Fiat im Abgasskandal
Dieselskandal
Fiat
  • Über 100.000 Mandanten vertrauen uns

  • Knapp 1 Milliarde Schadensersatz gegen VW erstritten

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Abgaswerte konzernweit manipuliert
Abgasskandal bei Fiat, Iveco, Jeep und Alfa Romeo

Der Abgasskandal macht auch vor Fiat keinen Halt: Fiat Chrysler Automobiles (seit 2021 Teil von „Stellantis“) wird vorgeworfen, illegale Abschalteinrichtungen in diversen Diesel-Motoren verbaut zu haben – darunter auch in den Motoren unzähliger Wohnmobile. Die meisten Hersteller von Reisemobilen verwenden als Basisfahrzeug den Fiat Ducato. mit Fahrgestellt und Motor.

Die Erfolgsaussichten der Verbraucher sind aktuell enorm gestiegen. Der Bundesgerichtshof (BGH) sieht in einer Entscheidung vom 27. November 2023 Ansprüche der Verbraucher im Fiat-Abgasskandal. Der Dieselsenat stellte fest, dass Fiat Chrysler beim Einbau von illegalen Abschalteinrichtungen fahrlässig im Sinne von §823 BGB gehandelt hat. Damit steht dem Besitzer eines Wohnmobils A68 von Sunlight Schadensersatz zu. Das Basisfahrzeug verfügt über einen Fiat Ducato 2.3l Multijet II (96 kW) der Abgasnorm Euro 6 (Az.: VIa ZR 1425/22). Mehr dazu in unserer BGH-Fiat-Abgasskandal-News.
 

Die Rechtsprechung am Europäischen Gerichtshof (EuGH) hat am Bundesgerichtshof  (BGH) die verbraucherfreundliche Wende eingeleitet - und das nach knapp acht Jahren Diesel-Abgasskandal. Am 26. Juni 2023 hat der BGH neu entschieden. Besitzern von Diesel-Fahrzeugen, in denen eine illegale Abschalteinrichtung die Abgasreinigung temperaturgesteuert ("Thermofenster") manipuliert, ist ein Differenzschaden entstanden und es steht ihnen daher Schadensersatz zu. Mehr dazu auf unserer BGH-Abgasskandal-Spezialseite. Das  verbraucherfreundliche Urteil gilt auch für Wohnmobile, denn auch hier sind beispielsweise illegale Thermofenster verbaut. Nutzen Sie daher unsere kostenlosen Erstberatung im Online-Check, um der Gefahr einer möglichen Verjährung bereits jetzt schon entgegenzutreten. 

Inhaltsverzeichnis

BGH bestätigt Ansprüche auf Schadensersatz im Fiat-Abgasskandal

Bitte um dieses Video zu sehen.

Das können Fiat-Kunden im Dieselskandal unternehmen

Die gerichtliche Aufarbeitung des Diesesl-Abgasskandals bei Fiat ist im vollen Gang. Der BGH hat einen ersten Meilenstein gesetzt, fahrlässiges Handeln bei Fiat festgestellt und die Pkw-Rechtsprechung auf Wohnmobile ausgeweitet. Lesen Sie hier, welche Möglichkeiten Sie als Geschädigter haben, um als Einzelperson gegen den Fiat-Konzern (Teil von „Stellantis“) vorgehen zu können und wie Ihnen die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer dabei helfen kann.

Neulieferung:
Haben Sie einen Neuwagen von einem Händler gekauft, prüfen Sie umgehend, ob Sie sich noch in der zweijährigen Gewährleistungsfrist befinden. Ist dies der Fall, können Sie gegen Rückgabe Ihres manipulierten Fahrzeugs die Neulieferung eines sauberen Modells verlangen.

