Abmahnung
Fachanwälte für Verkehrsrecht helfen Ihnen
  • Über 100.000 Mandanten vertrauen uns

  • Knapp 1 Milliarde Schadensersatz gegen VW erstritten

  • Schnell – sicher – unverbindlich

Weiter

Wir setzen uns für Sie ein
Abmahnung im Arbeitsrecht

Nicht selten kommt es vor, dass vor einer Kündigung eine Abmahnung erfolgt. Die „Gelbe Karte“ für Arbeitnehmende ist sogar für eine Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen Voraussetzung, und in einigen Fällen auch für eine außerordentliche Entlassung notwendig. Da es sich bei einer Abmahnung im Arbeitsrecht um einen Vorwurf handelt, muss dieser hinreichend begründet sein. Ist dies nicht der Fall, ist die Abmahnung unter Umständen unberechtigt und anfechtbar.

Aus Erfahrung wissen wir, dass Abmahnungen vor einer Kündigung häufiger nicht korrekt sind. Denn oft sind sich Arbeitnehmende Ihrer Rechte in dem Fall überhaupt nicht bewusst. Wenden Sie sich daher bei einer Abmahnung direkt an uns als Ihren Anwalt für Arbeitsrecht. Wir prüfen, ob Ihre Abmahnung dem Arbeitsrecht standhält – oder nicht. Nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung beim Thema Abmahnung.

Inhaltsverzeichnis

Was ist eine Abmahnung im Arbeitsrecht?

Eine Abmahnung im Arbeitsrecht, was hat es damit aus sich? Grundsätzlich fordert eine Abmahnung, als Vorstufe einer Kündigung, den Arbeitnehmer dazu auf, ein bestimmtes, unerwünschtes und arbeitsvertragswidriges Verhalten einzustellen. Tut er dies nicht und handelt weiter zuwider, droht die Kündigung. Damit eine Abmahnung im Arbeitsrecht berechtigt ist, muss ein konkreter Pflichtverstoß vorliegen und bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.

Welche Voraussetzungen sind für die Abmahnung eines Arbeitnehmers erforderlich?

Wenn eine Abmahnung im Sinne des Arbeitsrechts Bestand haben soll, muss der gerügte Pflichtverstoß möglichst genaustens dokumentiert sein. Darunter fallen Angaben wie Datum und Uhrzeit, an denen das abgemahnte Verhalten stattfand. Zudem muss unmissverständlich deutlich werden, dass es sich dabei um einen Vertragsverstoß handelt und das Verhalten unverzüglich eingestellt werden soll. Letztlich bedarf es bei der Abmahnung noch dem Hinweis, dass eine Kündigung erfolgt, wenn das beanstandete Verhalten nicht eingestellt wird.

Allerdings muss eine Abmahnung dem Arbeitnehmer nicht in schriftlicher Form überreicht werden. Auch eine mündliche Abmahnung ist im Arbeitsrecht geltend. Doch hinsichtlich der Beweisführung wird in der Regel die Zustellung als Brief gewählt.

Gut zu wissen: Einer verhaltensbedingten Kündigung muss immer eine Abmahnung vorausgehen, um dem Arbeitnehmer die Chance einzuräumen, sein Verhalten zu ändern. Es gilt die Verhältnismäßigkeit.

Kostenlose Erstberatung direkt online abrufen

Informieren Sie sich schnell, sicher und kostenlos über Ihre Rechte und Möglichkeiten. Geben Sie zur Erstellung Ihres persönlichen Zugangs Name, E-Mail-Adresse und Telefonnummer ein. Nach der Registrierung werden alle weiteren Schritte auf unserem abgesicherten Mandanten-Portal durchgeführt. Wir kümmern uns um Ihre Rechte.

Welche Gründe kann eine Abmahnung bei der Arbeit haben?

Eine Abmahnung kommt immer dann in Betracht, wenn der Arbeitnehmende seine Pflichten verletzt hat. Da sich Arbeitspflichten in einer Vielzahl von Möglichkeiten ausdrücken können, ist auch die Liste der Gründe für eine Abmahnung vor der Kündigung lang.

