Abgasskandal
Die häufigsten Fragen zusammengefasst
Über 100.000 Mandanten vertrauen uns
Knapp 1 Milliarde Schadensersatz gegen VW erstritten
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Aktuelle Fragen:
Das sind die Entwicklungen im Abgasskandal
Im Folgenden erhalten Sie Antworten auf aktuelle Fragen rund um den Abgasskandal.
Der Vergleich in der Musterfeststellungsklage mit VW zum Jahresbeginn 2020 und einige BGH-Urteile aus demselben Jahr legen diese Vermutung nahe. Aber: Ein Ende im Dieselskandal ist noch nicht in Sicht. Im Gegenteil: Es werden immer neue Manipulationen öffentlich, die mit dem Skandal zusammenhängen. Gegen zahlreiche Hersteller laufen weitere Ermittlungen und Verfahren. Jüngstes Beispiel bei VW ist der neue Motor EA288, der ebenfalls unter dringendem Manipulationsverdacht steht. Hinzu kommt, dass am 21. März 2023 der EuGH weitere grundsätzliche Fragen geklärt hat. Das Gericht hat die Hürden für eine erfolgreiche Klage gegen Autohersteller erheblich erleichtert. Der Verbraucher musst jetzt nur noch das fahrlässige Handeln der Hersteller nachweisen und nicht mehr den Vorsatz. Der Bundesgerichtshof und andere deutsche Gerichte müssen ihre Rechtsprechung zugunsten der Verbraucher umstellen. Die Erfolgsaussichten der Verbraucher sind enorm gestiegen. Mehr Infos dazu gibt es hier.
Im Dieselskandal ist der Eintritt der Verjährung umstritten und derzeit noch nicht abschließend höchstrichterlich geklärt. Daher haben Betroffene auch heute grundsätzlich noch die Möglichkeit, Klage gegen den VW-Konzern einzureichen. Eine schnelle anwaltliche Prüfung ist aber unbedingt angezeigt. Bei der Verjährung kann jeder Tag zählen. Zudem bahnt sich durch das am EA189 aufgespielte Software-Update der nächste Skandal an. Das Update enthält offensichtlich mit dem sogenannten Thermofenster erneut eine Abschalteinrichtung. Sie regelt die Abgasreinigung temperaturabhängig und schaltet sie die meiste Zeit im Straßenverkehr aus. Der EuGH hat jedoch am 17. Dezember 2020 Abschalteinrichtungen grundsätzlich für unzulässig und illegal erklärt. Hier könnte ein neuer Verjährungsbeginn liegen.Und selbst, wenn der erste Dieselskandal um den EA189 verjährt sein sollte, bestehen immer noch Ansprüche auf Restschadensersatz nach §852 BGB. Und dieser Anspruch verjährt erst 10 Jahre nach Kauf. Bereits heute verurteilen Gerichte VW zur Zahlung von Restschadensersatz.
Außerdem ist nach aktuellen Erkenntnissen auch der VW-Motor EA288 mit einer manipulierten Software ausgestattet, sodass der Dieselskandal in eine weitere Runde geht.
Der BGH bestätigte im Mai 2020, dass der VW-Konzern im Fall EA189 nach §826 BGB vorsätzlich und sittenwidrig getäuscht hat. Kläger einer Individualklage erhalten den Schadensersatz abzüglich gefahrener Kilometer, haben aber keinen Anspruch auf den sog. deliktischen Zins. Ebenso sieht der BGH den Schaden nicht durch das bereitgestellte Software-Update behoben.
Da der EuGH generell Abschalteinrichtungen für illegal erklärt hat, ist das auf den EA189 aufgespielte Software-Update ebenfalls als unzulässig anzusehen. Dass darin enthaltene Thermofenster garantiert die normgerechte Abgasreinigung nur in einem ganz bestimmten Temperaturfenster. Unterm Strich gesehen ist die Reinigung der Abgase die meiste Zeit des Jahres ausgeschalten. Wir als Kanzlei erkennen hier für Dieselfahrer einen neuen Schaden.