Rücktritt/Rückgabe:
Sie können den Kaufvertrag anfechten, da das streitgegenständliche Fahrzeug zum Zeitpunkt der Übergabe mit einem Sachmangel behaftet war und der Kaufvertrag bei vorheriger Kenntnisnahme des vorliegenden Mangels nicht abgeschlossen worden wäre. In diesem Fall haben Sie gegen Herausgabe des manipulierten Fahrzeugs einen Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises (abzüglich einer Nutzungsentschädigung für das Nutzen des Fahrzeugs).

Mit unserem Rückgaberechner können Sie ermitteln, mit welcher Entschädigungssumme Sie nach aktueller Rechtsprechung rechnen können.

Minderung:
Sie können auch ohne Rückgabe des manipuliertes Fahrzeugs eine Kaufpreisminderung von Ihrem Händler verlangen. Allein deshalb, weil das vom Abgasskandal betroffene Fahrzeug einen Mangel vorweist, der zu einem geringeren Wiederverkaufswert führt. Wir haben bereits Urteile erstritten, in denen 25% des Kaufpreises als Minderung gewährt wurden: So behalten Sie Ihr Fahrzeug und erhalten einen großen Teil Ihres Kaufpreises zurück.

Gut zu wissen: Wir beraten Sie gerne darüber, inwiefern diese Variante im Einzelfall empfehlenswert ist, da die manipulierten Fahrzeuge in der Regel mit großen Unsicherheiten verbunden sind.

Schadensersatz:
Es steht außer Frage, dass Fiat genauso wie die  anderen im Dieselskandal verwickelten Unternehmen (VW, Daimler), Verbrauchern wegen vorsätzlicher und sittenwidriger Schädigung Schadensersatz schuldet. Durch eine Schadenersatzzahlung wird sichergestellt, dass alle Schäden, die durch eine Stilllegung oder sonstige Maßnahmen entstehen, abgedeckt und Ihre Ansprüche auch vor einer möglichen Verjährung geschützt sind.

Ihr Recht

Unsere kostenlose Erstberatung

Erfahren Sie mit Hilfe unserer kostenlosen Erstberatung wie hoch Ihre Entschädigung im Fiat-Abgasskandal ausfallen kann. Füllen Sie dazu das Formular aus und befolgen Sie alle Schritte auf unserem abgesicherten Mandaten-Portal.

BGH sieht Ansprüche auf Schadensersatz bei Wohnmobilen
Mit dieser Entschädigung können Fiat-Dieselkunden rechnen

Der Bundesgerichtshof Karlsruhe (BGH) hat am 25. Mai 2020 die erste verbraucherfreundliche Entscheidung im Abgasskandal von VW gefällt und generell die Erfolgsaussichten für alle Betroffenen im Dieselskandal schlagartig erhöht: Der Kläger damals konnte das streitgegenständliche Fahrzeug an VW zurückgeben und erhielt dafür eine Schadensersatzsumme in Höhe des ursprünglichen Kaufpreises zuzüglich Verzugszinsen abzüglich einer Nutzungsentschädigung. Mit der Entscheidung vom 27. November 2023 hat der BGH nur klar gemacht, dass die Rechtsprechung von Pkw auch für Wohnmobile und Fiat gilt. Folgendes hat der BGH weiter entschieden:

  1. BGH sieht aufgrund fahrlässigen Handelns nach §823 BGB durch Fiat einen möglichen Differenzschaden auch bei Wohnmobilen. Diese Art des Schadensersatz hat der BGH im Sommer 2023 ermöglicht.
  2. Deutsches Sachrecht ist anwendbar, da Wohnmobile in Deutschland in den Verkehr gebracht wurden.
  3. Die Reaktion der italienischen Typengenehmigungsbehörde ist irrelevant, da es nur auf die Frage ankommt, ob eine Abschalteinrichtung verbaut ist oder nicht.
  4. Der Umstand, dass es bislang zu keinen Einschränkungen wie Rückrufen gekommen ist, spielte bei der Entscheidung durch den BGH keine Rolle.

Hier geht es zu mehr Informationen zum BGH-Fiat-Abgasskandal-Urteil.

