Mit erfahrenen Anwälten zur Abfindung
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Im Handumdrehen die Abfindungshöhe ermitteln
Mithilfe unseres Abfindungsrechners erfahren Sie mit nur wenigen Klicks, wie viel Geld wir für Sie wahrscheinlich herausholen können. Wir benötigen nur einige wenige Angaben zu Ihrer Kündigung und Ihrem Vertragsverhältnis, um Ihre individuelle Abfindungshöhe zu berechnen. Da unser Abfindungsrechner Ihnen wichtige Anhaltspunkte für eine Abfindung an die Hand gibt, sehen Sie das Ergebnis als erstes Indiz für die zu erwartende Entschädigung an. Starten Sie anschließend die kostenlose Erstberatung, damit wir Ihren konkreten Fall prüfen.
Prüfen Sie, wie viel Abfindung Ihnen zusteht!
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Kündigung erhalten: So geht's weiter
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1. Abfindung berechnen
Mit unserem Abfindungsrechner erfahren Sie, in welcher Höhe eine Abfindung für Sie realistisch ist.
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2. Mandat erteilen
Ihr Fachanwalt beginnt mit den Verhandlungen und setzt Ihre Forderungen entschlossen und zügig durch.
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3. Abfindung erhalten
Sie erhalten Ihre Abfindung und damit ein Stück finanzielle Sicherheit, um Ihre Zukunft zu regeln.
Kostenlose Erstberatung direkt online abrufen
Informieren Sie sich schnell, sicher und kostenlos. Geben Sie zur Erstellung Ihres persönlichen Zugangs Name, E-Mail-Adresse und Telefonnummer ein. Nach der Registrierung werden alle weiteren Schritte auf unserem abgesicherten Mandanten-Portal durchgeführt.
Abfindung versteuern
Weniger Abzüge durch die Fünftelregelung
Erhalten Sie eine Abfindung als Entschädigung für den Wegfall künftiger Verdienstmöglichkeiten, wird Sie als ein lohnsteuerpflichtiger Arbeitslohn gewertet. Dabei wird Sie mit der sogenannten Fünftelregelung besteuert. Das bedeutet: Die Abfindung wird so behandelt, als würde sie in fünf Teilbeträge untereilt und dann über fünf Jahre hinweg ausbezahlt – obwohl die gesamte Abfindung mit einem Mal an den Arbeitnehmer ausgezahlt wird.
Das bewahrt sie vor einer außergewöhnlich hohen Steuerbelastung, wenn es zu einer Zusammenballung von Einkünften kommt. Solch eine Zusammenballung tritt dann auf, wenn die Abfindung zusammen mit den weiteren Einnahmen wegen der Vertragsbeendigung Ihren üblichen Arbeitslohn übersteigt.
Unsere Themen- und Leistungsbereiche im Arbeitsrecht
Durch unser breites Leistungsspektrum, das wir Ihnen im Folgenden übersichtlich vorstellen, bringen unsere Anwälte ausgeprägte Erfahrungen im Arbeitsrecht mit. Der regelmäßige Perspektivwechsel von Arbeitnehmer- zu Arbeitgeberseite ermöglicht es ihnen, jeden Sachverhalt kritisch zu erörtern und die gegnerische Strategie realistisch abzuschätzen. Das verschafft unseren Mandanten einen enormen Vorteil, wenn es darum geht, die treffsicherste Taktik anzuwenden.
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Fristgerecht wehren – Kündigungsschutzklage
Möchten Sie die Unwirksamkeit Ihrer Kündigung gerichtlich feststellen lassen oder sie gänzlich abwehren, stehen unsere Anwälte für Arbeitsrecht kompetent an Ihrer Seite. Wir prüfen Ihre Kündigung in der kostenlosen Erstberatung und ermitteln Ihre Optionen. Hier ist aus Sicht des Arbeitsgebers Eile geboten, denn die Frist zur Erhebung betrifft lediglich drei Wochen.
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Entschädigungszahlung sichern – Wissenswertes zur Abfindung
Eine Abfindung macht den meist mit viel Stress verbundenen Jobverlust für Arbeitnehmer erträglicher – denn je nach Beschäftigungsdauer und Verhandlungsgeschick kann die Entschädigungszahlung nach einer Kündigung hoch ausfallen.
