
Diesel-Abgasskandal noch lange nicht zu Ende – EuGH kann mit Thermofenster-Urteil neue Chancen auf Schadensersatz im Abgasskandal ermöglichen
Der Diesel-Abgasskandal steht vor einem sensationellen Urteil am Europäischen Gerichtshof (EuGH). Bereits im Sommer 2022 positionierte sich Generalanwalt Athanasios Rantos in seinen Schlussanträgen eindeutig verbraucherfreundlich. Da der EuGH in Dieselverfahren in der Regel den Schlussanträgen folgt, kann es im Abgasskandal zu einer neuen Klagewelle kommen. Im Verfahren mit dem Aktenzeichen C-100/21 geht es um ein sogenanntes Thermofenster in einem Dieselmotor von Mercedes. Diese Abschalteinrichtung hat der EuGH schon am 8. November 2022 für illegal erklärt. In dem aktuellen Thermofenster-Verfahren läuft alles darauf hinaus, dass vom Abgasskandal betroffene Verbraucher leichter klagen und auch entschädigt werden können. Auf dieser Seite erklären wir als Ihre Diesel-Anwälte, wie die neuen Chancen der Betroffenen aussehen und welche Rolle der Bundesgerichtshof (BGH) dabei spielt.
Diesel-Urteil EuGH: Gericht hält Thermofenster im Abgasskandal für illegal

Diesel-Urteil EuGH: Gericht hält Thermofenster im Abgasskandal für illegal
Der Bundesgerichtshof (BGH) verurteilte im Diesel-Abgasskandal VW im Mai 2020. Kurz zuvor war es den Inhabern der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer in der ersten Musterfeststellungsklage der Bundesrepublik gelungen, VW einen Vergleich für 260.000 geschädigte VW-Kunden abzuringen. 830 Millionen Euro Entschädigung bedeutet das für die an der Klage teilenehmenden Verbraucher. Die Automobilindustrie glaubte nun, der Abgasskandal sei zu Ende. Ein gewaltiger Irrtum. Die Manipulatoren hatten nicht mit dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg gerechnet. Bereits 2020 machte der EuGH generell klar, dass sogenannte Abschalteinrichtungen nicht verbaut werden dürfen, um nur auf dem Prüfstand die gesetzlichen Abgasgrenzwerte einzuhalten. Die Industrie argumentierte in den Prozessen immer mit dem Motorschutz. Die Abschalteinrichtungen seien notwendig, um den Motor vor Schaden zu schützen. Der EuGH ließ das Argument jedoch in seinen Diesel-Urteilen nicht gelten. Erst wenn Gefahr für Insassen und das komplette Fahrzeug bestehe, könnte man über Ausnahmen des Verbots von Abschalteinrichtungen nachdenken. Im Falle der von der Autoindustrie verbauten Manipulationen gilt keine Ausnahmeregelung. Der EuGH stellte daher am 6. November 2022 fest, dass auch das sogenannte Thermofenster illegal ist (Az.: C-873/19). Diese Abschalteinrichtung steuert die Abgasreinigung abhängig von der Außentemperatur. Nach den Worten des EuGH gibt es keine Rechtfertigung, die Abgasreinigung bei bestimmten Temperaturen abzuschalten. Ein harter Schlag für die Autoindustrie. Denn in beinahe jedem Dieselfahrzeug ist ein Thermofenster verbaut. Für Verbraucher bedeutet das: Diesel-Klagen haben nach dem Thermofenster-Urteil beste Chancen auf Erfolg.
