Lebensversicherung Widerruf
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Dank fehlerhafter Widerrufsbelehrung mehr Geld bekommen
Lebensversicherung widerrufen

Hohe Kosten und sinkende Renditen – das sind die Hauptgründe, wieso viele Versicherte Ihre Lebensversicherung vorzeitig beenden möchten. Betroffene sollten in solchen Fällen beachten, dass Ihnen anstelle der Kündigung möglichweise eine lukrativere Alternative zur Verfügung steht: die Rückabwicklung wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrung. Und davon gibt es Millionen Fälle! Wie Sie konkret aus der Lebensversicherung austreten – ohne dabei einen Wertverlust zu erleiden – erfahren Sie im Folgenden.

Inhaltsverzeichnis

Alle Fakten auf einen Blick
Lebensversicherung widerrufen

  • Durch eine Grundsatzentscheidung des EuGH, die der BGH entsprechend übernommen hat, sind Widerrufsbelehrungen zahlreicher Lebensversicherungsverträge aus den Jahren 1994 bis 2007 unwirksam – mit der Folge eines unbefristeten Widerrufsrechts.  
  • Durch die Rückabwicklung der Lebensversicherung per Widerspruch bekommen Sie all Ihre eingezahlten Beiträge mit Zinsen zurück. Das sind mehrere Tausend Euro zusätzlich zum Rückkaufsbetrag.
  • Kündigen Sie Ihre Lebensversicherung, wird Ihnen lediglich der Rückkaufswert von der Versicherung ausgezahlt – abzüglich der Bearbeitungsgebühren und Stornokosten, sodass am Ende kein Gewinn mehr übrigbleibt.
  • Eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung ist für Laien schwer erkennbar: Möchten Sie Ihre Lebensversicherung vorzeitig beenden, lohnt sich der Gang zu einem spezialisierten Anwalt für Versicherungsrecht. Er prüft, ob Sie ordnungsgemäß über Ihr Widerrufsrecht belehrt wurden und setzt im Falle eines fehlerhaften Vertrags Ihre Ansprüche durch.
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Fehlerhafte Widerrufsbelehrungen: Deshalb sind Millionen Versicherte betroffen

Das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) regelt unter anderem, welche Widerrufsrechte Verbrauchern zustehen. In der alten Fassung sah der Gesetzgeber mit § 5a VVG vor, dass das Widerrufsrecht nach spätestens einem Jahr erlischt – selbst dann, wenn Verbraucher zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht ordnungsgemäß über Ihr Widerrufsrecht belehrt wurden.  

Eine Verbraucherin klagte gegen die Vorschrift und berief sich dabei auf das Deutlichkeitsgebot nach § 355 Abs.2 BGB. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) bestätigte am 19. Dezember 2013 die Auffassung der Verbraucherin und erklärte § 5a VVG für nichtig. Der BGH übernahm diese Entscheidung und erklärte am 7. Mai 2014, dass die Verbraucherin ein unbefristetes Widerspruchsrecht habe.

Da das BGH-Urteil eine Grundsatzwirkung hat, haben unzählige Versicherte nun einen Anspruch auf höhere Rückzahlung – sofern der Vertrag eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung aufweist. Besonders davon betroffen sind Verträge, die zwischen den Jahren 1994 und 2007 nach dem Policenmodell abgeschlossen wurden. Diverse Gerichte haben bereits in vielen weiteren Fällen darüber entschieden, ob ein Widerruf der Lebensversicherung möglich ist. Die Rechtsprechung ist dabei insgesamt als sehr verbraucherfreundlich einzustufen.

Verstoß gegen das Deutlichkeitsgebot – Beispiele für fehlerhafte Widerrufabelehrungen

In § 355 Abs.2 BGB ist geregelt, dass Kunden über ihr Widerrufsrecht aufgeklärt werden müssen. Die Widerrufsbelehrung muss dabei dem Deutlichkeitsgebot entsprechen. Tut sie dies nicht, ist sie rechtlich fehlerhaft:

  1. Die Versicherung versteckt die Widerrufsbelehrung im Fließtext, sodass sie nicht deutlich vom Rest der Vertragsbedingungen hervorgehoben wird.
  2. Sowohl Beginn als auch Ende der Widerrufsfrist sind nicht klar bezeichnet.
  3. Die Widerrufsbelehrung gibt vor, dass die Widerrufsfrist bereits mit Erhalt der ersten Vertragsunterlagen beginnt. Richtig wäre, dass sie erst zu laufen beginnt, wenn der Versicherungsnehmer alle Unterlagen erhalten hat.
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So geht’s
Widerrufen statt kündigen

Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer steht Ihnen mit spezialisierten Anwälten für Versicherungsrecht zur Seite. Sie verfügen in der Rückabwicklung von Lebensversicherungen über jahrelange Erfahrung und nehmen nach einer fundierten Prüfung und Beratung alle Formalitäten in die Hand. Gehen Sie wie folgt vor, um Ihr Widerrufsrecht erfolgreich durchzusetzen:

  • Erstberatung

    1. Kostenlose Erstberatung

    Wir prüfen die Widerrufsbelehrung in Ihrem Vertrag auf fehlerhafte oder rechtlich unzureichende Formulierungen und informieren Sie über Ihre Erfolgschancen.

  • Vertrauen

    2. Rechtliche Durchsetzung

    Erteilen Sie uns ein Mandat, unterstützen wir Sie bei der Anspruchsgeltendmachung – kosteneffizient, transparent und effektiv.

  • Recht bekommen

    3. Rückzahlung erhalten

    Nach erfolgreichem Widerruf und Durchsetzung der Ansprüche veranlasst Ihre Versicherung die Rückzahlung auf das von Ihnen angegebene Konto.

Der Widerruf der Lebensversicherung ist bares Geld wert

Wenn Sie Ihre Lebensversicherung kündigen, erhalten Sie lediglich den von Ihrer Versicherung ausgewiesenen Rückkaufswert. Machen Sie allerdings von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch, erhalten Sie all Ihre eingezahlten Beiträge und haben zusätzlich Anspruch auf einen sogenannten Nutzungsersatz. Das bedeutet: Der Versicherer erstattet Ihnen das, was er mit Ihren Beiträgen an Zinsen erwirtschaftet hat. Somit wird Ihnen durch den Widerruf Ihrer Lebensversicherung ein weit über dem Rückkaufswert liegender Betrag ausbezahlt.

Noch dazu darf Ihnen Ihre Versicherung beim Widerruf keine Stornokosten berechnen, die im Falle einer Kündigung den Auszahlungsbetrag weiter schmälern. Lassen Sie sich nicht mit geringen Rückkaufswerten abspeisen – Widerspruch einlegen, lohnt sich.

Geben Sie den Widerruf in professionelle Hände

Wie hoch der Nutzungsersatz im Einzelnen ist, hängt von der jeweiligen Versicherungsgesellschaft ab. Im Sommer 2015 beschloss der BGH, dass der Nutzungsersatz dem individuellen Nutzen entspricht, den die jeweilige Versicherungsgesellschaft erzielt hat. Somit müssen Versicherte nachweisen, wie viel Rendite die Versicherung mit ihren eingezahlten Beiträgen gewonnen hat und diese samt der Summe der eingezahlten Beiträge zurückfordern – das ist Bürde und Chance zu gleich.

Da die Berechnung des konkreten Nutzungsersatzes sehr kompliziert und von Laien kaum zu leisten ist, zeigt sich für uns immer mehr, dass die Widerrufsfälle rechtlich anspruchsvoll und gute Ergebnisse nur mit fundierter Erfahrung und Spezialwissen zu erzielen sind. Schalten Sie daher am besten einen Anwalt ein und lassen Sie prüfen, ob die Rückabwicklung für Sie infrage kommt und wie hoch Ihr Anspruch ausfällt. So ist sichergestellt, dass Sie die Summe erhalten, die Ihnen zusteht.

So berechnet sich der Auszahlungsbetrag
Mit Widerspruch 8.500 Euro mehr als bei Kündigung

Ein konkretes Beispiel aus der Praxis: Der Versicherte zahlte in die Lebensversicherung knapp 34.000 Euro an Prämien ein. Darin enthalten sind Beiträge für eine Berufsunfähigkeits- und Risikolebensversicherung. Der Versicherte kündigte den Vertrag und widerrief in anschließend, wodurch ihm bereits 21.600 Euro durch die Versicherung ausgezahlt wurden.

