Sind Sie betroffen?
Abgasskandal bei Wohnmobilen
Über 100.000 Mandanten vertrauen uns
Knapp 1 Milliarde Schadensersatz gegen VW erstritten
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BGH: Auch Wohnmobil-Eigentümer haben Ansprüche auf Schadensersatz
Wohnmobile in Abgasskandal verwickelt!
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Ansprüche auf Schadensersatz bestätigt
Fiat Chrysler erleidet am BGH im Abgasskandal schwere Schlappe
Im August 2020 hat unsere Kanzlei die erste Klage gegen Fiat Chrysler im Wohnmobil-Abgasskandal eingereicht. Mittlerweile sind es über 3500 Klagen. Der lange Weg durch die Instanzen hat am 27. November 2023 am Bundesgerichtshof (BGH) seinen ersten Höhepunkt erlangt. Jetzt ist klar: Eigentümer von Wohnmobilen können Anspruch auf Schadensersatz haben, wenn im Basisfahrzeug unzulässige Abschalteinrichtungen verbaut sind. Konkret ging es um den Fiat Ducato, der als Basisfahrzeug für unzählige Wohnmobile eingesetzt wird. Was hat der BGH jetzt konkret entschieden? Was bedeutet das für die Verbraucher?
- Der BGH bestätigt die Möglichkeit eines Differenzschadensersatzanspruches im Sinne von §823 Abs. 2 BGB. Der beträgt zwischen fünf und 15 Prozent des Kaufpreises. Die Vorinstanz muss nun die aktuelle BGH-Entscheidung umsetzen. Also: Fiat haftet.
- Deutsches Sachrecht gilt auch für die italienischen Motoren, da die Wohnmobile in Deutschland in den Verkehr gebracht wurden.
- Die bisherige Untätigkeit der italienischen Typengenehmigungsbehörde ist irrelevant, da es nur auf die Frage ankommt, ob eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut ist oder nicht.
- Auch, dass es von Behörden- oder Herstellerseite nicht zu Rückrufen gekommen ist, spielt für den BGH bei der Entscheidung keine Rolle.
- Und ganz wichtig: Die Regeln zum Schadensersatz im Diesel-Abgasskandal bei Pkw sind auch auf Wohnmobile anwendbar.
Die BGH-Entscheidung zu den Wohnmobilen (Az.: VIa ZR 1425/22)ist ein großer Erfolg für die Verbraucher und eine böse Ohrfeige für die unteren Instanzen, die bisher Fiat im Abgasskandal eher geschont haben. Nie war es leichter im Abgasskandal Schadensersatz von Fiat für Wohnmobile zu erstreiten.
Oberlandesgerichte beginnen im Fiat-Abgasskandal, verbraucherfreundlich zu urteilen
Der WoMo-Skandal von Fiat hat jetzt auch die Oberlandesgerichte (OLG) in Deutschland erreicht. Die neue Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) wirkt sich auf den Diesel-Abgasskandal von Fiat (jetzt: Stellantis) aus. Das Oberlandesgericht Koblenz hat Fiat am 28. September 2023 zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von fünf Prozent des Kaufpreises verurteilt (Az.: 6 U 1740/22). In dem streitgegenständlichen Wohnmobil Grand Canyon 2016 von Hymercar war mit dem Thermofenster eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut. Damit orientierte sich das OLG an Urteilen des BGH vom 26. Juni 2023. Unsere Kanzlei hat das Verfahren geführt.
Bereits am 24. Februar 2022 kündigte das OLG Köln an, dass es beabsichtige, die Berufung von FCA gegen ein Urteil des Landgerichts Aachen zurückweisen zu wollen (Az. 28 U 55/21). Nun macht das OLG München in einem Verfahren unserer Kanzlei klar, dass FCA eine unzulässige Abschalteinrichtung im Wohnmobil Boxstar 600 Solution 4 von Knaus verbaut hat. Dem Kläger steht Schadensersatz zusteht. Der Verbraucher, so das Gericht, sei von einer Stilllegung des Wohnmobils bedroht. Nach den Äußerungen des Gerichts ist von einer Verurteilung von FCA auszugehen. Mehr dazu in unserer Fiat-Abgasskandal-News.
Und auch am OLG Celle wird es eng für Fiat. In einem Hinweisbeschluss führt das Gericht Folgendes aus: Die bestehende italienische Typgenehmigung für den Motor ist kein Hinweis dafür, dass mit dem Motor alles in Ordnung ist. Dies muss ein Gericht feststellen und keine Behörde. Das entspricht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes. Für das OLG Celle deutet viel darauf hin, dass FCA sittenwidrig gehandelt hat und die Zulassungsbehörde hintergangen hat. Das weist den Weg in Richtung Verurteilung von Fiat. Die Chancen, vor Gericht gegen FCA Schadensersatz durchzusetzen, stehen so gut wie.
Die häufigsten Fragen zum Dieselskandal bei Wohnmobilen
Bisher kann zwar nicht davon ausgegangen werden, dass die Wohnmobilhersteller, die manipulierte Motoren von Fiat, Iveco, Daimler und VW verwendet haben, von dieser Täuschung wussten. Aus diesem Grund richten sich alle Klagen im Wohnmobil-Abgasskandal gegen die Motorenhersteller.
Ja. Kläger dürfen auch in ihrem Heimatland Klage gegen ausländische Hersteller im Dieselskandal erheben und müssen kein ausländisches Gericht zur Geltendmachung Ihrer Ansprüche anrufen. Dazu hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) im Juli 2020 ein eindeutiges Urteil gefällt.