Abgasskandal: Zeitenwende durch Thermofenster-Urteil am EuGH
Wir prüfen Ihre Betroffenheit im Diesel-Abgasskandal
✔ schnell ✔ sicher ✔ kostenlos
Neues EuGH-Urteil zum Diesel-Abgasskandal am 21. März 2023 erwartet
Neues EuGH-Urteil zum Diesel-Abgasskandal am 21. März 2023 erwartet
Am 21. März 2023 wird aller Voraussicht ein weiteres neues verbraucherfreundliches Kapitel im Diesel-Abgasskandal geschrieben. Der EuGH wird wohl eine neue Rechtsprechung in einem Mercedes-Verfahren einschlagen. Im Sommer 2022 gab der EuGH-Generalanwalt Athanasios Rantos seine Schlussanträge in dem Diesel-Verfahren ab. In dem Verfahren geht es auch wieder um ein Thermofenster. Das wird nach gängiger EuGH-Rechtsprechung erneut für illegal erklärt werden. Darüber hinaus vertritt Rantos die Ansicht, dass Verbraucher grundsätzlich Anspruch auf Schadensersatz haben, wenn in ihren Fahrzeugen unzulässige Abschalteinrichtungen die Abgasreinigung manipulieren. Der Anspruch gilt auch dann, wenn Vorsatz und Sittenwidrigkeit des Herstellers nicht nachzuweisen sind. Dem EuGH-Generalanwalt genügt es bereits, wenn die Hersteller fahrlässig gehandelt haben. Auch die von deutschen Gerichten vom Schadensersatz abgezogene Nutzungsentschädigung für den Gebrauch des Fahrzeugs sieht der Generalanwalt kritisch. Durch diesen Nutzungsersatz gehen Vielfahrer beim Schadensersatz oftmals leer aus (Az. C 100/21). Besonders spannend: Mit den Schlussanträgen des EuGH-Generalanwalts wird der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) deutlich widersprochen.

Wie sieht der BGH den Diesel-Abgasskandal?
Wie sieht der BGH den Diesel-Abgasskandal?
Bisher hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Messlatte für eine Verurteilung der Autohersteller sehr hoch gehängt. Eine Haftung im Diesel-Abgasskandal kommt nur in Betracht, wenn eine sittenwidrige und vorsätzliche Schädigung (§ 826 BGB) vorliegt. Im Fall des VW-Diesels mit der Motorkennung EA189 hat der BGH die Sittenwidrigkeit und den Vorsatz von VW bereits im Mai 2020 festgestellt und VW verurteilt. Nach Ansicht des EuGH-Generalanwalts muss Sittenwidrigkeit und Vorsatz nicht nachgewiesen werden. Im EuGH-Fall geht es um einen Mercedes mit "Thermofenster". Am BGH ist Mercedes bei Diesel-Klagen bisher mit einem blauen Auge davon gekommen, weil dem Unternehmen aus Sicht des BGH Sittenwidrigkeit und Vorsatz nicht nachgewiesen werden konnte. Die Anträge des EuGH-Generalanwalts widersprechen damit der bisherigen Rechtsprechung des BGH. Bis zur endgültigen Entscheidung am 21. März 2023 warten die meisten deutschen Gerichte – darunter auch der Bundesgerichtshof – auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH). Der BGH setzte schon im Sommer 2022 – also kurz nach den Schlussanträgen von Generalanwalt Rantos ein VW-Verfahren aus. Dabei ging es um den Dieselmotor EA288 und im Mittelpunkt steht unter anderem auch das Thermofenster.
Kostenlose Erstberatung direkt online abrufen
Wie beurteilt Ihre Diesel-Kanzlei Dr. Stoll & Sauer die EuGH-Entwicklungen zum Thermofenster?
Wie beurteilt Ihre Diesel-Kanzlei Dr. Stoll & Sauer die EuGH-Entwicklungen zum Thermofenster?
