
Wir sichern Ihnen Ihre Entschädigungszahlung – Wissenswertes zur Abfindung bei Kündigung
Eine Abfindung macht den meist mit viel Stress verbundenen Jobverlust für Arbeitnehmer erträglicher – denn je nach Beschäftigungsdauer und Verhandlungsgeschick kann die Entschädigungszahlung nach einer Kündigung hoch ausfallen. Ein klarer rechtlicher Anspruch auf eine Abfindung besteht zwar nur selten, besonders im Zusammenhang mit Aufhebungsverträgen ist sie aber gängige Praxis auf dem Arbeitsmarkt. Um Ihre Chancen auf eine attraktive Abfindung zu erhöhen, lohnt sich der Gang zum Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Im Folgenden erläutern wir Ihnen, welche Voraussetzungen für eine Abfindung erfüllt sein müssen, wie hoch sie ausfallen kann und was Sie als Arbeitnehmer dabei beachten sollten.
Wir verhelfen Ihnen zu einer höheren Abfindung!
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Abfindung bei Kündigung: Gibt es einen Rechtsanspruch?
Abfindung bei Kündigung: Gibt es einen Rechtsanspruch?
Nur dann, wenn Ihr Kündigungsschreiben einen Vermerk dazu enthält, dass Sie bei Verzicht auf eine Klage eine Abfindung erhalten, kann von einem Anspruch auf Abfindung nach § 1a KSchG die Rede sein. Andernfalls besteht nach deutschem Recht eigentlich kein Anspruch auf eine Abfindung – insbesondere, wenn Ihr Arbeitgeber rechtmäßig kündigt. Trotzdem sind Abfindungszahlungen auch bei einer ordentlichen Kündigung keine Seltenheit. Viele Unternehmen zahlen sie, um sich vor einem Rechtsstreit zu schützen.
Oft werden Abfindungen außerdem explizit angeboten, um einen Arbeitnehmer dazu zu bewegen, selbst zu kündigen. Das ist etwa dann sinnvoll, wenn der Kündigungsschutz dem Arbeitgeber verwehrt, einen Angestellten zu entlassen. In diesem Fall kommt ihm eine Kündigung durch den Arbeitnehmer entgegen – die Abfindung fungiert als Anreiz.
Auch als Bestandteil eines Sozialplans ist eine Abfindung möglich. Nach § 112 des Betriebsverfassungsgesetzes dient diese dem Interessenausgleich bei Betriebsänderungen, beispielsweise wenn Ihre Abteilung aufgelöst wird.
In drei Schritten zur Abfindung
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1. Kostenlose Erstberatung nutzen
Melden Sie sich direkt nach Erhalt Ihrer Kündigung oder Ihres Aufhebungsvertrags bei unserer Kanzlei und lassen Sie sich von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht beraten.
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2. Verhandlung an Experten abgeben
Unsere Experten vertreten Sie bei der Verhandlung mit Ihrem Arbeitgeber. Wir gehen strategisch vor und greifen auf fundierte Erfahrung im Bereich Abfindung bei Kündigung zurück.
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3. Abfindung erhalten
Als Mandant der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer können Sie sich nun auf eine attraktive Abfindungssumme freuen, die wir – im Normalfall außergerichtlich – für Sie erkämpfen.
Fragen unserer Mandanten zum Thema Abfindung bei Kündigung
Fragen unserer Mandanten zum Thema Abfindung bei Kündigung
Eine Abfindung können Sie erhalten, wenn Sie sich seit mindestens sechs Monaten im Anstellungsverhältnis befinden und der Betrieb mehr als zehn Vollzeitmitarbeiter beschäftigt. Kündigt Ihnen Ihr Arbeitgeber betriebsbedingt, erhalten Sie unter Umständen zeitgleich ein Abfindungsangebot. Meist geschieht das dann, wenn der Arbeitgeber das Prozessrisiko einer Kündigungsschutzverhandlung nicht eingehen möchte. Denn das ist nicht gerade unbedeutend: Arbeitgeber tragen im Fall einer Niederlage hohe Anwaltskosten, müssen den gekündigten Arbeitnehmer unter Umständen wieder einstellen und zu allem Übel Lohn nachzahlen (sogenannten Annahmeverzugslohn).
