Besprechung zur Musterfeststellungsklage im Abgasskandal
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Sammelklagen im Abgasskandal Dieselskandal: Aktuelle Musterfeststellungsklagen

Mit der ersten Musterfeststellungsklage gegen VW im Abgasskandal wurde Rechtsgeschichte geschrieben: Die Inhaber der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer handelten – in Vertretung für den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) – einen Vergleich über 830 Millionen Euro zugunsten von 260.000 VW-Kunden mit aus.

Nachdem die Daimler AG zuletzt vermehrt in den Fokus des Abgasskandals gerückt ist und das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) im Juni 2018 die erste große Rückrufaktion für Daimler angeordnet hat, werden die Inhaber mit ihrer Spezialkanzlei Dr. Stoll & Sauer Litigation die zweite Musterfeststellungsklage im Abgasskandal erheben: Diesmal gegen den deutschen Premiumhersteller Mercedes Benz Group AG.

Sie fahren einen Schummel-VW und haben sich weder der Musterfeststellungsklage angeschlossen noch den Vergleich angenommen? Durch eine Individualklage können Sie dennoch Ihre Ansprüche gegenüber den Autobauer geltend machen. Auch Kunden von anderen Herstellern, die sich bisher nicht an einer Musterfeststellungsklage beteiligen konnten, sollten nicht auf Ihren Kosten sitzen bleiben und einzeln Klage gegen Ihre Hersteller erheben.

Inhaltsverzeichnis
Abgasskandal

Erste Sammelklage gegen Mercedes im Dieselskandal

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Einzelklage immer möglich Den meisten Dieselfahrern steht Schadensersatz zu!

Völlig unabhängig davon, ob gegen den Hersteller Ihres Schummel-Diesels eine Musterfeststellungsklage läuft oder nicht, empfiehlt es sich eine Individualklage einzureichen. Deutsche Gerichte fällen zunehmend verbraucherfreundliche Urteilen und sprechen Betroffenen Schadenersatzansprüche wegen sittenwidriger und vorsätzlicher Schädigung zu.

Die Kanzlei Dr. Stoll und Sauer ist eine der führenden Kanzleien im Abgasskandal. In mehr als 20.000 Gerichtsverfahren haben wir uns für die Rechte der im Dieselskandal Geschädigten eingesetzt und unzählige positive Vergleiche und Urteile erstritten. Mit unserer fundierten Erfahrung im Abgasskandal und der Expertise holen wir Ihr Geld zurück.

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung? Dann brauchen Sie sich keine Sorgen um die anfallenden Prozesskosten machen, die bei Klageerhebung gegen große Konzerne entsprechend hoch ausfallen. Die Prozesskosten werden im Dieselskandal problemlos von Ihrer Rechtsschutzversicherung übernommen. Handeln Sie schnell, damit Ihr Anspruch auf Schadensersatz nicht verjährt! Die Kanzlei Dr. Stoll und Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft berät Sie gerne. Wir prüfen Ihren konkreten Fall und ermitteln, welche Ansprüche für Sie bestehen – kostenlos und unverbindlich.

 

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Was bisher geschah: Musterfeststellungsklage gegen VW sichert Verbrauchern 830 Millionen Euro zu

Die Musterfeststellungsklage gegen VW wurde mit einem Vergleich in Höhe von 830 Millionen Euro dank der Inhaber unserer Kanzlei Dr. Stoll und Sauer beendet. Etwa drei Monate nach Abschluss der Musterfeststellungsklage, bestätigte der Bundesgerichtshof in seinem Urteil, dass der Autobauer seine Kunden nach §826 BGB sittenwidrig und vorsätzlich geschädigt hat.

Das Gericht urteilte: Der Autobauer hat seine Dieselfahrzeuge mit einer illegalen Software ausgestattet und Abgaswerte wissentlich und willentlich manipulierte. Der VW Konzern hat so über Jahre hinweg Fahrzeuge auf die Straße geschickt, die die Abgaswerte nur auf dem Prüfstand eingehalten haben. In Wirklichkeit stießen sie Unmengen an gesundheits- und umweltschädlichen Abgasen aus und verbrauchten zudem mehr Treibstoff als ausgewiesen.

