Kanzlei im Diesel-Abgasskandal
EuGH-Urteile: Neue Chancen für Diesel-Fahrer
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Knapp 1 Milliarde Schadensersatz gegen VW erstritten
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Abgasskandal:
Verbraucher-Urteil am EuGH erleichtert Diesel-Klagen
Verbraucherfreundliche Wende
BGH will im Abgasskandal EuGH-Leitlinien umsetzen
Am Bundesgerichtshof (BGH) werden wohl die Hürden für die Durchsetzung von Schadensersatz im Diesel-Abgasskandal erheblich gesenkt. Bei der Verhandlung am 8. Mai 2023 deutet das Gericht eine neue verbraucherfreundliche Rechtsprechung an.
Die neue BGH-Formel könnte fortan lauten:
Unzulässige Abschalteinrichtung = Schadensersatz.
Damit würde es genügen, den Herstellern nachzuweisen, dass sie in ihren Dieseln auf fahrlässige Weise unzulässige Abschalteinrichtungen verbaut haben. Wer ein manipuliertes Auto erworben hat, wird entschädigt – unabhängig davon, ob die Verbraucher bereits einen Rückruf für das Fahrzeug erhalten haben oder noch nicht. Am 26. Juni 2023 will der BGH gleich in drei Verfahren entscheiden. Mehr dazu hier.
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Neues EuGH-Urteil zum Diesel-Abgasskandal wirft BGH-Grundsätze über den Haufen
Der 21. März 2023 markiert im Diesel-Abgasskandal einen verbraucherfreundlichen Einschnitt. Der EuGH hat in einem Mercedes-Verfahren eine neue Rechtsprechung einschlagen. Im Sommer 2022 gab der EuGH-Generalanwalt Athanasios Rantos seine Schlussanträge in dem Diesel-Verfahren ab. In dem Verfahren geht es auch wieder um ein Thermofenster. Das gilt nach gängiger EuGH-Rechtsprechung als illegal. Darüber hinaus vertritt Rantos und jetzt auch das Gericht die Ansicht, dass Verbraucher grundsätzlich Anspruch auf Schadensersatz haben, wenn in ihren Fahrzeugen unzulässige Abschalteinrichtungen die Abgasreinigung manipulieren.
Der Anspruch gilt auch dann, wenn Vorsatz und Sittenwidrigkeit des Herstellers nicht nachzuweisen sind. Dem EuGH genügt es bereits, wenn die Diesel-Hersteller fahrlässig gehandelt haben. Auch die von deutschen Gerichten vom Schadensersatz abgezogene Nutzungsentschädigung für den Gebrauch des Fahrzeugs sieht der Generalanwalt kritisch. Durch diesen Nutzungsersatz gehen Vielfahrer beim Schadensersatz oftmals leer aus (Az. C 100/21). Besonders spannend: Mit den Schlussanträgen des EuGH-Generalanwalts wird der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) deutlich widersprochen. Da der EuGH dem Generalanwalt nun gefolgt ist, sind die BGH-Grundsätze vom höchsten europäischen Gericht über den Haufen geworfen worden.
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Was bedeutet ein verbraucherfreundliches Thermofenster-Urteil am EuGH für die Verbraucher?
Aus Sicht Ihrer Dieselskandal-Anwälte ist es durch das positive Thermofenster-Urteil des EuGH vom 21. März 2023 wesentlich leichter, erfolgreich gegen Automobilhersteller Schadensersatz einzuklagen. Nicht nur die Erfolgsaussichten steigen, auch viel mehr Dieselfahrer sind klageberechtigt. Warum ist das so?
- Das Thermofenster wird gleich gesetzt mit anderen illegalen Abschalteinrichtungen. Abschalteinrichtungen sorgen dafür, dass die Abgasreinigung auf dem Prüfstand gesetzeskonform funktioniert. Im normalen Straßenverkehr verpesten die Diesel die Umwelt und gefährden die Gesundheit der Menschen.
- Fahrlässiges Handeln der Autohersteller beim Einbau der Abschalteinrichtungen genügt, um erfolgreich eine Klage auf Schadensersatz durchzusetzen.
