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Facebook-Datenskandal
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Bundesgerichtshof sieht Ansprüche auf Schadensersatz
Facebook-Datenleck: Sammelklage gegen Meta nach BGH-Entscheidung

Ostern 2021 war für Millionen Facebook-Nutzer ein schwarzes Wochenende: Hochsensible Daten wie Telefonnummern und E-Mail-Adressen tauchten frei zugänglich in einem Hacker-Forum auf. Das soziale Netzwerk Facebook, das zum Meta-Konzern gehört, blieb lange Zeit unbehelligt – bis jetzt.

Am 18. November 2024 entschied der Bundesgerichtshof (BGH), dass bereits der Kontrollverlust über persönliche Daten einen Schaden im Sinne der DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) darstellt. Für immaterielle Schäden hält der BGH Ansprüche auf Schadensersatz für gerechtfertigt. Die Entscheidung stärkt die Rechte der Betroffenen und schafft die Grundlage für Entschädigungen (Az.: VI ZR 10/24).

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) reagierte darauf mit einer Sammelklage gegen Meta Platforms Ireland Ltd., die am 9. Dezember 2024 eingereicht wurde. Anwälte unserer Kanzlei Dr. Stoll & Sauer, einer führenden Verbraucherkanzlei mit umfassender Expertise im Datenschutzrecht, führt die als Musterfeststellungsklage bezeichnete Sammelklage für den vzbv am Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg. Mehr dazu auf unserer Website zur Sammelklage-Facebook. Die Meta-Sammelklage richtet sich vor allem an Verbraucher ohne Rechtsschutzversicherung. Mit Rechtsschutz empfiehlt unsere Kanzlei eine Individualklage.

Die Chancen auf Schadensersatz sind beim Facebook-Datenleck aktuell enorm gestiegen. Überprüfen Sie mit unserem kostenlosen Datenleck-Checker, ob Sie von der Datenpanne bei Facebook betroffen sind. Wir haben schon mehrere Verfahren zum Facebook-Datenleck gegen den Mutterkonzern Meta gewonnen. Das Landgericht München verurteilte den Facebook-Mutterkonzern Meta zur Zahlung von 3000 Euro Schadensersatz (Az.: 47 O 461/24).

Inhaltsverzeichnis

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Gigantisches Facebook-Datenleck: Chance auf bis zu 3.000 Euro Schadensersatz nutzen!

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Sind Sie vom Facebook-Datenleck betroffen?
Datenleck bei Facebook, Deezer, Mastercard, Twitter & Co

Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer steht Ihnen mit unseren kompetenten Anwälten für IT-Recht zur Seite. Sie verfügen über jahrelange Erfahrung und nehmen nach einer fundierten Prüfung und Beratung alle Formalitäten für Sie in die Hand. In unserer kostenlosen Erstberatung können wir für Sie feststellen, ob Sie beispielsweise vom Facebook-Datenleck oder einem anderen Datenleck-Skandal wie beispielsweise bei Deezer oder Mastercard betroffen sind. Im Ernstfall setzen wir Ihre Rechte erfolgreich durch:

  • Erstberatung

    1. Kostenlose Erstberatung nutzen

    Füllen Sie das Online-Formular aus. Wir prüfen, ob Sie vom Facebook-Datenleck betroffen sind und zeigen Ihnen Ihre Möglichkeiten auf, sich dagegen zur Wehr zu setzen.

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    Sie erteilen uns ein Mandat. Wir kümmern uns um Ihren Schadensersatz zum Facebook-Datenleck.

  • Recht bekommen

    3. Vor Gericht Recht bekommen

    Sie als Betroffener des Facebook-Datenlecks lehnen sich entspannt zurück, und wir kämpfen für Ihren Schadensersatz.

Geschäftsführer Christian Grotz zum Facebook-Datenleck

Bitte um dieses Video zu sehen.

Die ersten Urteile zum Facebook-Datenleck zeigen: Verbrauchern steht Schadensersatz zu. Hinzu kommt, dass die irische Datenschutzbehörde DPC gegen den Facebook-Mutterkonzern Meta am 28. November 2022  eine Geldbuße in Höhe von 265 Millionen Euro verhängt hat. Anlass war das Datenleck. Sind Sie auch vom Facebook-Datenleck betroffen? Wir prüfen Ihre Betroffenheit.

