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Abfindung bei Kündigung – alles Wissenswerte

Eine Abfindung bei Kündigung macht den meist mit viel Stress verbundenen Jobverlust für Arbeitnehmer erträglicher – denn je nach Beschäftigungsdauer und Verhandlungsgeschick kann die Entschädigungszahlung nach einer Kündigung hoch ausfallen. Ein klarer rechtlicher Anspruch auf eine Abfindung bei Kündigung besteht zwar nur selten, besonders im Zusammenhang mit Aufhebungsverträgen ist sie aber gängige Praxis auf dem Arbeitsmarkt. Um Ihre Chancen auf eine attraktive Abfindung zu erhöhen, lohnt sich der Gang zum Fachanwalt für Arbeitsrecht. Nutzen Sie doch unsere kostenlose Erstberatung im Online-Check.
Im Folgenden erläutern wir Ihnen, welche Voraussetzungen für eine Abfindung erfüllt sein müssen, wie hoch sie ausfallen kann und was Sie als Arbeitnehmer dabei beachten sollten.

Inhaltsverzeichnis
Arbeitsrecht Erstberatung

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Abfindung bei Kündigung: Gibt es einen Rechtsanspruch?

Nur dann, wenn Ihr Kündigungsschreiben einen Vermerk dazu enthält, dass Sie bei Verzicht auf eine Kündigungsschutzklage eine Abfindung erhalten, kann von einem Anspruch auf Abfindung nach § 1a KSchG die Rede sein. Andernfalls besteht nach deutschem Recht eigentlich kein Anspruch auf eine Abfindung bei Kündigung – insbesondere, wenn Ihr Arbeitgeber rechtmäßig kündigt. Trotzdem sind Abfindungszahlungen auch bei einer ordentlichen Kündigung keine Seltenheit. Viele Unternehmen zahlen sie, um sich vor einem Rechtsstreit zu schützen.

Oft werden Abfindungen außerdem explizit angeboten, um einen Arbeitnehmer dazu zu bewegen, selbst zu kündigen. Das ist etwa dann sinnvoll, wenn der Kündigungsschutz dem Arbeitgeber verwehrt, einen Angestellten zu entlassen. In diesem Fall kommt ihm eine Kündigung durch den Arbeitnehmer entgegen – die Abfindung fungiert als Anreiz.

Auch als Bestandteil eines Sozialplans ist eine Abfindung möglich. Nach § 112 des Betriebsverfassungsgesetzes dient diese dem Interessenausgleich bei Betriebsänderungen, beispielsweise wenn Ihre Abteilung aufgelöst wird.

Step-by-Step

In drei Schritten zur Abfindung bei Kündigung

  • Erstberatung

    1. Kostenlose Erstberatung nutzen

    Melden Sie sich direkt nach Erhalt Ihrer Kündigung oder Ihres Aufhebungsvertrags bei unserer Kanzlei und lassen Sie sich von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht beraten.

  • Vertrauen

    2. Verhandlung an Experten abgeben

    Unsere Experten vertreten Sie bei der Verhandlung mit Ihrem Arbeitgeber. Wir gehen strategisch vor und greifen auf fundierte Erfahrung im Bereich Abfindung bei Kündigung zurück.

  • Recht bekommen

    3. Abfindung erhalten

    Als Mandant der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer können Sie sich nun auf eine attraktive Abfindungssumme freuen, die wir – im Normalfall außergerichtlich – für Sie erkämpfen.

Kostenlose Erstberatung direkt online abrufen

Informieren Sie sich schnell, sicher und kostenlos. Geben Sie zur Erstellung Ihres persönlichen Zugangs Name, E-Mail-Adresse und Telefonnummer ein. Nach der Registrierung werden alle weiteren Schritte auf unserem abgesicherten Mandanten-Portal durchgeführt.

Abfindungsanspruch
So hoch ist eine Abfindung bei Kündigung in der Regel

Die Höhe Ihrer Abfindung hängt von verschiedenen Faktoren ab: Ihrem oder dem Verhandlungsgeschick Ihres Anwalts, der Dauer Ihrer Betriebszugehörigkeit und Ihrem Bruttogehalt. Einen groben Richtwert für den Abfindungsrechner liefert ein Blick auf die beiden zuletzt genannten Werte.

Bruttogehalt/Monat Betriebszugehörigkeit Abfindungsanspruch
2.000 € 3 Jahre 3.000 €
3.000 € 5 Jahre 7.500 €
4.000 € 10 Jahre 20.000 €
5.000 € 25 Jahre 62.500 €
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Abfindungsrechner
Höhe der Abfindung bei Kündigung ermitteln

Unser Abfindungsrechner hilft Ihnen dabei, Ihre Abfindungssumme realistisch einzuschätzen. Unter Berücksichtigung der wichtigsten Daten berechnet er die voraussichtliche Höhe Ihrer Abfindung schnell und unkompliziert.