Sämtliche deutschen Gerichte werden sich zukünftig auf dieses höchstrichterliche Urteil berufen. Folglich können auch Fiat-Kunden ermitteln, welche Entschädigung ihnen im Abgasskandal zusteht: Die Höhe der Schadensersatzsumme ergibt sich aus dem Kaufpreis abzüglich einer sogenannten Nutzungsentschädigung plus Verzugszinsen.

Das bedeutet konkret: Die Entschädigungssumme wird durch die Auszahlung von Verzugszinsen, die ab dem Tag der Klageerhebung mit einem Prozentsatz von ca. 5% über dem Basiszinssatz berechnet werden, erhöht.

Schnell sein lohnt sich: Halten Sie Ihre Nutzungsentschädigung gering und leiten Sie das Gerichtsverfahren so schnell wie möglich in die Wege: Je weniger Kilometer Sie gefahren sind, desto mehr Geld bekommen Sie zurück!

Alle Fiat-Motoren der Baujahre 2014 bis 2019 sind manipuliert

Unsere Kanzlei geht davon aus, dass bei Fiat alle Motoren mit den Abgasnormen Euro 5 und Euro 6  vom Abgasskandal betroffen sind. Erst ab Euro 6dTemp ist mit normkonformen Motoren zu rechnen. Konkret sind das folgende Motoren-Modelle:

  • 1,3 Liter Multijet
  • 1,3 Liter 16V Multijet
  • 1,6 Liter Multijet
  • 1,6 Liter
  • 2,0 Liter Multijet
  • 2,3 Liter Multijet
  • 2,0 Liter
  • 2,2 Liter Multijet II
  • 2,3 Liter
  • 2,3 Liter Multijet
  • 2,3 Liter Multijet II
  • 3,0 Liter

Iveco, Jeep und Alfa-Romeo: Diese Modelle sind ebenfalls betroffen

Im Folgenden haben wir für Sie eine Übersicht der Fahrzeuge aus dem Fiat-Imperium erstellt, die nach aktuellem Kenntnisstand vom Dieselskandal betroffen sind.

Geöffnet Konfigurationseinstellungen

Marke Handelsbezeichnung Hubraum in ccm Leistung in KW EU Emissionsstufe
Fiat 500x 1956 103 Euro 6
Fiat Ducato 2999 130 Euro 5
Jeep Cherokee 1956 125 Euro 5
Jeep Renegade Multijet     Euro 6
Fiat Panda     Euro 5
Fiat Tipo     Euro 6
Fiat Ducato     Euro 6
Iveco Daily Hi-Matic      
Iveco Daily 4x4      
Iveco Eurocargo      
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Fahrverbote und Stilllegungen: Was Fiat-Kunden droht

Fiat-Fahrzeuge, die mit einer illegalen Abschalteinrichtung versehen wurden, sind nicht genehmigungsfähig, weshalb Kunden Fahrverbote oder Stilllegungen drohen.

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am 27. Februar 2018 erlaubt, Fahrverbote zu erlassen. Seitdem wurden in vielen deutschen Ballungsräumen Fahrverbote auferlegt, um die von der EU vorgeschriebenen Stickoxid-Grenzwerte einzuhalten. Darüber hinaus wurde in der Vergangenheit mit behördlichen Stilllegungen gedroht, wenn Verbraucher die Aufrüstung ihres betroffenen Fahrzeugs mit einem Software-Update ablehnten.

Nach Auffassung der Europäischen Kommission hat Italien seine Verpflichtungen im Rahmen der EU-Typengenehmigungsvorschriften für Kraftfahrzeuge im Fiat Abgasskandal nicht eingehalten und deshalb ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Die italienische Behörde muss sich nun zu den Vorwürfen äußern und ggf. Abhilfemaßnahmen ergreifen, die die Anordnung eines Rückrufs nach sich ziehen könnte.