Das Urteil des BGH bezieht sich zwar nur auf ältere VW-Modelle des Motors EA189, jedoch stehen inzwischen auch neue Motoren des Typs EA288 im Fokus des Abgasskandals. Dieser Motor ist in sehr vielen Modellen von VW und seinen Tochterunternehmen verbaut. Sind Sie im Besitz eines Modells des Motorentyps EA288 so sind sie von Dieselgate 2.0 betroffen und sollten in aller Regel Schadensersatz von Ihrem Hersteller oder Händler einfordern. Auch hier stehen wir an Ihrer Seite.

Das Landgericht Offenburg stellte im Juni 2020 fest, dass im Motor EA288 eine illegale Abschalteinrichtung seitens des Herstellers verbaut wurde und verurteile die VW-Tochter Audi sowie ein Autohaus aufgrund vorsätzlicher und sittenwidriger Schädigung.

Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll

„Der Vergleich verkürzt das Musterfeststellungsverfahren erheblich. Der Weg zum Kompromiss ist ein weiter gewesen, doch das Ergebnis zeigt, dass es sich gelohnt hat.“

Dr. Ralf Stoll , Rechtsanwalt und Geschäftsführer

Wir in den Medien

  • Wir in den Medien

    "Am Ende könnte für Volkswagen und für die anderen Autobauer Dieselgate 2.0 stehen. Denn auch die neueren Generationen von Dieselmotoren stehen im Verdacht, das Abgaskontrollsystem auf unzulässige Weise zu manipulieren. Bestätigen Bundesgerichtshof und Europäischer Gerichtshof in anderen Verfahren diese Vermutungen, wird die Branche gehörig durcheinandergewirbelt."


    25. Mai 2020
    Cicero

  • Wir in den Medien

    "Die juristische Aufarbeitung des Abgasskandals ist mit den Klagen gegen Händler und Volkswagen AG noch lange nicht zu ende. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer nimmt mittlerweile für Mandanten auch die zuständigen Behörden ins Visier. Am 5. August 2017 wurde am Verwaltungsgericht Freiburg eine Schadensersatzklage gegen die Bundesrepublik Deutschland eingereicht."


    7. August 2017
    Tagesthemen

  • Wir in den Medien

    "Es war der vielleicht größte Industriebetrug der deutschen Nachkriegsgeschichte - nun beschäftigt sich erstmals der Bundesgerichtshof mit dem Dieselbetrug von Volkswagen. Und die erste Einschätzung der Richter fiel für den VW-Konzern verheerend aus. 20 Tage später wurde VW zu Schadensersatz verurteilt."


    5. Mai 2020
    Süddeutsche Zeitung

So funktionieren Musterfeststellungsklagen

Die Musterfeststellungsklage wurde am 01. November 2018 im Zuge des Dieselskandals eingeführt, von dem in Deutschland Millionen von Verbrauchern betroffen sind. Sie soll Verbraucherrechte gegen Unternehmen und Konzerne stärken und leichter durchsetzbar machen.

Der deutsche Gesetzgeber hat eine lange klaffende Lücke im Rechtssystem erkannt und folglich die kostenlose Musterfeststellungsklage eingeführt. Diese beseitigt vornehmlich die Prozesskosten, die in zivilrechtlichen Prozessen wie dieser vom Kläger entrichtet werden. Da es sich bei Verbraucherangelegenheiten um hohe Streitwerte handelt, fallen die Kosten dementsprechend hoch aus.

Verbraucherschutzverbände erheben eine einheitliche Klage, der sich eine Vielzahl von betroffenen Verbrauchern anschließen können. Im Verfahren wird eine anspruchsbegründende Tatsache festgestellt, die über den Einzelfall hinausgehen. Im Unterschied zur US-Sammelklage, der sogenannten „Class Action“, führt das Verfahren der Musterfeststellungsklage nicht zu unmittelbaren Schadensersatzzahlungen der teilnehmenden Verbraucher. Diese haben nach Feststellung einer Tatsache, die einen Schadensersatzanspruch begründet, die Möglichkeit in einem anschließenden Verfahren ihre individuellen Ansprüche geltend zu machen.