Voraussetzungen für eine attraktive Abfindung bei Kündigung

Gemäß § 1a KSchG steht Ihnen bei einer betriebsbedingten Kündigung eine Abfindung zu, wenn zwei Voraussetzungen erfüllt sind. Diese lauten wie folgt:

  • Ihr Arbeitgeber bietet im Kündigungsschreiben ausdrücklich eine Abfindung an.
  • Sie erheben keine Kündigungsschutzklage.

Die Abfindungssumme definiert der Arbeitgeber im Schreiben üblicherweise mit einer Formulierung wie dieser: „Die Abfindung beträgt 0,5 Monatsverdienste für jedes Jahr des Bestehens des Anstellungsverhältnisses“. In diesem Fall gilt für die Berechnung das Gehalt, das Sie zum Zeitpunkt der Kündigung beziehen, plus der Nutzungswert etwaiger Sachleistungen. Sofern Sie dem sogenannten Klageverzichtsvertrag zustimmen, wird die Abfindung mit Ablauf der Kündigungsfrist fällig. Ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 13. Dezember 2007 hielt jedoch fest, dass eine höhere Abfindungssumme als der im Kündigungsschreiben bezifferte Betrag eingefordert werden kann. Das Verhandlungsgeschick eines Anwalts für Arbeitsrecht verschafft Ihnen dabei gute Chancen, wenn Sie das erste Angebot noch nicht unterschrieben haben. Melden Sie sich innerhalb der ersten drei Wochen nach Erhalt der Kündigung bei uns und nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung – auch um eine mögliche Sperre des Arbeitslosengelds zu umgehen.

Abfindung bei Aufhebungsvertrag – ja oder nein?

Alternativ zur Kündigung setzen Unternehmen in Einzelfällen häufig einen Aufhebungsvertrag zur einvernehmlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses auf. Als Arbeitnehmer bietet Ihnen ein Aufhebungsvertrag Verhandlungsspielraum in Bezug auf Höhe der Abfindung, die Note Ihres Arbeitszeugnisses und Ihre Kündigungsfrist.

Für den größtmöglichen Erfolg empfehlen wir Ihnen, die Verhandlungen einem Anwalt für Arbeitsrecht zu überlassen. Da Sie mit Unterzeichnen des Aufhebungsvertrags sämtliche Rechte des Kündigungsschutzes aufgeben, verschafft Ihnen dies gleich doppelte Sicherheit.

Arbeitsrecht Aufhebungsvertrag

Ein Sonderfall
Abfindung bei Kündigung – wie ist die Sachlage bei Kurzarbeit?

Wenn Sie sich in Kurzarbeit befinden, ist Ihrem Arbeitgeber eine betriebsbedingte Kündigung erschwert. Damit die Kündigung möglich und wirksam ist, muss das Unternehmen begründen, warum der Beschäftigungsbedarf dauerhaft entfällt, nachdem zunächst von einer vorübergehenden Problematik ausgegangen war. Das gestaltet sich mitunter schwierig und bringt Sie Sie bei einer betriebsbedingten Kündigung in eine gute Verhandlungsposition für eine Abfindung. Möglicherweise setzt Ihr Arbeitgeber deshalb sogar direkt einen Aufhebungsvertrag mit einem Abfindungsangebot auf. Denn sobald Sie die Kündigung erreicht, verfällt Ihr Recht auf Kurzarbeitergeld. Der Arbeitgeber ist in der Pflicht, die Lohnzahlung bis zu Ihrem Ausscheiden aus dem Betrieb wieder vollständig selbst zu übernehmen. Für viele Unternehmen ist das Grund genug, auf einen Aufhebungsvertrag auszuweichen.

Ob Kündigung mit oder ohne Abfindungsangebot – besprechen Sie den Sachverhalt mit einem Arbeitsrechtler und setzen Sie keine unüberlegte Unterschrift. Ab Erhalt Ihrer Kündigung haben Sie nach § 4 KSchG drei Wochen Zeit, , auf unsere Kanzlei zuzugehen, um mithilfe unserer erfahrenen Fachanwälte die beste Lösung auszuarbeiten

Lassen Sie Ihren Abfindungsanspruch nicht verfallen und verlassen Sie sich auf anwaltliche Expertise, die Ihnen trotz Kurzarbeit zu einer hohen Abfindung bei Kündigung verhilft.

Mögliche Nachteile einer Abfindung bei Kündigung

Vereinbaren Sie Ihre Abfindung als Bestandteil eines Aufhebungsvertrags mit Ihrem Arbeitgeber, kann dies zu einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld führen. Diese beträgt meist zwölf Wochen. Die sozialgerichtliche Rechtsprechung sieht jedoch eine Ausnahme vor: Dient der Aufhebungsvertrag als Alternative zur Kündigung aus betrieblichen oder personenbezogenen Gründen, kann die Implementation einer Sperre entfallen.

