Kein Platz für Ihr Kind?
Wir helfen Ihnen einen Kita-Platz zu bekommen
Über 100.000 Mandanten vertrauen uns
Knapp 1 Milliarde Schadensersatz gegen VW erstritten
Schnell – sicher – unverbindlich
Kitaplatz und Ansprüche auf Aufwendungsersatz einklagen
Ihr Rechtsanwalt für Kindergartenrecht
Als Anwalt des Kindergartenrechts klagen wir Ihr Recht – für den Fall einer nicht möglichen außergerichtlichen Einigung auf einen Betreuungsplatz – sowie weitere daraus resultierende Ansprüche gerichtlich ein.
Ein Anwalt für Kindergartenrecht wäre nachweislich nicht vonnöten, kämen verantwortliche Kommunen dem gesetzlichen Auftrag zur Schaffung ausreichender Kindergartenplätze nach. Gerade weil die Vergabeverfahren für Kitaplätze oftmals recht undurchsichtig sind, teilweise sogar unfair gehandhabt werden, fühlen sich Eltern mit diesem für sie belastenden Problemen alleingelassen. Dem muss nicht so sein, denn es existieren einige rechtliche Handlungsoptionen. Der erste Schritt ist die kostenlose Erstberatung bei einem seriösen Anwalt im Kindergartenrecht. Denn grundsätzlich besteht die Möglichkeit, Ihr Recht gegenüber der zuständigen Kommune einzuklagen. Eine Klage zwingt Kommunen, Kindern einen Kitaplatz zur Verfügung zu stellen.
Dr. Stoll & Sauer – Ihr Anwalt des Kindergartenrechts und für Sozialrecht schützt das Familienrecht und hilft Eltern, zu Ihrem gesetzlichen Rechtsanspruch zu kommen. Dafür stehen mehrere Optionen zur Verfügung:
- Kindergartenplatz einklagen
- Verdienstausfall geltend machen
- Kosten für private Betreuung einklagen
Um all diese Möglichkeiten auszuschöpfen, müssen Sie als Vorbedingung zahlreiche Grundvoraussetzungen erfüllen. Oftmals gehen Eltern gerade anfänglich recht unbedarft dabei vor. Damit verwehren sie sich unbeabsichtigterweise selbst den Rechtsweg. Schon deshalb ist es wichtig, unverzüglich einen Rechtsanwalt für Kindergartenrecht – zumindest in beratender Funktion hinzuzuziehen. Ein Kindergartenrecht-Anwalt unterstützt Sie in allen Belangen hinsichtlich der Kinderbetreuung und Rechtsansprüchen.
Wir, als Anwalt für Kindergartenrecht, wissen, dass Eltern in Bezug der Kinderbetreuung das sogenannte Wunsch- und Wahlrecht zusteht. Grundsätzlich entscheiden Eltern selbst, in welche Kita ihre Kinder gehen – auch die Wahl der Betreuungszeiten obliegt den Erziehungsberechtigten. Doch trotz des gesetzlichen Regelanspruchs wird die gewünschte Kinderbetreuung oftmals nicht gewährleistet.
Nehmen Sie jetzt Kontakt zu Dr. Stoll & Sauer auf:
Ihr Anwalt für Kindergartenrecht & mehr
Dr. Stoll & Sauer, Anwalt im Kindergartenrecht, bietet Eltern und Erziehungsberechtigten eine kostenlose Erstberatung an. Nehmen Sie hierzu gerne Kontakt zu uns auf. Mit uns klagen Sie Ihren gewünschten Kitaplatz oder hilfsweise auch Schadenersatz für private Betreuungskosten sowie Ihren etwaigen Verdienstausfall ein.
Sie haben Fragen zu anderen Rechtsthemen? Wir geben die Antworten, denn in unserer Kanzlei beschäftigen wir unter anderem auch Anwälte für Sozialrecht, Anwälte für Mietrecht und Anwälte für Arbeitsrecht.
Tipps vom Kindergartenrecht-Anwalt, um sich den gewünschten Kitaplatz zu sichern
Viele Eltern fragen sich: Wie erhalten wir unseren gewünschten Kitaplatz? Wann müssen wir unser Kind dort anmelden? Was, wenn wir den Platz trotz gesetzlichen Anspruchs nicht bekommen?