Am 29. Juli 2015 entschied der BGH, dass dem Verbraucher weitere 6.800 Euro zustehen. Sie setzen sich aus den eingezahlten Prämien abzüglich der Risikoanteile für Berufsunfähigkeit und Todesfallrisiko sowie abzüglich der bereits ausgezahlten Summe zusammen. Zusätzlich musste er im vorliegenden Fall rund 1.600 Euro an Nutzungsersatz zahlen, der ihm ebenfalls erstattet werden muss. Daraus ergibt sich eine zusätzliche Zahlung von insgesamt 8.500 Euro zum Rückkaufswert (Az. IV ZR 384/14).

Lebensversicherung Widerruf

Bei diesen Lebensversicherungen ist ein Widerruf möglich

Haben Sie eine Lebensversicherung zwischen dem 29. Juli 1994 und dem 31. Dezember 2007 nach dem Policenmodell abgeschlossen, hat Ihr Versicherer Ihnen vor oder während des Antrags möglicherweise nicht alle relevanten Verbraucherinformationen zur Verfügung gestellt – und damit versäumt Sie ordnungsgemäß auf Ihr Widerrufsrecht hinzuweisen. In derartigen Fällen haben Sie praktisch ein ewiges Widerrufsrecht, sodass Sie Ihre Lebensversicherung aus dem Jahr 1994 auch heute noch widerrufen können. Dabei spielt es keine Rolle, ob Ihr Vertrag noch läuft, bereits abgelaufen ist oder gekündigt wurde.

Gut zu wissen: Die standardmäßige Widerrufsfrist bei Lebensversicherungen beträgt zwei Wochen. Innerhalb dieser Frist können Sie Ihren Vertrag ohne Angabe von Gründen rückabwickeln lassen. Alle bis dahin gezahlte Beiträge und Gebühren erhalten Sie dann zurück. Enthält die Widerrufsbelehrung rechtliche Fehler, greift diese Widerrufsfrist nicht mehr.

Es gibt etliche Formfehler, die den Versicherungen in der Widerrufsbelehrung unterlaufen sind. Im Folgenden finden Sie einige Beispiele für fehlerhafte Widerrufsbelehrungen, um Ihnen einen groben Überblick zu verschaffen. Lassen Sie Ihre Verträge anwaltlich prüfen, um sämtliche Fehler aufdecken zu können.

Häufige Fragen zum Widerruf einer Lebensversicherung

Der BGH stellt strenge Anforderungen an die Gestaltung der Widerrufsbelehrung und beruft sich dabei auf das Deutlichkeitsgebot. Demnach muss die Belehrung inhaltlich und drucktechnisch deutlich gestaltet sein. Ob Sie ordnungsgemäß auf Ihr Widerrufsrecht hingewiesen wurden, prüfen Sie am besten mithilfe unserer kostenlosen Erstberatung.

Viele Verbraucher, die eine Lebensversicherung zwischen 1994 und 2007 abgeschlossen haben, können diese heute noch widerrufen. Dafür brauchen Sie grundsätzlich keinen Anwalt an Ihrer Seite. Aber: Berufen Sie sich dabei auf einen Formfehler, der keinen Nachteil für Sie darstellt, ist das rechtsmissbräuchlich. Wie der BGH am 10. Februar 2021 entschied, kann der Widerruf dann ausgeschlossen sein. Lassen Sie Ihren Vertrag daher anwaltlich prüfen. Enthält er eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung, wird er zudem die Berechnung Ihrer Anspruchshöhe übernehmen und Ihre Rechte gewissenhaft durchsetzen – damit Sie die Rückzahlung erhalten, die Ihnen zusteht.

Ist Ihr Vertrag mit einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung behaftet, haben Sie ein unbefristetes Widerrufsrecht. Das gilt auch für Verträge, die bereits gekündigt wurden oder ausgelaufen sind.

Bei einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung lohnt es sich den Vertrag zu widerrufen. So holen Sie das Maximum aus Ihrer Versicherung heraus. Kündigen Sie ihn, erhalten Sie nur den Rückkaufswert, der in den meisten Fällen unter den eingezahlten Versicherungsprämien liegt.

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Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer konzentriert sich im Versicherungsrecht auf die Rechtsdurchsetzung der Versicherten. Hierfür verfügen unsere Fachanwälte über die entsprechende Expertise und Kompetenz und können auf eine Vielzahl von Versicherungsfällen zurückgreifen, in denen sie Versicherungsnehmern zu Ihrem Recht verhalfen.

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