Die Kündigungsabsicht Ihres Arbeitgebers müssen Sie jedoch nachweisen können. Was es in diesem Fall zu beachten gilt, wissen unsere Experten für Arbeitsrecht. Lassen Sie sich von ihnen zu möglichen Nachteilen einer Abfindung bei Kündigung individuell beraten. Jetzt Ihren Klageweg prüfen!

Gut zu wissen!
Fragen unserer Mandanten zum Thema Abfindung bei Kündigung

Eine Abfindung bei Kündigung können Sie erhalten, wenn Sie sich seit mindestens sechs Monaten im Anstellungsverhältnis befinden und der Betrieb mehr als zehn Vollzeitmitarbeiter beschäftigt. Kündigt Ihnen Ihr Arbeitgeber betriebsbedingt, erhalten Sie unter Umständen zeitgleich ein Abfindungsangebot. Meist geschieht das dann, wenn der Arbeitgeber das Prozessrisiko einer Kündigungsschutzverhandlung nicht eingehen möchte. Denn das ist nicht gerade unbedeutend: Arbeitgeber tragen im Fall einer Niederlage hohe Anwaltskosten, müssen den gekündigten Arbeitnehmer unter Umständen wieder einstellen und zu allem Übel Lohn nachzahlen (sogenannten Annahmeverzugslohn).

Die Abfindungshöhe hängt von Ihrem Verhandlungsgeschick (oder dem Ihres Anwalts) ab. Außerdem geben Ihre Anstellungsdauer und Ihr Bruttogehalt einen groben Rahmen vor: Pro Beschäftigungsjahr können Sie von einem halben Monatsgehalt ausgehen. Bewegt sich die Kündigung arbeitsrechtlich in einer Grauzone oder betrifft sie ein Betriebsratsmitglied, kann die Abfindung noch deutlich höher ausfallen.

Bei einer Abfindungszahlung handelt es sich um eine Entschädigung für den Jobverlust. Kündigen Sie selbst, steht Ihr Arbeitgeber dafür logischerweise nicht in der Verantwortung. In Ausnahmefällen zahlen Unternehmen dennoch eine Abfindung, wenn Arbeitnehmer kündigen. Kündigen Sie etwa aufgrund von vertragswidrigem Verhalten auf Seite Ihres Arbeitgebers (z. B. in Form von sexueller Belästigung oder Missachtung des Arbeitsschutzes), entspricht die Abfindung einer Schadensersatzzahlung (§ 628 BGB). Ferner kann Ihre eigene Kündigung mit einer Abfindung einhergehen, wenn Ihr Arbeitgeber Sie zur Kündigung bewegt und Ihnen im Gegenzug ein Abfindungsangebot gemacht hat.

Eine Abfindung zählt als außerordentliche Einkunft und muss deshalb versteuert werden. Es besteht jedoch die Möglichkeit einer Steuerermäßigung durch die sogenannte Fünftelregelung. Dabei wird ein Fünftel der Abfindung zum Jahresbruttolohn hinzugezählt und der darauf zu entrichtende Steuerbetrag mit dem Betrag verglichen, der ohne Abfindung zu zahlen wäre. Fünfmal die Differenz aus beiden Werten ergibt die Einkommenssteuer für Ihre Abfindung.

Wer zur Verhandlung einer Abfindung bei Kündigung einen Anwalt hinzuzieht, schützt sich als Arbeitnehmer vor Nachteilen durch formelle Fehler und erhöht seine Chancen auf eine attraktive Summe. Ein Anwalt für Arbeitsrecht kennt die rhetorischen Tricks der Arbeitgeber und handelt das Bestmögliche für Sie aus. Bei Dr. Stoll & Sauer bieten wir Ihnen vorab eine kostenlose Erstberatung. Lernen Sie unsere Fachanwälte für Arbeitsrecht kennen und überzeugen Sie sich selbst von ihrem kompetenten Auftritt. Als Ihre Stellvertreter in der Verhandlung mit Ihrem Arbeitgeber verschaffen sie Ihnen mit ebendieser Kompetenz hervorragende Aussichten auf eine Abfindung.

Ihre Fachanwälte im Arbeitsrecht

  • Tim Schmidhäußler
    • Geschäftsführer
    • Fachanwalt für Arbeitsrecht
    • Fachanwalt für Verkehrsrecht
  • Stefan Wiertner Fachanwalt für Arbeitsrecht und Sozialrecht
    • Fachanwalt für Arbeitsrecht
    • Fachanwalt für Sozialrecht

Unsere Themen- und Leistungsbereiche im Arbeitsrecht

Durch unser breites Leistungsspektrum, das wir Ihnen im Folgenden übersichtlich vorstellen, bringen unsere Anwälte ausgeprägte Erfahrungen im Arbeitsrecht mit. Der regelmäßige Perspektivwechsel von Arbeitnehmer- zu Arbeitgeberseite ermöglicht es ihnen, jeden Sachverhalt kritisch zu erörtern und die gegnerische Strategie realistisch abzuschätzen. Das verschafft unseren Mandanten einen enormen Vorteil, wenn es darum geht, die treffsicherste Taktik anzuwenden.

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