Folgen des Facebook-Datenlecks
Sind Sie Opfer eines Datenlecks?

Wird Ihr E-Mail-Postfach auch von Spams und echtwirkenden Aufforderungen von Banken oder Zustelldiensten überschwemmt? Dann sind Sie wahrscheinlich Opfer eines Datenlecks geworden. Womöglich gehören Sie zu den Betroffenen des Facebook-Datenlecks? Das Leck war eine Einladung für Kriminelle, Daten abzugreifen.

Das Landgericht Zwickau hat Facebook deshalb zur Zahlung von 1000 Euro Schadensersatz verurteilt. Weitere Gerichte folgen dieser Rechtsprechung. Facebook hätte die Daten besser schützen müssen, so das Gericht in Zwickau. Das Unternehmen habe gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verstoßen. Die Chancen auf Schadensersatz steigen derzeit enorm. Der Europäische Gerichtshof hat die juristischen Hürden für Schadensersatz deutlich gesenkt. Der Bundesgerichtshof ist ihm gefolgt. Außerdem muss der Facebook-Mutterkonzern Meta aufgrund des Datenlecks eine Strafe in Höhe von 265 Millionen Euro bezahlen. Meta hätte für besseren Schutz der Daten sorgen müssen, so die irische Datenschutzbehörde PCD nach dem Abschluss der Ermittlungen gegen Facebook. Unsere hat vor Landgerichten Schadensersatzansprüche aufgrund des Facebook-Datenlecks durchgesetzt – zuletzt 3000 Euro am Landgericht München (Az.: 47 O 461/24). 

Unsere Anwälte prüfen in der kostenlosen Erstberatung, ob Sie Opfer eines Datenlecks geworden sind. Und wenn ja, sichern wir Ihnen Ihren Schadensersatz.

IT-Recht Beratung

Sechs Millionen Betroffene vom Facebook-Datenleck! Sind Sie ein Opfer der Datenpanne?

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Entscheidung des Bundesgerichtshofs
BGH sieht Ansprüche auf Schadensersatz für Betroffene des Facebook-Datenlecks

Die Chancen auf Schadensersatz für Opfer des Facebook-Datenlecks sind enorm gestiegen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich am 11. November 2024 erstmals mit dem Fall in einer mündlichen Verhandlung beschäftigt und am 18. November entschieden. Betroffenen des Facebook-Datenleck stehen Ansprüche auf Schadensersatz zu: 

  • Der Bundesgerichtshof betont, dass schon der Verlust der Kontrolle über personenbezogene Daten ausreicht, um Ansprüche auf immateriellen Schadensersatz nach Artikel 82 Absatz 1 der DSGVO zu rechtfertigen.
  • Trotz ähnlicher Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs mussten Betroffene nach deutschem Recht bisher ihre Ängste vor Datenmissbrauch objektiv nachweisen, was oft schwierig ist.
  • Der BGH erklärt, dass vorhandene Befürchtungen den Schadensersatz erhöhen können, aber für die Anspruchsbegründung nicht zwingend erforderlich sind.
  • Diese Präzisierung soll die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen unter der DSGVO vereinfachen und bald umfassende Rechtssicherheit für DSGVO-Verletzungen schaffen.
  • Zudem erweitert der BGH die Haftung auf potenzielle zukünftige Schäden, einschließlich solcher, die aus dem Missbrauch von Daten aus dem Darknet resultieren könnten.

Mehr zur BGH-Entscheidung gibt es in unserer Facebook-Datenleck-News (Az.: VI ZR 10/24).

Bundesgerichtshof_Eingang

Facebook-Datenleck – Über eine halbe Milliarde Daten abgegriffen

Im Frühjahr 2021 war beim Social-Media-Riesen Facebook eine gigantische Datenpanne bekannt geworden. In Hacker-Foren boten Kriminelle sensible Daten wie E-Mail-Adressen und Passwörter an.  Persönliche Daten von mehr als 530 Millionen Facebook-Kunden sollen im Internet veröffentlicht worden sein.

Darunter sollen durch das Facebook-Datenleck auch Daten von rund 6 Millionen Menschen aus Deutschland sein. Nach Medienberichten wurden sie wohl über eine Sicherheitslücke erbeutet, die Facebook nach eigenen Angaben bereits im August 2019 geschlossen haben will. Damals waren auch Handynummern von Facebook-Profilen unverschlüsselt zugänglich.