Pressestimmen

Pressestimmen
Wir in den Medien

  • "Volkswagen muss in der „Dieselgate“-Affäre weitere empfindliche Bußgelder in den Vereinigten Staaten fürchten. In den USA entscheid ein Berufungsgericht, dass trotz bereits geschlossener Vergleiche zusätzliche Strafen zweier Bezirke der Bundesstaaten Florida und Utah zulässig seien."
    Frankfurter Allgemeine
  • "Es war der vielleicht größte Industriebetrug der deutschen Nachkriegsgeschichte - nun beschäftigt sich erstmals der Bundesgerichtshof mit dem Dieselbetrug von Volkswagen."
    Süddeutsche Zeitung
  • "Der Dieselrichter bekommt keine Dieselfälle mehr. Der für die Autoindustrie lästige Richter Reuschle soll nach Ansicht der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer „endgültig entsorgt“ werden."
    Stuttgarter Zeitung

Das Kraftfahrt-Bundesamt wird endlich aktiv
Abgasskandal erschüttert Wohnmobilbranche

Anfang 2021 ist das  KBA endlich aktiv geworden und bestätige die erhöhten Stickoxid-Abgaswerte bei Wohnmobilen durch eigene Untersuchungen. Im Mai 2021 ordnete das KBA wegen des Dieselskandals einen Rückruf von Iveco-Daily-Fahrzeugen an und somit die  erste Rückrufaktion im Wohnmobil-Dieselskandal.

Damit hat Fiat den Skandal nun auch offiziell in die Wohnmobilbranche gebracht. Verwickelt darin ist auch Iveco. Das Unternehmen gehört zur Unternehmensgruppe CNH, die von einer Holding geleitet wird, die sich im Mehrheitsbesitz der Fiat-Familie Agnelli befindet. Sowohl Fiat als auch Iveco verkaufen ihre Motoren an Hersteller von Wohnmobilen, sodass bisher unzählige Wohnmobil-Motoren mit einer illegalen Abschalteinrichtung verbaut wurden.

Deutsche Behörden wissen zwar seit 2016 von den Diesel-Schummeleien des damaligen Konzerns Fiat Chrysler Automobiles (FCA). Bislang hatte das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) und das italienische Pendant jedoch tatenlos dabei zugeschaut, wie manipulierte Fahrzeuge eine Typengenehmigung erhielten. Folgt nun eine Rückrufwelle in der Wohnmobilszene?

Wohnmobile Gewichtsmanipulation

Auch unzählige Transporter sind vom Abgasskandal betroffen

Die manipulierten Motoren sind nicht nur in Kleinwagen und Wohnmobilen verbaut, sondern auch in unzähligen Transportern. Durch den KBA-Rückruf ist der Transporter Daily VI betroffen. Das Dieselmodell gibt es mit einem 2,3- und 3,0l-Motor.

Für uns ist dieser Rückruf ein weiterer Hinweis dafür, dass  auch Iveco die Abgasreinigung manipuliert. Als führende Kanzlei im Abgasskandal haben wir bereits über 1.000 Klagen gegen Fiat/Stellantis eingereicht und erste verbraucherfreundliche Urteile erstritten. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer berät Sie gern und kämpft um Ihre Rechte.

Abgasskandal Transporter
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FAQ´s
Häufig gestellte Fragen zum Fiat-Chrysler-Abgasskandal

In Deutschland sind rund 1,2 Millionen Fahrzeuge von Fiat unterwegs. Wobei rund 700.000 Fahrzeuge auf die Modelle Panda, 500 und Punto entfallen. Vom Diesel-Abgasskandal könnten folgende Modelle betroffen sein:

  • Panda
  • 500
  • Punto
  • Tipo
  • Bravo
  • Palio
  • Linea
  • Sedici
  • Idea
  • Freemont
  • Doblo
  • Ducato
  • Scudo
  • Talento

Ältere Diesel-Modelle wie Stilo und Croma sind hier nicht mehr berücksichtigt.

