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Geschäftsführer Christian Grotz im Interview
Facebook-Datenleck: Das Wichtigste zur Meta-Sammelklage
Sechs Millionen in Deutschland vom Datenklau bei Facebook betroffen
Was wir über das Facebook-Datenleck wissen
Zu Ostern 2021 berichteten Medien erstmals über ein Datenleck bei dem Social-Media-Riesen Facebook. Kriminelle erhielten in den Jahren 2018 und 2019 Zugriff auf die Daten von rund 533 Millionen Facebook-Nutzern. Sechs Millionen Betroffene sollen aus Deutschland kommen.
Datensätze, die unter anderem Vor- und Nachnamen, Mobilfunknummern, E-Mail-Adressen, Arbeitsstätte, Wohnort, Geburtsdatum, Geschlecht und Beziehungsstatus umfassten, konnten aufgrund des Facebook-Datenlecks im Internet von jedermann eingesehen werden.
In der Kritik von Verbraucher- und Datenschützern steht das soziale Netzwerk Facebook. Die Sicherheitsmaßnahmen bei Facebook waren offensichtlich nicht ausreichend, um eine kriminelle Ausnutzung des sogenannten Kontakt-Import-Tools (KIT) zu verhindern. Mit dem KIT können Nutzer ihre Kontakte von E-Mail-Konten oder Mobiltelefonen importieren, um Freunde auf Facebook zu finden und zu verbinden. Mithilfe der Sichtbarkeits- und Suchbarkeitseinstellung können Nutzer festlegen, welche ihrer Daten für die Öffentlichkeit freigeben werden. Aber selbst, wenn man die eigene Telefonnummer nicht sichtbar machen wollte, konnte man über deren Eingabe in das KIT das dazugehörige Profil finden. Das Tool nutzten die Kriminellen, um an Nutzerdaten zu gelangen. Durch das massenhafte Eingeben zufälliger Ziffernfolgen konnten Telefonnummern mit Nutzerkonten verknüpft werden und zu diesen Nutzern vorhandenen Daten abgegriffen werden - ein Vorgang bekannt als „Scraping“.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat bei seiner Entscheidung am 18. November 2024 zum Facebook-Datenleck betont, dass schon der Verlust der Kontrolle über personenbezogene Daten aufgrund eines Datenschutzverstoßes ausreicht, um Ansprüche auf immateriellen Schadensersatz nach Artikel 82 Absatz 1 der DSGVO zu rechtfertigen (Az.: VI ZR 10/24). Damit stehen vom Facebook-Datenleck betroffenen Verbraucher Schadensersatz zu. Die BGH-Entscheidung vergrößert die Erfolgsaussichten den Facebook-Sammelklage, die am 9. Dezember 2024 von Anwälten unserer Kanzlei für den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) eingereicht worden ist.
Dr. Stoll & Sauer vertritt Sie beim Facebook-Datenleck kompetent gegen Meta
Facebook-Datenleck: Kostenlose Erstberatung direkt online abrufen
Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer steht Ihnen mit unseren kompetenten Anwälten für IT-Recht zur Seite. Sie verfügen über jahrelange Erfahrung und nehmen nach einer fundierten Prüfung und Beratung alle Formalitäten für Sie in die Hand. In unserer kostenlosen Erstberatung können wir für Sie feststellen, ob Sie von einem Datenleck-Skandal wie bei Facebook oder anderen betroffen sind. Im Ernstfall setzen wir Ihre Rechte erfolgreich durch:
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1. Kostenlose Erstberatung nutzen
Füllen Sie das Online-Formular aus. Wir prüfen, ob Sie vom Datenleck bei Facebook betroffen sind und zeigen Ihnen Ihre Möglichkeiten auf, sich dagegen zur Wehr zu setzen.
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2. Wir setzen Ihre Rechte durch
Sie erteilen uns ein Mandat. Den Rest erledigen wir.
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3. Mit unserer Hilfe Recht bekommen
Sie lehnen sich entspannt zurück, und wir kämpfen für Ihren Schadensersatz.
Vorteile der Facebook-Sammelklage gegen Meta
- Kein Kostenrisiko: Verbraucher profitieren von einer Entscheidung, ohne selbst Kosten für Anwälte oder Gericht tragen zu müssen.
- Effizienz: Viele gleichgelagerte Fälle werden in einem Verfahren zusammengeführt.
