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Datenleck bei LinkedIn: Erfahrene Anwälte setzen Ihre Ansprüche auf Schadensersatz durch
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Über 100.000 Mandanten vertrauen uns
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Knapp 1 Milliarde Schadensersatz gegen VW erstritten
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Geschäftsführer Christian Grotz zum Datenleck bei LinkedIn
Gigantisches Datenleck bei LinkedIn
Das zu Microsoft gehörende Berufsnetzwerk LinkedIn geriet im Juni 2021 aufgrund eines gigantischen Datenlecks in die Schlagzeilen. Gerade in Deutschland erfreut sich das Netzwerk unter Berufstätigen großer Beliebtheit. Weltweit sollen rund 756 Millionen Nutzer auf der Plattform angemeldet sein. Davon sind offensichtlich 700 Millionen Nutzer Opfer einer Hackerattacke geworden.
Ein Hacker hatte Daten von beinahe allen LinkedIn-Nutzer im Darknet zum Verkauf angeboten. Ursache für das Datenleck soll nach Medienberichten eine unsichere Softwareschnittstelle gewesen sein. Hier griffen die Kriminellen zu und die Daten ab. Bereits im April 2021 war es beim Netzwerk zu einer Datenpanne gekommen. 500 Millionen Datensätze standen im Internet zum Verkauf. Ein paar Monate später werden erneut Daten zum Verkauf angeboten, die nie öffentlich einsehbar waren. Eine Datenkatastrophe und ein klarer Verstoß gegen den Datenschutz.
Das Online-Sicherheitsunternehmen "Restore Privacy" fand bei der Analyse von zur Verfügung gestellten Beispieldaten heraus, dass die Daten wohl echt sind und mit existenten Benutzern übereinstimmten. Folgende Daten wurden von den LinkedIn-Usern gestohlen:
- E-Mail-Adressen
- der volle Name
- Telefonnummern
- die Wohnadresse
- Ortungsdaten
- LinkedIn-Profilname
- Beruf und beruflicher Hintergrund
- Geschlecht
- sowie weitere Social Media Accounts samt Nutzernamen

LinkedIn-Datenleck: Wir prüfen Ihre Betroffenheit.
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Mit welchen Folgen müssen Betroffene des Datenlecks bei LinkedIn rechnen?
Wie bei den meisten Datenlecks lassen sich die Folgen nicht sofort erkennen. Jedoch ist damit zu rechnen, dass Ihre Daten für kriminelle Machenschaften missbraucht werden. Die nächste Spam- und Phishing-Welle rollt auf Sie zu. Das kann mehr als nervig sein. Die Gefahr ist groß, dass es mit Hilfe von SMS, E-Mail oder Malware zu Betrugsversuchen kommt. Da es auch zum großen Datenklau bei anderen Social-Media-Accounts wie Facebook gekommen ist, wächst das Risiko, dass Kriminelle Ihre Identität übernehmen und in Ihrem Namen Geschäfte abschließen.