Die Abfindungshöhe hängt von Ihrem Verhandlungsgeschick (oder dem Ihres Anwalts) ab. Außerdem geben Ihre Anstellungsdauer und Ihr Bruttogehalt einen groben Rahmen vor: Pro Beschäftigungsjahr können Sie von einem halben Monatsgehalt ausgehen. Bewegt sich die Kündigung arbeitsrechtlich in einer Grauzone oder betrifft sie ein Betriebsratsmitglied, kann die Abfindung noch deutlich höher ausfallen.
Bei einer Abfindungszahlung handelt es sich um eine Entschädigung für den Jobverlust. Kündigen Sie selbst, steht Ihr Arbeitgeber dafür logischerweise nicht in der Verantwortung. In Ausnahmefällen zahlen Unternehmen dennoch eine Abfindung, wenn Arbeitnehmer kündigen. Kündigen Sie etwa aufgrund von vertragswidrigem Verhalten auf Seite Ihres Arbeitgebers (z. B. in Form von sexueller Belästigung oder Missachtung des Arbeitsschutzes), entspricht die Abfindung einer Schadensersatzzahlung (§ 628 BGB). Ferner kann Ihre eigene Kündigung mit einer Abfindung einhergehen, wenn Ihr Arbeitgeber Sie zur Kündigung bewegt und Ihnen im Gegenzug ein Abfindungsangebot gemacht hat.
Eine Abfindung zählt als außerordentliche Einkunft und muss deshalb versteuert werden. Es besteht jedoch die Möglichkeit einer Steuerermäßigung durch die sogenannte Fünftelregelung. Dabei wird ein Fünftel der Abfindung zum Jahresbruttolohn hinzugezählt und der darauf zu entrichtende Steuerbetrag mit dem Betrag verglichen, der ohne Abfindung zu zahlen wäre. Fünfmal die Differenz aus beiden Werten ergibt die Einkommenssteuer für Ihre Abfindung.
Wer zur Verhandlung einer Abfindung einen Anwalt hinzuzieht, schützt sich als Arbeitnehmer vor Nachteilen durch formelle Fehler und erhöht seine Chancen auf eine attraktive Summe. Ein Anwalt für Arbeitsrecht kennt die rhetorischen Tricks der Arbeitgeber und handelt das Bestmögliche für Sie aus. Bei Dr. Stoll & Sauer bieten wir Ihnen vorab eine kostenlose Erstberatung. Lernen Sie unsere Fachanwälte für Arbeitsrecht kennen und überzeugen Sie sich selbst von ihrem kompetenten Auftritt. Als Ihre Stellvertreter in der Verhandlung mit Ihrem Arbeitgeber verschaffen sie Ihnen mit ebendieser Kompetenz hervorragende Aussichten auf eine Abfindung.
So hoch ist eine Abfindung in der Regel
So hoch ist eine Abfindung in der Regel
Die Höhe Ihrer Abfindung hängt von verschiedenen Faktoren ab: Ihrem oder dem Verhandlungsgeschick Ihres Anwalts, der Dauer Ihrer Betriebszugehörigkeit und Ihrem Bruttogehalt. Einen groben Richtwert liefert ein Blick auf die beiden zuletzt genannten Werte.
Bruttogehalt/Monat | Betriebszugehörigkeit | Abfindungsanspruch |
---|---|---|
2.000 EUR | 3 Jahre | 3.000 EUR |
3.000 EUR | 5 Jahre | 7.500 EUR |
4.000 EUR | 10 Jahre | 20.000 EUR |
5.000 EUR | 25 Jahre | 62.500 EUR |
Höhe der Abfindung ermitteln
Höhe der Abfindung ermitteln
Unser Abfindungsrechner hilft Ihnen dabei, Ihre Abfindungssumme realistisch einzuschätzen. Unter Berücksichtigung der wichtigsten Daten berechnet er die voraussichtliche Höhe Ihrer Abfindung schnell und unkompliziert.
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Voraussetzungen für eine attraktive Abfindung bei Kündigung
Voraussetzungen für eine attraktive Abfindung bei Kündigung
Gemäß § 1a KSchG steht Ihnen bei einer betriebsbedingten Kündigung eine Abfindung zu, wenn zwei Voraussetzungen erfüllt sind. Diese lauten wie folgt:
- Ihr Arbeitgeber bietet im Kündigungsschreiben ausdrücklich eine Abfindung an.
- Sie erheben keine Kündigungsschutzklage.
