Kindergarten-Recht
Kein Platz für Ihr Kind?
Wir helfen Ihnen einen Kita-Platz zu bekommen
  • Über 100.000 Mandanten vertrauen uns

  • Knapp 1 Milliarde Schadensersatz gegen VW erstritten

  • Schnell – sicher – unverbindlich

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Anwalt Kindergartenrecht:
Wir kämpfen für Ihren Kitaplatz

Als Anwalt für Kindergartenrecht betreut Dr. Stoll & Sauer Mandate, die Klagen auf einen Kindergartenplatz einschließen. Wir machen Ihren Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz geltend. 

Dr. Stoll & Sauer – Ihr Anwalt im Kindergartenrecht ­– steht Ihnen zur Seite, wenn Sie trotz Bewerbungen keinen Kindergartenplatz finden. Als Anwalt für Kindergartenrecht vertreten wir alle Mandate, die sich aus der Betreuung eines Kindes in entsprechenden Einrichtungen ableiten lassen. Die daraus resultierenden Rechtsprobleme und Rechtsfragen lösen wir als erfahrene  Anwälte für soziale Themenbereiche. 

Fakt ist, dass seit dem 01.08.2013 ein Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder im Alter zwischen 1 und 3 Jahren besteht. Der Anspruch auf frühkindliche Förderung „sollte“ mit diesem Rechtsanspruch gewährleistet werden. Dr. Stoll & Sauer macht Ihren Anspruch dafür beim zuständigen Träger der Jugendhilfe geltend.

Inhaltsverzeichnis

Kitaplatz und Ansprüche auf Aufwendungsersatz einklagen
Ihr Rechtsanwalt für Kindergartenrecht

Als Anwalt des Kindergartenrechts klagen wir Ihr Recht – für den Fall einer nicht möglichen außergerichtlichen Einigung auf einen Betreuungsplatz – sowie weitere daraus resultierende Ansprüche gerichtlich ein. 

Ein Anwalt für Kindergartenrecht wäre nachweislich nicht vonnöten, kämen verantwortliche Kommunen dem gesetzlichen Auftrag zur Schaffung ausreichender Kindergartenplätze nach. Gerade weil die Vergabeverfahren für Kitaplätze oftmals recht undurchsichtig sind, teilweise sogar unfair gehandhabt werden, fühlen sich Eltern mit diesem für sie belastenden Problemen alleingelassen. Dem muss nicht so sein, denn es existieren einige rechtliche Handlungsoptionen. Der erste Schritt ist die kostenlose Erstberatung bei einem seriösen Anwalt im Kindergartenrecht. Denn grundsätzlich besteht die Möglichkeit, Ihr Recht gegenüber der zuständigen Kommune einzuklagen. Eine Klage zwingt Kommunen, Kindern einen Kitaplatz zur Verfügung zu stellen. 

Dr. Stoll & Sauer – Ihr Anwalt des Kindergartenrechts und für Sozialrecht schützt das Familienrecht und hilft Eltern, zu Ihrem gesetzlichen Rechtsanspruch zu kommen. Dafür stehen mehrere Optionen zur Verfügung:

  • Kindergartenplatz einklagen
  • Verdienstausfall geltend machen
  • Kosten für private Betreuung einklagen

Um all diese Möglichkeiten auszuschöpfen, müssen Sie als Vorbedingung zahlreiche Grundvoraussetzungen erfüllen. Oftmals gehen Eltern gerade anfänglich recht unbedarft dabei vor. Damit verwehren sie sich unbeabsichtigterweise selbst den Rechtsweg. Schon deshalb ist es wichtig, unverzüglich einen Rechtsanwalt für Kindergartenrecht – zumindest in beratender Funktion hinzuzuziehen. Ein Kindergartenrecht-Anwalt unterstützt Sie in allen Belangen hinsichtlich der Kinderbetreuung und Rechtsansprüchen.

Wir, als Anwalt für Kindergartenrecht, wissen, dass Eltern in Bezug der Kinderbetreuung das sogenannte Wunsch- und Wahlrecht zusteht. Grundsätzlich entscheiden Eltern selbst, in welche Kita ihre Kinder gehen – auch die Wahl der Betreuungszeiten obliegt den Erziehungsberechtigten. Doch trotz des gesetzlichen Regelanspruchs wird die gewünschte Kinderbetreuung oftmals nicht gewährleistet.

Was gilt es zu tun?
Dr. Stoll & Sauer als Anwalt wegen Kindergartenplatz konsultieren

Können Einrichtungen zur Kinderbetreuung Eltern darauf verweisen, deren Kinder zwischen 1 und 3 Jahren in vom Wohnort oder Arbeitsplatz weit entfernte Kitas unterzubringen? Müssen Eltern oder Alleinerziehende – trotz des gesetzlichen Anspruchs – ihre Kinder notgedrungen einer Tagesmutter anvertrauen, obgleich sie sich um einen geeigneten Kitaplatz bemüht haben? 

Prinzipiell gilt: Der Wunsch des Kindergartenplatzes der Eltern muss im Rahmen des Möglichen geltend gemacht werden. In welcher Weise entsprechende Einwände von Kitas und Einrichtungsträgern den Anspruch von Eltern dabei einzuschränken vermögen, muss im Einzelfall geprüft werden. 

Gehen Sie jedoch davon aus, wenn Sie Ihren Anspruch auf einen gewünschten Kitaplatz nicht von Anfang an durchsetzen, werden Sie diesen Platz auch nicht bekommen. 