Wenn Sie bereits eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, ist eine Individualklage gegen Fiat, Iveco, Daimler oder VW weitestgehend kostenlos für Sie. Sie müssen höchstens eine vorher vereinbarte Selbstbeteiligung bezahlen. Die restlichen Kosten übernimmt dann die Rechtsschutzversicherung.
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Iveco selbst hat laut Behörden bei den drei Modellen Daily Hi-Matic, Daily 4X4 und Eurocargo illegale Abschalteinrichtungen verwendet. Doch viele unabhängige Hersteller, wie Dethleffs, Laika oder Phoenix, nutzen die Motoren des Herstellers Iveco und könnten somit ebenfalls in den Skandal verwickelt sein.
Viele Wohnmobil-Halter rüsten Ihr Fahrzeug nach dem Kauf durch nachträgliche Einbauten wie Klimaanlagen, Heizungen oder Solaranlagen auf. Da diese Nachbauten Ihr Fahrzeug weiter aufwerten, können die dafür entstandenen Kosten im Rahmen der Schadensersatzklage auch eingefordert werden.
Fiat Chrysler Automobile (FCA) fusionierte Anfang 2021 mit dem französischen Konzern Peugeot Société Anonyme (PSA) zur Automobilholding Stellantis. Diese Fusion hat keinen Einfluss auf die Klagen, die im Dieselskandal gegen Fiat oder Iveco eingereicht werden, außer, dass sie sich nun auch gegen Stellantis richten. Ihre Rechtsansprüche bleiben natürlich weiterhin bestehen.
Im Abgasskandal von Fiat Chrysler hat das Bundesverkehrsministerium aktiv eingegriffen und dafür gesorgt, dass manipulierte Motoren in Reise- und Wohnmobilen auf deutschen Straßen fahren dürfen. Hier liegt nach Ansicht der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer ein klarer Fall von Staatshaftung vor. FCA manipuliert mit seinen Motoren die Abgasreinigung und hat an die Verbraucher minderwertige Fahrzeuge verkauft. Hier Fakten, was im Skandal alles bekannt und geschehen ist und wie unverfroren KBA und Verkehrsministerium die Hände in den Schoß gelegt haben, obwohl europäisches Recht gebrochen worden ist:
- In den USA klagten bereits 2015 Investoren wegen angeblich irreführender Angaben zu Dieselabgasen gegen FCA. Erst im April 2019 einigte sich Fiat Chrysler im Rechtsstreit mit US-Anlegern auf einen Vergleich. Der Autokonzern akzeptierte eine Zahlung von 110 Millionen Dollar (98 Millionen Euro).
- Im Frühjahr 2016 ließ die Deutsche Umwelthilfe (DUH) im Zuge des Diesel-Abgasskandals vom VW auch die Abgaswerte von Fahrzeugen anderer Hersteller überprüfen. Der Fiat 500X Euro 6 sprengte laut einer Mitteilung vom 9. Februar 2016 mit 1777 mg/km Stickoxid bei einer Untersuchung durch die Berner Hochschule alle Normen. Euro 6 erlaubt einen Ausstoß von 80 mg/km Stickoxid.
- Das von der DUH informierte Kraftfahrt-Bundesamt überprüfte nun ebenfalls Fiat-Fahrzeuge. Im April 2016 fiel neben dem Fiat 500X auch der Fiat Ducato Euro 5 negativ auf. Das KBA stellte klar, dass das System der Abgasrückführung (AGR) in seiner Wirksamkeit reduziert arbeitet. Das ist letztlich eine Beschreibung für das Vorhandensein einer unzulässigen Abschalteinrichtung. Der Ducato dient als Basisfahrzeug für die Reise- und Wohnmobilbranche.
- Wenig später informierte die Bosch GmbH das Bundesverkehrsministerium darüber, dass der Autozulieferer an Fiat unzulässige Abschalteinrichtungen geliefert hatte. Bosch war im Zuge der Untersuchungen zum VW-Abgasskandals ins Visier der Ermittler geraten und packte in einem Gespräch am 14. April 2016 beim KBA gegen Fiat aus.
- Im Mai 2016 forderte das KBA Fiat und die italienische Zulassungsbehörde dazu auf, Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass die hergestellten Fahrzeuge mit dem genehmigten Typ in Übereinstimmung gebracht werden. Für die italienische Behörde besteht jedoch bis heute kein Handlungsbedarf.
- Das KBA beabsichtigte, die Typengenehmigung für Reise- und Wohnmobile mit Fiat-Motoren zu verweigern. Am 25. Mai 2016 intervenierte die Geschäftsleitung von Knaus Tabbert brieflich beim damaligen CSU-Generalsekretär Andreas Scheuer und bittet um eine Lösung des Problems. Der wandte sich am 3. Juni 2016 per Mail an den damaligen Bundesverkehrsminister und Parteifreund Alexander Dobrindt. Am 14. Juni 2016 wurde das KBA gestoppt und die Reise- und Wohnmobile erhielten wieder eine Genehmigung. Die deutschen Hersteller sollten keine Nachteile durch eine Fahrzeugtechnik erleiden, die sie nicht zu verantworten hatten.
- Am 31. August 2016 informierte das Bundesverkehrsministerium die EU-Kommission über die Ergebnisse des KBA.
- Im Mai 2017 leitete die EU-Kommission aufgrund des Fiat 500X ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die italienische Regierung ein.
