Musterfeststellungsklagen gegen VW und Mercedes
Individualklage als Alternative zur MFK
Über 100.000 Mandanten vertrauen uns
Knapp 1 Milliarde Schadensersatz gegen VW erstritten
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Einzelklage immer möglich Den meisten Dieselfahrern steht Schadensersatz zu!
Völlig unabhängig davon, ob gegen den Hersteller Ihres Schummel-Diesels eine Musterfeststellungsklage läuft oder nicht, empfiehlt es sich eine Individualklage einzureichen. Deutsche Gerichte fällen zunehmend verbraucherfreundliche Urteilen und sprechen Betroffenen Schadenersatzansprüche wegen sittenwidriger und vorsätzlicher Schädigung zu.
Die Kanzlei Dr. Stoll und Sauer ist eine der führenden Kanzleien im Abgasskandal. In mehr als 20.000 Gerichtsverfahren haben wir uns für die Rechte der im Dieselskandal Geschädigten eingesetzt und unzählige positive Vergleiche und Urteile erstritten. Mit unserer fundierten Erfahrung im Abgasskandal und der Expertise holen wir Ihr Geld zurück.
Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung? Dann brauchen Sie sich keine Sorgen um die anfallenden Prozesskosten machen, die bei Klageerhebung gegen große Konzerne entsprechend hoch ausfallen. Die Prozesskosten werden im Dieselskandal problemlos von Ihrer Rechtsschutzversicherung übernommen. Handeln Sie schnell, damit Ihr Anspruch auf Schadensersatz nicht verjährt! Die Kanzlei Dr. Stoll und Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft berät Sie gerne. Wir prüfen Ihren konkreten Fall und ermitteln, welche Ansprüche für Sie bestehen – kostenlos und unverbindlich.
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Was bisher geschah: Musterfeststellungsklage gegen VW sichert Verbrauchern 830 Millionen Euro zu
Die Musterfeststellungsklage gegen VW wurde mit einem Vergleich in Höhe von 830 Millionen Euro dank der Inhaber unserer Kanzlei Dr. Stoll und Sauer beendet. Etwa drei Monate nach Abschluss der Musterfeststellungsklage, bestätigte der Bundesgerichtshof in seinem Urteil, dass der Autobauer seine Kunden nach §826 BGB sittenwidrig und vorsätzlich geschädigt hat.
Das Gericht urteilte: Der Autobauer hat seine Dieselfahrzeuge mit einer illegalen Software ausgestattet und Abgaswerte wissentlich und willentlich manipulierte. Der VW Konzern hat so über Jahre hinweg Fahrzeuge auf die Straße geschickt, die die Abgaswerte nur auf dem Prüfstand eingehalten haben. In Wirklichkeit stießen sie Unmengen an gesundheits- und umweltschädlichen Abgasen aus und verbrauchten zudem mehr Treibstoff als ausgewiesen.
Das Urteil des BGH bezieht sich zwar nur auf ältere VW-Modelle des Motors EA189, jedoch stehen inzwischen auch neue Motoren des Typs EA288 im Fokus des Abgasskandals. Dieser Motor ist in sehr vielen Modellen von VW und seinen Tochterunternehmen verbaut. Sind Sie im Besitz eines Modells des Motorentyps EA288 so sind sie von Dieselgate 2.0 betroffen und sollten in aller Regel Schadensersatz von Ihrem Hersteller oder Händler einfordern. Auch hier stehen wir an Ihrer Seite.
Das Landgericht Offenburg stellte im Juni 2020 fest, dass im Motor EA288 eine illegale Abschalteinrichtung seitens des Herstellers verbaut wurde und verurteile die VW-Tochter Audi sowie ein Autohaus aufgrund vorsätzlicher und sittenwidriger Schädigung.
Wie kann eine Musterfeststellungsklage erhoben werden
Bei einer Musterfeststellungsklage werden Verbraucher von einem Verbraucherschutzverband vertreten. Dafür muss zunächst vorgetragen werden, dass mindestens zehn Verbraucher durch denselben Sachverhalt geschädigt wurden. Nach umfassender Prüfung wird die Musterfeststellungsklage in einem Klageregister des Bundesjustizministeriums veröffentlicht.
Die Musterfeststellungsklage wird allerdings nur dann vor Gericht behandelt, wenn sich mindestens 50 Personen in das Klageregister eintragen und sich somit der Klage anschließen. Eine Obergrenze für die Anzahl der Teilnehmer gibt es hingegen nicht. Am Musterfeststellungsverfahren gegen VW nahmen rund 430.000 Betroffene teil. 260.000 davon triumphierten mit einem Vergleich in Höhe von 830 Millionen Euro. .
Der Eintrag ins Klageregister und damit die Teilnahme ist am ersten Verhandlungstag verbindlich.
