzu kommt, dass bei vielen Verträgen die Aufklärung und Widerrufsbelehrungen nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprachen. Hier setzt die aktuelle Entscheidung des BGH an, um Verbrauchern eine Möglichkeit zur Rückabwicklung zu eröffnen. Der Widerruf der Basisrente von Rürup-Verträgen ist möglich und sollte von einem Anwalt für Versicherungsrecht überprüft werden.
Dr. Stoll & Sauer hilft Ihnen bei Rückabwicklung
Widerrufsjoker bei Rürup-Rente ziehen
Mit den Entscheidungen des BGH gibt es nun eine klare rechtliche Grundlage, um Verträge zur fondsgebundenen Rürup-Rente rückabzuwickeln. Doch jeder Fall ist individuell, und die genauen Erfolgsaussichten hängen von den jeweiligen Vertragsdetails ab.
Unsere Kanzlei Dr. Stoll & Sauer unterstützt Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte und bietet Ihnen eine unverbindliche kostenlose Erstberatung an. Nutzen Sie unseren Online-Check, um herauszufinden, ob auch Sie Anspruch auf Rückabwicklung haben. Unsere erfahrenen Fachanwälte setzen sich für Ihre Interessen ein. Lassen Sie uns jetzt gemeinsam Ihren Klageweg prüfen!
Fragen und Antworten zum Widerruf der Rürup-Rente
Die beiden Begriffe bedeuten dasselbe. Der korrekte Ausdruck für die im Jahr 2005 eingeführte private Altersvorsorge ist „Basisrente“. Im allgemeinen Sprachgebrauch hat sich jedoch der Begriff „Rürup-Rente“ etabliert, benannt nach dem Wirtschaftswissenschaftler Hans-Adalbert (Bert) Rürup, der entscheidend an der Entwicklung dieser Vorsorgeform mitgewirkt hat
Rürup war Mitglied der Kommission für die Nachhaltigkeit in der Finanzierung der sozialen Sicherungssysteme, die 2002 unter der Regierung von Gerhard Schröder ins Leben gerufen wurde. Diese Kommission wurde in den Medien als „Rürup-Kommission“ bekannt, wodurch sich der Name auch für die Altersvorsorge durchsetzte.
Das Modell ähnelt im Wesentlichen der Funktionsweise der gesetzlichen Rente. Es ist steuerlich optimiert und staatlich gefördert, setzt jedoch voraus, dass über die gesamte Dauer des Erwerbslebens eingezahlt wird. Ein vorzeitiger Ausstieg ist daher, wie bei der gesetzlichen Rente, nicht vorgesehen. Falls Sie dennoch kündigen möchten, bleibt lediglich der Widerruf als mögliche Option. Hier geht es dann vor allem darum, dass die Widerrufsbelehrung des Vertrags nichtig ist. Wir prüfen gerne, ob dies in Ihrem Fall so ist.
Um Ihr Geld zurückzuerhalten, bleibt Ihnen nur die Möglichkeit des Widerrufs. In diesem Fall können Sie alle eingezahlten Beiträge inklusive Zinsen und Gebühren zurückfordern. Eine einseitige Kündigung des Rürup-Vertrags ist leider nicht möglich. Das liegt daran, dass die Rürup-Rente wie die gesetzliches Rentenversicherung funktioniert und da kann auch niemand aussteigen. Der Widerruf ist die einzige Möglichkeit, aus dem Vertrag herauszukommen. Gerne informieren wir Sie in einer kostenlosen Erstberatung wie das genau funktioniert.
Die Dauer der Durchsetzung kann von Fall zu Fall variieren. Vor allem das Verhalten der Gegenseite und die Bearbeitungsgeschwindigkeit des zuständigen Gerichts sind von entscheidender Bedeutung.
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Barbara Busam
- Fachanwältin für Versicherungsrecht
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