- 2017 begannen Ermittlungen in den USA gegen den Konzern. Die US-Umweltbehörde EPA fand acht Abschalteinrichtungen in Fahrzeugen mit Fiat-Motoren. Am 22. Mai 2017 reichte die US-Justizbehörde für die EPA Klage gegen FCA ein. Fiat stritt jedoch ab, die Dieselfahrzeuge manipuliert zu haben. Um die Klage und eine weitere des Bundesstaats Kalifornien beizulegen, zahlte FCA im Januar 2019 mehr als 500 Millionen Dollar (434 Millionen Euro). Zudem musste FCA rund 300 Millionen Dollar für Entschädigungen von US-Autobesitzern sowie Rückrufe und Reparaturen von Dieselwagen bezahlen. Der mitangeklagte deutsche Zulieferer Bosch sollte bis zu 27,5 Millionen Dollar zahlen.
- Am 17. Mai 2018 reichte die EU-Kommission vor dem EuGH Klage unter anderem gegen Italien ein. Deutschland, Italien, Luxemburg und das Vereinigte Königreich sollen die EU-Vorschriften für die Typgenehmigung von Fahrzeugen missachtet haben.
- Am 22. Juli 2020 kam es durch die Staatsanwaltschaft Frankfurt zu Durchsuchungen von Büroräumen bei FCA in Deutschland, Italien und der Schweiz. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt ermittelt gegen den Konzern wegen Betrugs. Betroffen sind Multijetmotoren der Abgasnormen Euro 5 und 6 der Baujahre 2014 bis 2019. Der seit 2016 schwelende Diesel-Abgasskandal kochte in Deutschland wieder hoch. Es geht um den Verdacht des Betrugs im großen Stil.
- Die Staatsanwaltschaft Frankfurt bestätigt auf der Webseite des Polizeipräsidiums Hessen, dass gegen Fiat Chrysler wegen Motoren mit den Abgasnormen Euro 5 und Euro 6 ermittelt wird. Das Jahr spielt offensichtlich keine Rolle mehr. „Neuere Fahrzeuge, die die Abgasnorm EUR 6dTemp erfüllen, sind nicht Bestandteil der (…) Ermittlungen“, heißt es auf der Website.
- Das Landgericht Koblenz hat am 1. März 2021 FCA erstmals in Deutschland aufgrund vorsätzlicher und sittenwidriger Schädigung eines Verbrauchers verurteilt (Az. 12 O 316/20).
- Für die ermittelnde Staatsanwaltschaft Frankfurt ist mittlerweile offensichtlich klar, dass FCA-Motoren der Abgasnormen Euro 5 und 6 mit Abschalteinrichtungen manipuliert werden. Sie seien „amtsbekannt“, heißt es in einem Schreiben der Ermittlungsbehörde, die der Kanzlei vorliegt.
- Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) wird endlich aktiv: Die Zulassungsbehörde hat mit Schreiben vom 23. April 2021 erhöhte Stickoxid-Abgaswerte bei Wohnmobilen durch eigene Untersuchungen bestätigt. Jetzt prüft das KBA Schritte, wie die Abgasmanipulation an den Motoren wieder entfernt werden kann.
- Hintergrund der Aktivitäten des KBA ist die EU-Verordnung 2018/858. Die deutsche Zulassungsbehörde hat damit sogar Spielraum für einen Rückruf, Einschränkung der Zulassung, sogar Fahrzeuge vom Markt zunehmen ist möglich. Dabei ist es unerheblich, dass die Typgenehmigung der Motoren in Italien erteilt wurde.
- Am 1. August 2020 richtet Dr. Stoll & Sauer eine Webseite für Verbraucher mit Informationen rund um den Skandal ein. Die Seite wird ständig aktualisiert.
- Am 3. August 2020 reicht Dr. Stoll & Sauer die erste Klage im Abgasskandal gegen Fiat Chrysler Automobiles (FCA) am Landgericht Freiburg ein.
- Anzeige wegen Betrugs gegen die Robert Bosch GmbH am 8. Oktober 2020 bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart. Bosch hatte die Abschalteinrichtungen für die Fiat-Motoren geliefert und den Autobauer beim Kraftfahrt-Bundesamt angeschwärzt. Aus Sicht der Kanzlei liegt hier eine Tatbeteiligung an einem Betrug vor.
- Aus Unterlagen des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) und Schriftwechseln geht hervor, dass die Behörde bereits 2016 wusste, dass im Fiat-Motor Ducato eine unzulässige Abschalteinrichtung das Abgaskontrollsystem manipulierte. Trotzdem hat die Behörde Wohnmobile mit diesem Motor die Typengenehmigung womöglich auf Anordnung des Bundesverkehrsministeriums erteilt. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer fordert vom Präsidenten des KBA Richard Damm mit Schreiben vom 7. Oktober 2020 Auskunft und Akteneinsicht über den Vorgang und übersandte ihm einen Fragenkatalog.
- Im Skandal involviert ist auch der aktuelle Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer und sein Vorgänger im Amt Alexander Dobrindt (beide CSU). Sie haben dafür gesorgt, dass Wohn- und Reisemobile eine Typengenehmigung erhalten, obwohl die Motoren mit illegaler Motorensteuerung ausgerüstet waren. Gegen beide sowie die Bundesrepublik Deutschland wird die Kanzlei im Namen von Mandanten Klage auf Schadensersatz erheben, falls sich die beiden Politiker nicht bereit erklären, für den entstandenen Schaden aufzukommen.
- Mit Schreiben vom 8. Oktober 2020 hat die Kanzlei Strafanzeigen bei der Staatsanwaltschaft Berlin und München gegen die beiden CSU-Politiker Andreas Scheuer und Alexander Dobrindt gestellt. Vorwurf: Beihilfe zum Betrug. Gemeinsam waren sie im Sommer 2016 dafür mitverantwortlich, den Diesel-Abgasskandal von Fiat Chrysler in die Reise- und Wohnmobilbranche hineingetragen zu haben.