- Lässt sich ein sittenwidriges und vorsätzliches Handeln im Diesel-Abgasskandal nachweisen, steht einer Verurteilung zu Schadensersatz bisher auch nichts im Wege.
- Der Bundesgerichtshof hat in einem VW-Urteil den sogenannten Restschadensersatz (BGB §852) bestätigt. Neuwagenkäufer haben hier die Möglichkeit bis zu zehn Jahren ab Kauf, Ansprüche auf Schadensersatz geltend zu machen.
- Da das Thermofenster in beinahe allen Dieselmotoren verbaut worden ist, können Verbraucher problemlos gegen jeden Hersteller von Dieselfahrzeugen Ansprüche auf Schadensersatz geltend machen. Das wären neben VW und Mercedes die Marken, Audi, Toyota, Renault, Opel, Fiat, Jepp, BMW, Lancia, Skoda, Seat, Peugeot.
- Achtung Wohnmobil-Fahrer: Der durch Fiat Chrysler Automobiles (FCA/jetzt: Stellantis) in die Wohnmobilbranche hineingetragene Abgasskandal wird aufgrund des zu EuGH-Urteils neue Dynamik erhalten. Die meisten Verfahren sind in Erwartung des EuGH von deutschen Gerichten auf Eis gelegt worden. Alles andere als Verurteilungen von FCA zur Zahlung von Schadensersatz wären eine Überraschung.
Der Abgasskandal weitet sich durch Thermofenster-Urteil aus: Sind Sie betroffen
Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer steht Ihnen mit unseren kompetenten Anwälten im Abgasskandal der Automobilindustrie zur Seite. Sie verfügen über jahrelange Erfahrung und nehmen nach einer fundierten Prüfung und Beratung alle Formalitäten für Sie in die Hand. In unserer kostenlosen Erstberatung können wir für Sie feststellen, ob Sie von einem Dieselskandal betroffen sind. Im Ernstfall setzen wir Ihre Rechte erfolgreich durch. Und Sie sollten schnell handeln. Es drohen derzeit verwaltungsrechtliche Maßnahmen bis hin zu Stilllegungen. Das Verwaltungsgericht Schleswig hat im Februar 2023 entschieden, dass auch bei Fahrzeugen mit Updates eine Stilllegung nicht ausgeschlossen ist:
- 1. Kostenlose Erstberatung
Wir prüfen, ob Sie vom Diesel-Abgasskandal betroffen sind und informieren Sie über Ihre rechtlichen Möglichkeiten und Erfolgschancen.
- 2. Rechtliche Durchsetzung
Erteilen Sie uns ein Mandat, unterstützen wir Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche auf Schadensersatz – kosteneffizient, transparent und effektiv.
- 3. Schadensersatz erhalten
Sie lehnen sich entspannt zurück, und wir kämpfen für Ihren Schadensersatz gegen einen Autohersteller.
EuGH-Urteil
Was sollten Verbraucher jetzt unternehmen?
Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer gehört zu eine der führenden Kanzleien im Diesel-Abgasskandal. Unsere Expertise erstreckt auf rund 30.000 Einzelklagen und unseren Inhabern gelang für 260.000 VW-Kunden im Zuge der Musterfeststellungsklage ein Vergleich mit VW in Höhe von 830 Millionen Euro zu erzielen. Letztlich konnten so knapp eine Milliarde Euro an Entschädigungen im Abgasskandal erstritten werden. Folgende Möglichkeiten haben Verbraucher sich ihren Schadensersatz zu sichern:
- Sie können eine Kaufpreisminderung durchsetzen. Bis zu 25 Prozent Entschädigung sind in Einzelfällen durch deutsche Gerichte ausgeurteilt worden. Dieser sogenannte kleine Schadensersatz hat die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer in einem VW-Verfahren am Bundesgerichtshof durchgesetzt.
- Haben Sie einen Neuwagen erworben, besteht die Möglichkeit, auf Neulieferung eines mangelfreien Fahrzeugs zu klagen. Der Clou dabei: Sie müssen sich keine Nutzungsentschädigung für bereits gefahrenen Kilometer anrechnen lassen.