Eltern haben ein Recht auf einen Kita-Platz für ihr Kind

Tipps vom Kindergartenrecht-Anwalt, um sich den gewünschten Kitaplatz zu sichern

Viele Eltern fragen sich: Wie erhalten wir unseren gewünschten Kitaplatz? Wann müssen wir unser Kind dort anmelden? Was, wenn wir den Platz trotz gesetzlichen Anspruchs nicht bekommen?

  • Melden Sie Ihr Kind in der gewünschten Kita frühzeitig an. Schon als Nachweis für Ihren Anwalt des Kindergartenrechts.
  • Lassen Sie sich Ihre Anmeldung auf jeden Fall schriftlich bestätigen. Möglicherweise benötigen Sie diese im späteren Verlauf zu Beweiszwecken für Ihren Kindergartenrecht-Anwalt.
  • Notieren Sie sich unbedingt Ihren Ansprechpartner, bei dem Ihre Anmeldung erfolgt ist, damit der Anwalt für das Kindergartenrecht den entsprechenden Ansprechpartner benennen kann.
  • Wird im Rahmen eines Ablehnungsbescheids oder mündlicher Mitteilung die Aufnahme Ihres Kindes in der gewünschten Kita verweigert, kontaktieren Sie Dr. Stoll & Sauer als Anwalt des Kindergartenrechts innerhalb der gesetzten Frist. Nur so können wir Ihre Erfolgsaussichten auf die Einleitung einer Kindergartenplatzklage rechtzeitig prüfen. 

Dr. Stoll & Sauer kann als Ihr Anwalt für Kindergartenrecht in dringlichen Fällen selbstverständlich auch ein gerichtliches Eilverfahren einleiten. Mit dieser Vorgehensweise sind wir in der Lage, den Träger der Jugendhilfe in die Pflicht zu nehmen, um Ihren gewünschten Kitaplatz doch noch zu realisieren. Letztlich können Sie mit uns als Anwalt des Kindergartenrechts den kommunalen Träger auf Schadensersatz klagen. Dieser könnte beispielsweise aus einem eventuellen Verdienstausfall resultieren.

Vorbeugende Maßnahmen mit uns als Kindergartenrecht-Anwalt ergreifen

Als Anwalt im Kindergartenrecht empfiehlt Dr. Stoll & Sauer, vorbeugende Maßnahmen zur Sicherung eines gewünschten Kitaplatzes zu ergreifen. Insbesondere, wenn Sie Ihren Wunsch-Kitaplatz noch nicht gefunden haben. Sollten Sie trotz Anmeldung in verschiedenen Kindertagesstätten noch keinen Kitaplatz für Ihren Nachwuchs gefunden haben, ist es ratsam, uns als Anwalt des Kindergartenrechts zu konsultieren. Nur so kann ein Anwalt im Kindergartenrecht schnell und zielgerichtet – im Zuge einer Kitaplatz-Klage – Eltern einen geeigneten Kitaplatz verschaffen. Gegebenenfalls kann auch hilfsweise Schadenersatz für privat zu leistende Betreuungskosten eingeklagt werden. 

Nehmen Sie mit uns als Anwalt fürs Kindergartenrecht den gesetzlichen Anspruch auf Ihren gewünschten Kitaplatz wahr. Dr. Stoll & Sauer ist Ihnen gerne dabei behilflich. Wir als Anwalt des Kindergartenrechts vertreten Sie im Rahmen aller wichtiger Themenbereiche hinsichtlich des Kita-Rechts.

  • Rechtsanspruch auf den gewünschten Kitaplatz
  • Ablehnungsbescheid 
  • Klage auf Verdienstausfall
  • Mündliche Mitteilungsablehnung
  • Einleitung eines gerichtlichen Eilverfahrens
  • Mehrkosten wegen privater Betreuung
  • Prüfung und Erstellung von Betreuungsverträgen für private Kitas

Das wesentliche Recht eines jeden Kindes ist der Anspruch auf einen Kita-, Kindertagespflege- oder Kindergartenplatz nach § 24 Abs. 2, 3 SGB VIII. Kinder zwischen 1 und 3 Jahren haben von Gesetzeswegen, einen Anspruch auf eine frühkindliche Förderung, die in der Regel durch einen Kitaplatz gewährleistet wird. Doch bedauerlicherweise stellt sich die Regelung in der Realität oftmals anders dar. Kindertagesstätten und die dafür zuständigen kommunalen Träger kommen ihren Pflichten leider nicht immer nach, sodass betroffene Eltern die Hilfe eines Anwalts im Kindergartenrecht in Anspruch nehmen müssen. 

Step-by-Step

Nehmen Sie jetzt Kontakt zu Dr. Stoll & Sauer auf:
Ihr Anwalt für Kindergartenrecht & mehr

Dr. Stoll & Sauer, Anwalt im Kindergartenrecht, bietet Eltern und Erziehungsberechtigten eine kostenlose Erstberatung an. Nehmen Sie hierzu gerne Kontakt zu uns auf. Mit uns klagen Sie Ihren gewünschten Kitaplatz oder hilfsweise auch Schadenersatz für private Betreuungskosten sowie Ihren etwaigen Verdienstausfall ein. 

Sie haben Fragen zu anderen Rechtsthemen? Wir geben die Antworten, denn in unserer Kanzlei beschäftigen wir unter anderem auch Anwälte für Sozialrecht, Anwälte für Mietrecht und Anwälte für Arbeitsrecht.

Ihr Anwalt im Verwaltungsrecht

  • Marc Malleis Fachanwalt für Verwaltungsrecht
    • Fachanwalt für Verwaltungsrecht
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