- Gründung der Facebook-Gruppe „Fiat-Skandal Interessengemeinschaft“. Hier können sich betroffene Verbraucher Hilfe und Informationen abholen. Zudem kooperiert die Kanzlei mit der Gruppe „Abgasskandal Wohnmobile mit Fiat Ducato Motor der Baujahre 2014-2019“.
- Was ist aus dem Vertragsverletzungsverfahren mit der Nummer 20172044 gegen Italien geworden? Fiat Chrysler hat sich nicht an die Richtlinien zur Typengenehmigung gehalten und die italienische Zulassungsbehörde hat offensichtlich nichts dagegen unternommen. Die Kanzlei will deshalb in einem Schreiben vom 15. Oktober 2020 von der Kommission wissen, wie der Stand der Dinge bei dem Verfahren ist.
- Der YouTuber Ronny Neubert informiert die Camper-Szene auf seinem Kanal #Projekt SUNxxRISE99 wohnen#im#kasten über den Abgasskandal bei Fiat. Die Kanzlei unterstützt ihn dabei mit ihrem Wissen und ihrer Expertise.
- Im Interview mit dem Umweltexperten Axel Friedrich macht die Verbraucherkanzlei öffentlich, dass alle FCA-Motoren mit den Schadstoffklassen Euro 5 und Euro 6 im Abgasskandal verwickelt sind. Die Abgasmanipulationen begannen bereits im Jahr 2008.
- Dr. Stoll & Sauer hat im Oktober und November 2020 beim Emissions-Kontroll-Institut (EKI) der Deutschen Umwelthilfe (DUH) zwei Reisemobile testen lassen. Die Ergebnisse sind schockierend: Wohnmobile der Hersteller Pilote und Dethleffs, die mit Fiat-Ducato-Motoren ausgerüstet sind, sprengen die gesetzlichen Abgasgrenzwerte für Stickoxide. Fahrzeuge mit der Euroabgasnorm 5 überschreiten den Grenzwert für Leichte Nutzfahrzeuge (280 mg/km) im normalen Straßenverkehr um das 9,9- bzw. 6,9-fache.
- Der Hersteller Knaus Tabbert ist dafür mitverantwortlich, dass manipulierte Motoren in Reise- und Wohnmobilen verbaut worden sind. Aus diesem Grund hat Dr. Stoll & Sauer am 1. Dezember 2020 Klage gegen Knaus Tabbert am Landgericht Osnabrück eingereicht. Auf Intervention der Geschäftsleitung von Knaus Tabberts beim damaligen CSU-Generalsekretär Andreas Scheuer erhielten die Fahrzeuge eine Typzulassung durch das Kraftfahrt-Bundesamt. Dabei war allen Beteiligten klar, dass die Motoren nicht genehmigungsfähig waren.
- Das erste Verfahren unserer Kanzlei liegt mittlerweile dem Oberlandesgericht Karlsruhe zur Berufung vor.
- Die Staatsanwaltschaft Frankfurt ist sich mittlerweile wohl sicher, dass FCA Motoren manipuliert. Der Kanzlei liegt ein entsprechendes Schreiben vom 30. Dezember 2020 vor. Es „ist davon auszugehen, dass Ihr Fahrzeug von den Abgasmanipulationen betroffen ist“, heißt es in einem Schriftverkehr zwischen einem Verbraucher und der Staatsanwaltschaft.
- Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer hat am 15. April 2021 am Landgericht Stade ihr erstes verbraucherfreundliches Urteil gegen den Autobauer erstritten (Az. 2 0 12/21).
Eine Gerichtsverhandlung ist für Betroffene sehr aufregend, aber sie ist kein Grund, sich zu fürchten. In der ersten mündlichen Verhandlung am Landgericht versuchen Richter, eine gütlich Einigung anzubahnen. Die gegnerischen Anwälte plustern sich auf. Doch davon sollten sich Kläger nicht beeindrucken lassen. Denn Gerichte entscheiden aufgrund der eingereichten Schriftsätze, die sind maßgeblich für das Urteil und nicht die Verhandlung. Das schnelle Abhandeln bei der mündlichen Verhandlung zeigt deren geringe Bedeutung. Maßgeblich für die Urteilsfindung sind die vorab dem Gericht zugestellten Schriftsätze. Die über 100 Seiten starke Klageschrift kann in einer mündlichen Verhandlung gar nicht tiefgreifend diskutiert, geschweige denn beurteilt werden. Letztlich ist die Verhandlung eine reine Formalie. Da sich in der Regel dabei kaum etwas Nennenswertes ereignet, besetzen die Klägeranwälte die Verhandlungen mit sogenannten Terminvertretern. Die protokollieren den Ablauf der Verhandlung und bringen die bereits im schriftlichen Verfahren eingebrachten Anträge vor Gericht erneut ein oder formulieren neue nach vorhergehender Absprache. Im Übrigen fällt die Entscheidung im Verfahren am Oberlandesgericht, weil eine der Streitparteien immer in die Berufung geht. Ein Verfahren kann sogar bis zum Bundesgerichtshof gehen. Mehr dazu hier.