- Beim großen Schadensersatz wird das Fahrzeug nach gewonnenem Verfahren oder nach einem Vergleich an den Hersteller oder Autohändler zurückgegeben. Der Kläger erhält den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung. Der EuGH hält diese Nutzungsentschädigung für nicht gerechtfertigt. Auch hier könnte sich eine neue Rechtsprechung anbahnen.
Unsere Kanzlei im Abgasskandal empfiehlt Haltern von Dieselfahrzeugen die schnelle Klage gegen den Hersteller. Die Chance auf Schadensersatz steht so gut wie nie. Durch das EuGH-Diesel-Urteil werden die Verfahren noch beschleunigt und die Chancen steigen. Eile ist in jedem Fall angesagt, um einer möglich drohenden Verjährung zu entgehen. Die Einreichung einer Klage hemmt den Verjährungslauf.
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Bosch-Papers:
Starkes Indiz für Sittenwidrigkeit und Vorsatz im Abgasskandal
Zu diesen verbraucherfreundlichen Entwicklungen am EuGH kommen noch die von der Deutschen Umwelthilfe (DUH) veröffentlichten Bosch-Papers. Aus den Dokumenten geht hervor, dass alle Hersteller beim Automobilzulieferer Abschalteinrichtungen bestellt haben, um die gesetzlichen Abgasnormen zu umgehen. Bosch hat die Hersteller sogar darauf hingewiesen, dass die Abschalteinrichtungen nicht regelkonform sind. Hier kurz zusammengefasst die Bosch-Papers:
- Seit 2006 hat die Automobilindustrie die Abgasmanipulation geplant. 44 der sogenannten illegalen Abschalteinrichtungen wurden nachweislich bei Bosch bestellt.
- Bosch hat die Hersteller über die Illegalität der Software informiert. Nicht nur VW, Mercedes, Audi, Porsche, Opel und BMW haben Software zur Abgasmanipulation bei Bosch bestellt, auch Fiat und Toyota gehörten zur Kundschaft.
- Selbst bei den scheinbar sauberen AdBlue-Motoren manipulieren die Hersteller die Abgasreinigung.
- Damit ist offensichtlich die komplette Dieselflotte auf deutschen Straßen illegal unterwegs. Ihnen müsste die Fahrerlaubnis entzogen werden – die Stilllegung droht.
- Und noch etwas hat sich herausgestellt: Die Autobauer manipulieren mit Hilfe einer Software auch Benzinmotoren.
- Ein weiterer spannender Aspekt: Bosch soll darauf hingewiesen haben, dass der Einbau behördlich abgesprochen werden müsse, weil er illegal sei. Ob und wie die Absprachen ausgesehen haben könnten, müsse jetzt genau geklärt werden.
- Unterm Strich lässt sich sagen: Die Automobilindustrie verkauft seit 16 Jahren nicht genehmigungsfähige Fahrzeuge. Die Verbraucher sind aus Sicht der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer nach BGB §826 sittenwidrig und vorsätzlich geschädigt worden. Die Fahrzeuge sind ihr Geld nicht wert. Den Verbrauchern steht Schadensersatz zu.
Mehr zu den Bosch-Papers gibt es auf unsere Extra-Website „DUH-Enthüllungen“.
Fragen und Antworten rund zum EuGH und Thermofenster
Bei einem Thermofenster handelt es sich nach Lesart des EuGH um eine illegale Abschalteinrichtung. Die Abgasreinigung wird dabei abhängig von der Außentemperatur gesteuert. Beispielsweise werden bei Temperaturen zwischen 20 und 30 Grad Celsius alle Abgase nach der ersten Verbrennung in den Motor zurückgeführt, gereinigt und die gesetzlichen Grenzwerte damit eingehalten. Bei Temperaturen, die nicht in diesem Bereich liegen, wird die Abgasreinigung heruntergefahren oder abgeschaltet. Da die durchschnittliche Jahrestemperatur in Deutschland um die 10 Grad liegt, halten die Dieselfahrzeuge mit Thermofenster in der Regel die gesetzlich vorgeschriebenen Abgasgrenzwerte nicht ein.