Datenleck bei LinkedIn: Sind Sie betroffen?
Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer steht Ihnen mit unseren kompetenten Anwälten für IT-Recht zur Seite. Sie verfügen über jahrelange Erfahrung und nehmen nach einer fundierten Prüfung und Beratung alle Formalitäten für Sie in die Hand. Gehen Sie wie folgt vor, um Ihre Betroffenheit im Datenleck-Skandal von LinkedIn zu überprüfen und im Ernstfall Ihre Rechte erfolgreich durchzusetzen:
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1. Kostenlose Erstberatung
Wir prüfen, ob Sie vom Datenleck bei LinkedIn betroffen sind und informieren Sie über Ihre rechtlichen Möglichkeiten und Erfolgschancen.
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2. Rechtliche Durchsetzung
Erteilen Sie uns ein Mandat, unterstützen wir Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche auf Schadensersatz – kosteneffizient, transparent und effektiv.
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3. Schadensersatz erhalten
Sie lehnen sich entspannt zurück, und wir kämpfen für Ihren Schadensersatz gegen das Karrierenetzwerk LinkedIn.
Kostenlose Erstberatung direkt online abrufen
Informieren Sie sich schnell, sicher und kostenlos. Geben Sie zur Erstellung Ihres persönlichen Zugangs Name, E-Mail-Adresse und Telefonnummer ein. Nach der Registrierung werden alle weiteren Schritte auf unserem abgesicherten Mandanten-Portal durchgeführt.
Erste Gerichte sprechen Betroffenen Schadensersatz bei Datenleck zu
Wer von einem Datenleck betroffen ist, hat gute Chancen auf Schadensersatz. Deutsche Gerichte legen derzeit die DSGVO sehr eng aus und schon bei kleinen Verstößen werden hohe Entschädigungssummen ausgeurteilt. Wichtig ist den Gerichten oftmals, mit ihren Urteilen eine abschreckende Wirkung zu erzeugen, damit sich die DSGVO entfalten kann. Daher ist davon auszugehen, dass Gerichte das Datenleck bei LinkedIn ähnlich bewerten wie andere Verstöße gegen den Datenschutz.
Am Landgericht Zwickau ist beispielsweise Facebook erstmals aufgrund eines Datenlecks zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von 1000 Euro verurteilt worden. Das Unternehmen hätte Vorkehrungen für die Verhinderung eines Datenlecks treffen müssen, so das Gericht in seiner Urteilsbegründung. Am Landgericht Oldenburg waren es in der Summe sogar 3000 Euro. 2000 Euro Schadensersatz für das Datenleck und 1000 Euro Schmerzensgeld für die verweigerte Auskunft, ob der Kunde vom Datenleck betroffen war oder nicht. Möglich sind bis zu 5000 Euro.
Mittlerweile ist die Anzahl bekannt gewordener Datenlecks gestiegen. Millionen von hochsensiblen Daten sind im Darknet frei zugänglich. Das ist eine Einladung für Kriminelle. Hier die wichtigsten Fragen und Antworten.
Fragen und Antworten zum Thema Datenleck
Mittlerweile ist die Anzahl bekannt gewordener Datenlecks gestiegen. Millionen von hochsensiblen Daten sind im Darknet frei zugänglich. Das ist eine Einladung für Kriminelle. Hier die wichtigsten Fragen und Antworten.
Unternehmen müssen laut DSGVO immer Auskunft darüber erteilen, ob jemand von einem Datenleck betroffen ist. Hier lassen sich Unternehmen wie Facebook oder auch LinkedIn schriftlich darauf hinweisen. Aber ob eine Antwort kommt, ist nie sicher. Wie empfehlen unsere kostenlose Erstberatung. Dabei überprüfen wir die Betroffenheit von einem Datenleck, zeigen die juristischen Möglichkeiten und Chancen auf. Wir nehmen Ihren Fall individuell in die Hand.
LinkedIn versichert, dass von ihren Kunden keine Bankdaten ins Darknet geraten sind. Aber letztlich können Verbraucher nicht sicher sein, ob die Angaben auch zuverlässig sind. Sind tatsächlich keine hochsensiblen Daten beim Datenleck gestohlen wurden, könnte es sich beim Datenklau um einen Fall von Scraping handeln. Dabei handelt es sich um das automatisierte Abfragen von Schnittstellen. Mit Hilfe dieser Schnittstellen vernetzen sich verschiedene Datenquellen miteinander. Diese Vernetzung führt dazu, öffentlich einsehbare Daten von Nutzern miteinander zu kombinieren und zu vergleichen. Gemeinsame Verbindungen für neue Kontakte wie gemeinsame Arbeitgeber oder Unibesuche werden so für die Nutzer sichtbar gemacht. Aber diese Schnittstellen sind auch ein Einfallstor für Cyberkriminelle.
Wie ist die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) tatsächlich auszulegen? Wann ist der so genannte immaterielle Schaden entstanden? Zwar urteilen die meisten deutschen Gerichte derzeit sehr großzügig und sprechen oft hohe Schadensersatzsummen den klagenden Verbrauchern zu. Trotzdem herrscht eine gewisse Rechtsunsicherheit. Am Europäischen Gerichtshof (EuGH) sind mehrere Vorabentscheidungsverfahren anhängig. Am 6. Oktober 2022 hat sich der Generalanwalt Campos Sánches-Bordona in einem Verfahren dahingehend geäußert, dass der reine „Ärger“ über einen Datenschutz-Verstoß nicht zwangsläufig zu Schadensersatz führen muss. Sollte es Klägern gelingen, etwa spürbare anhaltende negative Gefühle oder negative Konsequenzen aufgrund der Pflichtverletzung nachzuweisen, könnten Gerichte weiterhin immateriellen Schadensersatz zusprechen. Letztlich bahnt sich hier eine verbraucherfreundliche Rechtsprechung an. Denn wer hat schon ein gutes Gefühl dabei, wenn sich die eigenen hochsensiblen Daten wie E-Mail-Adresse oder Kontodaten möglicherweise im Besitz von kriminellen Hackern befinden?
- Passwörter für Online-Accounts sollten regelmäßig geändert werden. Dabei ist es ratsam, die Regeln für ein starkes Passwort zu beachten.
- Auch das Passwort für den E-Mail-Account sollte geändert werden. Es macht generell Sinn, Passwörter häufig zu ändern. Das gilt auch vor allem fürs Online-Banking.
- Mehrere E-Mail-Accounts für unterschiedliche Internet-Aktivitäten sind auch sinnvoll also beispielsweise fürs Einkaufen, für die sozialen Medien oder für Familie und Freunde. Wenn ein Konto geknackt wurde, hält sich der Schaden in Grenzen.
- Finger weg von E-Mails und SMS von unbekannter Herkunft. Links oder Anhänge in solchen Nachrichten niemals öffnen. Die E-Mails sollten auch nicht beantwortet werden.
- Auch wenn es mühselig ist: Hin und wieder sollte die mobile Rufnummer geändert werden.
Ihre Anwälte im IT-Recht
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Michael Pflaumer
- Geschäftsführer
- Rechtsanwalt
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Florian Hitzler
- Rechtsanwalt

Sind Sie vom Datenleck bei LinkedIn betroffen?
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