Zu den typischen Gründen gehören:

  • Verspätungen
  • Verbotene Nebentätigkeiten
  • Privates Surfen während der Arbeitszeit
  • Beleidigungen oder Mobbing
  • Datenschutzverstöße
  • Schlechte Arbeitsleistungen
  • u. v. m.

Achtung: Nicht jeder Grund rechtfertigt eine Abmahnung im Arbeitsrecht. Ein Beispiel dafür sind häufige Krankheitstage. Ebenso dürfen Sie nicht abgemahnt werden, wenn das Fehlverhalten nur einige Male vorkam. Ferner muss der Pflichtverstoß nicht nur verhältnismäßig, sondern auch nachweisbar sein. Je nach Fall ist eine Abmahnung damit berechtigt oder unberechtigt. Haben Sie eine Abmahnung erhalten und sind sich keiner Schuld bewusst, übernehmen wir von Dr. Stoll & Sauer als Anwalt für Arbeitsrecht gerne die genaue Überprüfung. Stellt sich heraus, dass Ihr Verhalten nicht abmahnfähig und damit unwirksam ist, setzen wir uns konsequent für Ihr gutes Recht ein.

Gründe für eine Abmahnung

Abmahnung erhalten – was tun?

Zunächst: Bewahren Sie Ruhe. Sie müssen bei einer Abmahnung im Arbeitsrecht keine Fristen einhalten und sollten die Chance nutzen, Ihr Vorgehen strategisch zu planen.

Eine Möglichkeit einer Abmahnung im Arbeitsrecht zu begegnen ist die plausible Gegendarstellung. Diese muss in die Personalakte eingetragen werden und kann auch im weiteren Verlauf als Beweisgrundlage dienlich sein.

Eine weitere Option ist, eine Beschwerde beim Betriebsrat einzureichen. Dieser übernimmt eine vermittelnde Rolle, mit dem Ziel, dass aus einer Abmahnung eine Ermahnung wird.

Ferner lässt sich eine Abmahnung im Arbeitsrecht mit einer Klage aus der Personalakte erwirken. Erklärt das Gericht diese für unberechtigt und entscheidet zugunsten des Abgemahnten, verliert die Abmahnung ihre Wirksamkeit und ihre Funktion als Grundlage für eine verhaltensbedingte Kündigung.

Wenden Sie sich am besten gleich nach Erhalt der Abmahnung an uns als Anwalt. Gemeinsam schauen wir, welcher Weg für Sie der Beste ist.

Haben Sie weitere Anliegen? Auch bei unrechtmäßiger Kündigung wegen Krankheit oder wenn Sie Ihre Chancen auf eine attraktive Abfindung bei Kündigung erhöhen wollen, ist unsere Kanzlei der richtige Ansprechpartner.

Wann besteht Anspruch auf Löschung einer Abmahnung?

Wenn eine Abmahnung im Arbeitsrecht 

  • nachweislich auf falschen oder irrelevanten Tatsachen beruht,
  • unverhältnismäßig ist,
  • der Sachverhalt unzutreffend ist,
  • nicht nachgewiesen werden kann oder
  • verwirkt ist,

ist sie unberechtigt und Sie können eine Entfernung aus der Personalakte verlangen. Notfalls auch gerichtlich.

Abmahnung erhalten: berechtigt oder unberechtigt?

Die nachfolgenden Beispiele sollen Ihnen einen kleinen Einblick geben, wann eine Abmahnung im Arbeitsrecht hinreichend begründet ist und wann nicht.

  • Bleiben Sie ohne Entschuldigung der Arbeit fern, ist dies ein berechtigter Abmahngrund.
  • Haben Sie ein Nebentätigkeitsverbot erhalten und arbeiten dennoch nebenbei, ist Ihr Verhalten abmahnfähig.
  • Sie rauchen regelmäßig, trotz betrieblichem Rauchverbot? Auch hierfür kann eine Abmahnung ausgesprochen werden.
  • Nehmen Sie an einem Streik teil, zu dem offiziell aufgerufen wurde, ist eine Abmahnung nicht zulässig.
  • Ihnen flattert eine Abmahnung aufgrund privater Internetnutzung während der Arbeitszeit ins Haus? Diese ist berechtigt, wenn ein klares Internet- und Smartphoneverbot besteht.
  • Wer eine schlechtere Arbeitsleistung erbringt als gewünscht und es nicht besser kann, darf nicht abgemahnt werden.