Mittlerweile sind über 1000 Klagen unserer Kanzlei gegen FCA an deutschen Gerichten anhängig. Erste verbraucherfreundliche Urteile konnte die Kanzlei erringen. Die Beweislast gegen den Autobauer ist mittlerweile erdrückend. Alleine die Vorkommnisse bis ins Jahr 2020 müssten für eine Verurteilung von FCA genügen. Hier eine kurze Zusammenfassung der Entwicklungen aus den vergangenen Monaten:
- Fiat Chrysler Automobiles (FCA/ jetzt: Stellantis) muss laut Urteil des Landgerichts Landshut vom 18. März 2022 für ein Wohnmobil der Marke Challenger Schadensersatz in Form einer Preisminderung in Höhe von rund 9740,63 Euro zahlen (Az. 54 O 1306/21).
- Mit Köln hat sich das erste Oberlandesgericht im Diesel-Abgasskandal von Fiat Chrysler Automobiles (FCA/ jetzt: Stellantis) verbraucherfreundlich positioniert. In einem Beschluss vom 24. Februar 2022 kündigte das OLG Köln an, dass es beabsichtige, die Berufung von FCA gegen ein Urteil des Landgerichts Aachen zurückweisen zu wollen (Az. 28 U 55/21).
- Das Landgericht Landau hat Fiat Chrysler am 6. Dezember 2021 zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von 48.155,93 Euro verurteilt (Az. 2 O 169/21). Das Urteil ist das erste Nicht-Versäumnisurteil im Abgasskandal von Fiat.
- Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer hat mehrere verbraucherfreundliche Urteile in erster Instanz erstritten. Die Urteile sind nicht rechtskräftig. Einige Verfahren befinden sich an Oberlandesgerichten in der Berufung.
- Das Landgericht Nürnberg hat mit Entscheidung vom 9. Juli 2021 festgestellt, dass die Holding Stellantis in der Rechtsnachfolge von Fiat Chrysler Automobiles (FCA) steht (Az. 19 O 737/21). Stellantis war Anfang des Jahres durch die Fusion von FCA und des französischen Konzerns PSA entstanden. Damit kann auch gegen Stellantis geklagt werden.
- Das Landgericht Stade verurteilte am 17. August 2021 den Händler eines Wohnmobils zur Zahlung von Schadensersatz, weil das Fahrzeug mangelhaft war (Az. 2 O 175/21). Der Halter kann sein Fahrzeug bei dem sogenannten kleinen Schadensersatz behalten. Den kleinen Schadensersatz hatte Dr Stoll & Sauer am Bundesgerichtshof in einem VW-Fall erstritten.
- Das Landgericht Oldenburg ordnete am 2. September 2021 die Neulieferung eines mangelfreien Wohnmobils an (Az. 4 O 767/21). Befindet sich ein Neufahrzeug in der zwei Jahre andauernden Gewährleistung, so wird neben FCA/Stellantis auch in der Regel der Händler verklagt. Der Bundesgerichtshof hatte im VW-Abgasskandal die Form der Neulieferung bestätigt.
- Das Landgericht Münster will beim KBA Auskunft über den Stand der Ermittlungen einholen.
- Das Landgericht Kempten stellt die Einholung eines Gutachten in Aussicht, falls FCA/Stellantis die Vorwürfe der Abgasmanipulation bestreitet. Dem sieht Dr. Stoll & Sauer gelassen entgegen. Mehrere Gutachten außerhalb von Gerichtsverfahren weisen derzeit darauf hin, dass Wohnmobile die Abgasgrenzwerte nur auf dem Prüfstand einhalten.
- Am Landgericht Flensburg sieht die vierte Zivilkammer starke Indizien für eine unzulässige Abschalteinrichtung im Fiat-Motor. Das Argument Motorschutz will das Gericht in einer ersten Stellungnahme wohl nicht gelten lassen (Az. 4 O 232/21).
- Das Landgericht Saarbrücken lässt ein Gutachten zum Wohnmobil Columbus 640E von Westfalia einholen. Der Stickoxidausstoß soll überprüft werden (Az. 12 O 18/21).
- Das Landgericht Ansbach hat mit Beschluss vom 14. Dezember 2021 ein Gutachten in Auftrage gegeben, das herausfinden soll, ob „in dem Fahrzeug unzulässige Abschalteinrichtungen vorhanden sind“ (Az. 3 O 761/21).
- Das KBA hat im Februar 2021 einen Rückruf zum Iveco-Motor Daily erlassen – allerdings nicht verpflichtend. „Durch eine ungeeignete Software können Störungen auftreten, durch die sich die Verringerung von Stickoxiden gegebenenfalls verschlechtert“, heißt es verklausuliert im KBA-Deutsch. Die Daily ist in vielen Wohnmobilen verbaut worden. Und Iveco gehört zum weitverzweigten Fiat-Imperium.
- Unsere Kanzlei hat Informationen, wonach es bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt „amtsbekannt“ ist, dass Fiat-Motoren manipuliert worden sind.
- Das KBA hat durch eigene Untersuchungen festgestellt, dass Wohnmobile die Abgasgrenzwerte im realen Straßenverkehr nicht einhalten. Daher prüft die Behörde derzeit Konsequenzen. Nach EU-Recht hat das KBA sogar die Möglichkeit, betroffene Fahrzeuge stillzulegen.
- Mittlerweile versuchen Wohnmobilhändler sich außergerichtlich mit geschädigten Kunden zu einigen.
Letztlich keine. Die wichtigen Entscheidungen fallen an den Oberlandesgerichten und zum Schluss am Bundesgerichtshof. Wie schon beim VW-Skandal wollen die Landgerichte in der Regel die Verfahren schnell vom Tisch bekommen und an die Oberlandesgerichte weiterleiten. Egal, wie Landgerichte urteilen, die Verfahren gehen meistens in die zweite Instanz. Insofern spielen abweisende Urteile keine Rolle - auch wenn sie für die Verbraucher belastend sind.