Wie Medien weiter berichteten, gehörten zu den veröffentlichten Informationen beispielsweise auch Geburtstage, Arbeitgeber, geographische Standorte, Namen und Telefonnummern. Die Folge: Seit damals schwappen riesige Wellen an Spam-Anrufen, SMS und Mails über die Verbraucher. Kriminelle versuchen mit Hilfe der bei Facebook erbeuteten Daten, an das Geld der Verbraucher heranzukommen.

Erste juristische Erfolge gegen Facebook

Den vom Facebook-Datenleck betroffenen Verbrauchern steht aus Sicht unserer Kanzlei Schadensersatz zu. Ihnen ist ein immaterieller Schaden nach der europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) entstanden. Und so hat es auch das Landgericht Zwickau in einem ersten Verfahren zum Facebook-Datenleck gesehen. Facebook sei für das Datenleck mitverantwortlich, und dem Kunde sei ein Schaden im Sinne der DSGVO entstanden, urteilte das Gericht am 14. September 2022 (Az.: 7 O 334/22). Das Unternehmen hätte Vorkehrungen für die Verhinderung eines Datenlecks treffen müssen. Facebook wurde zur Zahlung von 1000 Euro Schadensersatz verurteilt. Facebook selbst äußerte sich im Verfahren nicht. Daher kam es zu einem sogenannten Versäumnisurteil.

Nach Zwickau erlitt der Facebook-Mutterkonzern Meta am Landgericht Gießen eine weitere Niederlage und wurde ebenfalls zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt. Die Juristen der Stiftung Warentest halten die bisherigen Verurtei­lungen von Facebook für richtig. Das Recht auf Schaden­ersatz nach der Daten­schutz­grund­verordnung sei weit auszulegen. Es reiche schon aus, dass Betroffene befürchten müssen, dass ihre Daten für Spam, Virus-Atta­cken und ähnliche Bedrohungen ausgenutzt werden könnten. 

Mittlerweile hat sich auch der Bundesgerichtshof (BGH) am 11. November 2024 zum Facebook-Datenleck geäußert. Es sieht alles nach einer Entscheidung gegen Facebook und für die Opfer des Datenlecks aus. Am Landgericht München hat unsere Kanzlei 3000 Euro Schadensersatz für einen Betroffenen des Facebook-Datenlecks erwirkt. Die Chancen auf Schadensersatz seht gut. Die Anzahl von verbraucherfreundlichen Urteilen gegen den Facebook-Konzern Meta seigen. Wir listen hier die uns bekannten Urteile mit der Schadenersatzsumme auf: 

