Tesla fährt durch einen Tunnel
Reichweite, Akku etc. - wir helfen weiter
Probleme bei E-Autos
  • Über 100.000 Mandanten vertrauen uns

  • Knapp 1 Milliarde Schadensersatz gegen VW erstritten

  • Schnell – sicher – unverbindlich

Weiter

Tesla, Mercedes, BMW und VW kämpfen mit E-Mobilität
Problem mit E-Autos von Tesla & Co?

E-Autos stellen für viele Verbraucher die Lösung der Mobilitätsprobleme sein. Dreckige Abgase und teurer Sprit lassen sich an der Steckdose vergessen. Doch wie bereits beim Abgasskandal Millionen Verbraucher leidvoll erfahren mussten, nimmt es die Autoindustrie mit Verbraucherrechten nicht so genau.

Inhaltsverzeichnis

Probleme mit der Reichweite

Das gilt natürlich auch für E-Autos und auch für die Marke Tesla, die mit ihren Fahrzeugen schnell viele Fans und Bewunderer fand. Probleme mit der Reichweite, mit Software-Updates oder Leistungsreduktion sind nur einige Beispiele. Hier haben Tesla, Mercedes, BMW, VW und all die anderen Marken nach Aussagen von Verbrauchern massive Schwierigkeiten.

Unsere Verbraucherschutzkanzlei Dr. Stoll & Sauer hat bereits die juristische Aufarbeitung des Abgasskandals in den vergangenen Jahren maßgeblich und erfolgreich vorangetrieben. Jetzt schauen wir auch beim Thema E-Mobilität der Autoindustrie genau auf die Finger. Wir decken hier die Probleme auf und zeigen Ihnen, wie Sie zu Ihrem Recht als Verbraucher kommen.

Tesla Akku

Mit welchen Problemen sind Tesla-Kunden konfrontiert?

Tesla-CEO Elon Musk wird nicht müde, für die hohe Qualität der Fahrzeuge die Werbetrommel zu rühren. Wer sich einen Tesla gekauft hat, weiß ziemlich schnell, dass das US-Unternehmen nicht alles einhält, was es verspricht. Hier die am häufigsten aufgetretenen Mängel:

Tesla hat Probleme mit der Reichweite der Batterien

Ein viel diskutiertes Thema von E-Autos ist natürlich die Reichweite. Niemand will alle 150 Kilometer an eine Ladestation fahren müssen. Tesla hat bereits früh auf hohe Reichweiten seiner Modelle gesetzt. Doch jetzt stellt sich heraus, dass Tesla die Reichweite der Fahrzeuge mit einem Software-Update ohne Wissen der Kunden reduziert. Ein Gericht in Norwegen hat Tesla im Mai 2021 aufgrund dieser Manipulation in erster Instanz zu Schadensersatz verurteilt. 30 Verbraucher können jeweils mit 13.313 Euro rechnen. Aufgefallen vom Reichweiten-Skandal sind bisher die Fahrzeuge „Model S“ und „Model X“ mit 85-kWh-Akkupacks. Hier ist es in den USA nach einem Software-Update zur enormen Verringerung der Reichweite gekommen. Unsere Verbraucherkanzlei informiert auf einer Extraseite über dieses Thema. 

Tesla Akku

Potenzial für autonomes Fahren wird nicht ausgeschöpft

Tesla hat in jüngster Vergangenheit mit dem Paket „Volles Potenzial für autonomes Fahren“ kräftig geworben. Das FSD-Paket (full self driving capability) versprach Funktionen wie das Navigieren mit Autopilot sowie die automatische Fahrt auf Autobahnen und -kreuzungen, die Einparkautomatik und das Herbeirufen des Fahrzeugs. Eine Ampel-Stoppschilderkennung mit Anhalt-/Anfahrautomatik sollte das automatische Fahren innerorts ermöglichen. Viele Kunden berichten jedoch, dass manche Funktionen gar nicht oder mangelhaft vorhanden seien. Am Landgericht Darmstadt ist Tesla am 21. Februar 2022 deshalb in erster Instanz zur Rücknahme eines Modells 3 verurteilt worden (Az. 26 O 490/20).

