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Aufhebungsvertrag
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Was ist ein Aufhebungsvertrag?
Ein Aufhebungsvertrag, der auch als Auflösungsvertrag bekannt ist, stellt eine freiwillige Vereinbarung oder vertraglich einvernehmliche Abmachung dar, die das Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu einem bestimmten Zeitpunkt beendet.
Klingt in der Theorie nach einer guten Lösung, wenn sich beide Seiten darin einig sind, nicht mehr miteinander zusammenarbeiten zu wollen. Aber Achtung, gehen Sie auf einen Aufhebungsvertrag als Arbeitnehmer vorschnell ein, verzichten Sie auf wichtige Arbeitnehmerrechte, die Sie im Zweifelsfall schützen. Unterschreiben Sie nicht, bleibt Ihrem Arbeitgeber nur die ordentliche Kündigung mit einem Grund, der rechtlich genügt. Werden Sie bei der Unterzeichnung unter Druck gesetzt, ist der Auflösungsvertrag nach dem Gebot des fairen Handelns unwirksam.
Bietet Ihnen Ihr Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag an, nutzen Sie in jedem Fall unsere kostenlose Ersteinschätzung. Auch wenn Sie sich sicher sind, ebenso das Arbeitsverhältnis beenden zu wollen. Wir als Fachanwälte für Arbeitsrecht sehen genauer hin bei:
- Nachteilen durch den Verzicht auf Arbeitnehmerrechte wie dem Kündigungsschutz
- Möglichkeiten der maximalen Abfindung -> Abfindungsrechner
- Sperrzeiten beim Arbeitsamt
- Prüfung einer rechtlich wirksamen Formulierung
Anwalt für einen Aufhebugsvertrag
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Aufhebungsvertrag oder Kündigung – was ist der Unterschied
Eine Kündigung ist im Unterschied zu einem Aufhebungsvertrag eine einseitige Erklärung über das Ende eines Arbeitsverhältnisses. Sie als Arbeitnehmer müssen der Kündigung nicht zustimmen. Eine ordentliche Kündigung benötigt immer einen triftigen Grund. Der Aufhebungsvertrag ist eine zweiseitige Regelung und erhält seine Wirksamkeit, weil beide Parteien zustimmen.
Bei einem Aufhebungsvertrag gibt es für den Arbeitnehmer weder eine Kündigungsfrist noch muss der Kündigungsschutz berücksichtigt werden. Sprich, es ist eine kurzfristige Beendigung möglich, bei der Schwangerschaft, Elternzeit oder Ähnliches keine Rolle spielen. Ferner spielt dabei auch der Betriebsrat keine Rolle. So entfällt etwa die Prüfung hinsichtlich der sozialen Vertretbarkeit oder der Weiterbeschäftigung in anderen Bereichen des Betriebs.
Wann lohnt sich ein Auflösungsvertrag für Arbeitnehmer und wann nicht?
Ein Aufhebungsvertrag für Arbeitnehmer lohnt sich in der Regel, wenn Sie etwa bereits einen neuen Job haben und diesen schnellstmöglich antreten wollen. Sie müssen nicht erst die Kündigungsfrist abwarten. Auch wenn ein Arbeitsverhältnis aus privaten oder persönlichen Gründen nicht mehr erträglich ist, schafft ein Vertrag schnelle Abhilfe. Für Arbeitgeber gibt es Vorteile beim Aufhebungsvertrag, wenn es Unsicherheiten bezüglich der Gründe für eine ordentliche Kündigung gibt. Auch eröffnet sich die Chance, direkt einen neuen Mitarbeitenden anzustellen, der vielleicht schon in den Startlöchern steht.
Was sind die Nachteile eines Aufhebungsvertrags für Arbeitnehmer?
Zu den Nachteilen gehört der bereits erwähnte Verlust des Kündigungsschutzes vor beispielsweise unsozialen Kündigungen wegen Krankheit und dass es zu keiner Anhörung durch den Betriebsrat kommt. Ein bisher unerwähnter Nachteil für Arbeitnehmer ist die eventuelle Sperrzeit für das Arbeitslosengeld. Ohne eine vorherige Absprache mit der Agentur für Arbeit wird unter Umständen der Erhalt des Arbeitslosengelds bei einem Aufhebungsvertrag verzögert. Um finanzielle Lücken zu vermeiden, kommt es maßgeblich auf die richtige Formulierung an. Ein weiterer Grund, weshalb Sie sich vor der Unterzeichnung an unsere Fachanwälte für Arbeitsrecht wenden sollten.