Das ist für Verbraucher nur schwer nachvollziehbar. Rechtsprechung bei neuen Themengebieten gestaltet sich oftmals als Entwicklungsprozess. So war es auch beim Dieselskandal von VW. Die ersten Landgerichte haben die Verfahren einfach abgewiesen. Irgendwann haben Richter - vor allem an den Oberlandesgerichten - genauer die Argumentation der Verbraucheranwälte angeschaut. Zusammen mit dem öffentlichen Druck kam es zur verbraucherfreundlichen Wende im VW-Abgasskandal, die zur Verurteilung von VW durch den Bundesgerichtshof führte. Bei Fiat könnten sich auch die Landgerichte an der BGH-Rechtsprechung orientieren. Denn letztlich sind Abgasmanipulationen vom Ergebnis her gleich - egal ob es sich dabei um einen Motor von VW oder Fiat handelt. Leider wollten die Landgerichte das Thema wiederum schnell vom Tisch bekommen. Daher müssen Oberlandesgerichte und Bundesgerichtshof die unteren Gerichte mit Fiat-Entscheidungen in die Spure bekommen.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) steht hierarchisch über dem Bundesgerichtshof. Entscheidungen aus Luxemburg muss das deutsche Gerichte umsetzen. Derzeit ist am EuGH ein Daimler-Verfahren anhängig, das auch für den Abgasskandal bei Fiat Chrysler große Bedeutung hat. Denn eine Abschalteinrichtung ist eine Abschalteinrichtung - egal in welchem Motor sie verbaut ist.
Der Generalanwalt hat in dem EuGH-Verfahren in seinen Schlussanträgen am 2. Juni 2022 vorgeschlagen, dass Verbraucher generell Schadensersatz zustehen soll, sobald eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut worden ist. Einen Vorsatz, wie ihn der Bundesgerichtshof verlangt, sei nicht erforderlich. Auch bei der Nutzungsentschädigung, die oftmals den Schadensersatz kompensiert, vertritt der EuGH-Generalanwalt eine andere Meinung als der BGH. Die Festlegung der Art und Weise der Schadensberechnung sei zwar Sache der Mitgliedstaaten; die Haftung müsse aber abschrecken und dem Effektivitätsgebot angemessen Rechnung tragen. Eine den (Kaufpreis-)Schaden ausschließende Anrechnung der Nutzung sei mit dem Unionsrecht deshalb unvereinbar.
Hier bahnt sich eine neue Rechtsprechung an, an die sich auch der BGH halten muss. Die meisten Landgerichte und Oberlandesgerichte warten daher mit ihren Diesel-Urteilen ab, bis der EuGH entschieden hat. Der EuGH gilt generell als verbraucherfreundlich. Mit einer Entscheidung wird gegen Ende 2022 gerechnet.
Diesel-Manipulationen bei Fiat und Iveco
Mittlerweile ist klar, dass nicht nur herkömmliche PKWs mit illegalen Abschalteinrichtungen ausgestattet wurden, um so auf dem Prüfstand saubere Abgaswerte vorzuspielen: Auch unzählige Wohnmobile sind vom Dieselskandal betroffen. Im Fokus stehen dabei manipulierte Motoren der Autobauer Fiat und Iveco.
Nachdem das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) erstmals 2016 Auffälligkeiten bei der Abgasreinigung in Fiat-Fahrzeugen nach Hinweisen selbst feststellte, nahmen die Ermittlungen gegen Fiat und Iveco erst wieder im Juli 2020 Fahrt auf. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt durchsuchte Geschäftsräume von Fiat Chrysler Automobiles (FCA, jetzt Stellantis) und Iveco in Deutschland, Italien und der Schweiz.
Im Oktober 2020 wurde dann bekannt gegeben, dass allein in Deutschland mehr als 200.000 manipulierte Fahrzeuge von Fiat und Iveco zugelassen waren. Zahlreiche dieser Fahrzeuge sind Wohnmobile.
Im April 2021 folgte schließlich die erste Rückrufaktion des KBA im Wohnmobil-Dieselskandal. Das KBA erließ gegen Fahrzeuge, die auf Basis des Iveco Daily gebaut wurden, einen Rückruf und prüft nun, wie die Abgasmanipulationen an den Motoren wieder entfernt werden können. Wir gehen vom Start einer Rückrufwelle aus.
Mehr als 50 weitere Wohnmobilhersteller in Dieselskandal verwickelt
Unzählige Hersteller beziehen Motoren und Fahrzeuggestelle von Fiat und dem zum Fiat-Imperium dazugehörenden Unternehmen Iveco, die offensichtlich manipuliert wurden. So ist es möglich, dass nicht nur in Modellen, die unter dem Namen Fiat oder Iveco verkauft werden, manipulierte Dieselmotoren stecken. Als Wohnmobil-Halter sollten Sie unbedingt prüfen, ob Sie vom Abgasskandal betroffen sind. In der folgenden Tabelle sehen Sie, ob Ihr Wohnmobil betroffen sein könnte:
Wohnmobile mit Fiat-Motor
Wohnmobilhersteller, die Fiat-Chrysler Dieselmotoren verwenden | Wohnmobilhersteller, die Fiat-Chrysler Dieselmotoren verwenden |
---|---|
Adria | Joint |
Arca | Kabe |
Autostar | Karmann |
Autotrail | Knaus |
Bavaria | Laika |
Benimar | La Strada |
Bürstner | Le Voyageur |
Campereve | LMC |
Cardi | McLouis |
Caravans international | Mobilvetta |
Carthago | Morelo |
Challenger | Niesmann + Bischoff |
Chausson | Notin |
Clever | Phoenix |
Concorde | Pilote |
Dethleffs | PLA |
Elnagh | Pössl |
Eura Mobil | Rapido |
Fleurette | Rimor |
Font Vendome | Roller Team |
Forster | Sunlight |
Frankia | Sunliving |
Hobby | Swift |
Hymer | Weinsberg |
Hymer car | Westfalia |
Itineo | Wingamm |
Xgo |
Wohnmobile mit Iveco-Motor
Wohnmobilhersteller, die Iveco Dieselmotoren verwenden | Wohnmobilhersteller, die Iveco Dieselmotoren verwenden |
---|---|
Biomobil | Morelo |
Bocklet | Niesmann Bischoff |
Carthago | Notin |
Concorde | Pilote Le Voyageur |
Dethleffs | Phoenix |
Dopfer | Protec |
Form IT | Swift |
Kerkamm | Woelcke |
Laika |
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Auch VW und Mercedes in den Wohnmobil-Skandal verwickelt
Den Löwenanteil machen die oben aufgeführten Hersteller und Modelle auf Fiat/Iveco-Basis aus, aber auch Wohnmobile von oder auf Basis der VW- Daimler-Technologie sind betroffen.