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Wirksam oder nicht? – Kündigung wegen Krankheit
Flattert während einer Krankheit auch noch die Kündigung ins Haus, werden Sie zusätzlich noch von Unsicherheiten und Zukunftsängsten geplagt. Ob eine Kündigung wegen Krankheit rechtswirksam ist und wie Sie sich gegen Ihre Kündigung wehren, erfahren Sie im Folgenden.
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Resturlaub – Keine Verjährung
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit Urteil vom 22. September 2022 das Recht auf Urlaub gestärkt: Urlaub kann nur dann verjähren, wenn der Arbeitgeber seine Mitarbeiter auf die Möglichkeit der Verjährung hingewiesen hat.
Kommt der Arbeitgeber dieser Hinweispflicht nicht nach, verjährt der Urlaub nicht.
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Verträge, Zeugnis, Abfindung – Anwalt für Arbeitnehmer
Wenn Sie die Kündigung erreicht, liegen Ihre Nerven vermutlich zunächst einmal blank. Doch auch in einer solchen, womöglich existenzbedrohenden Situation empfehlen wir, Ruhe zu bewahren. Das deutsche Recht schützt Arbeitnehmer umfassend – und wir sorgen dafür, dass es durchgesetzt wird. Überzeugen Sie sich in unserer Rechtsberatung selbst von unserer Expertise.
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Beratung & Vorsorge – Anwalt für Arbeitgeber
Rechtliche Fragen der Personalführung, kollektivrechtliche Angelegenheiten oder die Durchsetzung einer Kündigung – in all diesen und weiteren Fällen berät die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Arbeitgeber in kleinen, mittelständischen und großen Betrieben. Unsere Anwälte für Arbeitsrecht vertreten Sie gewissenhaft vor den zuständigen Arbeitsgerichten.
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Arbeitnehmervertreter – Anwalt für Betriebsräte
Gerne stehen wir auch Betriebsräten professionell zur Seite. Dabei sorgen wir für den betriebsinternen Interessenausgleich zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, klären über die Rechte und Pflichten der Arbeitnehmervertretung auf und unterstützen den Betriebsrat bei seiner wichtigen Arbeit. Ein großer Vorteil ist dabei, dass wir als Kanzlei beide Seiten sehr gut kennen.
Gut zu wissen!
Die häufigsten Fragen zum Abfindungsrechner
Nein, eine Abfindung können Sie auch dann fordern, wenn Sie selbst kündigen. Unsere Anwälte helfen Ihnen dabei, das Ganze clever anzugehen. Mit der richtigen Strategie verhindern Sie eine Sperre beim Arbeitsamt und erhalten sogar noch zusätzlich Geld in Form einer Abfindung.
Darüber hinaus kann Ihnen Ihr Arbeitgeber auch einen Aufhebungsvertrag anbieten, um das Arbeitsverhältnis zu beenden. Diesen sollten Sie nicht einfach ohne eine anwaltliche Beratung unterschreiben. Mit der Erfahrung eines Anwalts erzielen Sie ein deutlich besseres Ergebnis. Nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung und wir prüfen Ihren individuellen Fall.
Prinzipiell ist die Höhe der Abfindung frei verhandelbar zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Der Gesetzgeber gibt hierfür keine Vorgaben. Für die Höhe der Abfindung gilt die Faustregel, dass pro Jahr der Betriebszugehörigkeit mit einem halben bis maximal einem Bruttomonatsgehalt zu rechnen ist.
Oftmals haben Arbeitnehmer keine genaue Vorstellung darüber, in welcher Höhe eine Abfindung realistisch sein kann. Unser Abfindungsrechner schafft Abhilfe und gibt Ihnen innerhalb weniger Minuten einen ersten Eindruck über die mögliche Abfindungsspanne. Wenn sich die Summe für Sie lohnt, nutzen Sie im Anschluss unsere kostenlose Erstberatung. Den Rest erledigen wir.
Die Fünftelregelung stellt eine steuerliche Entlastung dar, bei der ein Fünftel der Abfindung zum Jahresbruttolohn hinzugerechnet wird. Der darauf zu entrichtende Steuerbetrag wird dann mit dem Betrag verglichen, der ohne Abfindung zu zahlen wäre. Schließlich wird die Differenz beider Werte wird mit dem Faktor 5 multipliziert. Auf diese Weise ergibt sich für Sie eine geringere Steuerprogression, als wenn die Abfindung komplett in einem Betrag besteuert werden würde.
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Tim Schmidhäußler
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