Autokonzerne verbrennen Ihr Geld
Wir holen es zurück
Über 100.000 Mandanten vertrauen uns
Knapp 1 Milliarde Schadensersatz gegen VW erstritten
Schnell – sicher – unverbindlich
Sensation am BGH bahnt sich an
Entscheidung am 26. Juni 2023
BGH-Diesel-Urteil erleichtert Verbrauchern Klagen auf Schadensersatz im Abgasskandal
Am Bundesgerichtshof (BGH) sind die Hürden für die Durchsetzung von Schadensersatz im Diesel-Abgasskandal erheblich gesenkt worden. Mit dem BGH-Diesel-Urteil hat das Gericht eine neue verbraucherfreundliche Rechtsprechung beschlossen.
Die neue BGH-Formel lautet:
Unzulässige Abschalteinrichtung = Schadensersatz.
Damit genügt es, den Herstellern nachzuweisen, dass sie in ihren Dieseln auf fahrlässige Weise unzulässige Abschalteinrichtungen verbaut haben. Wer ein manipuliertes Auto erworben hat, wird entschädigt – unabhängig davon, ob die Verbraucher bereits einen Rückruf für das Fahrzeug erhalten haben oder noch nicht. Im BGH-Diesel-Urteil hat der Diesel-Senat zum Ausdruck gebracht, dass Verbrauchern Schadensersatz in Höhe von bis zu 15 Prozent vom Kaufpreis zustehen. Mehr zum BGH-Diesel-Urteil gibt es hier.
Möglich gemacht hat die BGH-Wende die aktuelle Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EUGH). Der brachte in den vergangenen Monaten in verschiedenen Urteilen zum Ausdruck , dass Abschalteinrichtungen in den Dieselmotoren die Abgasreinigung auf illegale Weise manipulieren. Am 21. März 2023 klärte der EuGH weitere grundsätzliche Fragen. Das Gericht hat die Hürden für eine erfolgreiche Klage gegen Autohersteller erheblich gesenkt. Der Verbraucher muss jetzt nur noch das fahrlässige Handeln der Hersteller nachweisen und nicht mehr den Vorsatz. Der Bundesgerichtshof und andere deutsche Gerichte müssen ihre Rechtsprechung zugunsten der Verbraucher umstellen. Die Erfolgsaussichten der Verbraucher sind enorm gestiegen. Mehr Infos dazu gibt es hier.
Seit dem 17. November 2022 war klar, dass die Geschichte des Diesel-Abgasskandals neu geschrieben werden muss. Interne Unterlagen des Automobilzulieferers Bosch legen nahe, dass die Autobauer Audi, BMW, Daimler und VW nicht nur seit September 2006 über illegale Abgasmanipulationen ihrer Dieselmotoren Bescheid wussten, sondern sie sogar gemeinsam in Auftrag gegeben haben. Zudem listet ein Papier 44 verschiedene Methoden auf, die Abgasreinigung zu manipulieren. Die Deutsche Umwelthilfe veröffentlichte Dokumente aus dem Hause Bosch. Mehr Infos gibt es hier.
Und selbst das Software-Update zum Skandaldiesel EA189 von VW hat sich jetzt als illegal herausgestellt. Das Verwaltungsgericht Schleswig hat das nach einem jahrelangen Rechtsstreit am 20. Februar 2023 mit seinem Urteil festgestellt. Das Kraftfahrt-Bundesamt muss nun gegen VW vorgehen, damit die Fahrzeuge in einem ordnungsgemäßen Zustand gebracht werden. Auch hier musste der EuGH deutschen Gerichten den Weg aufzeigen. Mehr Infos dazu gibt es hier.
Ihre Möglichkeiten im Dieselskandal
Wir prüfen Ihre Entschädigungsmöglichkeiten
Individuelle Auswertung Ihrer Lage:
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So setzen Sie Ihre Rechte im Dieselskandal durch
Damit Sie Ihre Rechte und Ansprüche im Dieselskandal geltend machen können, empfehlen wir Ihnen juristisch gegen Ihren Hersteller oder Händler vorzugehen und sich anwaltlich über Ihre Möglichkeiten im Dieselskandal beraten zu lassen. Und ganz wichtig: Die Diesel-Rechtsprechung für Pkw gilt auch für Wohnmobile. Mehr dazu in unserer Fiat-Abgasskandal-News zur BGH-Entscheidung vom 27. November 2023.
