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Was ist eine Abmahnung im Arbeitsrecht?
Eine Abmahnung im Arbeitsrecht, was hat es damit aus sich? Grundsätzlich fordert eine Abmahnung, als Vorstufe einer Kündigung, den Arbeitnehmer dazu auf, ein bestimmtes, unerwünschtes und arbeitsvertragswidriges Verhalten einzustellen. Tut er dies nicht und handelt weiter zuwider, droht die Kündigung. Damit eine Abmahnung im Arbeitsrecht berechtigt ist, muss ein konkreter Pflichtverstoß vorliegen und bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.
Welche Voraussetzungen sind für die Abmahnung eines Arbeitnehmers erforderlich?
Wenn eine Abmahnung im Sinne des Arbeitsrechts Bestand haben soll, muss der gerügte Pflichtverstoß möglichst genaustens dokumentiert sein. Darunter fallen Angaben wie Datum und Uhrzeit, an denen das abgemahnte Verhalten stattfand. Zudem muss unmissverständlich deutlich werden, dass es sich dabei um einen Vertragsverstoß handelt und das Verhalten unverzüglich eingestellt werden soll. Letztlich bedarf es bei der Abmahnung noch dem Hinweis, dass eine Kündigung erfolgt, wenn das beanstandete Verhalten nicht eingestellt wird.
Allerdings muss eine Abmahnung dem Arbeitnehmer nicht in schriftlicher Form überreicht werden. Auch eine mündliche Abmahnung ist im Arbeitsrecht geltend. Doch hinsichtlich der Beweisführung wird in der Regel die Zustellung als Brief gewählt.
Gut zu wissen: Einer verhaltensbedingten Kündigung muss immer eine Abmahnung vorausgehen, um dem Arbeitnehmer die Chance einzuräumen, sein Verhalten zu ändern. Es gilt die Verhältnismäßigkeit.
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Abmahnung erhalten – was tun?
Zunächst: Bewahren Sie Ruhe. Sie müssen bei einer Abmahnung im Arbeitsrecht keine Fristen einhalten und sollten die Chance nutzen, Ihr Vorgehen strategisch zu planen.
Eine Möglichkeit einer Abmahnung im Arbeitsrecht zu begegnen ist die plausible Gegendarstellung. Diese muss in die Personalakte eingetragen werden und kann auch im weiteren Verlauf als Beweisgrundlage dienlich sein.
Eine weitere Option ist, eine Beschwerde beim Betriebsrat einzureichen. Dieser übernimmt eine vermittelnde Rolle, mit dem Ziel, dass aus einer Abmahnung eine Ermahnung wird.
Ferner lässt sich eine Abmahnung im Arbeitsrecht mit einer Klage aus der Personalakte erwirken. Erklärt das Gericht diese für unberechtigt und entscheidet zugunsten des Abgemahnten, verliert die Abmahnung ihre Wirksamkeit und ihre Funktion als Grundlage für eine verhaltensbedingte Kündigung.
Wenden Sie sich am besten gleich nach Erhalt der Abmahnung an uns als Anwalt. Gemeinsam schauen wir, welcher Weg für Sie der Beste ist.
Haben Sie weitere Anliegen? Auch bei unrechtmäßiger Kündigung wegen Krankheit oder wenn Sie Ihre Chancen auf eine attraktive Abfindung bei Kündigung erhöhen wollen, ist unsere Kanzlei der richtige Ansprechpartner.
Wann besteht Anspruch auf Löschung einer Abmahnung?
Wenn eine Abmahnung im Arbeitsrecht
- nachweislich auf falschen oder irrelevanten Tatsachen beruht,
- unverhältnismäßig ist,
- der Sachverhalt unzutreffend ist,
- nicht nachgewiesen werden kann oder
- verwirkt ist,
ist sie unberechtigt und Sie können eine Entfernung aus der Personalakte verlangen. Notfalls auch gerichtlich.
Abmahnung erhalten: berechtigt oder unberechtigt?
Die nachfolgenden Beispiele sollen Ihnen einen kleinen Einblick geben, wann eine Abmahnung im Arbeitsrecht hinreichend begründet ist und wann nicht.
- Bleiben Sie ohne Entschuldigung der Arbeit fern, ist dies ein berechtigter Abmahngrund.
- Haben Sie ein Nebentätigkeitsverbot erhalten und arbeiten dennoch nebenbei, ist Ihr Verhalten abmahnfähig.
- Sie rauchen regelmäßig, trotz betrieblichem Rauchverbot? Auch hierfür kann eine Abmahnung ausgesprochen werden.
- Nehmen Sie an einem Streik teil, zu dem offiziell aufgerufen wurde, ist eine Abmahnung nicht zulässig.
- Ihnen flattert eine Abmahnung aufgrund privater Internetnutzung während der Arbeitszeit ins Haus? Diese ist berechtigt, wenn ein klares Internet- und Smartphoneverbot besteht.
- Wer eine schlechtere Arbeitsleistung erbringt als gewünscht und es nicht besser kann, darf nicht abgemahnt werden.
Berechtigt oder nicht? Wir prüfen Ihre Abmahnung als Anwälte für Arbeitsrecht
Haben Sie eine Abmahnung erhalten und befinden den Grund als unberechtigt, zögern Sie nicht und nutzen Sie unsere unverbindliche Erstberatung. Gerne schauen unsere Fachanwälte die Abmahnung im Sinne des Arbeitsrechts genau an und prüfen, ob diese wirksam ist. Wir stehen an Ihrer Seite und erwirken gegebenenfalls eine Entfernung der Abmahnung aus Ihrer Akte, sodass Sie sich keine Gedanken um eine Kündigung machen müssen.
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