Seit Aufdeckung des Abgasskandal 2015 war Beobachtern und Insidern klar, dass letztlich alle Dieselhersteller im Abgasskandal verwickelt sind. Gutachten, Gerichtsverfahren und Bosch-Papers zeigen deutlich, dass die ganze Branche seit Jahren die gesetzlichen Abgasgrenzwerte mit ihren Dieselfahrzeugen nicht einhält. Das gilt nicht nur für VW und Mercedes, sondern auch für Audi, Porsche, BMW, Opel, Fiat, Jeep, Lancia, Renault, Peugeot, Toyota, Hyundai und Kia.
Letztlich ja. Zwar ist grundsätzlich ein Urteil nicht bindend, außer der BGH legt dem EuGH ein Verfahren zur Vorabentscheidung vor. Folgt der BGH dem Urteil nicht, käme er in Erklärungsnot und müsste seine andere Auffassung detailliert erklären. Allein, dass der BGH alle Dieselverfahren bis zum 21. März 2023 zurückgestellt und dies auch den untergeordneten Gerichten empfohlen hat, legt die Wahrscheinlichkeit nah, dass Karlsruhe das Urteil nicht ignorieren wird. Es gibt auch bereits erste Gerichte, die das Thermofenster für illegal halten und dabei auf die EuGH-Rechtsprechung verweisen.
Die wichtigsten Autohersteller wie VW und Mercedes sowie BMW kommen aus Deutschland. Da liegt es auf der Hand, dass die Industrie Lobbyarbeit bisher geleistet hat, um nicht so kräftig zur Kasse gebeten zu werden. Die Einflussnahme endet offensichtlich vor den Türen des EuGH.
Die DUH hat die Aufarbeitung des Abgasskandals seit 2015 vorangetrieben. Die Politik hat bisher vergeblich versucht die DUH juristisch auszubremsen. In einem richtungsweisenden EuGH-Urteil hat das oberste europäische Gericht im November 2022, der DUH bestätigt, dass sie gegen Typgenehmigungen des Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) klagen darf. Das Verwaltungsgericht Schleswig hatte dem EuGH ein entsprechendes Verfahren zur Vorabentscheidung vorgelegt. In dem Verfahren hatte DUH Zweifel an der Rechtsmäßigkeit des Software-Updates zum ersten VW-Skandalmotor EA189 vor Gericht angemeldet. Das Verwaltungsgericht Schleswig erklärte das Software-Update am 20. Februar 2023 für illegal – dabei handelt es sich wiederum um ein Thermofenster (Az.: 3 A 113/18). Das KBA muss nun dafür Sorge tragen, dass VW die Dieselmotoren gesetzeskonform umrüstet oder aus dem Verkehr zieht. Die DUH hat noch weitere Klagen gegen das KBA laufen. Die Umwelthilfe will erreichen, dass Dieselmotoren auf Kosten der Hersteller umgerüstet oder die Fahrzeuge aus dem Verkehr gezogen werden. Bei einer Stilllegung sollen die Verbraucher finanziell entschädigt werden.
Ihre Anwälte im Diesel-Abgasskandal
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Dr. Ralf Stoll
- Geschäftsführer
- Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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Ralph Sauer
- Geschäftsführer
- Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
- Insolvenzverwalter
- Treuhänder
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Michael Pflaumer
- Geschäftsführer
- Rechtsanwalt
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Christian Grotz
- Geschäftsführer
- Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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Stefan Block
- Fachanwalt für Verkehrsrecht
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Frauke Brar LL.M.
- Rechtsanwältin
-
Marc Malleis
- Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Aktuelle News und Urteile zum Diesel-Abgasskandal
Juristische Bewertungen, Urteile, Entwicklungen am Europäischen Gerichtshof und wissenswerte Änderungen für Verbraucher – wichtige Nachrichten zum Diesel-Abgasskandal haben wir hier für Sie gesammelt.
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