Die lukrativere Alternative zur Musterfeststellungsklage
Darum lohnt sich eine Individualklage im Abgasskandal
Die Erfolgsaussichten bei einer Individualklage einen sehr hohen Schadensersatz zu erzielen steigen zunehmend. Immer mehr Gerichte urteilen im Sinne der Verbraucher. In einer Individualklage wird zudem der persönliche Einzelfall gewürdigt und eine Entschädigung individuell verhandelt.
Da viele VW-Kunden von der Musterfeststellungsklage ausgeschlossen waren und die aktuelle Musterfeststellungsklage gegen Mercedes auch nicht alle mögilche betroffene Modelle abdeckt haben Sie durch eine Individualklage weiterhin die Möglichkeit Ihre Rechte geltend zu machen.
Aber auch andere Hersteller haben ihre Kunden vorsätzlich getäuscht und eine illegale Abschaltvorrichtung in ihren Fahrzeugen verbaut. Gerade gegen diese Hersteller kommen Sie mit einer Individualklage schneller zu Ihrem Recht. Gewerbetreibende sind generell bei einer Musterfeststellungsklage ausgeschlossen, haben mit Hilfe einer Individualklage jedoch ebenfalls die Möglichkeit, gegen Hersteller zu klagen.
Was sind die Vor- und Nachteile einer Musterfeststellungsklage?
Vorteile:
- Kostenlos
Eignet sich besonders gut für Verbraucher ohne Rechtsschutzversicherung - Einer-für-alle
Durch das Klägerkollektiv werden Verbraucherrechte gestärkt und können leichter durchgesetzt werden
Nachteile:
- Nachgelagertes Verfahren
Individuellen Ansprüche müssen in einem weiteren Verfahren geltend gemacht werden, in dem die genaue Höhe des Schadensersatzes noch erstritten werden muss
- Klagebefugnis
Nur Verbände, die gewisse Voraussetzungen erfüllen, können eine Musterfeststellungsklage erheben
- Langes Verfahren
Sammelklagen können sich sehr in die Länge ziehen, da Hersteller natürlich kein Interesse daran haben, tausenden Kunden viel Geld zu zahlen.
Wir prüfen Ihre Chancen einer Individualklare
Alternative zur Musterfeststellungsklage
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Gut zu wissen!
Fragen und Antworten zu Musterfeststellungsklagen
Fahrzeuge, die Gegenstand der Musterfeststellungsklage sind, werden im Voraus genau spezifiziert. Wird Ihr Fahrzeug von der Musterfeststellungsklage ausgeschlossen, können Sie individuell klagen.
Finden Sie Ihr Fahrzeug nicht in den offiziellen Tabellen, so können Sie dennoch Klage erheben. Wir beraten Sie gerne zu Ihren Möglichkeiten. Am besten probieren Sie gleich unseren kostenlosen Online-Check.
Wie die aktuelle Rechtsprechung zeigt, stehen Ihre Chancen sehr hoch durch individuelle Klageerhebung Schadensersatzansprüche geltend zu machen oder eine Rückabwicklung zu erwirken. Bei Rückgabe des Fahrzeugs wird Ihnen der Kaufpreis abzüglich der sogenannten Nutzungsentschädigung erstattet. Aus wirtschaftlicher Sicht macht es auch dann wenig Sinn, an einem Fahrzeug festzuhalten, dass mit einem Software-Update aufgerüstet wurde. Viele Verbraucher berichten, dass dieses Update das Fahrzeug weiter beschädigt hat. Sie sollten in jedem Fall anwaltlich prüfen lassen, was in Ihrem konkreten Fall, die beste Lösung ist, um sich schadlos zu halten. Klicken Sie sich dazu einfach im Online-Check durch.
Wer sich an einer Musterfeststellungsklage beteiligt und ein ausgehandeltes Schadensersatzangebot annimmt, kann nicht mehr klagen. Haben Sie sich nicht beteiligt und ein vom Diesel-Abgasskandal betroffenes Fahrzeug, können Sie mit einer Individualklage Ihre Rechte geltend machen. Dr. Stoll & Sauer beraten Sie gerne zu Ihren Möglichkeiten.
Gegen alle anderen Hersteller, können Sie stets individuell Klage erheben. Lassen Sie sich hierzu von der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer zum Vorgang beraten.
Alle teilnehmenden Verbraucher haben eine zweimonatige Frist ein mögliches Schadensersatzangebot anzunehmen. Im Nachhinein ist weder die Teilnahme noch die Annahme möglich.
Ihre Anwälte im Diesel-Abgasskandal
-
Dr. Ralf Stoll
- Geschäftsführer
- Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
-
Ralph Sauer
- Geschäftsführer
- Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
- Insolvenzverwalter
- Treuhänder
-
Michael Pflaumer
- Geschäftsführer
- Rechtsanwalt
-
Christian Grotz
- Geschäftsführer
- Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
-
Frauke Brar LL.M.
- Rechtsanwältin
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