
Wir holen Ihr Geld zurück!
Abzocke bei Leasingrückgabe
Über 100.000 Mandanten vertrauen uns
Knapp 1 Milliarde Schadensersatz gegen VW erstritten
Schnell – sicher – unverbindlich
Geschäftsführer Christian Grotz erklärt Abzocke bei Leasing-Rückgabe
In 60 Sekunden: Das müssen Sie bei der Leasingrückgabe wissen!
Leasinggeber fordern zunehmend überzogene Beträge bei der Rückgabe von Leasingfahrzeugen. Steinschläge und übliche Gebrauchsspuren sollten jedoch nicht als haftungsrelevante Schäden betrachtet werden.
Skandal: Strafanzeige gegen TÜV Süd wegen Betrugsverdacht
Die Verbraucherkanzlei Dr. Stoll & Sauer hat Strafanzeige gegen den TÜV Süd bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart gestellt. Der Verdacht: Gefälligkeitsgutachten im Sinne der Autohäuser – zum Nachteil der Verbraucher.
Da wird das gleiche Ladekabel für eine E-Auto zu unterschiedlichen Preisen veranschlagt. Der Preis ist viel zu hoch angesetzt, da vergleichbare Kabel im Internet für weniger zu haben sind. Der TÜV Süd erklärte auf Nachfrage, dass ein Ersatzladekabel beim Mercedes-Händler 300 Euro kosten soll, während alternative Händler Preise zwischen 250 und 425 Euro anboten. Der Gutachter entschied sich jedoch für die teuerste Option. Recherchen von Dr. Stoll & Sauer ergaben hingegen Preise von rund 181 Euro bzw. 120 Euro bei Online-Händlern.
Was bedeutet das für Sie?
- Auch Ihr Rückgabe-Gutachten könnte manipuliert sein!
- Viele überhöhte Nachforderungen beruhen auf zweifelhaften Prüfberichten.
➡️ Mehr zur Strafanzeige lesen Sie in der News:
Kostenlose Ersteinschätzung direkt online abrufen
Als eine der führenden Verbraucherrechtskanzleien Deutschlands unterstützt Dr. Stoll & Sauer Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegen Abzocke bei der Leasing-Rückgabe. Informieren Sie sich schnell, sicher und kostenlos. Geben Sie zur Erstellung Ihres persönlichen Zugangs Name, E-Mail-Adresse und Telefonnummer ein. Nach der Registrierung werden alle weiteren Schritte auf unserem abgesicherten Mandanten-Portal durchgeführt.
Abzocke bei der Leasingrückgabe
Unsere Lösung: Wir wehren unberechtigte Forderungen bei der Leasingrückgabe ab
Wir sind überzeugt: Jeder Verbraucher hat das Recht auf faire Verträge und transparente Leistungen auch bei der Leasingrückgabe von Fahrzeugen. Dr. Stoll & Sauer steht Ihnen zur Seite, um diesen Anspruch durchzusetzen – kompetent, erfahren und entschlossen.
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1. Kostenlose Ersteinschätzung
Laden Sie Ihre wichtigsten Unterlagen wie Abschlussrechnung und Leasingvertrag hoch, und wir prüfen, welche rechtlichen Schritte in Ihrem Fall möglich sind.
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2. Wir checken Ihre Unterlagen
Wenn Sie uns eine Vollmacht erteilen, unterstützen wir Sie dabei, die Leasingrückgabe in Ihrem Sinne zu korrigieren und abzuwickeln. Wir prüfen das Gutachten und wehren die Forderungen des Autohauses ab.
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3. Verhandlung mit dem Autohaus
Wir kämpfen für Ihr Recht: Keine Abzocke bei der Leasingrückgabe!
👉 Zahlen Sie nicht vorschnell – lassen Sie uns Ihr Gutachten prüfen!
Rechtsprechung: Was sagen die Gerichte zur Leasingrückgabe?
Normale Gebrauchsspuren oder echte Schäden? Das ist bei der Leasingrückgabe von Fahrzeugen die große Streitfrage. Autohäuser lassen Gutachten erstellen, die immer häufiger zulasten der Verbraucher gehen.
Gerichte urteilen immer wieder zugunsten der Verbraucher:
Was gilt als normale Abnutzung?
- Kleine Kratzer am Stoßfänger
- Steinschläge auf der Motorhaube
- Leichte Dellen an Türen durch Parkschäden
➡️ Für solche Gebrauchsspuren müssen Sie nicht zahlen.
Was gilt als Schaden?
- Tiefere Lackkratzer durch Unfälle
- Große Dellen oder Risse
- Fahrzeugreparaturen nach unsachgemäßer Nutzung
➡️ Hier können Kosten anfallen – aber auch diese dürfen nicht überzogen sein.
Wichtige Urteile zugunsten der Verbraucher bei der Leasingrückgabe
AG Osnabrück, 05.02.1999 (44 C 513/98)
Fall: Ein Leasingnehmer sollte für leichte Kratzer und oberflächliche Dellen zahlen.
Urteil: Übliche Gebrauchsspuren – keine Zahlungspflicht.
LG München I, 09.10.1996 (15 S 9301/96)
Fall: Ein Rückgabe-Gutachten bewertete kleine Beulen als erhebliche Schäden.
Urteil: Bagatellen zählen zur normalen Nutzung – keine Kosten für den Leasingnehmer.
LG Frankfurt am Main, 16.09.1997 (2/8 S 79/97)
Fall: Das Autohaus verlangte Reparaturkosten in Höhe von 3.000 € für mehrere kleine Lackschäden.
Urteil: Kein voller Reparaturbetrag – nur tatsächlicher Minderwert zu erstatten.
Unser Tipp bei der Leasingrückgabe
📸 Dokumentieren Sie Ihr Fahrzeug bei der Rückgabe per Fotos.
FAQ – Häufige Fragen zur Leasingrückgabe
Nein. Normale Gebrauchsspuren dürfen Ihnen nicht in Rechnung gestellt werden.
Wenn Bagatellen als „grobe Schäden“ bewertet werden oder die Kosten unverhältnismäßig hoch sind, sollten Sie misstrauisch sein.
Unsere Ersteinschätzung ist kostenlos.
Falls ein Verfahren notwendig wird, klären wir die Kosten transparent. Oft übernimmt Ihre Rechtsschutzversicherung die Gebühren.
Ihre Anwälte im Verbraucherschutz
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Dr. Ralf Stoll
- Geschäftsführer
- Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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Michael Pflaumer
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