Ihre Entschädigungsmöglichkeiten:
- Rückabwicklung des Kaufvertrags
Auto zurückgeben & Schadensersatzzahlung (abzgl. Nutzungsentschädigung) erhalten - Schadensersatz für den erlittenen Wertverlust
Auto behalten & Entschädigung erhalten
- Umtausch
Auto zurückgeben & sauberes Modell erhalten
Mit einer Rechtsschutzversicherung ist das Verfahren für Sie weitestgehend kostenlos: Sie zahlen höchstens eine vorher vereinbarte Selbstbeteiligung – den Rest übernimmt dann Ihre Rechtsschutzversicherung. Wir bieten Ihnen eine kostenlose Erstberatung an, um Ihre Chancen im Abgasskandal einzuschätzen und den optimalen Weg zur Durchsetzung Ihres Anspruchs zu ermitteln. Nach umfassender Prüfung errechnen wir Ihnen sofort Ihre mögliche Entschädigungssumme. Bei einem positiven Ergebnis können Sie umgehend ein Mandat bei uns beauftragen. Wir unterstützen Sie gerne!
Lassen Sie sich jetzt kostenfrei und unverbindlich im Abgasskandal beraten.
Noch ein Tipp: Handeln Sie frühzeitig, damit wir das Gerichtsverfahren so schnell wie möglich in die Wege leiten können. Je weniger Kilometer Sie gefahren sind, desto mehr Geld bekommen Sie zurück!
Pressestimmen
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Hersteller
Diese Automarken sind vom Abgasskandal betroffen
Musterfeststellungsklage gegen Mercedes startet
Unsere beiden Inhaber, Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer, handeln erneut in einer Spezialgesellschaft in Vertretung der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und haben die zweite Musterfeststellungsklage im Abgasskandal eingereicht – diesmal gegen Mercedes. In erster Instanz haben wir gegen Mercedes gewonnen.
Auch der Daimler AG wird schon lange vorgeworfen, illegale Abschalteinrichtungen in Mercedes-Diesel-Motoren eingebaut zu haben. Während der VW-Konzern mit einer Manipulationssoftware den Abgasskandal startete, griff der deutsche Premiumhersteller tiefer in die Trickkiste und verbaute gleich mehrere Software- und Motorsteuerungsfunktionen in seine Dieselfahrzeuge. Das bestätigte ein Urteil des Oberlandesgerichts Köln, das unsere Kanzlei am 5. November 2020 erstritt: Die Daimler AG wurde aufgrund vorsätzlicher und sittenwidriger Schädigung dazu verurteilt, das Fahrzeug zurückzunehmen, da darin mehrere illegale Abschalteinrichtungen verbaut waren, und Schadensersatz zu zahlen. Das Gericht ließ keine Revision vor dem Bundesgerichtshof zu.
Durch unsere herausragende Expertise und Erfahrung, die wir im Abgasskandal gesammelt haben, sind wir uns sicher, dass wir auch mit der Musterfeststellungsklage gegen Mercedes einen weiteren Meilenstein in der deutschen Rechtsgeschichte setzen werden. An der Musterfeststellungsklage gegen Mercedes können Sie aktuell nicht mehr teilnehmen. Allerdings wird das Urteil Auswirkungen auf die Einzelverfahren haben. Nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung, um zu erfahren wie Ihre Chancen gegen Mercedes stehen.
Diesel-Manipulationen bei Fiat erschüttern die Wohnmobilbranche
Fiat Chrysler Automobiles und die Iveco stehen unter Verdacht, illegale Abschalteinrichtungen in Ihren Motoren zu verwenden. Diese sind auch in unzähligen Wohnmobilen anderer Hersteller verbaut, da die Fahrzeuge Fiat- oder Iveco-Motoren verwenden..
Im Juli 2020 haben Ermittler der Frankfurter Staatsanwaltschaft sowie aus Italien und der Schweiz mehrere Standorte von Fiat Chrysler Automobiles (FCA) und Iveco durchsucht. Ermittelt wird wegen des Verdachts illegaler Abschalteinrichtungen, die in den Dieselmotoren verbaut worden seien sollen. Nach unseren Informationen gehen die Ermittler derzeit davon aus, dass sich die Manipulation nachweisen lässt.
Im Oktober 2020 gaben die Ermittler bekannt, dass allein in Deutschland mehr als 200.000 manipulierte Fahrzeuge von Fiat und Iveco zugelassen wurden – davon betroffen sind besonders Wohnmobile. Im Frühjahr 2021 wurde das Kraftfahrt-Bundesamt nun auch gegen Fiat aktiv: Die Zulassungsbehörde bestätigt, dass erhöhte Stickstoffoxid-Abgaswerte bei Wohnmobilen von Fiat vorliegen. Zum Iveco-Motor Daily erließ die Behörde einen Rückruf.