Die Abfindungssumme definiert der Arbeitgeber im Schreiben üblicherweise mit einer Formulierung wie dieser: „Die Abfindung beträgt 0,5 Monatsverdienste für jedes Jahr des Bestehens des Anstellungsverhältnisses“. In diesem Fall gilt für die Berechnung das Gehalt, das Sie zum Zeitpunkt der Kündigung beziehen, plus der Nutzungswert etwaiger Sachleistungen. Sofern Sie dem sogenannten Klageverzichtsvertrag zustimmen, wird die Abfindung mit Ablauf der Kündigungsfrist fällig. Ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 13. Dezember 2007 hielt jedoch fest, dass eine höhere Abfindungssumme als der im Kündigungsschreiben bezifferte Betrag eingefordert werden kann. Das Verhandlungsgeschick eines Anwalts für Arbeitsrecht verschafft Ihnen dabei gute Chancen, wenn Sie das erste Angebot noch nicht unterschrieben haben. Melden Sie sich innerhalb der ersten drei Wochen nach Erhalt der Kündigung bei uns und nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung – auch um eine mögliche Sperre des Arbeitslosengelds zu umgehen.

Aufhebungsvertrag unterzeichnen – ja oder nein?
Aufhebungsvertrag unterzeichnen – ja oder nein?
Alternativ zur Kündigung setzen Unternehmen in Einzelfällen häufig einen Aufhebungsvertrag zur einvernehmlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses auf. Als Arbeitnehmer bietet Ihnen ein Aufhebungsvertrag Verhandlungsspielraum in Bezug auf die Abfindungssumme, die Note Ihres Arbeitszeugnisses und Ihre Kündigungsfrist. Für den größtmöglichen Erfolg empfehlen wir Ihnen, die Verhandlungen einem Anwalt für Arbeitsrecht zu überlassen. Da Sie mit Unterzeichnen des Aufhebungsvertrags sämtliche Rechte des Kündigungsschutzes aufgeben, verschafft Ihnen dies gleich doppelte Sicherheit.
Abfindung bei Kurzarbeit – ein Sonderfall?
Abfindung bei Kurzarbeit – ein Sonderfall?
Wenn Sie sich in Kurzarbeit befinden, ist Ihrem Arbeitgeber eine betriebsbedingte Kündigung erschwert. Damit die Kündigung möglich und wirksam ist, muss das Unternehmen begründen, warum der Beschäftigungsbedarf dauerhaft entfällt, nachdem zunächst von einer vorübergehenden Problematik ausgegangen war. Das gestaltet sich mitunter schwierig und bringt Sie in eine gute Verhandlungsposition für eine Abfindung. Möglicherweise setzt Ihr Arbeitgeber deshalb sogar direkt einen Aufhebungsvertrag mit einem Abfindungsangebot auf. Denn sobald Sie die Kündigung erreicht, verfällt Ihr Recht auf Kurzarbeitergeld. Der Arbeitgeber ist in der Pflicht, die Lohnzahlung bis zu Ihrem Ausscheiden aus dem Betrieb wieder vollständig selbst zu übernehmen. Für viele Unternehmen ist das Grund genug, auf einen Aufhebungsvertrag auszuweichen.
Ob Kündigung mit oder ohne Abfindungsangebot – besprechen Sie den Sachverhalt mit einem Arbeitsrechtler und setzen Sie keine unüberlegte Unterschrift. Ab Erhalt Ihrer Kündigung haben Sie nach § 4 KSchG drei Wochen Zeit, auf unsere Kanzlei zuzugehen, um mithilfe eines erfahrenen Experten für Arbeitsrecht die beste Lösung auszuarbeiten. Lassen Sie Ihren Abfindungsanspruch nicht verfallen und verlassen Sie sich auf anwaltliche Expertise, die Ihnen trotz Kurzarbeit zu einer hohen Abfindung verhilft.
Mögliche Nachteile einer Abfindung
Mögliche Nachteile einer Abfindung
Vereinbaren Sie Ihre Abfindung als Bestandteil eines Aufhebungsvertrags mit Ihrem Arbeitgeber, kann dies zu einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld führen. Diese beträgt meist zwölf Wochen. Die sozialgerichtliche Rechtsprechung sieht jedoch eine Ausnahme vor: Dient der Aufhebungsvertrag als Alternative zur Kündigung aus betrieblichen oder personenbezogenen Gründen, kann die Implementation einer Sperre entfallen. Die Kündigungsabsicht Ihres Arbeitgebers müssen Sie jedoch nachweisen können. Was es in diesem Fall zu beachten gilt, wissen unsere Experten für Arbeitsrecht. Lassen Sie sich von ihnen zu möglichen Nachteilen einer Abfindung bei Kündigung individuell beraten.