Wie kann eine Musterfeststellungsklage erhoben werden

Bei einer Musterfeststellungsklage werden Verbraucher von einem Verbraucherschutzverband vertreten. Dafür muss zunächst vorgetragen werden, dass mindestens zehn Verbraucher durch denselben Sachverhalt geschädigt wurden. Nach umfassender Prüfung wird die Musterfeststellungsklage in einem Klageregister des Bundesjustizministeriums veröffentlicht.

Die Musterfeststellungsklage wird allerdings nur dann vor Gericht behandelt, wenn sich mindestens 50 Personen in das Klageregister eintragen und sich somit der Klage anschließen. Eine Obergrenze für die Anzahl der Teilnehmer gibt es hingegen nicht. Am Musterfeststellungsverfahren gegen VW nahmen  rund 430.000 Betroffene teil. 260.000 davon triumphierten  mit einem Vergleich in Höhe von 830 Millionen Euro. .

Der Eintrag ins Klageregister und damit die Teilnahme istam ersten Verhandlungstag verbindlich.  

Die Rechtsfolgen einer Musterfeststellungsklage

Die Musterfeststellungsklage kann mit einem Urteil oder einem Vergleich beendet werden. Wird ein Urteil zugunsten der Kläger gefällt, müssen die Teilnehmer eine Individualklage erheben, um die genaue Höhe des Schadensersatzes zu ermitteln. Das berufene Gericht ist dann nach §613 ZPO an das Musterfeststellungsurteil gebunden: Das bedeutet, dass im Folgeverfahren lediglich der Frage nachgegangen wird, wie hoch die Schadensersatzsumme für Ihren konkreten Fall ausfällt. Die Geschädigten berufen sich in diesem Fall auf das Urteil der Musterfeststellungsklage.

Bei einem Vergleich einigen sich das angeklagte Unternehmen und der Verband auf einen Betrag, den das Unternehmen an die Geschädigten zahlen muss. Diese können Ihren Anteil dann direkt vom Unternehmen verlangen, sofern Sie den Vergleich annehmen. Andernfalls haben Sie die Möglichkeit innerhalb von zwei Monaten aus dem Vergleich auszutreten. So können Sie vor ungünstigen Vereinbarungen geschützt werden und individuell Klage erheben. Der Vergleich muss in aller Regel vom Gericht genehmigt werden.

Wer kann an einer Musterfeststellungsklage teilnehmen

Haben Sie ein Informationsschreiben von Ihrem Hersteller erhalten oder wurden Sie vom Kraftfahrt- Bundesamt (KBA) zu einem Rückruf aufgerufen, so weist Ihr Fahrzeug eine illegale Abschalteinrichtung vor, die durch das KBA bestätigt wurde. Sofern Ihr Modell Gegenstand einer Musterfeststellungsklage ist, können Sie sich ihr durch Eintrag in das Klageregister anschließen.

Aber auch in Fällen, in denen Sie nicht an einer Musterfeststellungsklage teilnehmen können, beraten wir Sie gerne und machen Ihre Rechte und Ansprüche individuell geltend. Die Chancen für eine erfolgreiche Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen sind auch bei einer Individualklage äußerst hoch.

Zahlreiche Fahrzeuge des VW-Konzerns (VW, Audi, Seat, Skoda Porsche) sowie anderer Hersteller (BMW, Opel, Fiat) weisen nach europäischem und US-amerikanischen Recht illegale Abschalteinrichtungen auf, die erkennen, dass sich das Fahrzeug auf dem Prüfstand befindet und dort manipulierte Abgaswerte liefern. Alle vom Dieselskandal betroffenen Modelle können Sie hier einsehen.

Sie sind betroffen?

Darum lohnt sich eine Individualklage im Abgasskandal

Die Erfolgsaussichten bei einer Individualklage einen sehr hohen Schadensersatz zu erzielen steigen zunehmend. Immer mehr Gerichte urteilen im Sinne der Verbraucher. In einer Individualklage wird zudem der persönliche Einzelfall gewürdigt und eine Entschädigung individuell verhandelt. 

