Dieselskandal
Transporter & Kleinbusse
Über 100.000 Mandanten vertrauen uns
Knapp 1 Milliarde Schadensersatz gegen VW erstritten
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Auch Fiat Ducato und Iveco Daily manipuliert
Im Sommer 2020 nahm der Abgasskandal um Fiat an Fahrt auf, als die Frankfurter Staatsanwaltschaft mehrere Geschäftsgebäude des Fiat-Konzerns durchsuchte. Seitdem ist bekannt, dass in Deutschland etwa 200.000 manipulierte Diesel-Fahrzeuge von Fiat zugelassen wurden. Dazu gehören Fahrzeuge der Eigenmarke Fiat sowie auch von weiteren Marken des Konzerns wie Jeep, Alfa Romeo und Iveco.
Das KBA startete dann die erste amtliche Rückruf-Aktion im Fiat-Abgasskandal: Betroffen war der Transporter Iveco Daily mit dem „Heavy Duty Motor“ der Baujahre 2015 bis 2019 und der Abgasnorm Euro 6. Das zum Fiat-Imperium gehörende Unternehmen Iveco baut seit den 70er Jahren Motoren des italienischen Konzerns in seine Fahrzeuge ein.
Der Dieselskandal um den Fiat Ducato betrifft überwiegend Transporter und Wohnmobile, da die meisten Wohnmobil-Hersteller den Ducato als Basisfahrzeug für Ihre Reisemobile nutzen. Inzwischen ist bekannt, dass Fiat nahezu alle Fiat Motoren, die zwischen 2014 und 2019 gebaut wurden, mit illegalen Abschalteinrichtungen verbaut wurden. Sämtliche Fiat Ducato-Fahrzeuge der Abgasnormen Euro 5 und Euro 6 sind manipuliert.
Transporter & Kleinbusse von Dieselskandal betroffen!
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Transporter von Citroën und Peugeot ebenso betroffen
Nachdem der Fiat Ducato und der Iveco Daily in den Abgasskandal hineingerieten, horchte die Wohnmobilbranche auf. Denn: Die Motoren und der Aufbau dieser Fahrzeuge werden oft von anderen Herstellern als Grundgerüst für den Bau von Wohnmobilen und Transportern genutzt. Besonders Citroën und Peugeot sind dafür bekannt, die gleichen Motoren für ihre Transporter zu verwenden. Immerhin gehören beide zu Stellantis, dem Mutterkonzern zu dem auch Fiat gehört.
Wir gehen davon aus, dass auch der Citroën Jumper und der Peugeot Boxer vom Abgasskandal betroffen sind. Es handelt sich dabei um den manipulierten 3,0-Liter-Dieselmotor von Fiat, der zwischen 2011 und 2016 in den Citroën Jumper und Peugeot Boxer eingebaut wurde. Daher ist ein Teil dieser Modelle direkt in den Fiat-Abgasskandal mitverwickelt.
Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer kann daher nicht ausschließen, dass auch weitere Modelle von Citroën und Peugeot mit illegalen Abschalteinrichtungen versehen wurden.
Kult-Bullis im Dieselskandal:
Beliebte VW-Transporter (T5,T6 und Crafter) manipuliert
Der Skandalmotor EA189 aus dem Hause VW ist der am häufigsten verbaute Motor mit Manipulations-Software. So war der VW Crafter bereits Gegenstand eines verpflichtenden Rückrufs durch das Kraftfahrt-Bundesamt, da er mit dem EA 189 ausgerüstet wurde.
Obwohl im T5 der gleiche Motor verbaut wurde wie in den 2,6 Millionen Schummeldieseln, die der Konzern von 2008 bis 2015 gebaut hat, war der Kult-Bulli laut VW als einziges EA189-Massemodell angeblich nicht vom Abgasskandal betroffen. Auch sein Nachfolger, der T6 mit dem Motor EA288, der den Dieselskandal rund um VW in die zweite Runde brachte, war angeblich nicht manipuliert. Der Verdacht liegt nahe, dass auch hier etwas nicht stimmen kann.
Im Juli 2020 stellte das Landgericht Osnabrück bei einem VW T5 erstmals die Haftung von VW aufgrund der Abgasmanipulation fest. Der Verbraucher konnte das Fahrzeug zurückgeben. Die Begründung des Gerichts: In dem T5 sei der EA189 verbaut. VW habe somit ein Fahrzeug in Verkehr gebracht, bei dem eine illegale Abschalteinrichtung eingebaut ist. Auf einen Rückruf durch das KBA komme es nicht an. VW habe seine Kunden vorsätzlich und sittenwidrig geschädigt und sei daher zum Schadensersatz verpflichtet.
