Reichweite, Akku etc. - wir helfen weiter
Probleme bei E-Autos
Über 100.000 Mandanten vertrauen uns
Knapp 1 Milliarde Schadensersatz gegen VW erstritten
Schnell – sicher – unverbindlich
Potenzial für autonomes Fahren wird nicht ausgeschöpft
Tesla hat in jüngster Vergangenheit mit dem Paket „Volles Potenzial für autonomes Fahren“ kräftig geworben. Das FSD-Paket (full self driving capability) versprach Funktionen wie das Navigieren mit Autopilot sowie die automatische Fahrt auf Autobahnen und -kreuzungen, die Einparkautomatik und das Herbeirufen des Fahrzeugs. Eine Ampel-Stoppschilderkennung mit Anhalt-/Anfahrautomatik sollte das automatische Fahren innerorts ermöglichen. Viele Kunden berichten jedoch, dass manche Funktionen gar nicht oder mangelhaft vorhanden seien. Am Landgericht Darmstadt ist Tesla am 21. Februar 2022 deshalb in erster Instanz zur Rücknahme eines Modells 3 verurteilt worden (Az. 26 O 490/20).
Weitere Probleme mit Tesla Modellen:
- Mängel in der Lackierung
- Defekte Schweinwerfer
- Wichtige Fahrzeugfunktionen (Fensterheber) fallen aus
- Hardware-Upgrade 3.0 bei FSD erfolgt nicht
- Leistungsreduktion - Geschwindigkeit wird gedrosselt
- Nutzbare Akkukapazität ist zu gering
- MCU-Fehler
- Erheblich Schäden bei der Auslieferung
Für Tesla-Kunden
Kostenlose Erstberatung von Dr. Stoll & Sauer
Für all diese Probleme und Sorgen von Tesla-Kunden bietet Dr. Stoll & Sauer eine kostenlose Erstberatung an. Nach der Anmeldung im kostenfreien Online-Check prüfen unsere Experten, welche Unterlagen und Daten wir von Ihnen benötigen, um Ihnen eine erste Einschätzung Ihrer Erfolgschancen geben zu können. Wir zeigen Ihnen auch Ihre juristischen Möglichkeiten auf. Mit diesen kostenlosen Informationen entscheiden Sie dann abschließend alleine, ob Sie uns ein Mandat erteilen möchten.
Diese juristischen Möglichkeiten haben Tesla-Kunden
Wurde der Tesla als Neuwagen von einem Händler bzw. bei Tesla direkt gekauft und ist die zweijährige Gewährleistungsfrist nach Übergabe noch nicht abgelaufen, kann die Neulieferung eines mangelfreien aktuellen Modells verlangt werden. In diesem Fall muss das alte Tesla-Modell zurückgegeben werden. Im Abgasskandal von VW hat sich der Bundesgerichtshof in vergleichbarer Konstellation positiv geäußert. Die Reduzierung der Reichweite stellt aus unserer Sicht einen Sachmangel dar.
Sowohl gegenüber Tesla als Hersteller als auch gegenüber dem Händler kann die Rückgabe des Fahrzeugs geltend gemacht werden. Es muss der Kaufpreis zurückgezahlt werden. Bisher nimmt die Rechtsprechung an, dass eine Nutzungsentschädigung zu bezahlen ist.
Ihr Tesla muss jedoch nicht zwingend zurückgegeben werden. Aufgrund der Manipulation hat das Fahrzeug mit Sicherheit einen Minderwert, den Sie geltend machen können. Wir als Kanzlei haben bereits im Abgasskandal zahlreiche Urteile erstritten, in denen bis zu 25 Prozent als Minderung gewährt wurden. Sie können also ihr Fahrzeug behalten und erhalten einen großen Teil Ihres Kaufpreises zurück.
Wir setzen Ihre Rechte ohne jedes Kostenrisiko durch. Wenn Sie rechtsschutzversichert sind, sorgen wir dafür, dass Ihr Versicherer die Kosten des Verfahrens übernimmt. Sie müssen dann unter Umständen lediglich die vereinbarte Selbstbeteiligung bezahlen.
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