Da viele VW-Kunden von der Musterfeststellungsklage ausgeschlossen waren und die aktuelle Musterfeststellungsklage gegen Mercedes auch nicht alle mögilche betroffene Modelle abdeckt haben Sie durch eine Individualklage weiterhin die Möglichkeit Ihre Rechte geltend zu machen.

Aber auch andere Hersteller haben ihre Kunden vorsätzlich getäuscht und eine illegale Abschaltvorrichtung in ihren Fahrzeugen verbaut. Gerade gegen diese Hersteller kommen Sie mit einer Individualklage schneller zu Ihrem Recht. Gewerbetreibende sind generell bei einer Musterfeststellungsklage ausgeschlossen, haben mit  Hilfe einer Individualklage jedoch ebenfalls die Möglichkeit, gegen Hersteller zu klagen.

Was sind die Vor- und Nachteile einer Musterfeststellungsklage?

Vorteile:

  1. Kostenlos
    Eignet sich besonders gut für Verbraucher ohne Rechtsschutzversicherung
  2. Einer-für-alle

Durch das Klägerkollektiv werden Verbraucherrechte gestärkt und können leichter durchgesetzt werden

Nachteile:

  1. Nachgelagertes Verfahren

Individuellen Ansprüche müssen in einem weiteren Verfahren geltend gemacht werden, in dem die genaue Höhe des Schadensersatzes noch erstritten werden muss

  1. Klagebefugnis

Nur Verbände, die gewisse Voraussetzungen erfüllen, können eine Musterfeststellungsklage erheben

  1. Langes Verfahren
    Sammelklagen können sich sehr in die Länge ziehen, da Hersteller natürlich kein Interesse daran haben, tausenden Kunden viel Geld zu zahlen. 

Häufig gestellte Fragen

Fahrzeuge, die Gegenstand der Musterfeststellungsklage sind, werden im Voraus genau spezifiziert. Wird Ihr Fahrzeug von der Musterfeststellungsklage ausgeschlossen, können Sie individuell klagen.

Finden Sie Ihr Fahrzeug nicht in den offiziellen Tabellen, so können Sie dennoch Klage erheben. Wir beraten Sie gerne zu Ihren Möglichkeiten. Am besten probieren Sie gleich unseren kostenlosen Online-Check.

Wie die aktuelle Rechtsprechung zeigt, stehen Ihre Chancen sehr hoch durch individuelle Klageerhebung Schadensersatzansprüche geltend zu machen oder eine Rückabwicklung zu erwirken. Bei Rückgabe des Fahrzeugs wird Ihnen der Kaufpreis abzüglich der sogenannten Nutzungsentschädigung erstattet. Aus wirtschaftlicher Sicht macht es auch dann wenig Sinn, an einem Fahrzeug festzuhalten, dass mit einem Software-Update aufgerüstet wurde. Viele Verbraucher berichten, dass dieses Update das Fahrzeug weiter beschädigt hat. Sie sollten in jedem Fall anwaltlich prüfen lassen, was in Ihrem konkreten Fall, die beste Lösung ist, um sich schadlos zu halten. Klicken Sie sich dazu einfach im Online-Check durch.

Wer sich an einer Musterfeststellungsklage beteiligt und ein ausgehandeltes Schadensersatzangebot annimmt, kann nicht mehr klagen. Haben Sie sich nicht beteiligt und ein vom Diesel-Abgasskandal betroffenes Fahrzeug, können Sie mit einer Individualklage Ihre Rechte geltend machen. Dr. Stoll & Sauer beraten Sie gerne zu Ihren Möglichkeiten.

Gegen alle anderen Hersteller, können Sie stets individuell Klage erheben. Lassen Sie sich hierzu von der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer zum Vorgang beraten.

Alle teilnehmenden Verbraucher haben eine zweimonatige Frist ein mögliches Schadensersatzangebot anzunehmen. Im Nachhinein ist weder die Teilnahme noch die Annahme möglich.

Alternative zur Musterfeststellungsklage

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