Abgasskandal - Stillegung Ihres Diesel- oder Benzin-PKWs
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  • Knapp 1 Milliarde Schadensersatz gegen VW erstritten

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Wir helfen Ihnen!
Stilllegung Ihres Diesel- oder Benzin-PKWs

Abgasskandal, Fahrverbote und nicht zielführende Software-Updates – immer mehr Fahrzeughalter sind betroffen. Die Gefahr der Stilllegung Ihres Pkws droht. Wenn Sie von einem der zahlreichen Rückrufe im Dieselskandal betroffen sind, dann stehen Sie vor der Wahl: Lassen Sie ein möglicherweise unausgereiftes Software-Update aufspielen oder droht Ihnen die zwangsweise Stilllegung Ihres Diesel-PKWs? Im Dieselskandal haben viele Verbraucher bei ihren Diesel-Fahrzeugen mit manipulierten Abgasvorrichtungen zu kämpfen, als Folge droht die Stilllegung des PKWs. Gehen Sie gemeinsam mit Dr. Stoll & Sauer gegen eine Stilllegung vor!

Inhaltsverzeichnis

Software-Update:
Eine gute und schnelle Lösung?

Diesel-Hersteller bieten fast immer ein Software-Update an. Ihr Diesel-Fahrzeug soll damit weiter für den Straßenverkehr zugelassen sind. Darüber hinaus versprechen die Hersteller auf diese Weise, den Mangel am Fahrzeug zu beseitigen. Doch die Praxis zeigt, dass es nicht so einfach ist und die Updates zu massiven Beschwerden durch Kunden führten. So können Software-Updates zu MotorschädenLeistungsverlust und erhöhtem Kraftstoffverbrauch führen. Eine alternative kann die Hardware-Nachrüstung sein.

Volkswagen und andere Hersteller übernehmen zwar die Kosten für ein Software-Update, nicht jedoch für die benötigte Hardware-Nachrüstung, die bei mehreren tausend Euro liegt. Eine Hardware-Nachrüstung ist zurzeit nicht für jedes Fahrzeug-Modell möglich, sondern konzentriert sich momentan noch auf einzelne Modellvarianten. Ist Ihr Fahrzeug betroffen, erhalten Sie ein Schreiben vom Hersteller Ihres Fahrzeuges, welcher Ihnen ein Software-Update anbietet. Lassen Sie jedoch kein Software-Update durchführen, droht Ihnen die Stilllegung Ihres Diesel-Fahrzeugs. Wenn Sie sich darauf nicht einlassen wollen, hilft Ihnen Dr. Stoll & Sauer, zu Ihrem Recht zu kommen.

Diesel-Stilllegung:
Das müssen Sie als Verbraucher jetzt wissen

Anders als bei einer Rückrufaktion oder Servicemaßnahmen zur Nachrüstung Ihres Diesel-Fahrzeuges, handelt es sich bei der Stilllegung um den Entzug der Betriebserlaubnis Ihres Kfz durch die örtliche Zulassungsbehörde – also eine staatliche Zwangsmaßnahme. Droht die Stilllegung Ihres Diesel-PKWs, erhalten Sie zunächst die Aufforderung zum Software-Update durch Ihre jeweilige Kreisverwaltungsbehörde. In der Regel haben Sie für das Software-Update eine Frist von einer Woche und müssen einen entsprechenden Nachweis der Durchführung erbringen. Kommen Sie der Aufforderung nicht nach, folgt eine erneute Aufforderung zum Update mit Drohung zur Zwangsstilllegung Ihres PKWs. Weitere Verweigerungen haben kostenpflichtige Stilllegungen zur Folge – zu Lasten des Verbrauchers. Sie verlieren nicht nur Ihr Auto, Sie müssen auch die Kosten für die Stilllegung tragen. Wir meinen: Lassen Sie sich das nicht gefallen. Wir verhelfen Ihnen zu Ihrem Recht.

Abgasskandal - Stillegung Ihres Diesel- oder Benzin-PKWs
Testimonials

Kundentreue – Fachkompetenz – Erfolg
Das sagen unsere Mandanten über uns

 

Achtung

Führen Sie Ihr Fahrzeug trotz Zwangsstilllegung und ohne Software-Update weiterhin im Straßenverkehr, müssen Sie ein Bußgeld von 70 Euro bezahlen und erhalten einen Punkt in Flensburg.