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Tim Schmidhäußler – Fachanwalt für Arbeitsrecht und Verkehrsrecht
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Stefan Wiertner – Fachanwalt für Arbeitsrecht und Sozialrecht
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Kompetente Ansprechpartner – Unserer Fachanwälte für Arbeitsrecht.
Tim Schmidhäußler ist seit 2011 Fachanwalt für Arbeitsrecht. Er ist Mitglied in den Arbeitsgemeinschaften Verkehrsrecht und Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein e.V..
Stefan Wiertner ist seit 1994 Rechtsanwalt. Er ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und Fachanwalt für Sozialrecht. Er ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaften Arbeitsrecht und Sozialrecht im Freiburger Anwaltsverein.
Kündigung erhalten? Wir kümmern uns um Ihre Abfindung.
Wenden Sie sich innerhalb von drei Wochen nach Erhalt Ihrer Kündigung an unsere Experten.
Kostenlose Erstberatung direkt online abrufen
Themen und Schwerpunkte im Arbeitsrecht
Themen und Schwerpunkte im Arbeitsrecht
Als Spezialist für Arbeitsrecht steht die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Ihnen als Ansprechpartner gern zur Verfügung. Unsere Experten vertreten Ihre Interessen kompetent vor Ihrem Arbeitgeber oder bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung.
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Fristgerecht wehren – Kündigungsschutzklage
Möchten Sie die Unwirksamkeit Ihrer Kündigung gerichtlich feststellen lassen oder sie gänzlich abwehren, stehen unsere Anwälte für Arbeitsrecht kompetent an Ihrer Seite. Wir prüfen Ihre Kündigung in der kostenlosen Erstberatung und ermitteln Ihre Optionen. Hier ist aus Sicht des Arbeitsgebers Eile geboten, denn die Frist zur Erhebung betrifft lediglich drei Wochen.
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Abfindungsrechner – Abfindung ermitteln und Rechte prüfen
Der Verlust des Arbeitsplatzes kann eine gute Gelegenheit für einen Neustart sein, wenn Sie von Ihrem Arbeitgeber noch etwas Startgeld in Form einer Abfindung einfordern. Ermitteln Sie mit unserem Abfindungsrechner Ihre finanzielle Entschädigung und erteilen Sie uns noch heute ein Mandat.
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Wirksam oder nicht? – Kündigung wegen Krankheit
Flattert während einer Krankheit auch noch die Kündigung ins Haus, werden Sie zusätzlich noch von Unsicherheiten und Zukunftsängsten geplagt. Ob eine Kündigung wegen Krankheit rechtswirksam ist und wie Sie sich gegen Ihre Kündigung wehren, erfahren Sie im Folgenden.
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Kündigung, Verträge, Betriebsrat & Co. – Kanzlei für Arbeitsrecht
Ob Arbeitgeber oder Arbeitnehmer – lassen Sie sich in allen arbeitsrechtlichen Belangen professionell beraten und verbessern Sie Ihre Erfolgsaussichten bei außergerichtlichen wie innergerichtlichen Auseinandersetzungen. Unsere Anwälte für Arbeitsrecht kennen den aktuellen Stand der Rechtsprechung und holen das Beste für Sie heraus.
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Rechte sichern – Kündigungsschutzklage
Im Fall einer Kündigungsschutzklage stehen Ihnen unsere Anwälte für Arbeitsrecht fachkundig zur Seite. Wir unterstützen Sie bei Einreichung, Güteverhandlung und Co. und beraten Sie aufrichtig. In einer für Sie emotional aufwühlenden Situation behalten wir den Blick für das Wesentliche.
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Kostenlose Ersteinschätzung – Abfindungsrechner
Mit unserem Abfindungsrechner geben wir Ihnen wichtige Anhaltspunkte für eine Abfindung an die Hand. Ermitteln Sie mit nur einigen wenigen Angaben, wie hoch Ihre Entschädigung ausfallen kann und nutzen Sie anschließend unsere kostenlose Ersteinschätzung – schnell, einfach und unverbindlich.
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