Neues Cannabis-Gesetz wirft Fragen zum Verkehrsrecht auf
Seit dem 1. April 2024 gilt ein neues Cannabis-Gesetz, das den Besitz und privaten Anbau von Cannabis in Maßen erlaubt. Was Kiffer bundesweit seit vielen Jahren herbeigesehnt haben, stellt die Behörden und Justiz vor gewaltige Herausforderungen und neue Problemstellungen. Auch im Verkehrssektor wirft die Legalisierung allerhand Fragen auf: Darf man jetzt bekifft hinter das Steuer? Welcher THC-Grenzwert gilt? Und ist bei einem Verstoß gleich der Führerschein weg? Die Fachanwälte für Verkehrsrecht der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer beantworten die wichtigsten Fragen zum Thema Kiffen am Steuer:
- Darf man bekifft hinters Steuer sitzen und Autofahren?
Der Konsum von Cannabis kann die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen. Gesetzlich ist in Deutschland ein THC-Grenzwert für das Führen eines Fahrzeugs festgelegt. Der aktuelle Grenzwert beträgt 1,0 Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum, der jedoch laut Experten lediglich einen generellen Konsum nachweist und nicht die tatsächliche Fahrfähigkeit. Ein neuer Vorschlag des Verkehrsministeriums setzt nach einem Bericht des Tagesspiegel vom 5. April 2024 den Grenzwert auf 3,5 Nanogramm, was vergleichbar mit einem Blutalkoholwert von 0,2 Promille wäre. Die Debatte über einen neuen Grenzwert ist derzeit am Laufen. Wer unter THC-Einfluss fährt und den Grenzwert überschreitet, riskiert Bußgelder bis zu 3000 Euro, ein Fahrverbot von bis zu 3 Monaten und zwei Punkte in Flensburg.
2. Cannabis: Welche Voraussetzungen gelten für Führerschein-Amnestie
Mit dem neuen § 13a der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) haben Cannabis-Konsumenten die Möglichkeit, wieder ihren Führerschein zurückzuerhalten oder der MPU zu entgehen. Um von dieser neuen Regelung profitieren zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:
- Der Betroffene wurde nur einmalig beim Führen eines Fahrzeugs unter dem Einfluss von Cannabis erwischt.
- Der THC-COOH-Wert lag unter 150 ng/ml.
- Es gibt keine Hinweise auf Missbrauch oder Abhängigkeit von Cannabis.
3. Welche Szenarien und welche Lösungen sind bei der Führerschein-Amnestie möglich?
- Laufendes Eignungsverfahren: Wenn eine MPU oder ein ärztliches Gutachten angeordnet wurde, der Führerschein jedoch noch vorhanden ist, kann die Anordnung häufig aufgehoben werden. Das Eignungsverfahren wird eingestellt und der Führerschein bleibt erhalten.
- Entzogene Fahrerlaubnis, laufender Widerspruch: Bei bereits entzogener Fahrerlaubnis und laufendem Widerspruch muss die Behörde die neue Rechtslage berücksichtigen und die Entziehung im Widerspruchsverfahren rückgängig machen. Der Führerschein wird zurückgegeben, ohne dass eine neue Erteilung beantragt werden muss.
- Entzogene Fahrerlaubnis, keine laufenden Verfahren: Bei bereits entzogenem Führerschein und abgeschlossenen Verfahren kann die Fahrerlaubnisbehörde im Neuerteilungsverfahren keine neue Begutachtung anordnen. Die Führerschein-Rückgabe erfolgt ohne erneute MPU.
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Cannabis: Fazit der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer zur Führerschein-Amnestie
Viele Menschen sind durch die neue Rechtslage verunsichert, wie betroffene Verbraucher ihren Fall am besten angehen sollen. Es ist wichtig zu betonen, dass die neue Amnestie-Regelung nur für einmalige Verstöße mit niedrigen THC-Werten gilt. Betroffene, die unter diese Regelung fallen, haben eine realistische Chance, ihren Führerschein zurückzuerlangen, ohne sich einer MPU, Abstinenznachweisen oder Therapien unterziehen zu müssen. Die Chance, mit einem blauen Auge davonzukommen, sollten sich Verbraucher nicht entgehen lassen. Unsere Fachanwälte für Verkehrsrecht prüfen die Fälle im kostenlosen Online-Check.
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