Vernichtendes Gutachten zu Audi Q5 und Ermittlungen bei Porsche
Auch Benzinern droht jetzt die Stilllegung

Nach einem ersten Gerichtsgutachten gegen einen Benziner von Audi droht dem VW-Konzern weiteres Ungemach. Im Falle eines Audi Q5 TFSI 2.0 Euro 6 stellte am Landgericht Offenburg ein unabhängiger Gutachter fest, dass die Motorsteuerung die Abgasreinigung des Fahrzeugs manipuliert. Ein klares Indiz für eine illegale Abschalteinrichtung. Unsere Kanzlei führt das Verfahren in Offenburg. Auch bei Porsche laufen derzeit Ermittlungen wegen möglichen Manipulationen am 911 und Panamera. 

Automobilmarkt-Experten, wie Kai Borgeest, Leiter des Zentrums für Kfz-Elektronik und Verbrennungsmotoren an der Technischen Hochschule Aschaffenburg, sehen bereits eine weitere Klagewelle auf die Autohersteller zukommen. Nicht zuletzt, weil die Fahrzeuge schlechtere Abgaswerte haben, als versprochen. Die zu erwartenden Software-Updates können bei den Benzinern, insbesondere bei Automatik-Fahrzeugen, sehr träge machen, so der Experte. 

Die Kunden bezahlen aber viel Geld, um agile und spritzige Fahrzeuge zu haben. In der Folge werden, seiner Ansicht nach, zahlreiche Kunden Schadensersatz verlangen oder ihr Fahrzeug zurückgeben wollen. Das Kraftfahrt-Bundesamt hat bereits erste Ermittlungen gegen Audi aufgenommen und wird Besitzern im Falle der Weigerung eines Software-Updates – wie schon im Falle des Dieselskandals – mit der Stilllegung drohen. Auch die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer rechnet mit einer deutlichen Ausweitung des Skandals innerhalb des VW-Konzern.

Betroffene Marken im Dieselskandal
Diesen Fahrzeugen droht die Zwangsstilllegung

Betroffen sind Fahrzeuge der Hersteller VWAudiSkoda und Porsche. Hier wurden in der Vergangenheit bereits Stilllegungen vollzogen. Besonders in den erneuten Skandalen um den Diesel-Motor EA288 und den Benzin-Motor EA888 ist zu befürchten, dass es zu weiteren Zwangsmaßnahmen kommen kann. Aber auch Fahrzeuge anderer Herstellern, wie Daimler, können künftig von einer Stilllegung bedroht sein. Wir raten Ihnen, sich bereits jetzt zur Wehr zu setzen und Ihr Recht einzuklagen.

Diese Automarken sind vom Abgasskandal betroffen

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So läuft eine Klage mit Dr. Stoll & Sauer ab

Dr. Stoll & Sauer helfen Ihnen, gegen die betrügerischen Autokonzerne vorzugehen und zu Ihrem Recht zu kommen. Wir gestalten das Verfahren für Sie so einfach, wie es uns nur möglich ist, denn wir wissen um die Unannehmlichkeiten, die ein Rechtsstreit mit sich bringen kann. Und so funktioniert es:

  • Legen Sie einen persönlichen Onlinezugang zu unserem Mandantenportal an.
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  • Nach Eingang Ihrer Daten erhalten Sie sofort eine Beurteilung Ihrer Chancen und mit welcher Entschädigung Sie rechnen können.
  • Die Erstprüfung Ihrer Chancen ist völlig unverbindlich und kostenlos!
  • Wir unterstützen Sie auch bei der Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung, sodass Ihnen keine Kosten entstehen.
Kanzlei Lahr

Mit welchen Kosten ist bei einer Klage zu rechnen?

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen, übernimmt diese die Kosten für Sie, Sie zahlen lediglich die vorher vereinbarte Selbstbeteiligung. Im Erfolgsfall muss in der Regel jedoch die Gegenseite die Kosten des Rechtsstreites übernehmen und Sie selbst zahlen nichts. Dr. Stoll & Sauer kümmern sich für Sie um die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung und übernehmen anschließend die komplette Kommunikation – Sie müssen nichts tun und es kommen keine Kosten auf Sie zu.

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