Bei der Fiat-Tochter Jeep stehen bislang die Modelle Cherokee mit der Euro-Norm 5 und der Renegade Multijet schwarz und rot mit der Euro-Norm 6 unter Verdacht. Auch hier schließt die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer nicht aus, dass weitere Modelle ebenfalls betroffen sein könnten.

Wir haben Ihnen nach unserem aktuellen Kenntnisstand eine Übersicht aller betroffenen Modelle erstellt. Unserer Auffassung ist es möglich, dass noch weitere Modelle entdeckt werden. Ähnliches hat sich auch bei anderen Herstellern wie Daimler, VW und Porsche abgespielt. Eine Sicherheit darüber kann jedoch nicht gewährleistet werden.

Nein! Um gegen Fiat zu klagen, muss kein italienisches Gericht angerufen werden. Der Europäische Gerichtshof hat bereits entschieden, dass generell Hersteller eines manipulierten Diesels nicht nur in dem Mitgliedstaat verklagt werden können, in dem das Unternehmen die Manipulation vorgenommen hat, sondern auch in allen anderen Mitgliedstaaten, in denen die manipulierten Fahrzeuge anschließend verkauft und erworben wurden – demnach auch in Deutschland.

Ja. Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, dann können Sie auch im Fiat-Abgasskandal eine Individualklage weitestgehend kostenlos erheben. Sie zahlen höchstens eine vorher vereinbarte Selbstbeteiligung, die Prozesskosten übernimmt dann Ihre Rechtsschutzversicherung. Wenn Sie uns ein Mandat erteilen, übernehmen wir die Abwicklung mit Ihrem Versicherer und beraten Sie auch gerne zu weiteren verwaltungsrechtlichen Fragen zum Fiat-Abgasskandal.

Mittlerweile sind über 1000 Klagen der Kanzlei gegen FCA an deutschen Gerichten anhängig. Erste verbraucherfreundliche Urteile konnte die Kanzlei erringen. Die Beweislast gegen den Autobauer ist mittlerweile erdrückend. Alleine die Vorkommnisse bis ins Jahr 2020 müssten für eine Verurteilung von FCA genügen. Hier eine kurze Zusammenfassung der Entwicklungen aus den vergangenen Monaten:

  • Das Landgericht Landau hat Fiat Chrysler am 6. Dezember 2021 zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von 48.155,93 Euro verurteilt (Az. 2 O 169/21). Das Urteil ist das erste Nicht-Versäumnisurteil im Abgasskandal von Fiat.
     
  • Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer hat mehrere verbraucherfreundliche Urteile in erster Instanz erstritten. Die Urteile sind nicht rechtskräftig. Einige Verfahren befinden sich an Oberlandesgerichten in der Berufung.
     
  • Das Landgericht Nürnberg hat mit Entscheidung vom 9. Juli 2021 festgestellt, dass die Holding Stellantis in der Rechtsnachfolge von Fiat Chrysler Automobiles (FCA) steht (Az. 19 O 737/21). Stellantis war Anfang des Jahres durch die Fusion von FCA und des französischen Konzerns PSA entstanden. Damit kann auch gegen Stellantis geklagt werden.
     
  • Das Landgericht Stade verurteilte am 17. August 2021 den Händler eines Wohnmobils zur Zahlung von Schadensersatz, weil das Fahrzeug mangelhaft war (Az. 2 O 175/21). Der Halter kann sein Fahrzeug bei dem sogenannten kleinen Schadensersatz behalten. Den kleinen Schadensersatz hatte Dr Stoll & Sauer am Bundesgerichtshof in einem VW-Fall erstritten.
     
  • Das Landgericht Oldenburg ordnete am 2. September 2021 die Neulieferung eines mangelfreien Wohnmobils an (Az. 4 O 767/21). Befindet sich ein Neufahrzeug in der zwei Jahre andauernden Gewährleistung, so wird neben FCA/Stellantis auch in der Regel der Händler verklagt. Der Bundesgerichtshof hatte im VW-Abgasskandal die Form der Neulieferung bestätigt.
     