- Rechtsklarheit: Die Klage schafft eine verbindliche Entscheidung für angemeldete Verbraucher und hat oft auch Austrahlungswirkung auf ähnliche Prozesse.
Nachteile der Facebook-Sammelklage gegen Meta
- Die Musterfeststellungsklage genannte Sammelklage klärt nur Grundsatzfragen. Verbraucher müssen im Nachgang ihren individuellen Schadensersatzanspruch basierend auf dem Urteil eigenständig durchsetzen.
- Die Sammelklage richtet sich primär an Verbraucher, die ein Kostenrisiko scheuen oder nicht selbst klagen wollen. Hier ist eine Teilnahme in jedem Falle anzuraten, ehe die Ansprüche verjähren. Mit einer RSV kann eine Individualklage finanziell vorteilhafter sein, da die Ansprüche individuell begründet und durchgesetzt werden können.
Wann eine Facebook-Individualklage gegen Meta Sinn macht
- Mit einer Rechtsschutzversicherung (RSV) werden die Kosten für Anwälte und das Verfahren übernommen. Dadurch besteht für den Kläger kein finanzielles Risiko, unabhängig vom Ausgang der Klage.
- Wer individuell klagt, erhält oft schneller eine Entschädigung, da man nicht auf das Ergebnis einer Musterfeststellungsklage warten muss (was Jahre dauern kann).
- Mit einer Individualklage können direkt höhere Entschädigungen angestrebt werden, die dem individuellen Schaden entspricht.
- Wenn Verbraucher klare Beweise für ihren Schaden haben (z. B. finanzieller Verlust, erhebliche Rufschädigung oder Missbrauch der Daten durch das Leck), können sie diese in einer Individualklage gezielt vorbringen. Gerichte berücksichtigen individuelle Schäden genauer und urteilen oft zugunsten von Klägern mit starken Beweisen. Unsere Kanzlei hat am Landgericht München zum Beispiel 3000 Euro Schadensersatz für einen Mandanten erstritten.
Fragen und Antworten zur Meta-Sammelklage zum Facebook-Datenleck
Nein, Sammelklagen können ausschließlich von klagebefugten Verbänden eingereicht werden. Verbraucher haben die Möglichkeit, ihre Anliegen bei einer Verbraucherzentrale zu melden und das digitale Beschwerdeformular zu nutzen. Diese Informationen werden sorgfältig ausgewertet, und der Verband entscheidet dann, ob eine Klage eingereicht wird und welches rechtliche Instrument dabei zum Einsatz kommt. Anstelle einer Sammelklage kann dies auch eine Unterlassungsklage sein, deren Hauptziel darin besteht, das betroffene Unternehmen dazu zu verpflichten, sich künftig an die gesetzlichen Vorschriften zu halten.
Verbraucher können sich den Sammelklagen des Verbraucherzentrale Bundesverbands kostenlos anschließen. Daneben gibt es auch sogenannte „Sammelklagen“ von kommerziellen Rechtsdienstleistern. Diese lassen sich die Ansprüche der Verbraucher abtreten und machen sie gebündelt geltend. Im Gegenzug verlangen solche Rechtsdienstleister in der Regel eine Erfolgsprovision, die als prozentualer Anteil des erstrittenen Betrags berechnet wird.
Sobald das Bundesamt für Justiz eine Klage im sogenannten Klageregister bekannt gemacht hat, können sich Verbraucher dafür anmelden. Diese Veröffentlichung erfolgt in der Regel zeitnah nach Klageerhebung. Nach der letzten mündlichen Verhandlung haben Verbraucher außerdem drei Wochen Zeit, sich für oder gegen eine Teilnahme an der Klage zu entscheiden. So können sie ihre Entscheidung auf Basis der Gerichtsverhandlung oder der Berichte darüber treffen. An- und Abmeldungen müssen frist- und formgerecht beim Bundesamt für Justiz eingehen. Für eine Abmeldung steht auf der Website des Bundesamts ein allgemeines Online-Formular zur Verfügung.
Verbraucher müssen sich im Klageregister des Bundesamtes für Justiz (BfJ) eintragen, das im Fall einer Klage eröffnet wird. Nur durch diese Anmeldung können sie sich der Klage eines Verbands anschließen. Nach Abschluss des Verfahrens ist die Entscheidung für alle angemeldeten Personen verbindlich – so, als hätten sie selbst geklagt.
Facebook-Datenleck: Sie kämpfen für Ihre Rechte
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