Die Erfahrungen der Diesel-Kanzlei Dr. Stoll & Sauer zeigt, dass der EuGH in der Regel den Schlussanträgen des Generalanwalts folgt. Es ist daher davon auszugehen, dass am 21 März 2023 ein verbraucherfreundliches Urteil erfolgen wird. Folgt der EuGH der Sichtweise des Generalanwalts, wird nach Ansicht Ihrer Diesel-Kanzlei eine neue Klagewelle auf die Autoindustrie zu rollen. Vor allem Fahrzeuge mit den Abschalteinrichtungen „Thermofenster“ und „Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung“ wären davon betroffen. Beide Manipulationstechniken kommen in den meisten Diesel-Fahrzeugen vor. Selbst das Software-Update zum VW-Skandalmotor EA189 enthält ein Thermofenster. Auch Daimler, Fiat Chrysler, BMW und Opel sollen auf diese Manipulationsstrategien zurückgreifen, um die Abgasgrenzwerte nur auf dem Prüfstand einhalten zu können. Im realen Straßenbetrieb wird dann die Umwelt verpestet und die Gesundheit der Bürger beeinträchtigt.
Was bedeutet ein verbraucherfreundliches Thermofenster-Urteil am EuGH für die Verbraucher?
Was bedeutet ein verbraucherfreundliches Thermofenster-Urteil am EuGH für die Verbraucher?
Aus Sicht Ihrer Dieselskandal-Anwälte wird es nach einem positiven Urteil des EuGH am 21. März 2023 wesentlich leichter sein, erfolgreich gegen Automobilhersteller Schadensersatz einzuklagen. Nicht nur die Erfolgsaussichten werden steigen, auch viel mehr Dieselfahrer sind klageberechtigt. Warum ist das so?
- Das Thermofenster wird gleich gesetzt mit anderen illegalen Abschalteinrichtungen. Abschalteinrichtungen sorgen dafür, dass die Abgasreinigung auf dem Prüfstand gesetzeskonform funktioniert. Im normalen Straßenverkehr verpesten die Diesel die Umwelt und gefährden die Gesundheit der Menschen.
- Fahrlässiges Handeln der Autohersteller beim Einbau der Abschalteinrichtungen kann bereits genügen, um erfolgreich eine Klage auf Schadensersatz durchzusetzen.
- Lässt sich ein sittenwidriges und vorsätzliches Handeln im Diesel-Abgasskandal nachweisen, steht einer Verurteilung zu Schadensersatz bisher auch nichts im Wege.
- Der Bundesgerichtshof hat in einem VW-Urteil den sogenannten Restschadensersatz (BGB §852) bestätigt. Neuwagenkäufer haben hier die Möglichkeit bis zu zehn Jahren ab Kauf, Ansprüche auf Schadensersatz geltend zu machen.
- Da das Thermofenster in beinahe allen Dieselmotoren verbaut worden ist, können Verbraucher problemlos gegen jeden Hersteller von Dieselfahrzeugen Ansprüche auf Schadensersatz geltend machen. Das wären neben VW und Mercedes die Marken, Audi, Toyota, Renault, Opel, Fiat, Jepp, BMW, Lancia, Skoda, Seat, Peugeot.
- Achtung Wohnmobil-Fahrer: Der durch Fiat Chrysler Automobiles (FCA/jetzt: Stellantis) in die Wohnmobilbranche hineingetragene Abgasskandal wird aufgrund des zu erwartenden EuGH-Urteils neue Dynamik erhalten. Die meisten Verfahren sind in Erwartung des EuGH von deutschen Gerichten auf Eis gelegt worden. Alles andere als Verurteilungen von FCA zur Zahlung von Schadensersatz wären eine Überraschung.
Der Abgasskandal weitet sich durch Thermofenster-Urteil aus: Sind Sie betroffen
Der Abgasskandal weitet sich durch Thermofenster-Urteil aus: Sind Sie betroffen
Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer steht Ihnen mit unseren kompetenten Anwälten im Abgasskandal der Automobilindustrie zur Seite. Sie verfügen über jahrelange Erfahrung und nehmen nach einer fundierten Prüfung und Beratung alle Formalitäten für Sie in die Hand. In unserer kostenlosen Erstberatung können wir für Sie feststellen, ob Sie von einem Dieselskandal betroffen sind. Im Ernstfall setzen wir Ihre Rechte erfolgreich durch. Und Sie sollten schnell handeln. Es drohen derzeit verwaltungsrechtliche Maßnahmen bis hin zu Stilllegungen. Das Verwaltungsgericht Schleswig hat im Februar 2023 entschieden, dass auch bei Fahrzeugen mit Updates eine Stilllegung nicht ausgeschlossen ist:
-
1. Kostenlose Erstberatung
Wir prüfen, ob Sie vom Diesel-Abgasskandal betroffen sind und informieren Sie über Ihre rechtlichen Möglichkeiten und Erfolgschancen.