Daimler-Wohnmobile: Bei den Stuttgartern sind Motoren vom Typ OM 622, OM 626 und OM651 betroffen und in den Modellen Marco Polo, V-Klasse, Vito, Viano und Sprinter verbaut. Genau wie bei Fiat/Iveco gibt es auch weitere Hersteller, welche die Mercedes-Technologie als Basis-Fahrzeug verbauen.
VW-Wohnmobile: Nicht anders verhält es sich bei den Wolfsburgern. Die altbekannten Skandalmotoren EA189 und EA288 sind in den Modellen T5, T6 („California“) und Crafter verbaut. Und auch hier verwenden andere Hersteller die Technologie in ihren Produkten.
Sie als Camper können in Ihren Fahrzeugpapieren prüfen, ob einer der Motoren in Ihrem Fahrzeug verbaut ist. Die Fahrzeugnummer steht unter anderem auf der letzten Seiten des Service-Heftes. Oder nutzen Sie unseren kostenlosen Online-Check um zu prüfen, ob auch ihr Wohnmobil vom Dieselskandal betroffen ist.
Welche Rechte haben Wohnmobilbesitzer?
Wer vom Abgasskandal betroffen ist, hat Anspruch auf Schadensersatz – auch Halter von Wohnmobilen. Aufgrund der hohen Anschaffungskosten, fällt hier die Schadensersatzsumme sogar noch höher aus als bei PKWs.
Ihre Entschädigungsmöglichkeiten:
- Rückabwicklung des Kaufvertrags: Geben Sie Ihr manipuliertes Wohnmobil an den jeweiligen Hersteller zurück und erhalten im Gegenzug eine Entschädigungssumme. Diese wird zwar durch die Nutzungsentschädigung gemindert; durch die Auszahlung von Verzugszinsen jedoch wieder erhöht.
Tipp: Handeln Sie schnell! Je länger Sie warten, desto geringer wird Ihre Schadensersatzsumme ausfallen. Zudem werden Verzugszinsen erst mit dem Tag der Klageerhebung berechnet.
- Schadensersatz für den erlittenen Wertverlust: Behalten Sie Ihr Wohnmobil und fordern einen Teil des ursprünglichen Kaufpreises (i.d.R. 25%) als Schadensersatz zurück. Da Ihr Wohnmobil durch den Dieselskandal einen beträchtlichen Wertverlust erleidet, muss Ihr Hersteller diesen Verlust kompensieren.
- Umtausch: Tauschen Sie Ihr manipuliertes und neu erworbenes Wohnmobil einfach in der Gewährleistung gegen ein sauberes Modell aus.
Wir prüfen, welche dieser Optionen sich am besten für Ihren konkreten Fall eignet. Führen Sie jetzt unseren Online-Check durch und ermitteln Sie, wie hoch Ihre Entschädigungssumme ausfallen könnte!
So berechnen Sie den Schadensersatz im Wohnmobil-Dieselskandal
Der Schadensersatz ergibt sich aus dem Kaufpreis und der Nutzungsentschädigung. Anders als bei PKWs, die vom Abgasskandal betroffen sind, kann sich die zu zahlende Nutzungsentschädigung bei Wohnmobilen zusätzlich nach der Gesamtnutzungsdauer bemessen. Da hier nicht nur das Fahren, sondern auch das Wohnen auf Rädern zu berücksichtigen ist. Dabei ist es unerheblich, wie viele Kilometer Sie mit dem Wohnmobil gefahren sind. Die Gesamtnutzungsdauer könnte bei Wohnmobilen auf insgesamt 20 Jahre festgelegt werden.
Mit unserem Rückgabe-Rechner können Sie sofort und kostenlos die Höhe Ihres Schadensersatzanspruchs ermitteln. Der Rechner bezieht jedoch nur die gefahrenen Kilometer in die Berechnung mit ein – nicht die Nutzungsdauer.
Wie funktioniert die Abgasmanipulation bei Wohnmobilen?
Der Abgasskandal beruht auf der Tatsache, dass in den Fahrzeugen verschiedenster Hersteller illegale Abschalteinrichtungen verbaut wurden, die mit Hilfe einer trickreichen Sensorik erkennen, ob sich das Fahrzeug auf dem Prüfstand befindet und dort dafür sorgt, dass die gesetzlichen Abgaswerte eingehalten werden – nicht aber auf der Straße.