  • Das Landgericht Münster will beim KBA Auskunft über den Stand der Ermittlungen einholen.
     
  • Das Landgericht Kempten stellt die Einholung eines Gutachten in Aussicht, falls FCA/Stellantis die Vorwürfe der Abgasmanipulation bestreitet. Dem sieht Dr. Stoll & Sauer gelassen entgegen. Mehrere Gutachten außerhalb von Gerichtsverfahren weisen derzeit darauf hin, dass Wohnmobile die Abgasgrenzwerte nur auf dem Prüfstand einhalten.
     
  • Am Landgericht Flensburg sieht die vierte Zivilkammer starke Indizien für eine unzulässige Abschalteinrichtung im Fiat-Motor. Das Argument Motorschutz will das Gericht in einer ersten Stellungnahme wohl nicht gelten lassen (Az. 4 O 232/21).
     
  • Das Landgericht Saarbrücken lässt ein Gutachten zum Wohnmobil Columbus 640E von Westfalia einholen. Der Stickoxidausstoß soll überprüft werden (Az. 12 O 18/21).
     
  • Das Landgericht Ansbach hat mit Beschluss vom 14. Dezember 2021 ein Gutachten in Auftrage gegeben, das herausfinden soll, ob „in dem Fahrzeug unzulässige Abschalteinrichtungen vorhanden sind“ (Az. 3 O 761/21).
     
  • Das KBA hat im Februar 2021 einen Rückruf zum Iveco-Motor Daily erlassen – allerdings nicht verpflichtend. „Durch eine ungeeignete Software können Störungen auftreten, durch die sich die Verringerung von Stickoxiden gegebenenfalls verschlechtert“, heißt es verklausuliert im KBA-Deutsch. Die Daily ist in vielen Wohnmobilen verbaut worden. Und Iveco gehört zum weitverzweigten Fiat-Imperium.
     
  • Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer hat Informationen, wonach es bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt „amtsbekannt“ ist, dass Fiat-Motoren manipuliert worden sind.
     
  • Das KBA hat durch eigene Untersuchungen festgestellt, dass Wohnmobile die Abgasgrenzwerte im realen Straßenverkehr nicht einhalten. Daher prüft die Behörde derzeit Konsequenzen. Nach EU-Recht hat das KBA sogar die Möglichkeit, betroffene Fahrzeuge stillzulegen.
     
  • Mittlerweile versuchen Wohnmobilhändler sich außergerichtlich mit geschädigten Kunden zu einigen.

Unsere Expertise im Abgasskandal

Die Kanzlei Dr. Stoll und Sauer ist eine der führenden Kanzleien im Kampf gegen die Konzerne im Abgasskandal. Mit unserer herausragenden Expertise und Erfahrung haben wir bereits tausende Urteile und Vergleiche zugunsten der Verbraucher durchgesetzt.

Darüber hinaus haben die Inhaber der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer die Musterfeststellungsklage gegen VW mit angeführt und im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) einen Vergleich in Höhe von 830 Millionen Euro für 260.000 Dieselfahrer erzielt. Seit Juli 2021 vertreten Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer den vzbv erneut in der Musterfeststellungsklage – diesmal gegen die Daimler AG. Lassen Sie sich nicht von Herstellern wie Fiat, Iveco und Jeep täuschen und ziehen Sie vor Gericht. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte.

Kanzlei Lahr

Ihre Anwälte im Abgasskandal

  • Dr. Ralf Stoll
    • Geschäftsführer
    • Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
  • Ralph Sauer
    • Geschäftsführer
    • Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
    • Insolvenzverwalter
    • Treuhänder
  • Michael Pflaumer
    • Geschäftsführer
    • Rechtsanwalt
  • Christian Grotz
    • Geschäftsführer
    • Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
  • Frauke Brar Rechtsanwältin
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