Der Abgasskandal weitet sich aus: Auch Benziner sind neusten Erkenntnissen nach betroffen. Ein durch das Landgericht Offenburg in Auftrag gegebenes Gutachten (Az.: 4 O 159/17) hat festgestellt, dass an einem Audi Q5 TFSI 2.0 die Abgasreinigung vom Einschlag des Lenkrads abhängig ist. Keine Bewegung am Lenkrad bedeutet eine normkonforme Abgasreinigung. Wird das Lenkrad hingegen eingeschlagen, wird die Umwelt verpestet. Das sind klare Hinweise auf eine illegale Abschaltvorrichtung. Das Audi-Modell ist aus dem Baujahr 2015 und verfügt über einen Ottomotor, der laut Angaben des Konzerns den Werten der Euro-Norm 6 entsprechen soll. Wie der Dieselskandal bereits zeigte, ist anzunehmen, dass weitere Audi-Modelle, die denselben Motor und das gleiche Getriebe verwenden, ebenfalls von dem Benzinerskandal betroffen sein könnten. In diesem Fall handelt es sich um folgende Modelle des VW-Tochterunternehmens Audi: A4, A5, A6, A7, A8 und Q5 und Q7.
Auch die Porsche AG soll illegale Manipulationen an den Modellen 911 und Panamera aus den Jahren 2008 bis 2013 vorgenommen haben und somit ebenfalls von dem Benzinerskandal betroffen sein. Wir von der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer vermuten, dass sich der Benzinerskandal künftig noch weiter ausweiten wird.
Allgemeine Fragen zum Abgasskandal
Der Beginn des Skandals liegt nun einige Jahre zurück. Die nachfolgenden Antworten fassen die allgemeinen Informationen zum Skandal für Sie nochmal zusammen.
Der Abgasskandal wird hauptsächlich mit dem VW-Konzern in Verbindung gebracht. Der Konzern umfasst unter anderem die Unternehmen Audi, Seat, Skoda und Porsche, deren Fahrzeuge mit einem manipulierten Motor des Typs EA189 ausgestattet sind bzw. waren. Aber auch der Nachfolger, der EA288, scheint manipuliert zu sein. Darüber hinaus sind weitere Marken betroffen: unter anderem die BMW Group, Daimler AG, Opel, Iveco und Marken des Fiat-Chrysler-Konzerns, wozu neben Fiat auch Alfa Romeo und Jeep gehören.
Bei uns erhalten Sie eine Übersicht aller betroffenen Marken.
In den meisten Fällen ist eine Wertminderung des geschädigten Fahrzeuges unvermeidbar, da die Fahrzeuge nicht nur mehr Schadstoffe ausstoßen, sondern auch deutlich mehr Kraftstoff verbrauchen als angegeben. Bei vielen Modellen sind nach den von den Konzernen angebotenen Lösungen in Form eines Software-Updates Leistungseinbrüche und andere Probleme zu spüren. Der Fahrzeugbesitzer muss zunehmend mit regionalen Fahrverboten rechnen, die sich künftig auch auf Euro-Norm 4, 5 und 6 zertifizierte Fahrzeuge ausweiten können. Und letztlich hätten die Verbraucher das Fahrzeug nie gekauft, wenn sie von der Manipulation gewusst hätten.
Eine Abschalteinrichtung ist ein System, das die Abgasreinigung manipuliert. Die Software beim EA189 von VW erkennt automatisch, wenn sich das Fahrzeug auf einem Prüfstand befindet. Das System schaltet dann in einen Test-Modus um, welcher die Abgaswerte nur für den Testzeitraum auf einem sauberen Level ermöglicht. Im normalen Straßenverkehr stößt das Fahrzeug jedoch deutlich mehr Schadstoffe aus. Mittlerweile gibt es rund 15 verschiedene Abschalteinrichtungen, die von Experten bereits in den Fahrzeugen gefunden worden sind.
Betroffene Fahrzeuge lassen sich meist durch eine Nachrüstung bestimmter Hardware-Teile ausbessern. Allerdings beteiligen sich die Verursacher wie der Volkswagenkonzern bei einer solchen Nachrüstung lediglich an den Kosten und tragen diese nicht vollständig selbst. Zudem sind betroffene Fahrer trotz einer Nachrüstung nicht vor einer Wertminderung des Fahrzeuges geschützt, denn niemand möchte ein Auto kaufen, das in direkter Verbindung mit dem Dieselgate steht.
Diese deutschen Städte sind aktuell von den Diesel-Fahrverboten betroffen: Berlin, Bonn, Darmstadt, Essen, Frankfurt, Gelsenkirchen, Hamburg, Köln, Mainz und Stuttgart. Jedoch können jederzeit weitere Städte und Gemeinden folgen.