Darüber hinaus beschäftigte sich das Oberlandesgericht (OLG) Köln im Juli 2021 mit der Frage, warum alle EA189-Modelle außer der T5 vom Abgasskandal betroffen seien: Laut Herstellerangaben sei die Abschalteinrichtung zwar verbaut, jedoch nicht aktiviert. Für das OLG Köln lag hier ganz klar ein Täuschungs- und Verschleierungsversuch vor, weshalb es dem Halter eines VW California T5 Schadensersatz zusprach.
Auch um den T6 hat sich eine verbraucherfreundliche Trendwende durchgesetzt – und das Ganze ohne amtliche Rückrufe durch das Kraftfahrt-Bundesamt. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer rät zur Einreichung einer Individualklage gegen VW. In unserer kostenlosen Erstberatung prüfen wir Ihren individuellen Fall, damit Sie schnell Klarheit über Ihre Erfolgsaussichten erlangen. Erteilen Sie uns ein Mandat, damit wir Ihren Anspruch auf Schadensersatz geltend machen.
KBA-Rückruf nur für T5- und T6-Modelle mit Automatikgetriebe
Erst fünf Jahre nach Bekanntwerden des Abgasskandals veröffentlichte das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) einen verpflichtenden Rückruf für rund 30.000 VW-Modelle T5 und T6 weltweit, etwa 9.000 von den betroffenen Modellen sind den Angaben zufolge in Deutschland gemeldet. Diese wurden zwischen 2009 und 2016 produziert, sind mit einem Automatikgetriebe ausgestattet und entsprechen der Abgasnorm Euro 5.
Das KBA begründete den Rückruf damit, dass die VW-Fahrzeuge zu hohe Stickoxide ausstießen und daher das Getriebe- und/oder Motorsteuergerät neu programmiert werden müsse. Es handele sich allerdings nur um eine „Konformitätsabweichung“ und nicht um eine manipulierte Software oder sogar illegale Abschalteinrichtung. Wir als Kanzlei Dr. Stoll & Sauer haben hier jedoch starke Zweifel und sehen keinen Grund anzunehmen, dass ausgerechnet die Modelle T5 und T6 nicht manipuliert sein sollten.
Gut zu wissen: Obwohl der Dieselskandal um den EA189 bereits 2015 bekannt wurde, ist der Ablauf der üblichen Verjährungsfrist von drei Jahren nicht wirksam, da T5- und T6-Besitzer erst durch die verpflichtenden Rückrufe von ihrer Betroffenheit erfahren hatten.
Somit ist davon auszugehen, das mit den Rückrufen lediglich ein Versuch gestartet wurde, nachträglich Ordnung in das Chaos zu bringen. Alleine dadurch, dass auch hier Stilllegungen und Wertminderungen drohen, besteht Handlungsbedarf.
Folgende T5- und T6-Modelle wurden durch das Kraftfahrt-Bundesamt zurückgerufen:
- VW T5 2.0 TDI (Caravelle, Multivan California, California Beach Multivan)
- VW T5 2.0 TDI 4-Motion (Caravelle, Multivan California)
- VW T5 1.9 TDI Shuttle
- VW T6 2.0 TDI (California, California Beach, Kombi, Multivan)
VW T6 2.0 TDI 4-Motion (California, California Beach, Kombi, Multivan)
Rückrufwelle bei Mercedes-Transportern
Vito, Viano und Sprinter vom Dieselskandal betroffen
Im Jahr 2020 erließ das KBA über 20 Rückrufe im Dieselskandal rund um den deutschen Premiumhersteller: Während es für Mercedes immer enger wird, steigen die Erfolgsaussichten der Verbraucher ihre Schadensersatzansprüche geltend zu machen erheblich.
So wurden im Herbst 2021 die Mercedes-Modelle Vito und Viano der Baujahre 2010 bis 2014 verpflichtend durch das KBA zurückgerufen. Der Grund: illegale Abschalteinrichtungen im Dieselmotor OM 651. Weltweit sind über 200.000 Fahrzeuge vom Rückruf betroffen, in Deutschland sind es knapp 89.000. Wenige Wochen zuvor traf die Rückrufwelle die Mercedes-Sprinter der Baujahre 2013 bis 2018.
Es ist klar, dass die Daimler AG in den Mercedes-Modellen die unterschiedlichsten Abschalteinrichtungen verbaut hat: In zahlreichen Verfahren ging es nicht ausschließlich um das sogenannte Thermofenster, sondern auch um die Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung, die von den einigen Gerichten als unzulässige Prüfstandserkennung gewertet wird.
