Kanzlei im Diesel-Abgasskandal
BGH-Diesel-Urteile erleichtern Klagen
Über 100.000 Mandanten vertrauen uns
Knapp 1 Milliarde Schadensersatz gegen VW erstritten
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BGH-Diesel-Urteil: Was die Wende am Bundesgerichtshof für Verbraucher bedeutet
BGH erleichtert Dieselklagen
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Empfehlung von Dr. Stoll & Sauer im Abgasskandal
Was Verbraucher im Abgasskandal aufgrund des BGH-Diesel-Urteils jetzt unternehmen sollten
Die Diesel-Kanzlei Dr. Stoll & Sauer war die erste, die im Oktober 2015 Klage gegen VW im Abgasskandal einreichte. Ihre Anwälte haben im Dieselskandal rund eine Milliarde Euro Schadensersatz für Verbraucher erstritten. Die neuesten Entwicklungen am EuGH und das BGH-Diesel-Urteil bestätigen unsere langjährige Expertise, dass die Automobilindustrie auf breiter Front betrogen hat. Auch für VW, Mercedes, BMW & Co gelten die deutschen und europäischen Gesetze. Mit welchen Möglichkeiten können Verbraucher auf das zu erwartende BGH-Urteil reagieren?
1. Staatshaftung – Den Staat verklagen
Der Staat kann nach unserer festen Überzeugung in Anspruch genommen und damit verklagt werden. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat bei der Genehmigung der Fahrzeuge nicht (hinreichend) geprüft, ob unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet wurden. Bislang hat der Bundesgerichtshof diese Haftung im Diesel-Abgasskandal abgelehnt. Die Richter vertraten die Ansicht, dass der einzelne Käufer durch die Gesetze, die den Einsatz von unzulässigen Abschalteinrichtungen untersagen, nicht geschützt werden soll. Diese sollen nur dem Umweltschutz dienen. Der Europäische Gerichtshof sieht das jedoch anders, hat gegenteilig entschieden und den sogenannten Drittschutz für die Verbraucher unterstrichen. Mit dem BGH-Diesel-Urteil vom 26. Juni 2023 hat das Gericht die Änderung seiner Sichtweise vollzogen. Nach unserer festen Überzeugung kann daher der Staat in Anspruch genommen werden.
2. Hersteller – Klagen gegen alle Dieselhersteller möglich
Im Kern der Diesel-Verfahren am EuGH und BGH ging es um den Einbau von Thermofenstern zur Manipulation der Abgasreinigung. Da diese Software offensichtlich als Industriestandard in den meisten Dieselmotoren verbaut worden ist, können Ansprüche gegen beinahe alle Hersteller geltend gemacht werden. Durch die nun erleichterte Haftungsmöglichkeit - fahrlässiger Einbau reicht aus - sind die Erfolgsaussichten der Klagen auf Schadensersatz enorm gestiegen. Ganz wichtig ist: Das BGH-Diesel-Urteil gilt natürlich auch für alle anderen illegalen Abschalteinrichtungen zur Manipulation der Abgasreinigung.
3. Zweite Klage gegen VW
Die meisten erfolgreichen Dieselverfahren sind gegen VW geführt worden. Im Mittelpunkt stand da vor allem der Skandalmotor EA189. Gerade mit dem Dieselmotor EA288 konnten jedoch nur wenige Verfahren zugunsten der Verbraucher abgeschlossen werden. Hier legten die Gerichte die hohen Maßstäbe des BGH an und verlangten den Nachweis von Vorsatz und Sittenwidrigkeit. Durch die neuen Urteile des EuGH und das BGH-Diesel-Urteil, könnte die Option bestehen, erneut gegen VW vorzugehen, um so die „falsche Entscheidung“ zu korrigieren.
4. Verjährung: Eile ist geboten!
Die neuen Diesel-Urteile bringen das Risiko mit sich, dass die Fahrzeuge stillgelegt werden oder eine teure Nachrüstung erforderlich ist. Allerdings wird den betroffenen Kunden im Abgasskandal aber auch die Möglichkeit eingeräumt, sich zu verteidigen. Diese Option sollte unbedingt genutzt werden. Dabei ist Zögern nicht angebracht. Denn bei allen möglichen Ansprüchen ist auch die Verjährung zu beachten. Ist diese erstmal eingetreten, so wäre ein weiteres Vorgehen nicht mehr möglich und die Verbraucher hätten keine Verteidigungsoptionen mehr. Aufgrund der inzwischen sehr komplizierten Gemengelage und mangels klarer Rechtsprechung lässt sich aus unserer Sicht kaum vorhersagen, wann die Verjährung tatsächlich eintritt. Schnelles Handeln ist daher nach dem BGH-Diesel-Urteil unbedingt sinnvoll.
Der Abgasskandal weitet sich durch BGH-Diesel-Urteil aus: Sind Sie betroffen?
Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer steht Ihnen mit unseren kompetenten Anwälten im Abgasskandal der Automobilindustrie zur Seite. Sie verfügen über jahrelange Erfahrung und nehmen nach einer fundierten Prüfung und Beratung alle Formalitäten für Sie in die Hand. In unserer kostenlosen Erstberatung können wir für Sie feststellen, ob Sie von einem Dieselskandal betroffen sind. Im Ernstfall setzen wir Ihre Rechte erfolgreich durch. Und Sie sollten schnell handeln. Es drohen derzeit verwaltungsrechtliche Maßnahmen bis hin zu Stilllegungen. Das Verwaltungsgericht Schleswig hat im Februar 2023 entschieden, dass auch bei Fahrzeugen mit Updates eine Stilllegung nicht ausgeschlossen ist:
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1. KOSTENLOSE ERSTBERATUNG
Wir prüfen, ob Sie vom Diesel-Abgasskandal betroffen sind und informieren Sie über Ihre rechtlichen Möglichkeiten und Erfolgschancen.
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2. RECHTLICHE DURCHSETZUNG
Erteilen Sie uns ein Mandat, unterstützen wir Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche auf Schadensersatz – kosteneffizient, transparent und effektiv.
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3. SCHADENSERSATZ ERHALTEN
Sie lehnen sich entspannt zurück, und wir kämpfen für Ihren Schadensersatz gegen einen Autohersteller.
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Fragen und Antworten zum BGH-Diesel-Urteil und zur Enwicklung am EuGH
Das Thermofenster ist gemäß verschiedener EuGH-Urteile eine illegale Abschalteinrichtung. Es regelt die Abgasreinigung abhängig von der Außentemperatur. Bei Temperaturen beispielsweise zwischen 20 und 30 Grad Celsius werden die Abgase nach der ersten Verbrennung in den Motor zurückgeführt, gereinigt und die gesetzlichen Grenzwerte eingehalten. Bei Temperaturen außerhalb dieses Bereichs wird die Abgasreinigung heruntergefahren oder abgeschaltet. Da die durchschnittliche Jahrestemperatur in Deutschland bei etwa 10 Grad liegt, können Dieselfahrzeuge mit einem Thermofenster in der Regel nicht die gesetzlichen Abgasgrenzwerte einhalten.
Seit der Enthüllung des Abgasskandals im Jahr 2015 war klar, dass alle Dieselhersteller in den Skandal verwickelt sind. Gutachten, Gerichtsverfahren und die sogenannten Bosch-Papers belegen eindeutig, dass die gesamte Branche seit Jahren die gesetzlichen Abgasgrenzwerte bei ihren Dieselfahrzeugen nicht einhält. Dies betrifft nicht nur VW und Mercedes, sondern auch andere Hersteller wie Audi, Porsche, BMW, Opel, Fiat, Jeep, Lancia, Renault, Peugeot, Toyota, Hyundai und Kia.
Die größten Autohersteller wie VW, Mercedes und BMW stammen aus Deutschland. Es ist daher naheliegend, dass die Industrie bisher Lobbyarbeit betrieben hat, um finanziell weniger stark belastet zu werden. Offensichtlich endet der Einfluss der Industrie jedoch vor den Türen des EuGH. Hier werden verbraucherfreundlichere Urteile im Abgasskandal gefällt als am BGH.
Seit 2015 treibt die DUH die Aufarbeitung des Abgasskandals voran. Trotz juristischer Gegenwehr seitens der Politik ist es bisher nicht gelungen, die DUH zu stoppen. In einem wegweisenden Urteil im November 2022 hat der EuGH bestätigt, dass die DUH gegen Typgenehmigungen des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) klagen darf. Das Verwaltungsgericht Schleswig hatte dem EuGH ein entsprechendes Verfahren zur Vorabentscheidung vorgelegt. In diesem Verfahren wurden Zweifel der DUH an der Rechtmäßigkeit des Software-Updates für den ersten VW-Skandalmotor EA189 vor Gericht geäußert. Das Verwaltungsgericht Schleswig erklärte am 20. Februar 2023 das Software-Update für illegal, da es sich erneut um ein Thermofenster handelt (Az.: 3 A 113/18). Das KBA ist nun verpflichtet sicherzustellen, dass VW die Dieselmotoren gesetzeskonform nachrüstet oder aus dem Verkehr zieht. Die DUH hat weitere Klagen gegen das KBA eingereicht.
Ihre Anwälte im Diesel-Abgasskandal
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Dr. Ralf Stoll
- Geschäftsführer
- Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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Ralph Sauer
- Geschäftsführer
- Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
- Insolvenzverwalter
- Treuhänder
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Michael Pflaumer
- Geschäftsführer
- Rechtsanwalt
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Christian Grotz
- Geschäftsführer
- Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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Frauke Brar LL.M.
- Rechtsanwältin
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Marc Malleis
- Fachanwalt für Verwaltungsrecht
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