Das Kraftfahrbundesamt kann eine Stilllegung Ihres Fahrzeuges verhängen, wenn es von den aufkommenden Abgasskandalen betroffen ist und Sie den angeordneten Rückrufaufforderungen nicht fristgerecht nachkommen. Aktuell sind solche Stilllegungen zwar nicht geplant, allerdings können sie künftig im Rahmen des Software-Update-Skandals, dem Fall EA288 und dem Benzinerskandal folgen
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Fragen zum VW-Dieselskandal (VW, Audi, Skoda, Seat)
Interessieren Sie sich ausschließlich für den Dieselskandal bei VW, dann haben wir anbei die wichtigsten Fakten für Sie zusammengefasst.
Im VW-Konzern sind Millionen von Fahrzeugen mit den Motoren EA189 und EA288 betroffen. Diese wurden in zahlreichen Modellen verbaut. Eine Übersicht aller VW-Modelle finden Sie hier. Da VW, wie fast alle Autokonzerne, auf eine Plattform-Strategie setzt, wurden die Motoren auch bei den Tochternehmen Audi, Skoda und SEAT verbaut. Auch in Dieselfahrzeugen von Porsche sind manipulierte Motoren der VW-Familie zu finden. Auf unseren Themenseiten finden Sie ausführliche Informationen zu den betroffenen Modellen der Marken.
Im Juni 2020 verurteilte das Landesgericht Offenburg den Automobilhersteller Audi, sittenwidrig und vorsätzlich getäuscht zu haben. Der Grund für die Verurteilung ist der EA288-Motor, der in dem Modell A3 2,0 TDI Quattro verbaut ist und über eine illegale Abschaltvorrichtung verfügt. Der vorangegangene Fall EA189 zeigt, dass sich die Betroffenheit auf weitere Fahrzeugmodelle ausweiten kann, in denen der Motor des Typs EA288 zu finden ist. Wir als Kanzlei sprechen schon von dem Dieselskandal 2.0.
Der kostengünstige Versuch des VW-Konzerns, den Schaden durch ein Software-Update zu beheben, indem dieses die illegale Abschaltvorrichtung löscht, ist gescheitert. Zum einen klagen Geschädigte darüber, dass ihre Betriebskosten nach dem Update stiegen, zum anderen besteht das Update offensichtlich aus einem sogenannten Thermofenster. Hier wird die Abgasreinigung temperaturabhängig reguliert. Letztlich wird die Abgasreinigung die meiste Zeit des Jahres ausgeschalten. Aus Sicht unserer Kanzlei ist damit den Verbrauchern ein neuer Schaden zugefügt worden.
Porsche gehört zum VW-Konzern und ist ebenfalls vom Dieselskandal betroffen. Eine unzulässige Abschaltvorrichtung wurde in den Motoren EA896 und EA867 nachgewiesen. Diese Motoren wurden in den Modellen Macan, Cayenne und Panamera verbaut. Mittlerweile steht Porsche im Verdacht, auch vom Benzinerskandal betroffen zu sein. Die Modelle 911 und Panamera sollen mit Motoren ausgestattet sein, die ebenfalls über eine Schummel-Software verfügen.
Musterfeststellungsklage:
Die Sammelklage gegen den VW-Konzern
Die erste bundesdeutsche Musterfeststellungsklage endete im Mai 2020 mit einem Vergleich. Alle wichtigen Fragen zu dieser neuen Form einer Sammelklage light finden Sie hier.
Ja! Voraussetzung ist allerdings, dass Sie das Vergleichsangebot aus der Musterfeststellungsklage von VW nicht angenommen haben. Dann haben Sie die Möglichkeit weiter zu klagen. Denn das Thema Verjährung ist höchstrichterlich noch nicht abschließend geklärt. Da der VW-Konzern am 25. Mai 2020 vom Bundesgerichtshof verurteilt worden ist, stehen Ihre Chancen auf einen Sieg vor Gericht sehr gut. Da es in der Musterfeststellungsklage nur um den EA189 steht Ihnen die Option frei, den Konzern zu verklagen, wenn Sie einen neueren Schummel-Diesel fahren.
Die Verbraucherzentrale Bundesverband hat die Musterfeststellungsklage zurückgezogen und sich mit Volkswagen auf einen Vergleich geeinigt. Die Annahme des Schadensersatzes, der aus dem Vergleich hervorging, stand geschädigten Fahrern frei. Diese hatten sich für die Musterfeststellungsklage eingetragen, da der Motor ihres Fahrzeuges über eine illegale Abschaltvorrichtung, die die Stickoxidwerte verfälscht, verfügte.
