Unsere Fachanwälte für Arbeitsrecht an Ihrer Seite
Abwicklungsvertrag
Über 100.000 Mandanten vertrauen uns
Knapp 1 Milliarde Schadensersatz gegen VW erstritten
Schnell – sicher – unverbindlich
Was ist ein Abwicklungsvertrag nach Kündigung?
Ein Abwicklungsvertrag soll Arbeitgebern und Arbeitnehmern dabei helfen, ein Arbeitsverhältnis so problemlos wie möglich zu beenden. Im Vorfeld ist bereits eine einseitige Kündigung erfolgt. Sprich, das Auseinandergehen beider Parteien ist beschlossen. Der Abwicklungsvertrag beendet daher kein Arbeitsverhältnis, sondern organisiert vielmehr die Trennung. Das unterscheidet ihn auch im Wesentlichen von einem Aufhebungsvertrag. Ferner unterliegt er weniger strengen Anforderungen, ist beispielsweise nicht formal geregelt, wobei es für den weiteren Verlauf grundlegend ist, darin alle Vereinbarungen detailliert zu erfassen.
Was regelt ein Abwicklungsvertrag?
In einem Abwicklungsvertrag finden alle Modalitäten Platz, die Arbeitgeber und Arbeitnehmer nach dem Beenden eines Arbeitsverhältnisses treffen wollen.
Darunter fallen:
- Klageverzicht
Der Arbeitnehmer verzichtet auf eine Kündigungsschutzklage und erkennt die Kündigung an.
- Enddatum des Arbeitsverhältnisses
Festlegung des Enddatums, zu wann das Arbeitsverhältnis endgültig endet.
- Sprinterklausel
Dem Arbeitnehmer wird eingeräumt, schon vor dem vereinbarten Austrittsdatum eine neue Arbeitsstelle anzutreten. Dafür entfallen Gehaltsansprüche für diesen Zeitraum.
- Abfindungszahlung
Höhe der Abfindung bei Kündigung, die viele Arbeitgeber als Anreiz einsetzen und bereit sind zu zahlen.
- Freistellung
Freistellung für die noch verbleibende Arbeitszeit bis zu Kündigungsfrist mit Gehaltsansprüchen.
- Arbeitszeugnis
Vereinbarung von Details, die im Arbeitszeugnis festgehalten werden wie Noten, Formulierungen usw. Das Arbeitszeugnis kann als Anhang schon Teil sein.
- Rückgaben
Regelung aller Rückgaben von dienstlichen Arbeitsgeräten wie Laptop, Smartphone oder Firmenwagen.
- Handhabung von Resturlaub und Überstunden
Festlegung, ob bestehender Resturlaub zum Freizeitausgleich genommen oder ausgezahlt wird (Achtung: Es gibt keinen Verfall von Urlaubsansprüchen).
Im besten Fall schließen Sie einen Abwicklungsvertrag im beiderseitigen Einvernehmen außergerichtlich. Allerdings sollten Sie bei möglichen Nachteilen keine Kompromisse eingehen. Der Vertrag kann, wenn nötig, auch vor Gericht geschlossen werden, wobei es sich in dem Fall um einen gerichtlichen Vergleich handelt.
Was ist der Unterschied zu einem Aufhebungsvertrag?
Ein Abwicklungsvertrag ist nicht mit einem Aufhebungsvertrag zu verwechseln. Wird ein Aufhebungsvertrag aufgesetzt, beendet er das Arbeitsverhältnis einvernehmlich von beiden Seiten. Er löst ein Arbeitsverhältnis seiner Natur gemäß auf. Hingegen regelt ein Abwicklungsvertrag nach einer bereits ausgesprochenen, einseitigen Kündigung, wie sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer trennen. Er regelt folglich nur die Einzelheiten der Trennung. Dass beide Parteien getrennte Wege gehen, steht bereits fest.
Ist eine Abfindung möglich?
Ja. Obwohl Sie als Arbeitnehmer keinen rechtlichen Anspruch auf eine Abfindung haben, setzen Arbeitgeber eine Abfindung etwa als Anreiz an, einen Abwicklungsvertrag möglichst schnell zu unterzeichnen. Schließlich klingt die Hälfte des Bruttomonatsgehalts pro Beschäftigungsjahr sehr attraktiv. Aber Achtung, handeln Sie nicht zu vorschnell und lassen Sie sich nicht über mögliche Nachteile hinweg von einer Abfindung blenden. Auch die Höhe kann verhandelt werden. Agieren Sie daher mit Bedacht und wenden Sie sich zuerst an unsere Anwaltskanzlei Dr. Stoll & Sauer.
Kostenlose Erstberatung direkt online abrufen
Informieren Sie sich schnell, sicher und kostenlos. Geben Sie zur Erstellung Ihres persönlichen Zugangs Name, E-Mail-Adresse und Telefonnummer ein. Nach der Registrierung werden alle weiteren Schritte auf unserem abgesicherten Mandanten-Portal durchgeführt.