-
2. Rechtliche Durchsetzung
Erteilen Sie uns ein Mandat, unterstützen wir Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche auf Schadensersatz – kosteneffizient, transparent und effektiv.
-
3. Schadensersatz erhalten
Sie lehnen sich entspannt zurück, und wir kämpfen für Ihren Schadensersatz gegen einen Autohersteller.
Kostenlose Erstberatung direkt online abrufen
Was können Verbraucher bereits vor dem EuGH-Urteil unternehmen?
Was können Verbraucher bereits vor dem EuGH-Urteil unternehmen?
Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer gehört zu eine der führenden Kanzleien im Diesel-Abgasskandal. Unsere Expertise erstreckt auf rund 30.000 Einzelklagen und unseren Inhabern gelang für 260.000 VW-Kunden im Zuge der Musterfeststellungsklage ein Vergleich mit VW in Höhe von 830 Millionen Euro zu erzielen. Letztlich konnten so knapp eine Milliarde Euro an Entschädigungen im Abgasskandal erstritten werden. Folgende Möglichkeiten haben Verbraucher sich ihren Schadensersatz zu sichern:
- Sie können eine Kaufpreisminderung durchsetzen. Bis zu 25 Prozent Entschädigung sind in Einzelfällen durch deutsche Gerichte ausgeurteilt worden. Dieser sogenannte kleine Schadensersatz hat die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer in einem VW-Verfahren am Bundesgerichtshof durchgesetzt.
- Haben Sie einen Neuwagen erworben, besteht die Möglichkeit, auf Neulieferung eines mangelfreien Fahrzeugs zu klagen. Der Clou dabei: Sie müssen sich keine Nutzungsentschädigung für bereits gefahrenen Kilometer anrechnen lassen.
- Beim großen Schadensersatz wird das Fahrzeug nach gewonnenem Verfahren oder nach einem Vergleich an den Hersteller oder Autohändler zurückgegeben. Der Kläger erhält den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung. Der EuGH-Generalanwalt hält diese Nutzungsentschädigung für nicht gerechtfertigt. Auch hier könnte sich eine neue Rechtsprechung anbahnen.
Unsere Kanzlei im Abgasskandal empfiehlt Haltern von Dieselfahrzeugen die schnelle Klage gegen den Hersteller. Die Chance auf Schadensersatz steht so gut wie nie. Durch das zu erwartende EuGH-Diesel-Urteil werden die Verfahren noch beschleunigt und die Chancen steigen. Eile ist in jedem Fall angesagt, um einer möglich drohenden Verjährung zu entgehen. Die Einreichung einer Klage hemmt den Verjährungslauf.
Sind Sie vom Diesel-Abgasskandal betroffen?
Wir prüfen für Sie, Ihrer Betroffenheit!
✔ schnell ✔ sicher ✔ kostenlos
Bosch-Papers: Starkes Indiz für Sittenwidrigkeit und Vorsatz im Abgasskandal

Bosch-Papers: Starkes Indiz für Sittenwidrigkeit und Vorsatz im Abgasskandal
Zu diesen verbraucherfreundlichen Entwicklungen am EuGH kommen noch die von der Deutschen Umwelthilfe (DUH) veröffentlichten Bosch-Papers. Aus den Dokumenten geht hervor, dass alle Hersteller beim Automobilzulieferer Abschalteinrichtungen bestellt haben, um die gesetzlichen Abgasnormen zu umgehen. Bosch hat die Hersteller sogar darauf hingewiesen, dass die Abschalteinrichtungen nicht regelkonform sind. Hier kurz zusammengefasst die Bosch-Papers:
- Seit 2006 hat die Automobilindustrie die Abgasmanipulation geplant. 44 der sogenannten illegalen Abschalteinrichtungen wurden nachweislich bei Bosch bestellt.