  • LG Zwickau – 1000 Euro – 14. September 2022 – Az. 7 O 334/22
  • LG Stuttgart – 500 Euro – 12. Mai 2023 – Az. 15 O 148/22
  • LG Stuttgart – 500 Euro – 11. Mai 2023 – Az. 15 O 149/22
  • LG Lüneburg – 300 Euro – 9. Mai 2023 – Az. 3 O 119/22
  • LG Lüneburg – 300 Euro – 9. Mai 2023 – Az. 3 O 151/22
  • LG Paderborn – 500 – 2. Mai 2023 – Az. 2 O 406/22 
  • LG Ulm – 350 Euro – 26. April 2023 – Az. 4 O 115/22
  • LG Stuttgart – 600 Euro – 27. April 2023 – Az. 54 O /23
  • LG München – 500 Euro – 20. April 2023 – Az. 15 O 6231/22
  • LG München – 600 Euro – 20. April 2023 – Az. 15 O 4507/22
  • AG München – 500 Euro – 11. April 2023 – Az. 142 C 14677/22
  • LG Paderborn – 500 Euro – 31. März 2023 – Az. 2 O 308/22
  • LG Heidelberg – 250 Euro – 31. März 2023 – Az. 7 O 14/22
  • LG Heidelberg – 250 Euro – 31. März 2023 – Az. 7 O 10/22
  • LG Siegen – 500 Euro – 30. März 2023 – Az. 14 C 624/22
  • LG Bonn – 250 Euro – 29. März 2023 – Az. 13 O 125/22
  • AG Kleve – 500 Euro – 24. März 2023 – Az. 36 C 44/22
  • LG Stuttgart – 600 Euro – 28. März 2023 – Az.  54 O 165/22
  • LG Frankfurt – 500 Euro – 21. März 2023 – Az. 2-18 O 114/22
  • LG Chemnitz – 500 Euro – 20. März 203 – Az. 1 O 429/22
  • LG Trier – 500 Euro – 17. März 2023 – Az. 2 O 116/22
  • LG Trier – 500 Euro – 17. März 2023 – Az. 2 O 99/22
  • LG Trier – 500 Euro – 17. März 2023 – Az. 2 O 50/22
  • LG Karlsruhe – 300 Euro – 16. März 2023 – Az. 4 O 108/22
  • LG Berlin – 250 Euro – 14. März 2023 – Az. 56 O 75/22
  • LG Stuttgart – 600 Euro – 28. Februar 2023 – Az. 24 O 56/22
  • LG Stuttgart – 1000 Euro – 28. Februar 2023 – Az. 3 O 220/22
  • LG Paderborn – 1000 Euro – 24. Februar 2023 – Az. 3 O 220/22
  • LG Paderborn – 350 Euro – 20. Februar 2023 – Az. 4 O 190/22 
  • LG Ulm – 500 Euro – 16. Februar 2023 – Az. 4 O 86/22 
  • LG Stendal – 500 Euro – 16. Februar 2023 – Az. 21 O 96/22
  • LG Stuttgart – 1000 Euro – 26. Januar 2023 – Az. 24 O 52/22 
  • LG Stuttgart – 300 Euro – 26. Januar 2023 – Az. 53 O 95/22
  • LG Lüneburg – 300 Euro – 24. Januar 2023 – Az. 3 O 74/22
  • LG Lüneburg – 300 Euro – 24. Januar 2023 – Az. 3 O 81/22
  • LG Lüneburg – 300 Euro – 24. Januar 2023 – Az. 3 O 82/22
  • LG Lüneburg – 300 Euro – 24. Januar 2023 – Az. 3 O 37/22
  • LG Lüneburg – 300 Euro – 24. Januar 2023 – Az. 3 O 83/22
  • LG Lüneburg – 300 Euro – 24. Januar 2023 – Az. 3 O 74/22
  • LG Lüneburg – 300 Euro – 24. Januar 2023 – Az. 3 O 116/22
  • LG Paderborn – 500 Euro – 19. Dezember 2022 – Az. 2 O 212/22
  • LG Paderborn – 500 Euro – 19. Dezember 2022 – Az. 2 O 185/22
  • LG Paderborn – 500 Euro – 19. Dezember 2022 – Az. 2 O 236/22
  • LG Paderborn – 500 Euro – 19. Dezember 2022 – Az. 3 O 99/22
  • LG Paderborn – 500 Euro – 19. Dezember 2022 – Az. 3 O 193/22
  • LG Gießen – 1000 Euro – 30. September 2022 – Az. 3 O 256/22

Welche Gefahren drohen den Betroffenen?

Das Datenleck bei Facebook wird für die Betroffenen erst auf den zweiten Blick zur Gefahr. Natürlich sind Spams und echtwirkende E-Mails lästig. Allerdings werden häufig im Wege des so genannten Smishing SMS versendet. Smishing ist eine Form des Phishings, bei dem überzeugende Phishing-SMS/Textnachrichten verwendet werden, um ein potenzielles Opfer dazu zu verleiten, auf einen Link zu klicken und private Informationen zum Angreifer zu senden oder Malware auf das Handy zu laden.

Malware wird mit dem Ziel programmiert, Schaden auf einem eigenständigen Computer oder auf einem vernetzten PC anzurichten. Und schon nimmt das Unheil für Computer oder Smartphone seinen Lauf. Das kann richtig teuer werden. Zwar sind solche Nachrichten beim ruhigen Hinsehen in der Regel unglaubwürdig, doch durch die Datenfülle der geleakten Informationen werden die Nachrichten immer authentischer.

Schließlich wirken Mails mit Daten des eigenen Geburtstags, Berufs, Wohnorts und weiterer persönlicher Informationen so, als hätten sie tatsächlich einen seriösen Hintergrund. Die Gefahr für die Betroffenen, tatsächlich eine Pishing-Mail zu öffnen, wächst enorm.

