Keine Tüv-Plakette mehr?
Stilllegungen
Über 100.000 Mandanten vertrauen uns
Knapp 1 Milliarde Schadensersatz gegen VW erstritten
Schnell – sicher – unverbindlich
Software-Update:
Eine gute und schnelle Lösung?
Diesel-Hersteller bieten fast immer ein Software-Update an. Ihr Diesel-Fahrzeug soll damit weiter für den Straßenverkehr zugelassen sind. Darüber hinaus versprechen die Hersteller auf diese Weise, den Mangel am Fahrzeug zu beseitigen. Doch die Praxis zeigt, dass es nicht so einfach ist und die Updates zu massiven Beschwerden durch Kunden führten. So können Software-Updates zu Motorschäden, Leistungsverlust und erhöhtem Kraftstoffverbrauch führen. Eine alternative kann die Hardware-Nachrüstung sein.
Volkswagen und andere Hersteller übernehmen zwar die Kosten für ein Software-Update, nicht jedoch für die benötigte Hardware-Nachrüstung, die bei mehreren tausend Euro liegt. Eine Hardware-Nachrüstung ist zurzeit nicht für jedes Fahrzeug-Modell möglich, sondern konzentriert sich momentan noch auf einzelne Modellvarianten. Ist Ihr Fahrzeug betroffen, erhalten Sie ein Schreiben vom Hersteller Ihres Fahrzeuges, welcher Ihnen ein Software-Update anbietet. Lassen Sie jedoch kein Software-Update durchführen, droht Ihnen die Stilllegung Ihres Diesel-Fahrzeugs. Wenn Sie sich darauf nicht einlassen wollen, hilft Ihnen Dr. Stoll & Sauer, zu Ihrem Recht zu kommen.
Kundentreue – Fachkompetenz – Erfolg
Das sagen unsere Mandanten über uns
Achtung
Führen Sie Ihr Fahrzeug trotz Zwangsstilllegung und ohne Software-Update weiterhin im Straßenverkehr, müssen Sie ein Bußgeld von 70 Euro bezahlen und erhalten einen Punkt in Flensburg.
Vernichtendes Gutachten zu Audi Q5 und Ermittlungen bei Porsche
Auch Benzinern droht jetzt die Stilllegung
Nach einem ersten Gerichtsgutachten gegen einen Benziner von Audi droht dem VW-Konzern weiteres Ungemach. Im Falle eines Audi Q5 TFSI 2.0 Euro 6 stellte am Landgericht Offenburg ein unabhängiger Gutachter fest, dass die Motorsteuerung die Abgasreinigung des Fahrzeugs manipuliert. Ein klares Indiz für eine illegale Abschalteinrichtung. Unsere Kanzlei führt das Verfahren in Offenburg. Auch bei Porsche laufen derzeit Ermittlungen wegen möglichen Manipulationen am 911 und Panamera.
Automobilmarkt-Experten, wie Kai Borgeest, Leiter des Zentrums für Kfz-Elektronik und Verbrennungsmotoren an der Technischen Hochschule Aschaffenburg, sehen bereits eine weitere Klagewelle auf die Autohersteller zukommen. Nicht zuletzt, weil die Fahrzeuge schlechtere Abgaswerte haben, als versprochen. Die zu erwartenden Software-Updates können bei den Benzinern, insbesondere bei Automatik-Fahrzeugen, sehr träge machen, so der Experte.
Die Kunden bezahlen aber viel Geld, um agile und spritzige Fahrzeuge zu haben. In der Folge werden, seiner Ansicht nach, zahlreiche Kunden Schadensersatz verlangen oder ihr Fahrzeug zurückgeben wollen. Das Kraftfahrt-Bundesamt hat bereits erste Ermittlungen gegen Audi aufgenommen und wird Besitzern im Falle der Weigerung eines Software-Updates – wie schon im Falle des Dieselskandals – mit der Stilllegung drohen. Auch die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer rechnet mit einer deutlichen Ausweitung des Skandals innerhalb des VW-Konzern.
Betroffene Marken im Dieselskandal
Diesen Fahrzeugen droht die Zwangsstilllegung
Betroffen sind Fahrzeuge der Hersteller VW, Audi, Skoda und Porsche. Hier wurden in der Vergangenheit bereits Stilllegungen vollzogen. Besonders in den erneuten Skandalen um den Diesel-Motor EA288 und den Benzin-Motor EA888 ist zu befürchten, dass es zu weiteren Zwangsmaßnahmen kommen kann. Aber auch Fahrzeuge anderer Herstellern, wie Daimler, können künftig von einer Stilllegung bedroht sein. Wir raten Ihnen, sich bereits jetzt zur Wehr zu setzen und Ihr Recht einzuklagen.
Diese Automarken sind vom Abgasskandal betroffen
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Mit welchen Kosten ist bei einer Klage zu rechnen?
Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen, übernimmt diese die Kosten für Sie, Sie zahlen lediglich die vorher vereinbarte Selbstbeteiligung. Im Erfolgsfall muss in der Regel jedoch die Gegenseite die Kosten des Rechtsstreites übernehmen und Sie selbst zahlen nichts. Dr. Stoll & Sauer kümmern sich für Sie um die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung und übernehmen anschließend die komplette Kommunikation – Sie müssen nichts tun und es kommen keine Kosten auf Sie zu.
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