Bei Wohnmobilen von Fiat und Iveco bedeutet das konkret: Die Abgasreinigung der betroffenen Fahrzeuge soll sich automatisch nach 22 Minuten abschalten. Eine arglistige Herangehensweise, da Abgastests in der Regel auch nur 20 Minuten dauern. Darüber hinaus wird den Autobauern vorgeworfen, auch sogenannte Thermofenster zu verwenden, die nur bei bestimmten Temperaturen eine korrekt funktionierende Abgasreinigung erlauben. Wird das im Voraus definierte Temperaturfenster über- oder unterstritten, schaltet sich die Abgasreinigung hier erneut ab. Letztlich bedeutet das, dass die meiste Zeit des Jahres die Abgasreinigung nicht korrekt funktioniert.
Da zahlreiche Wohnmobilhersteller nicht nur Motoren von Fiat und Iveco, sondern auch von VW und Daimler als Basis für Ihre Fahrzeuge verwendet haben, ist das Spektrum der eingebauten Abschalteinrichtungen auch dementsprechend umfangreich. Wie die Abgasmanipulation bei Daimler und VW funktioniert, können Sie detailliert auf den jeweiligen Informationsseiten nachlesen.
Wir in den Medien
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"Volkswagen muss in der „Dieselgate“-Affäre weitere empfindliche Bußgelder in den Vereinigten Staaten fürchten. In den USA entscheid ein Berufungsgericht, dass trotz bereits geschlossener Vergleiche zusätzliche Strafen zweier Bezirke der Bundesstaaten Florida und Utah zulässig seien."
Frankfurter Allgemeine -
"Es war der vielleicht größte Industriebetrug der deutschen Nachkriegsgeschichte - nun beschäftigt sich erstmals der Bundesgerichtshof mit dem Dieselbetrug von Volkswagen."
Süddeutsche Zeitung -
"Der Dieselrichter bekommt keine Dieselfälle mehr. Der für die Autoindustrie lästige Richter Reuschle soll nach Ansicht der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer „endgültig entsorgt“ werden."
Stuttgarter Zeitung
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Beginn der gerichtlichen Aufarbeitung
Erste Urteile gegen Fiat
Fiat-Kunden können seit dem 09. Juli 2020 in Deutschland gegen den Diesel-Betrug klagen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) fällte in einem VW-Verfahren ein verbraucherfreundliches Urteil: Hersteller eines manipulierten Fahrzeugs können in dem Mitgliedsstaat verklagt werden, in denen die Fahrzeuge verkauft worden sind.
- 18. März 2022: Unsere Kanzlei hat am Landgericht Landshut ihr erstes Nicht-Versäumnisurteil erstritten. Damit kann ein Kläger für sein Wohnmobil der Marke Challenger Schadensersatz in Form einer Preisminderung in Höhe von rund 9740,63 Euro erhalten.
- 24. Februar 2022: Das Oberlandesgericht Köln hat die Verurteilung von Fiat Chrysler in Aussicht gestellt. Das Landgericht Aachen hatte in erster Instanz in einem Versäumnisurteil FCA zur Rücknahme des Wohnmobils und zur Zahlung von 37.706,02 Euro verurteilt (Az. 12 O 279/21).
- 6. Dezember 2021: Niederlage von Fiat Chrysler Automobiles (FCA/ jetzt: Stellantis) am Landgericht Landau. FCA ist am 6. Dezember 2021 zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von 48.155,93 Euro verurteilt worden. Dabei handelte es sich um das erste Nicht-Versäumnisurteil.
- 2. September 2021: Erstmals hat die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer die Neulieferung eines Wohnmobils erstritten. Der Händler muss ein mangelfreies, fabrikneues, typengleiches Ersatzfahrzeug aus der aktuellen Serienproduktion des Herstellers Hymer mit gleichartiger und gleichwertiger technischer Ausstattung nachliefern. Der Verbraucher hatte in der zweijährigen Gewährleistung am Landgericht Oldenburg geklagt.
- 17. August 2021: Am Landgericht Stade ist ein Händler zur einer Kaufpreis-Preisminderung für ein Wohnmobil verurteilt worden. Für das Gericht manipuliert der Motor des Wohnmobils P 700 Essentiel von Pilote die Abgasreinigung. Der Bundesgerichtshof hatte generell die Minderung, die kleiner Schadensersatz genannt wird, am 6. Juli 2021 für rechtens erklärt. Beiden Verfahren führte unsere Kanzlei.
- 15. April 2021: Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer hat ihr erstes verbraucherfreundliches Urteil gegen Fiat erstritten. Das Landgericht Stade stellte fest, dass Fiat dem Kläger wegen vorsätzlicher und sittenwidriger Täuschung Schadensersatz zu leisten hat. Da sich Fiat weder zur Klage noch zu den Vorwürfen geäußert hatte, fällte das Gericht ein Versäumnisurteil.
- 01. März 2021: Das Landgericht Koblenz hat Fiat dazu verurteilt, den Käufer eines Fiat Ducato-Wohnmobils zu entschädigen. Auch hier handelt es sich um ein Versäumnisurteil. Inzwischen hat Fiat jedoch Einspruch eingelegt, sodass frühestens im November mit einem Urteil zu rechnen ist.
- 26. Februar 2021: Unsere Kanzlei hat bereits eine Klage gegen Fiat in der Berufung am Oberlandesgericht Karlsruhe vorliegen. Das ist insofern erfreulich, dass die juristische Aufarbeitung des Skandals so beschleunigt und der Druck auf den Autobauer erhöht wird.
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News & Urteil zum Diesel-Abgasskandal bei Wohnmobilen
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