Der Europäische Gerichtshof stärkt die Rechte der Verbraucher beim Datenschutz

Das Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit einem wegweisenden Urteil zum Datenschutz die Rechte der Verbraucher gestärkt und somit den Betroffenen des Facebook-Datenlecks Rückenwind gegeben. Die Entscheidung des EuGH drehte sich um die Frage, wann Unternehmen bei Datenschutzverstößen zur Zahlung von Schadensersatz verpflichtet sind. Gemäß dem Urteil vom 4. Mai 2023 (Az.: C-300/21) haben Betroffene Anspruch auf Schadensersatz, wenn ein materieller oder immaterieller Schaden aufgrund eines Verstoßes gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) entstanden ist. Insbesondere aufgrund unzureichenden Schutzes personenbezogener Daten bei Plattformen wie Facebook, Deezer, Twitter und anderen kommt es zu Datenlecks. Die betroffenen Personen müssen nun mit negativen Folgen rechnen, da ihnen ein Schaden entstanden ist und sie Ansprüche gegenüber den betreffenden Unternehmen geltend machen können.

Fragen und Antworten zum Datenleck bei Facebook

Werden Sie gerade mit Spams und merkwürdigen Emails überschwemmt? Dann sind Sie womöglich von einem Datenleck betroffen. Im kostenfreien Online-Check und der kostenlosen Erstberatung zeigt Ihnen unsere Kanzlei Möglichkeiten auf, den Schaden zu minimieren und Schadensersatz einzuklagen. Und ganz wichtig: Wir prüfen auch, ob Sie Opfer eines Datenlecks geworden sind und Sie zu den Betroffenen gehören.

Bei einer Datenpanne oder einem Datenleck müssen die Betroffenen pflichtgemäß informiert werden. In Artikel 34 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist vorgesehen, dass betroffene Personen von den verantwortlichen Datenverarbeiter „unverzüglich“ von der Verletzung zu unterrichten sind. Allerdings muss von der Verletzung „voraussichtlich ein hohes Risiko für die persönlichen Rechte und Freiheiten“ ausgehen. Hat Facebook sofort Maßnahmen ergriffen, die die Daten-Sicherheit wieder herstellen, kann die Informationspflicht ausgeschlossen sein. Jetzt muss überprüft werden, ob die Voraussetzungen des Art. 34 vorliegen.

Deutsche Gerichte legen derzeit die DSGVO sehr eng aus und schon bei kleinen Verstößen werden hohe Entschädigungssummen ausgeurteilt. Wichtig ist den Gerichten oftmals, mit ihren Urteilen eine abschreckende Wirkung zu erzeugen, damit sich die DSGVO entfalten kann. Daher ist davon auszugehen, dass Gerichte das Datenleck bei Facebook ähnlich bewerten wie andere Verstöße gegen den Datenschutz.

Am Landgericht Zwickau ist Facebook erstmals aufgrund des Datenlecks zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von 1000 Euro verurteilt worden. Wenn man überlegt, dass in Deutschland sechs Millionen Facebook-Kunden vom Datenleck betroffen sein sollen, dann könnte für Facebook das Datenleck richtig kostspielig werden.

Wie ist die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) tatsächlich auszulegen? Wann ist der so genannte immaterielle Schaden entstanden? Zwar urteilen die meisten deutschen Gerichte derzeit sehr großzügig und sprechen oft hohe Schadensersatzsummen den klagenden Verbrauchern zu. Trotzdem herrschte bis vor kurzem eine gewisse Rechtsunsicherheit. Dann hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit einem bahnbrechenden Urteil zum Datenschutzam 4. Mai 2023  die Rechte der Verbraucher gestärkt. 

Zur Entscheidung stand die Frage: Wann müssen Unternehmen bei Datenschutz-Verstößen Schadensersatz bezahlen? Ansprüche auf Schadensersatz bestehen nur dann, wenn aufgrund eines Verstoßes gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ein materieller oder immaterieller Schaden entstanden ist, so der EuGH mit Urteil vom 4. Mai 2023 (Az.: C-300/21). Wir werten die  die Entscheidung als Erfolg für den Verbraucherschutz. Gerade durch den unzureichenden Schutz von Personendaten beispielsweise bei Facebook, Deezer, Twitter & Co. kommt es zu Datenlecks. Betroffene haben künftig mit negativen Folgen zu rechnen. Ihnen ist ein Schaden entstanden und sie haben Ansprüche gegenüber den Unternehmen.