Weitere Probleme mit Tesla Modellen:

  • Mängel in der Lackierung
  • Defekte Schweinwerfer
  • Wichtige Fahrzeugfunktionen (Fensterheber) fallen aus
  • Hardware-Upgrade 3.0 bei FSD erfolgt nicht
  • Leistungsreduktion - Geschwindigkeit wird gedrosselt
  • Nutzbare Akkukapazität ist zu gering
  • MCU-Fehler
  • Erheblich Schäden bei der Auslieferung
Step-by-Step

Für Tesla-Kunden
Kostenlose Erstberatung von Dr. Stoll & Sauer

Für all diese Probleme und Sorgen von Tesla-Kunden bietet Dr. Stoll & Sauer eine kostenlose Erstberatung an. Nach der Anmeldung im kostenfreien Online-Check prüfen unsere Experten, welche Unterlagen und Daten wir von Ihnen benötigen, um Ihnen eine erste Einschätzung Ihrer Erfolgschancen geben zu können. Wir zeigen Ihnen auch Ihre juristischen Möglichkeiten auf. Mit diesen kostenlosen Informationen entscheiden Sie dann abschließend alleine, ob Sie uns ein Mandat erteilen möchten.

Tesla-Manager:
Autopilot-Video ist eine Täuschung

Mit dem autonomen Fahren ging Tesla  massiv in die Werbung. Dazu kam 2016 ein Video ins Internet. Tesla suggerierte die heile Welt des autonomen Fahrens. Doch ganz offensichtlich hat es Tesla in dem Video mit der Wahrheit nicht so genau genommen. Das Video soll inszeniert gewesen sein, um die Fähigkeiten der Selbstfahrtechnik vorzutäuschen. Ein leitender Ingenieur hat das Täuschungsmanöver nach Medienberichten vor einem kalifornischen Gericht zugegeben.

Tesla-Chef Elon Musk führte in den sozialen Medien das Video als Beweis dafür an, dass »Tesla von selbst über Stadtstraßen und Autobahnen fährt und einen Parkplatz findet (ohne jedes menschliche Eingreifen)«. Die Realität sah jedoch völlig anders aus. Bei den Testfahrten musste Menschen mehrfach eingreifen, um die Kontrolle über den Tesla X zu übernehmen. Bei einer nicht darin gezeigten Einparkübung krachte ein Auto in einen Zaun auf dem Firmengelände. Auch das Anhalten an einer roten Ampel und das anschließende Beschleunigen hätte das System ohne Hilfe nicht geschafft. Der Leiter der Softwareentwicklung für Teslas Fahrassistenzsystem Autopilot äußerte sich vor einem kalifornischen Gericht. Dem Nachrichtenmagazin Spiegel liegt die Abschrift der Aussage vom Sommer 2022 vor. Das Autopilot-Team von Tesla habe auf Bitte von Firmenchef Elon Musk die Fähigkeiten seines Systems demonstrieren wollen. 

Verhandelt wurde vor dem Bezirksgericht von Santa Clara eine Klage gegen Tesla wegen eines Unfalls im Jahr 2018, in dem ein ehemaliger Apple-Ingenieur in seinem auf »Autopilot« gestellten Tesla gestorben war.

Tesla Autopilot

Diese juristischen Möglichkeiten haben Tesla-Kunden

Wurde der Tesla als Neuwagen von einem Händler bzw. bei Tesla direkt gekauft und ist die zweijährige Gewährleistungsfrist nach Übergabe noch nicht abgelaufen, kann die Neulieferung eines mangelfreien aktuellen Modells verlangt werden. In diesem Fall muss das alte Tesla-Modell zurückgegeben werden. Im Abgasskandal von VW hat sich der Bundesgerichtshof in vergleichbarer Konstellation positiv geäußert. Die Reduzierung der Reichweite stellt aus unserer Sicht einen Sachmangel dar.

