
Kanzlei für Sozialrecht
Soforthilfe für Bezieher von Sozialleistungen und Renten
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Über 100.000 Mandanten vertrauen uns
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Knapp 1 Milliarde Schadensersatz gegen VW erstritten
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Schnell – sicher – unverbindlich
Unsere Leistungen im Sozialrecht
Im Sozialrecht vertreten wir Bezieher von Sozialleistungen und Rentner gleichermaßen. Unser Leistungsspektrum umfasst die Durchsetzung oder Abwehr streitiger Ansprüche. Aus der täglichen Praxis sind uns die häufigsten Fallstricke bekannt und sind mit den Gepflogenheiten und Behörden bestens bekannt. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer bietet Ihnen unter anderem in den folgenden Themengebieten die optimale strategische Rechtsberatung und Rechtsvertretung an.
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Sichern Sie sich Ihr Recht! – Anwalt für Wohngeld
Bürger, die aufgrund ihres geringen Einkommens einen Zuschuss zur Miete oder für selbst genutztes Wohneigentum benötigen, erhalten vom Staat ein Wohngeld. Die gesetzliche Grundlage dafür ist das Wohngeldgesetz. Die Höhe des Mietzuschusses richtet sich nach der Haushaltsgröße und dem Einkommen in Gegenüberstellung zu den Wohnkosten. Bereits bei der Berechnung kann ein Anwalt Gold wert sein.
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Umfassende Beratung – Anwalt für Hartz IV
Wer Arbeitslos wird, erhält Arbeitslosengeld I aus der Arbeitslosenversicherung. Nach einer gewissen Zeit springt der Staat mit dem Arbeitslosengeld II – umgangssprachlich Hartz IV – ein. Der Bedarf des Hartz-IV-Beziehers wird akribisch von der Behörde ermittelt. Wird gegen Auflagen verstoßen, kommt es zur Kürzung der Zahlungen. Unsere Fachanwälte für Sozialrecht überprüfen für Sie den Vorgang.
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Ist der Rentenbescheid korrekt? – Anwalt für Renten
Die Rentenversicherung gehört zu den großen Eckpfeilern des Sozialstaates. Altersarmut sollte so verhindert werden. Auch greift die Versicherung den Beitragszahlern bei der Rehabilitation nach schweren Krankheiten unter die Arme. Doch leider sieht die Lebenswirklichkeit oft anders aus. Sollte es beispielsweise zu Unrechtmäßigkeiten beim Antrag auf Rentenversicherung kommen, setzen sich unsere spezialisierten Anwälte für Ihr Recht ein.
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Wenn die Not am größten ist – Pflegeversicherungsrecht
Menschen, die in den Bereichen Körperpflege, Ernährung sowie der hauswirtschaftlichen Versorgung oder Mobilität eingeschränkt sind und somit Hilfe bedürfen, werden als pflegebedürftig bezeichnet und erhalten Geld aus der Pflegeversicherung. Was sich so einfach anhört, ist jedoch in der Praxis ziemlich kompliziert. Die Leistungen aus der Versicherung sind abhängig von Gesundheitsgutachten und über deren Ergebnis wird oft gestritten.

Sie sind mit Ihrem Sozialamt oder der Rentenversicherung in Konflikt geraten?
Wir klären Sie über Ihre Rechte im Sozialrecht auf und setzen diese zügig durch.
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Ihr Ansprechpartner im Sozialrecht
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Stefan Wiertner
- Fachanwalt für Arbeitsrecht
- Fachanwalt für Sozialrecht

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