Schnell - unkompliziert - kompetent
So kommen Sie mit einem Fachanwalt für Arbeitsrecht von Dr. Stoll & Sauer zu Ihrem Recht
-
1. KOSTENLOSE ERSTBERATUNG
Mithilfe unserer kostenlosen Erstberatung erfahren Sie, welches Ziel ein Fachanwalt für Arbeitsrecht für Sie erreichen kann und welche Chancen realistisch sind.
-
2. Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung
Erteilen Sie uns ein Mandat, vertreten wir Sie außergerichtlich und wenn es anders nicht geht auch vor Gericht oder verbessern Ihre Verhandlungsposition – gewissenhaft und zügig.
-
3. Recht bekommen
Wir holen beim Abwicklungsvertrag das Beste für Sie heraus.
FAQ: Abwicklungsvertrag
Ein Abwicklungsvertrag wird nach einer Kündigung geschlossen, damit Arbeitnehmer und Arbeitgeber rechtssicher alle Details rund um das Ende des Arbeitsverhältnisses regeln können. Zudem stimmen Sie einer Kündigung zu.
Können Sie eine Sperrzeit im Rahmen des Abwicklungsvertrags für den Erhalt des Arbeitslosengeldes umgehen, kann eine Ruhenszeit ausgesprochen werden. Auch in dem Fall erhalten Sie dieses verzögert. Grundlage dafür ist die Abfindung, die der Summe angerechnet wird, und die Tatsache, dass Ihr Arbeitsverhältnis noch vor Ablauf der Kündigungsfrist beendet wurde.
Einen Widerruf sieht das Recht bei einer Abwicklungsvereinbarung nicht vor. Anfechtungsgründe liegen in der Regel ebenso nicht vor. Deswegen ist es so wichtig, dass Sie Ihre Unterschrift mit Bedacht setzen. Einmal zugestimmt, ist der Vertrag gültig und schwerlich rückgängig zu machen.
Wir unterstützen Sie bei einem Abwicklungsvertrag!
Wir sind bei einem Abwicklungsvertrag nach Kündigung mit Expertise und langjähriger Erfahrung an Ihrer Seite. Unsere Fachanwälte und Anwälte für Arbeitsrecht prüfen Ihre Abwicklungsvereinbarung, bevor Sie diese unterschreiben und stellen sicher, dass sich für Sie keine Nachteile ergeben. Andernfalls setzen wir uns für Ihr gutes Recht ein und scheuen, wenn nötig, auch keinen Vergleich vor dem Gericht.
Nutzen Sie jetzt unsere unverbindliche Erstberatung.
Unsere Fachanwälte für Arbeitsrecht
-
Tim Schmidhäußler
- Geschäftsführer
- Fachanwalt für Arbeitsrecht
- Fachanwalt für Verkehrsrecht
-
Stefan Wiertner
- Fachanwalt für Arbeitsrecht
- Fachanwalt für Sozialrecht
News und Urteile zum Arbeitsrecht
-
BAG-Urteil: Bei Beleidigung des Chefs in WhatsApp-Gruppe droht Kündigung
Im vermeintlich vertraulichen digitalen Raum geschlossener Internet-Chatgruppen werden gelegentlich beleidigende oder sogar rüde Kommentare über Vorgesetzten...
-
Vorsicht beim Bahnstreik: Arbeitnehmer muss zur Arbeit kommen
Die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) plant den längsten Streik des Jahres im Tarifkonflikt und wird den Zugverkehr bundesweit lahmlegen. Der Streik ist...
-
Trotz Fehlverhaltens eines Arbeitnehmers ist Kündigung unwirksam
Auch wenn eine fristlose Kündigung auf den ersten Blick gerechtfertigt erscheint, gibt es Umstände, die für Milde und daher für die Unwirksamkeit sprechen. Ein...
-
Kaffeepause in der Arbeitszeit rechtfertigt fristlose Kündigung
Vorsicht bei der Kaffeepause: Wer während der Arbeitszeit einen Kaffee trinken geht, riskiert im ungünstigsten Fall seinen Job. Das Landesarbeitsgericht Hamm...
-
Bundesarbeitsgericht bestätigt: Gleicher Lohn für gleiche Arbeit - auch für Minijobber
Gleiches Geld für gleiche Arbeit: Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat den Lohnanspruch für Minijobber und andere geringfügig beschäftigte Teilzeitkräfte bestärkt...
-
Welche rechtlichen Folgen hat der ewige Urlaubsanspruch?
Das Urteil ist eine Sensation: Resturlaub verjährt nicht. Das hatte schon der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem Grundsatzurteil im September 2022...
Immer auf dem Laufenden
Abonnieren Sie unseren Newsletter
Schnelle Informationen und Hintergründe helfen Ihnen bei den richtigen Entscheidungen. Profitieren Sie von wichtigen juristischen Informationen aus erster Hand. Wir informieren Sie mit unseren Newslettern über aktuelle Themen wie Abgasskandal, Datenschutzrecht oder Bankenskandale.