Nein! Geschädigte mussten sich bis zum Prozessbeginn in ein Klageregister eintragen. Eine nachträgliche Eintragung ist nicht möglich.
Sie haben die Möglichkeit, eine Individualklage gegen den Volkswagenkonzern anzustreben. Im Falle des EA189-Motors steht Ihnen die Option selbst heute noch offen. Über die Verjährung des Skandals ist bisher höchstrichterlich noch nicht abschließend entschieden worden. Hier ist trotzdem Eile geboten, wenn Sie nicht leer ausgehen wollen. Wir beraten Sie gerne über Ihre individuellen Möglichkeiten, sich gegen den Konzern zu wehren.
Bis dato ist unklar, ob eine Musterfeststellungsklage gegen andere Hersteller wie im VW-Fall folgen wird. Wenn Sie nicht so lange warten wollen, dann lassen Sie sich von uns zu Ihren Möglichkeiten beraten.
Andere Hersteller im Dieselskandal (Mercedes, BMW, Opel, Fiat, u.A.)
Nicht nur der VW-Konzern ist von dem Abgasskandal betroffen, sondern viele weitere Hersteller ebenfalls. Welche das sind, erfahren Sie im folgenden Abschnitt.
Die Vorgehensweisen in Sachen Schadensbehebung sind bei anderen Herstellern oft ähnlich wie beim Volkswagenkonzern. Weitere Musterfeststellungsklagen und Rückrufaktionen, die bezugnehmend auf andere Automobilhersteller resultieren, könnten bald folgen. In jedem Fall aber haben Sie auch vorher schon die Option, selbstständig gegen den Hersteller vorzugehen. Wir beraten Sie gerne.
Bei allen Herstellern, die über eine Niederlassung in Deutschland verfügen, ist der Gerichtsstand in Deutschland. Das ist fast immer der Fall. Sollten Sie ein exotisches Fahrzeug fahren, das hierzulande nicht vertrieben wird, besteht theoretisch die Möglichkeit, dass Sie eine Klage in Deutschland nicht anstreben können.
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Welche Rechte haben ich gegenüber dem Autoverkäufer?
Welche Rechte Sie als Verbraucher haben, haben wir für Sie anbei zusammengefasst, damit Sie sich erfolgreich zur Wehr setzen können.
Da das gelieferte Auto im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) einen Sachmangel aufweist, können Sie vom Kaufvertrag ohne Frist zur Nachbesserung zurücktreten. Der Kaufvertrag wird dann rückabgewickelt und Sie erhalten Ihr Geld, abzüglich einer Nutzungsentschädigung, zurück.
Auch das ist möglich. Sie können Ihr Fahrzeug, nach einer erfolgreichen Klage, bei dem Verkäufer gegen ein sauberes eintauschen.
Sie haben ebenfalls Rechte, wenn Sie das Fahrzeug gebraucht erworben haben. Die Entschädigung fällt hier natürlich etwas niedriger aus, da Sie einen geringeren Kaufpreis gezahlt haben. Hierbei müssen Sie Ihre Ansprüche gegen den Hersteller geltend machen.
Nach dem BGH-Urteil vom Mai 2020 steht fest, dass Volkswagen zur Zahlung eines Schadenersatzes verpflichtet ist. Gemessen wird der Schadensersatz anhand des Kaufpreises abzüglich gefahrener Kilometer. Verfügen Sie über ein Auto, welches nur selten gefahren wurde, lohnt sich eine Schadensersatzforderung für Sie besonders.
Auch hier gibt es die Möglichkeit Schadensersatz zu verlangen.
Ihre Rechtsschutzversicherung übernimmt im Falle einer Betroffenheit die Kosten. Sie zahlen lediglich die vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung.
Der Fall des VW-Motors EA189 ist über das Thema Verjährung noch nicht höchstrichterlich abschließend entschieden worden. Daher sind Klagen auch heute noch möglich. Zumal bei möglicher eingetretener Verjährung immer noch ein sogenannter Anspruch auf Restschadensersatz besteht. Nach §852 BGB verjährt dieser Anspruch erst in 10 Jahren nach Kauf. Für andere Fälle, wie z. B. den Software-Update-Skandal, den VW-Motor EA288 und andere Hersteller, ist eine Verjährung aktuell nicht in Sicht.
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