FAQ: Abmahnung im Arbeitsrecht

Eine Ermahnung ist die „sanfte“ Variante der Abmahnung im Arbeitsrecht und gleicht einer Rüge. Sie hat keine weiteren Auswirkungen wie eine Kündigung, wenn das Verhalten nicht eingestellt wird. Dies ist erst mit der Abmahnung der Fall, die als nächste Stufe gilt.

Nein, eine Abmahnung im Arbeitsrecht bedarf keiner gesonderten Form für ihre Wirksamkeit. Sowohl schriftliche als auch mündliche Abmahnungen sind erlaubt. Allerdings bildet eine Schriftform die sicherere Variante und ist daher erstes Mittel der Wahl. Anders sieht das bei den erwähnten Voraussetzungen wie der hinreichenden Verdeutlichung des Fehl- und Sachverhaltes oder dem Aufzeigen der weiteren Konsequenzen aus, wenn die Pflichtverletzung nicht eingestellt wird.

Inhaltlich setzt sich eine Abmahnung im Arbeitsrecht aus folgenden Bestandteilen zusammen:

  • Ausführliche Beschreibung des Sachverhaltes inklusive Datums und Zeit
  • Angabe des Pflichtverstoßes
  • Aufforderung, das Fehlverhalten einzustellen

Aufzeigen der arbeitsrechtlichen Konsequenzen bei Missachtung der Aufforderung

 

Eine schriftliche Abmahnung im Arbeitsrecht wird mit Zustellung an den Arbeitnehmer wirksam. Eine mündliche sofort. Fristen gibt es nicht. Das gilt auch für das rechtliche Vorgehen bei Hinweisen auf eine unberechtigte Abmahnung vor Kündigung.

Abmahnung FAQs
Testimonials

Berechtigt oder nicht? Wir prüfen Ihre Abmahnung als Anwälte für Arbeitsrecht

Haben Sie eine Abmahnung erhalten und befinden den Grund als unberechtigt, zögern Sie nicht und nutzen Sie unsere unverbindliche Erstberatung. Gerne schauen unsere Fachanwälte die Abmahnung im Sinne des Arbeitsrechts genau an und prüfen, ob diese wirksam ist. Wir stehen an Ihrer Seite und erwirken gegebenenfalls eine Entfernung der Abmahnung aus Ihrer Akte, sodass Sie sich keine Gedanken um eine Kündigung machen müssen.

Step-by-Step

Schnell - unkompliziert - kompetent
So kommen Sie mit einem Fachanwalt für Arbeitsrecht von Dr. Stoll & Sauer zu Ihrem Recht

  • Erstberatung

    1. KOSTENLOSE ERSTBERATUNG

    Mithilfe unserer kostenlosen Erstberatung erfahren Sie, welches Ziel ein Fachanwalt für Arbeitsrecht für Sie erreichen kann und welche Chancen realistisch sind.

  • Vertretung

    2. Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung

    Erteilen Sie uns ein Mandat, vertreten wir Sie außergerichtlich sowie gerichtlich und verbessern Ihre Verhandlungsposition – gewissenhaft und zügig.

  • Recht bekommen

    3. Recht bekommen

    Wir setzen Ihre Rechte durch.

Unsere Fachanwälte im Arbeitsrecht

  • Tim Schmidhäußler
    • Geschäftsführer
    • Fachanwalt für Arbeitsrecht
    • Fachanwalt für Verkehrsrecht
  • Stefan Wiertner Fachanwalt für Arbeitsrecht und Sozialrecht
    • Fachanwalt für Arbeitsrecht
    • Fachanwalt für Sozialrecht

News & Urteil zum Arbeitsrecht

Newsletter

Immer auf dem Laufenden
Abonnieren Sie unseren Newsletter

Schnelle Informationen und Hintergründe helfen Ihnen bei den richtigen Entscheidungen. Profitieren Sie von wichtigen juristischen Informationen aus erster Hand. Wir informieren Sie mit unseren Newslettern über aktuelle Themen wie Abgasskandal, Datenschutzrecht oder Bankenskandale.