Das Thermofenster wurde im September 2021 vom Generalanwalt des Europäischen Gerichtshof (EuGH) in einem Schlussvortrag als gesetzeswidrig eingestuft. Da der Gerichtshof in der Regel der Argumentation des Generalanwalts folgt, stehen die Chancen der Verbraucher, Ihre Ansprüche vor Gericht durchzusetzen, so gut wie nie. Sind Sie betroffen, sollten Sie sich unbedingt anwaltlich beraten lassen – am besten vor Durchführung des Software-Updates, da diese mittelfristig zu Fahrzeugschäden führen können.
Folgende Modelle sind bisher von den KBA-Rückrufen betroffen:
- Vito, Vito Tourer mit Motor OM 651, Euro 6b (Baujahr 2014-2018)
- Vito, Vito Tourer mit Motor OM 651, Euro 6b (Baujahr 2014-2016)
- Vito mit Motor OM 622, Euro 6b (Baujahr 2015-2018)
- Vito mit Motor OM 622, Euro 6b (Baujahr 2016-2018)
- Vito mit Motor OM 651, Euro 5 (Baujahr 2010-2014)
- Viano mit Motor OM 651, Euro 5 (Baujahr 2010-2014)
- Sprinter mit Motor OM 651, Euro 5 (Baujahr 2013-2018)
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Der Dieselskandal trifft auch das Gewerbe
Firmen haben Anspruch auf Schadensersatz
Da die Transporter von VW, Mercedes und Fiat oftmals von gewerblichen Kunden gekauft werden, stellt sich die Frage, welche Maßnahmen betroffene Unternehmer ergreifen können. Anders als private Käufer, können sich Handwerker, Selbständige oder Freiberufler nicht auf eine Musterfeststellungsklage hoffen. Für sie besteht die Option einer Individualklage, die sich gegen den Hersteller oder den Händler richten kann. Dabei können Sie entweder Schadensersatz- oder Gewährleistungsansprüche geltend machen.
Auch gewerblichen Käufern von manipulierten Fahrzeugen steht eine zweijährige Gewährleistungsfrist für Neuwagen, eine einjährige Frist für Gebrauchtwagen zu – das entschied das BGH im Juli 2021. Haben Sie Ihren Transporter erst 2019 oder 2020 gekauft, können Sie ein neues, mangelfreies Fahrzeug von Ihrem Händler anfordern.
Darüber hinaus können Sie Ihren manipulierten Transporter auch gegen eine Entschädigungssumme herausgeben. Diese setzt sich aus dem Kaufpreis abzüglich der sogenannten Nutzungsentschädigung zusammen, die sich nach dem Kilometerstrand Ihres Fahrzeugs bemisst. Mit unserem Rückgabe-Rechner können Sie ganz einfach die Höhe Ihres Schadensersatzanspruchs ermitteln.
Verjährung im Dieselskandal
Klage einreichen & Verjährung hemmen
Im Dieselskandal ist umstritten, ab wann die übliche Verjährungsfrist von drei Jahren beginnt und sollte daher individuell betrachtet und geprüft werden. Hier ist das Datum Ihrer Kenntniserlangung entscheidend: Haben Sie bereits ein Rückrufschreiben erhalten und wurden somit offiziell über Ihre Betroffenheit informiert, so läuft die Verjährungsfrist bereits. Ist die Verjährung bereits eingetreten, haben Sie dennoch Anspruch auf Restschadensersatz nach §852 BGB. In diesem Fall beläuft sich die Verjährungsfrist auf zehn Jahre ab Kaufdatum.
Auch Firmen-Rechtsschutzversicherungen decken oft die Prozesskosten. Somit können auch geschäftliche Diesel-Besitzer ihre Rechte vor Gericht durchsetzen, ohne dabei ein nennenswertes Kostenrisiko einzugehen. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer prüft Ihren individuellen Fall und leitet die notwendigen Schritte ein, um eine Verjährung zu stoppen. Handeln Sie schnell – die Verjährung im Dieselskandal droht.
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Ihre Möglichkeiten im Transporter-Abgasskandal
So machen Sie Ihre Ansprüche geltend
Ganz gleich, welchen Transporter Sie fahren: Sind Sie vom Abgasskandal betroffen, haben Sie Anspruch auf Schadensersatz. Ihr manipuliertes Fahrzeug ist mit Fahrverboten, Stilllegungen und massiven Wertverlusten behaftet. Durch die Einreichung einer Klage auf Schadensersatz, schützen wir Sie zudem auch vor einer möglichen Verjährung.