Die irische Datenschutzbehörde DPC hat in den vergangenen Monaten mehrere Strafen gegen Internetkonzerne verhängt. Die Meta-Töchter WhatsApp muss 225 Millionen Euro und Instagram 405 Millionen Euro wegen Verstöße gegen Datenschutzregeln bezahlen. Meta war bereits zu 17 Millionen Euro verurteilt worden. Aktuell hat die Behörde Meta wegen eines Datenlecks bei Facebook eine Strafe von 265 Millionen Euro aufgebrummt. Damit summieren sich die Strafzahlungen für Meta auf über 900 Millionen Euro. Der Internetriese hat gegen die Instagram- sowie die WhatsApp-Entscheidung jeweils Berufung eingelegt. Nun müssen Richter entscheiden. Ein Urteil gilt als Präzedenzfall für künftige Untersuchungen von Datenrechtsverstößen. Da Meta seinen europäischen Sitz in Irland hat, ermittelt auch die irische Datenschutzbehörde bei Verstößen gegen das Datenrecht.

Tipps und Tricks zum Datenschutz

Unternehmen, Behörden und Arbeitgeber sammeln Daten von Verbrauchern, verarbeiten sie, nutzen sie für ihre Zwecke und verdienen damit oft auch Geld. Gerade Facebook gehört zu den großen Datensammlern im Internet. Allerdings wird mit den personenbezogenen Daten oft leichtfertig umgegangen, so dass es zu Verstößen gegen datenschutzrechtliche Normen kommt.

Beim Facebook-Datenleck hat das Unternehmen die Daten der Kunden nur unzureichend vor Hacker-Angriffen geschützt. Was können Verbraucher unternehmen, um sich jetzt nachträglich vor weiteren kriminellen Angriffen zu schützen? Und was ergibt Sinn, um sich zukünftig vor Zugriffen von Dritten zu schützen?

  • Das Facebook-Passwort sollte geändert werden. Dabei ist es ratsam, die Regeln für ein starkes Passwort zu beachten. Den Ratschlag zur Änderung von Passwörtern sollte auch bei anderen Internet-Accounts beherzigt werden.
  • Auch das Passwort für den E-Mail-Account sollte geändert werden. Es macht generell Sinn, Passwörter häufig zu ändern. Das gilt auch vor allem fürs Online-Banking.
  • Mehrere E-Mail-Accounts für unterschiedliche Internet-Aktivitäten sind auch sinnvoll also beispielsweise fürs Einkaufen, für die sozialen Medien oder für Familie und Freunde. Wenn ein Konto geknackt wurde, hält sich der Schaden in Grenzen.
  • Finger weg von E-Mails und SMS von unbekannter Herkunft. Links oder Anhänge in solchen Nachrichten niemals öffnen. Die E-Mails sollten auch nicht beantwortet werden.
  • Auch wenn es mühselig ist: Hin und wieder sollte die mobile Rufnummer geändert werden.

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  • Michael Pflaumer
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    • Rechtsanwalt
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Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer gehört mit ihren 37 Anwälten – darunter 15 Fachanwälten - zu den bestbewerteten Kanzleien in Deutschland und steht Ihnen bei der Prüfung und Durchsetzung Ihrer Rechte gerne zur Seite. Unsere erfahrenen Anwälte im IT-Recht und Datenschutzrecht bieten Ihnen eine kompetente Beratung und gewissenhafte Bearbeitung Ihrer Angelegenheit, damit Sie zügig zu Ihrem Recht kommen.

Nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung und erteilen Sie uns anschließend ein Mandat. Wir überprüfen, ob Sie von deinem Datenleck wie beispielsweise bei Facebook betroffen sind. Alles Weitere erledigen wir – dazu gehört auch die Abwicklung und Korrespondenz mit Ihrer Rechtsschutzversicherung.

Kanzlei Lahr

Unsere Themen- und Leistungsbereiche im IT-Recht und Datenschutz

Unsere Rechtsanwälte konnten in der Vergangenheit bereits zahlreiche Erfolge in IT-rechtlichen Auseinandersetzungen verzeichnen. Der Verbraucherschutz steht für uns dabei an erster Stelle. Als Kanzlei sind wir besonders dann die richtige Adresse, wenn es um Datenlecks und Online-Casinos geht.

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