
Vom Abgasskandal betroffen
Fahrverbote
Über 100.000 Mandanten vertrauen uns
Knapp 1 Milliarde Schadensersatz gegen VW erstritten
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Fahrverbote in vielen großen Städten
Bisher gelten die Fahrverbote in Hamburg, Berlin, Stuttgart und Darmstadt. Im Laufe des Jahres 2020 sind weitere Städte dazugekommen. So beschloss Mainz als erste Stadt in Rheinland-Pfalz, ab dem 01. Juli 2020 Fahrverbote für Euro-5-Diesel-Fahrzeuge und Benziner mit der Abgasnorm Euro-2 und allen schlechteren zu verhängen. Hier sehen Sie, in welchen Städten bereits Fahrverbote gelten und wo für die Zukunft Fahrverbote im Gespräch sind. Für Verbraucher bedeuten die Fahrverbote, dass sie in betroffenen Zonen nicht fahren dürfen. Bei Missachtung der Fahrverbote drohen Geldstrafen zwischen 20 und 160 Euro.
Stadt/Kommune | Diesel-Fahrverbote seit | Betroffene Fahrzeuge/Abgasnormen |
---|---|---|
Aachen | Entscheidung steht noch aus | Entscheidung steht noch aus |
Berlin | November 2019 | bis Euro-5-Diesel |
Bonn | Entscheidung steht noch aus | bis Euro-4-Diesel (später auch Euro-5-Diesel) |
Bonn | Entscheidung steht noch aus | bis Euro-2-Benziner |
Darmstadt | Juni 2019 | bis Euro-5-Diesel |
Darmstadt | Juni 2019 | bis Euro-2-Benziner |
Essen | Entscheidung steht noch aus | bis Euro-4-Diesel |
Essen | Entscheidung steht noch aus | bis Euro-2-Benziner |
Essen | Entscheidung steht noch aus | später auch Euro-5-Diesel |
Frankfurt am Main | Entscheidung steht noch aus | bis Euro-4-Diesel (später auch Euro-5-Diesel) |
Frankfurt am Main | Entscheidung steht noch aus | bis Euro-2-Benziner |
Gelsenkirchen | Juli 2019 | bis Euro-5-Diesel |
Gelsenkirchen | Juli 2019 | bis Euro-2-Benziner |
Hamburg | März 2019 | bis Euro-5-Diesel |
Köln | Entscheidung steht noch aus | Entscheidung steht noch aus |
Mainz | Juli 2020 | bis Euro-5-Diesel |
Mainz | Juli 2020 | bis Euro-2-Benziner |
Stuttgart | Januar 2019 bzw. Januar 2020 | bis Euro-5-Diesel |
Hier sind Fahrverbote möglich
Städte mit überschrittenen Grenzwerten
Werden die Grenzwerte überschritten, bedeutet dies nicht automatisch, dass Fahrverbote umgesetzt werden. Auch in den folgenden Städten wurden die Grenzwerte mit mehr als 50 Mikrogramm pro Kubikmeter im Jahr 2018 überschritten:
- München
- Kiel
- Düren
- Düsseldorf
- Limburg a.d. Lahn
- Reutlingen
- Heilbronn
- Dortmund
- Ludwigsburg
Auch Besitzer von Fahrzeugen mit Benzin-Motor der Hersteller Audi und Porsche betroffen
Auch wenn der Verdacht schon lange im Raum steht, so wird das Bild langsam immer klarer. In einem von der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer geführten Verfahren vor dem Landgericht in Offenburg, kam ein unabhängiger Gutachter zu dem Ergebnis, dass der untersuchte Audi Q5 die Abgasreinigung manipuliert. Ein starkes Indiz für eine illegale Abschalteinrichtung. Besonders perfide: Diese wird nur aktiviert, wenn das Lenkrad nicht verwendet wird. Eine für den Prüfstand typische Situation. Mit den deutlich erhöhten Werten bei Stickoxiden und Kohlenmonoxid drohen nicht nur Probleme mit dem Kraftfahrt-Bundesamt, sondern eben auch die schon vom Dieselskandal bekannten Fahrverbote, aufgrund von Überschreitung der so genannten Feinstaubwerte. Und auch Porsche untersucht aktuell mögliche Manipulationen an den Modellen 911 und Panamera.
Was können Sie tun, wenn Ihr Fahrzeug betroffen ist?
Da die Fahrverbote in immer mehr Städten beschlossen werden, sorgen sich viele Autofahrer. Um die Fahrverbote zu umgehen, können Sie Ihr Diesel-5-Fahrzeug nachrüsten lassen, für Diesel-4-Fahrzeuge ist eine Nachrüstung nicht möglich. Bei betroffenen Fahrzeugen, wie von BMW, VW oder Audi, kann der Stickstoffdioxid-Ausstoß durch die Nachrüstung auf maximal 270 Milligramm je Kilometer reduziert werden. Die Nachrüstung ist jedoch mit Kosten in Höhe von circa 2.000 bis 3.500 Euro verbunden. Ob der Hersteller oder der Verbraucher die Kosten tragen, kommt auf den Hersteller an. So bieten VW und Mercedes Zuschüsse zur Nachrüstung, während Kunden von Volvo oder BMW die Kosten selbst übernehmen müssen. Alternativ können Sie sich ein neues Fahrzeug beschaffen, welches nicht von den Fahrverboten betroffen ist. Das ist aber natürlich ein enormer finanzieller Nachteil.
Durch die Fahrverbote ist mittlerweile auch ein erheblicher Wertverlust bei den betroffenen Fahrzeugen festzustellen. Möchten Sie Ihr Fahrzeug weiterverkaufen, sind Geldeinbußen praktisch garantiert.
Die gleichen Nachteile gelten analog für Geschädigte, welche manipulierte Benzin-Motoren erworben haben. Zwar ist hier noch offen, wann es zu möglichen Fahrverboten kommen kann. Wir raten Ihnen jedoch, sich vorsorglich anwaltlich beraten zu lassen. Über Neuigkeiten informieren wir Sie gerne mit unserem Newsletter oder direkt hier auf unserer Website.
Diese Automarken sind vom Abgasskandal betroffen
"Diesel-Abgasskandal und Fahrverbote. Die Skandale sind uns von der Autoindustrie gemeinsam mit der Politik eingebrockt worden. Die Verbraucher müssen die Zeche zahlen. Es ist Zeit sich zur Wehr zu setzen.“Ralph Sauer Rechtsanwalt und Geschäftsführer