- Melden Sie Ihr Kind in der gewünschten Kita frühzeitig an. Schon als Nachweis für Ihren Anwalt des Kindergartenrechts.
- Lassen Sie sich Ihre Anmeldung auf jeden Fall schriftlich bestätigen. Möglicherweise benötigen Sie diese im späteren Verlauf zu Beweiszwecken für Ihren Kindergartenrecht-Anwalt.
- Notieren Sie sich unbedingt Ihren Ansprechpartner, bei dem Ihre Anmeldung erfolgt ist, damit der Anwalt für das Kindergartenrecht den entsprechenden Ansprechpartner benennen kann.
- Wird im Rahmen eines Ablehnungsbescheids oder mündlicher Mitteilung die Aufnahme Ihres Kindes in der gewünschten Kita verweigert, kontaktieren Sie Dr. Stoll & Sauer als Anwalt des Kindergartenrechts innerhalb der gesetzten Frist. Nur so können wir Ihre Erfolgsaussichten auf die Einleitung einer Kindergartenplatzklage rechtzeitig prüfen.
Dr. Stoll & Sauer kann als Ihr Anwalt für Kindergartenrecht in dringlichen Fällen selbstverständlich auch ein gerichtliches Eilverfahren einleiten. Mit dieser Vorgehensweise sind wir in der Lage, den Träger der Jugendhilfe in die Pflicht zu nehmen, um Ihren gewünschten Kitaplatz doch noch zu realisieren. Letztlich können Sie mit uns als Anwalt des Kindergartenrechts den kommunalen Träger auf Schadensersatz klagen. Dieser könnte beispielsweise aus einem eventuellen Verdienstausfall resultieren.
Vorbeugende Maßnahmen mit uns als Kindergartenrecht-Anwalt ergreifen
Als Anwalt im Kindergartenrecht empfiehlt Dr. Stoll & Sauer, vorbeugende Maßnahmen zur Sicherung eines gewünschten Kitaplatzes zu ergreifen. Insbesondere, wenn Sie Ihren Wunsch-Kitaplatz noch nicht gefunden haben. Sollten Sie trotz Anmeldung in verschiedenen Kindertagesstätten noch keinen Kitaplatz für Ihren Nachwuchs gefunden haben, ist es ratsam, uns als Anwalt des Kindergartenrechts zu konsultieren. Nur so kann ein Anwalt im Kindergartenrecht schnell und zielgerichtet – im Zuge einer Kitaplatz-Klage – Eltern einen geeigneten Kitaplatz verschaffen. Gegebenenfalls kann auch hilfsweise Schadenersatz für privat zu leistende Betreuungskosten eingeklagt werden.
Nehmen Sie mit uns als Anwalt fürs Kindergartenrecht den gesetzlichen Anspruch auf Ihren gewünschten Kitaplatz wahr. Dr. Stoll & Sauer ist Ihnen gerne dabei behilflich. Wir als Anwalt des Kindergartenrechts vertreten Sie im Rahmen aller wichtiger Themenbereiche hinsichtlich des Kita-Rechts.
- Rechtsanspruch auf den gewünschten Kitaplatz
- Ablehnungsbescheid
- Klage auf Verdienstausfall
- Mündliche Mitteilungsablehnung
- Einleitung eines gerichtlichen Eilverfahrens
- Mehrkosten wegen privater Betreuung
- Prüfung und Erstellung von Betreuungsverträgen für private Kitas
Das wesentliche Recht eines jeden Kindes ist der Anspruch auf einen Kita-, Kindertagespflege- oder Kindergartenplatz nach § 24 Abs. 2, 3 SGB VIII. Kinder zwischen 1 und 3 Jahren haben von Gesetzeswegen, einen Anspruch auf eine frühkindliche Förderung, die in der Regel durch einen Kitaplatz gewährleistet wird. Doch bedauerlicherweise stellt sich die Regelung in der Realität oftmals anders dar. Kindertagesstätten und die dafür zuständigen kommunalen Träger kommen ihren Pflichten leider nicht immer nach, sodass betroffene Eltern die Hilfe eines Anwalts im Kindergartenrecht in Anspruch nehmen müssen.
Ihr Anwalt im Verwaltungsrecht
-
Marc Malleis
- Fachanwalt für Verwaltungsrecht
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