
Kanzlei für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Soforthilfe für Mieter und Vermieter
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Über 100.000 Mandanten vertrauen uns
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Knapp 1 Milliarde Schadensersatz gegen VW erstritten
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Schnell – sicher – unverbindlich
Unsere Themen- und Leistungsbereiche im Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Im Mietrecht vertreten wir Mieter und Vermieter gleichermaßen. Unser Leistungsspektrum umfasst nicht nur die Durchsetzung oder Abwehr streitiger Ansprüche, sondern auch die Prüfung und Gestaltung privater und gewerblicher Mietverträge. Aus der täglichen Praxis sind uns die häufigsten Fallstricke bekannt. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer bietet Ihnen in den folgenden Themengebieten die optimale strategische Rechtsberatung wie -vertretung an.
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Kennen Sie Ihre Rechte als Mieter? – Anwalt für Mieter
Häufig scheint es, als hätten Vermieter alle Zügel in der Hand. Das ist ein Irrglaube: Als Mieter haben Sie klare Rechte, von denen Sie in bestimmten Situationen Gebrauch machen können. So können Sie z.B. eine Mietminderung durchsetzen, wenn die Wohnung einen Mangel aufweist, der zu einer eingeschränkten Wohnqualität führt.
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Umfassende Beratung für Vermieter – Anwalt für Vermieter
Vom Abschluss des Mietvertrags bis zur Abwicklung eines beendeten Mietverhältnisses stehen wir Eigentümern mit langjähriger Erfahrung zur Seite. Wir entwickeln gerichtsfeste Mietverträge für maximale Sicherheit und betreiben ein effektives Forderungsmanagement. Insbesondere der Mietrückstand gehört zu den größten Vermietersorgen. Wir fordern den Mietrückstand ein.
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Umgehen Sie ungültige Klauseln! – Mietvertrag
Was ein Mietvertrag genau beinhalten muss, ist nicht umfassend geregelt. Viele Klauseln sind ungültig, weshalb es bereits während des Bestehens des Mietverhältnisses oder beim Auszug zu Konflikten zwischen Mietern und Vermietern kommt. Wir sorgen dafür, dass Ihr Mietvertrag auch im Streitfall einer gerichtlichen Prüfung der Klausel standhält.
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Kündigung wegen Eigenbedarf – Eigenbedarfskündigung
Die Kündigung wegen Eigenbedarf ist eine der wenigen Varianten, die es Vermietern ermöglicht, dem Mieter zu kündigen – sofern der Eigenbedarf nachgewiesen wird. Wird der Eigenbedarf vorgetäuscht, kann der Vermieter zu Schadensersatzzahlungen verurteilt werden. Ein Anwalt für Mietrecht hilft Ihnen bei der Abwehr oder Durchsetzung der Eigenbedarfskündigung.
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Wer zahlt was? – Nebenkosten
Zwischen Mieter und Vermieter können schon kleine Problemfelder zu großen Rechtsstreitigkeiten eskalieren. Über Nebenkostenabrechnungen, die z.B. infolge der erheblich gestiegenen Energiekosten hohe Belastungen bedeuten, kann es schnell zu Konflikten kommen. Daher gilt: Konsultieren Sie einen Anwalt für Mietrecht, der Ihre Abrechnungen prüft.

Sie sind mit Ihrem Vermieter oder Mieter in Konflikt geraten?
Wir klären Sie über Ihre Rechte im Mietrecht auf und setzen diese zügig durch.
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Ihr Ansprechpartner im Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
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Jürgen B. Müller
- Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht

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