Woran erkennen Sie, ob Ihr Fahrzeug betroffen ist?
Um herauszufinden, ob Ihr Fahrzeug von einem Fahrverbot betroffen sein könnte, schauen Sie in Ihrer Zulassungsbescheinigung bzw. dem Fahrzeugbrief nach.
Von Beschränkungen | betroffen/bedroht | Nicht betroffen | |
---|---|---|---|
Euro-Abgasnorm | Euro 1 bis 4 | Euro 5 | Euro 6 |
Angabe bis/ab | 01.10.2005 | 01.10.2005 | 01.10.2005 |
Dokument | Fahrzeugschein | Fahrzeugschein | Zulassungsbescheinigung Teil 1 |
Feld | Schlüsselnummer zu 1 | Feld Schlüsselnummer zu 1 | Feld 14.1 |
Schlüssel | 00-88 | 35AO bis 35MO | 36NO bis 36YO |
Welche Möglichkeiten haben von Fahrverboten betroffene Benzin- und Diesel-Fahrer?
Betroffenen bieten sich insbesondere zwei Möglichkeiten, gegen drohende oder bestehende Fahrverbote vorzugehen.
- Ihr Fahrzeug ist vom Abgasskandal betroffen: In dem Fall hilft Ihnen Dr. Stoll & Sauer, das Fahrzeug an den Hersteller zurückzugeben und den Kaufpreis zurückzufordern.
- Ihr Fahrzeug ist finanziert, dann hat Ihr Kreditvertrag möglicherweise eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung. In diesem Fall können Sie Ihren Autokredit widerrufen.

Mit Dr. Stoll & Sauer zu Ihrem Recht
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Noch sind Benziner selten von Fahrverboten betroffen
Bis jetzt sind zwar auch Euro-2-Benziner und Euro-1-Benziner von den Fahrverboten betroffen, jedoch sind diese Modelle in aller Regel aus den 90-er-Jahren. Benziner der Euro-1-Norm kamen erstmals 1993 auf die Straße und wurden 1997 von den Fahrzeugen mit der Euro-2-Norm abgelöst. Das aktuelle Offenburger Gerichtsgutachten über einen Audi Q5 könnte jedoch eine Zeitenwende einläuten. Wir rechnen mit zahlreichen weiteren Manipulationen auch bei Benzin-Motoren, zumal der Verdacht auch seit Jahren von Experten geäußert worden ist.

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