Sowohl gegenüber Tesla als Hersteller als auch gegenüber dem Händler kann die Rückgabe des Fahrzeugs geltend gemacht werden. Es muss der Kaufpreis zurückgezahlt werden. Bisher nimmt die Rechtsprechung an, dass eine Nutzungsentschädigung zu bezahlen ist.

Ihr Tesla muss jedoch nicht zwingend zurückgegeben werden. Aufgrund der Manipulation hat das Fahrzeug mit Sicherheit einen Minderwert, den Sie geltend machen können. Wir als Kanzlei haben bereits im Abgasskandal zahlreiche Urteile erstritten, in denen bis zu 25  Prozent als Minderung gewährt wurden.  Sie können also ihr Fahrzeug behalten und erhalten einen großen Teil Ihres Kaufpreises zurück.

Wir setzen Ihre Rechte ohne jedes Kostenrisiko durch. Wenn Sie rechtsschutzversichert sind, sorgen wir dafür, dass Ihr Versicherer die Kosten des Verfahrens übernimmt. Sie müssen dann unter Umständen lediglich die vereinbarte Selbstbeteiligung bezahlen.

Auch Mercedes, VW, BMW & Co mit Problemen bei E-Autos

Natürlich hat nicht nur Tesla die obengenannten Probleme mit E-Autos. Auch Mercedes, VW, BMW und andere Hersteller kämpfen mit der neuen Technik. Vollmundig werden Funktionen versprochen, die das Autofahren auf eine neue Stufe heben sollen.

Auch die reale elektrische Reichweite von Plug-in-Fahrzeugen entspricht nicht den Angaben in den Werbeprospekten. Teilweise weichen die Angaben der Hersteller bis zu 2/3 von der versprochenen Reichweite ab. Statt 60 Kilometer mit Strom zu fahren, muss sich der Verbrenner oft bereits nach 20 oder 30 Kilometer dazuschalten.

Auch in solchen Fällen sind wir für unsere Mandanten da. Wenn Sie mit Ihrem Plug-in-Hybrid ein Reichweitenprobleme beim E-Motor haben, melden Sie sich bei uns. Wir überlegen uns gemeinsam, wie Sie Ihre Rechte wahren können. Dabei spielte es keine Rolle, ob Ihr Plug-in von VW, Mercedes, BMW, Toyota oder Audi produziert wurde.

Tesla Akku

Dr. Stoll & Sauer
Die Verbraucherschutzkanzlei

Schon im Abgasskandal hat unsere Kanzlei bereits unzählige Mandanten erfolgreich vertreten. Tausende Vergleiche und Urteile zu Gunsten unserer Mandanten sprechen für sich. Und: Die Inhaber unserer Kanzlei, Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer, haben die Musterfeststellungsklage gegen den VW-Konzern mit angeführt und für 260.000 VW-Kunden einen 830-Millionen Euro Vergleich mit ausgehandelt. Wir haben gezeigt, dass Rechte nicht nur für Konzerne wie VW und Daimler gelten, sondern auch für die Kunden. Deshalb raten wir Ihnen: Lassen Sie sich auch nicht von Tesla und den anderen E-Auto-Herstellern täuschen und machen Sie Ihre Rechte vor Gericht geltend.

Kanzlei Lahr
Newsletter

Immer auf dem Laufenden
Abonnieren Sie unseren Newsletter

Schnelle Informationen und Hintergründe helfen Ihnen bei den richtigen Entscheidungen. Profitieren Sie von wichtigen juristischen Informationen aus erster Hand. Wir informieren Sie mit unseren Newslettern über aktuelle Themen wie Abgasskandal, Datenschutzrecht oder Bankenskandale.