Ihre Entschädigungsmöglichkeiten im Dieselskandal:
- Neulieferung: Haben Sie Ihren Transporter als Neuwagen von einem Händler gekauft, können Sie gegen Herausgabe Ihres Fahrzeugs ein neues, mangelfreies Modell einfordern. Die einzige Voraussetzung: Sie müssen sich in der zweijährigen Gewährleistungsfrist befinden. In diesem Fall müssen Sie nicht ein mal eine Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer bezahlen.
- Rücktritt/Rückgabe: Geben Sie Ihr Fahrzeug zurück und erhalten vom Hersteller den ursprünglichen Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung. Diese ergibt sich aus den von Ihnen gefahrenen Kilometern. Ihr Vorteil: Sie können künftig nicht mehr mit Fahrverboten oder Stilllegungen konfrontiert werden.
- Kaufpreisminderung: Alternativ können Sie Ihr Fahrzeug auch behalten und einen Ersatz für die Wertminderung einfordern. So können Sie bis zu 25 Prozent des Kaufpreises als Entschädigungssumme erhalten.
Die juristischen Entwicklungen zeigen, dass die Chancen der Verbraucher, Ihre Ansprüche im Abgasskandal geltend zu machen, enorm hoch stehen. Nutzen Sie unseren Rückgabe-Rechner, um ganz einfach zu ermitteln, wie hoch Ihre Entschädigungssumme ausfallen könnte.
Berechnen Sie jetzt Ihren Schadensersatz-Anspruch im Abgasskandal
Gut zu wissen!
Häufig gestellte Fragen
Ja, Ihnen stehen Schadensersatz- und Gewährleistungsansprüche zu. Durch die Manipulation ist Ihr Fahrzeug im Wert gemindert. Kommen Sie dem amtlichen Rückruf nicht nach, droht Ihnen zudem die Stilllegung Ihres Fahrzeugs – Ihnen ist ein Schaden entstanden.
Wir empfehlen Ihnen, sich anwaltlich beraten zu lassen, bevor Sie beispielsweise Umtauschprämien annehmen oder Ihr Fahrzeug zu günstig verkaufen. Befinden Sie sich noch in der Gewährleistungsfrist unterstützen wir Sie dabei, ein neues Fahrzeug zu erhalten. Alternativ können Sie eine Schadensersatzsumme anfordern, die sich nach dem von Ihnen gezahlten Kaufpreis bemisst. Diese erhalten Sie abzüglich der Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer.
Hinsichtlich der Ansprüche gegen die Hersteller tritt die Verjährung kenntnisabhängig ein. Ein Gericht prüft, ob sie möglicherweise hätten Kenntnis haben müssen. Die Erhebung einer Klage hemmt in jedem Fall die Verjährung. Handeln Sie schnell und machen Ihren Schadensersatzanspruch geltend.
Nein, der Europäische Gerichtshof hat im Juli 2020 entschieden, dass Hersteller in allen Mitgliedsstaaten verklagt werden können, in denen die manipulierten Fahrzeuge verkauft wurden.
Ja, da viele Transporter auch als Camper genutzt und dementsprechend umgebaut und nachgerüstet werden, erhöht sich der Wert Ihres Fahrzeugs. Die Kosten für Ihre Nachbauten können Sie im Rahmen einer Schadensersatzklage ebenfalls einfordern.
Sofern Sie von einer amtlichen Rückruf-Aktionen für die Durchführung des Software-Updates betroffen sind, lassen Sie sich unbedingt anwaltlich beraten. Denn ein einfaches Verweigern kann zur Stilllegung Ihres Fahrzeugs führen, die Aufrüstung hingegen die Durchsetzung Ihrer Schadensersatzansprüche erschweren.
Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer setzt Ihre Rechte ohne jedes Kostenrisiko durch. Sind Sie rechtsschutzversichert, übernimmt Ihr Versicherer die Prozesskosten. Erteilen Sie uns ein Mandat, übernehmen wir die Abwicklung mit Ihrem Versicherer.
Wenn Sie keine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, können Sie dennoch unsere kostenlose Erstberatung nutzen, um erste Empfehlungen zu bekommen und Ihre Erfolgsaussichten zu ermitteln. Sie können dann entscheiden, wie Sie weiter vorgehen.
Ihre Anwälte im Abgasskandal
-
Dr. Ralf Stoll
- Geschäftsführer
- Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
-
Ralph Sauer
- Geschäftsführer
- Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
- Insolvenzverwalter
- Treuhänder
-
Michael Pflaumer
- Geschäftsführer
- Rechtsanwalt
-
Christian Grotz
- Geschäftsführer
- Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
-
Frauke Brar LL.M.
- Rechtsanwältin
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