- Bosch hat die Hersteller über die Illegalität der Software informiert. Nicht nur VW, Mercedes, Audi, Porsche, Opel und BMW haben Software zur Abgasmanipulation bei Bosch bestellt, auch Fiat und Toyota gehörten zur Kundschaft.
- Selbst bei den scheinbar sauberen AdBlue-Motoren manipulieren die Hersteller die Abgasreinigung.
- Damit ist offensichtlich die komplette Dieselflotte auf deutschen Straßen illegal unterwegs. Ihnen müsste die Fahrerlaubnis entzogen werden – die Stilllegung droht.
- Und noch etwas hat sich herausgestellt: Die Autobauer manipulieren mit Hilfe einer Software auch Benzinmotoren.
- Ein weiterer spannender Aspekt: Bosch soll darauf hingewiesen haben, dass der Einbau behördlich abgesprochen werden müsse, weil er illegal sei. Ob und wie die Absprachen ausgesehen haben könnten, müsse jetzt genau geklärt werden.
- Unterm Strich lässt sich sagen: Die Automobilindustrie verkauft seit 16 Jahren nicht genehmigungsfähige Fahrzeuge. Die Verbraucher sind aus Sicht der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer nach BGB §826 sittenwidrig und vorsätzlich geschädigt worden. Die Fahrzeuge sind ihr Geld nicht wert. Den Verbrauchern steht Schadensersatz zu.
Mehr zu den Bosch-Papers gibt es auf unsere Extra-Website „DUH-Enthüllungen“.
Fragen und Antworten rund zum EuGH und Thermofenster
Fragen und Antworten rund zum EuGH und Thermofenster
Bei einem Thermofenster handelt es sich nach Lesart des EuGH um eine illegale Abschalteinrichtung. Die Abgasreinigung wird dabei abhängig von der Außentemperatur gesteuert. Beispielsweise werden bei Temperaturen zwischen 20 und 30 Grad Celsius alle Abgase nach der ersten Verbrennung in den Motor zurückgeführt, gereinigt und die gesetzlichen Grenzwerte damit eingehalten. Bei Temperaturen, die nicht in diesem Bereich liegen, wird die Abgasreinigung heruntergefahren oder abgeschaltet. Da die durchschnittliche Jahrestemperatur in Deutschland um die 10 Grad liegt, halten die Dieselfahrzeuge mit Thermofenster in der Regel die gesetzlich vorgeschriebenen Abgasgrenzwerte nicht ein.
Seit Aufdeckung des Abgasskandal 2015 war Beobachtern und Insidern klar, dass letztlich alle Dieselhersteller im Abgasskandal verwickelt sind. Gutachten, Gerichtsverfahren und Bosch-Papers zeigen deutlich, dass die ganze Branche seit Jahren die gesetzlichen Abgasgrenzwerte mit ihren Dieselfahrzeugen nicht einhält. Das gilt nicht nur für VW und Mercedes, sondern auch für Audi, Porsche, BMW, Opel, Fiat, Jeep, Lancia, Renault, Peugeot, Toyota, Hyundai und Kia.
Letztlich ja. Zwar ist grundsätzlich ein Urteil nicht bindend, außer der BGH legt dem EuGH ein Verfahren zur Vorabentscheidung vor. Folgt der BGH dem Urteil nicht, käme er in Erklärungsnot und müsste seine andere Auffassung detailliert erklären. Allein, dass der BGH alle Dieselverfahren bis zum 21. März 2023 zurückgestellt und dies auch den untergeordneten Gerichten empfohlen hat, legt die Wahrscheinlichkeit nah, dass Karlsruhe das Urteil nicht ignorieren wird. Es gibt auch bereits erste Gerichte, die das Thermofenster für illegal halten und dabei auf die EuGH-Rechtsprechung verweisen.