Sie haben eine betriebliche Altersvorsorge abgeschlossen? Auch hier kann Ihnen ein Vertrag einen Strich durch die Rechnung der Zusatzrente machen. Der Erhalt setzt zumeist eine Mindestarbeitszeit von fünf Jahren im gleichen Betrieb voraus. Allerdings muss Ihr Arbeitergeber über diesen finanziellen Nachteil rechtzeitig im Rahmen seiner Aufklärungspflichten informieren. Hat er das nicht getan, prüfen wir umgehend Ihren Rechtsanspruch auf Schadensersatz (BAG, 17.10.2000, Az. 3 AZR 605/99).
Gibt es bei einem Aufhebungsvertrag eine Abfindung?
Mitunter erhalten Sie eine Abfindung, obwohl es darauf keinen rechtlichen Anspruch gibt. Ihr Arbeitgeber muss als keine Abfindung beim Abschluss eines Aufhebungsvertrags zahlen, dennoch lohnt es sich zusammen mit uns, diese zu erwirken. In diesem Fall unterstützen wir Sie dabei, eine hinreichende Abfindung zu erhalten, wobei wir die Höhe (etwa die Hälfte Ihres Brutto-Monatsgehalts im aktuellen Jahr) im Blick behalten, wenn Sie zunächst Arbeitslosengeld beantragen möchten. Das vermeidet auch hierbei mögliche Sperrzeiten. Ansonsten kämpfen wir für Sie um eine maximale Abfindung bei dem Aufhebungsvertrag. Dabei nutzen wir den Verhandlungsspielraum. Gleiches ist hinsichtlich der Bewertung in Ihrem Arbeitszeugnis möglich. Auch wenn Sie Ihre Chancen auf eine Abfindung bei Kündigung erhöhen wollen oder einen Anwalt für die Kündigungsschutzklage suchen, sind wir der richtige Ansprechpartner.
Fallen Steuern auf eine Abfindung an?
Ja, seit dem 01.01.2006 sind Abfindungen bei einem Aufhebungsvertrag für den Arbeitnehmer nicht mehr steuerfrei. Allerdings gibt es die Fünftelregelung, damit außerordentliche Einkünfte steuerlich begünstigt werden. Gerne beraten unsere Fachanwälte Sie dazu persönlich.
Schnell - unkompliziert - kompetent
So kommen Sie mit einem Aufhebungsvertrag-Anwalt von Dr. Stoll & Sauer zu Ihrem Recht
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1. KOSTENLOSE Ersteinschätzung
Mithilfe unserer kostenlosen Ersteinschätzung erfahren Sie, welches Ziel ein Fachanwalt für die Kündigungsschutzklage für Sie erreichen kann und welche Chancen realistisch sind.
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2. GERICHTLICHE VERTRETUNG
Erteilen Sie uns ein Mandat, vertreten wir Sie gegenüber Ihrem Arbeitgeber und gegebenenfalls im Rechtsstreit vor Gericht und verbessern Ihre Verhandlungsposition – gewissenhaft und zügig.
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3. RECHT BEKOMMEN
Sie behalten Ihren Job und erhalten eine Gehaltsnachzahlung für die versäumte Arbeitszeit oder erhalten eine nach Unterzeichnung des Aufhebungsvertrages eine Abfindung.
Kostenlose Ersteinschätzung direkt online abrufen
Informieren Sie sich schnell, sicher und kostenlos. Geben Sie zur Erstellung Ihres persönlichen Zugangs Name, E-Mail-Adresse und Telefonnummer ein. Nach der Registrierung werden alle weiteren Schritte auf unserem abgesicherten Mandanten-Portal durchgeführt.
FAQ: Aufhebungsvertrag
Anders als bei einer Kündigung wird die Kündigungsfrist in einem Aufhebungsvertrag von Arbeitgeber und Arbeitnehmer individuell vereinbart. Ein Vorteil ist die sehr kurze Kündigungsfrist.
Um eine Sperrzeit für das Arbeitslosengeld zu vermeiden, sollten Sie sich entweder an uns als Ihre Fachanwälte für Arbeitsrecht oder die Agentur für Arbeit wenden, bevor Sie den Aufhebungsvertrag als Arbeitnehmer unterschreiben. Per se führt dieser jedoch zu keiner Sperrzeit, wenn ein wichtiger Grund wie eine drohende Kündigung besteht oder die entsprechende Kündigungsfrist eingehalten wird.
Dieser bleibt unangetastet. Sprich, haben Sie noch Urlaubstage über, können Sie diese nehmen oder, wenn dies aus betrieblichen Gründen nicht möglich ist, auszahlen lassen.
Kompetente Ansprechpartner im Arbeitsrecht
Unsere Anwälte für Arbeitsrecht
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Stefan Wiertner
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