Die wichtigsten Autohersteller wie VW und Mercedes sowie BMW kommen aus Deutschland. Da liegt es auf der Hand, dass die Industrie Lobbyarbeit bisher geleistet hat, um nicht so kräftig zur Kasse gebeten zu werden. Die Einflussnahme endet offensichtlich vor den Türen des EuGH.
Die DUH hat die Aufarbeitung des Abgasskandals seit 2015 vorangetrieben. Die Politik hat bisher vergeblich versucht die DUH juristisch auszubremsen. In einem richtungsweisenden EuGH-Urteil hat das oberste europäische Gericht im November 2022, der DUH bestätigt, dass sie gegen Typgenehmigungen des Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) klagen darf. Das Verwaltungsgericht Schleswig hatte dem EuGH ein entsprechendes Verfahren zur Vorabentscheidung vorgelegt. In dem Verfahren hatte DUH Zweifel an der Rechtsmäßigkeit des Software-Updates zum ersten VW-Skandalmotor EA189 vor Gericht angemeldet. Das Verwaltungsgericht Schleswig erklärte das Software-Update am 20. Februar 2023 für illegal – dabei handelt es sich wiederum um ein Thermofenster (Az.: 3 A 113/18). Das KBA muss nun dafür Sorge tragen, dass VW die Dieselmotoren gesetzeskonform umrüstet oder aus dem Verkehr zieht. Die DUH hat noch weitere Klagen gegen das KBA laufen. Die Umwelthilfe will erreichen, dass Dieselmotoren auf Kosten der Hersteller umgerüstet oder die Fahrzeuge aus dem Verkehr gezogen werden. Bei einer Stilllegung sollen die Verbraucher finanziell entschädigt werden.
Ihre Anwälte im Diesel-Abgasskandal
Ihre Anwälte im Diesel-Abgasskandal
-
Dr. Ralf Stoll – Rechtsanwalt und Geschäftsführer
-
Ralph Sauer – Rechtsanwalt und Geschäftsführer
-
Christian Grotz – Rechtsanwalt und Geschäftsführer
Ihre Kanzlei im Diesel-Abgasskandal

Ihre Kanzlei im Diesel-Abgasskandal
Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer gehört mit ihren 37 Anwälten – darunter 15 Fachanwälten - zu den bestbewerteten Kanzleien in Deutschland und steht Ihnen bei der Prüfung und Durchsetzung Ihrer Rechte gerne zur Seite. Unsere Kanzlei steht Ihnen in allen wichtigen Rechtsgebieten an den Standorten Lahr, Stuttgart, Kenzingen und Ettenheim zur Verfügung. Wir vertreten auch bundesweit unsere Mandanten. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht sowie den Abgasskandal spezialisiert. Hinzu kommen die Themen Arbeits-, IT-, Versicherungs-, Reise- und Verwaltungsrecht. Unsere erfahrenen Anwälte im Abgasskandal bieten Ihnen eine kompetente Beratung und gewissenhafte Bearbeitung Ihrer Angelegenheit, damit Sie zügig zu Ihrem Recht kommen. Nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung und erteilen Sie uns anschließend ein Mandat. Wir überprüfen, ob Sie mit Ihrem Fahrzeug vom Abgasskandal betroffen sind. Alles Weitere erledigen wir – dazu gehört auch die Abwicklung und Korrespondenz mit Ihrer Rechtsschutzversicherung.
Aktuelle News und Urteile zum Diesel-Abgasskandal
Aktuelle News und Urteile zum Diesel-Abgasskandal
Juristische Bewertungen, Urteile, Entwicklungen am Europäischen Gerichtshof und wissenswerte Änderungen für Verbraucher – wichtige Nachrichten zum Diesel-Abgasskandal haben wir hier für Sie gesammelt.