Häufig gestellte Fragen zum Abgasskandal
Ob Ihr Dieselfahrzeug vom Abgasskandal betroffen ist, lässt sich pauschal nicht sagen, da in enorm vielen Modellen von verschiedenen Herstellern illegale Abschalteinrichtungen verbaut wurden. Nicht überall gibt es bereits Rückrufe, Untersuchungen dauern oftmals noch an. Anhand der Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN) können Sie bei einigen Herstellern auf den Herstellerseiten prüfen, ob Ihr Fahrzeug von den erhöhten Stickoxid- oder den erhöhten CO2-Werten betroffen ist. Aber auch das ist nicht abschließend. Auf unseren jeweiligen Seiten der betroffenen Marken sehen Sie alle vom Abgasskandal betroffene Fahrzeuge. Der sicherste Weg ist unser kostenloser Online-Check. Hier erhalten Sie auch sofort eine Einschätzung über einen möglichen Schadensersatz.
Ja! Nicht nur Dieselfahrzeuge sind vom Abgasskandal betroffen. Auch wenn Autofahrer mit Benzin-Motoren sich lange in Sicherheit gewogen haben, trifft es nun langsam aber sicher auch sie: Aufgrund eines Gerichtsgutachten vom 9. Juli 2020 lässt sich die Schlussfolgerung ziehen, dass in einem untersuchten Audi Q5 TSFI 2.0 Euro 6 eine illegale Abschalteinrichtung verbaut worden ist. Der Abgasskandal wird somit zum Benzinerskandal.
Bei der Abgasmanipulation ist der Schadstoffausstoß im Realbetrieb wesentlich höher als vom Hersteller angegeben. Somit wird die Umwelt erheblich geschädigt. Doch nicht nur die Umwelt trifft es hart: Auch die Käufer leiden unter den Folgen der Abgasmanipulation. Durch Fahrverbote, drohende Stilllegung der Fahrzeuge und Wertverluste haben Verbraucher mit enormen Geldeinbußen zu kämpfen.
Mithilfe einer Individualklage haben Sie die Möglichkeit, rechtlich gegen die Hersteller und/oder den Verkäufer vorzugehen. Dabei stehen Rückabwicklung des Kaufvertrages, Schadensersatz oder Umtausch gegen ein sauberes Fahrzeug als Möglichkeiten offen. Zudem können Käufer, die ihr Auto finanziert oder geleast haben, wahrscheinlich den Widerrufs-Joker nutzen: Durch falsche Widerrufsbelehrungen sind etliche Kredit- und Leasingverträge, die nach dem 12. Juni 2014 geschlossen wurden, unbegrenzt widerrufbar. Dr. Stoll & Sauer unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte.
Die Antwort ist: Schnell handeln! Die Begründung: Wenn Ihr Dieselfahrzeuge länger gefahren wurden, hat es durch diese Nutzung an Wert verloren. Betroffene erhalten somit eine Schadensersatzsumme abzüglich der Nutzungsentschädigung. Daher sollten Sie am besten noch heute handeln und Klage erheben!
Eine Software in der Motorsteuerung erkennt die Testsituation und manipuliert die Abgaswerte für den Testzeitraum. Der Schadstoffausstoß im Normalverkehr weicht jedoch von den ermittelten Werten ab und ist deutlich höher als der erlaubte Ausstoß. Dabei sind zahlreiche Techniken im Einsatz. Die kriminelle Energie der Hersteller scheint hier schier grenzenlos.
Diesel-Wertverlust auch durch Fahrverbote
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am 27. Februar 2018 erlaubt, Fahrverbote zu erlassen. Seitdem wurden in vielen deutschen Ballungsräumen Fahrverbote auferlegt, was den Wertverlust der Diesel-Fahrzeuge erneut verschärft hat.
Als erste deutsche Stadt führte Hamburg Fahrverbote für Diesel-Fahrzeuge mit den Abgasnormen Euro 1 bis 6 ein. Laut weiteren Gerichtsurteilen sollen auch in Aachen, Berlin, Frankfurt und Stuttgart Fahrverbote für Diesel-Fahrzeuge auferlegt werden, um die von der EU vorgeschriebenen Stickoxid-Grenzwerte einzuhalten.
Mit den Fahrverboten werden gesundheits- und umweltschädliche Folgen zwar erfolgreich umgangen, die finanziellen Einbußen der Verbraucher jedoch missachtet: Fahrverbote resultieren in weiteren Wertverlusten. Viele Verbraucher befürchten, dass Sie Ihr Diesel-Fahrzeug künftig vielerorts nicht mehr fahren dürfen.
Software-Update oder behördliche Stilllegung?
Der Abgasskandal bringt auch technische Auswirkungen für die manipulierten Fahrzeuge mit sich, die tatsächlich unvorhersehbar sind. Durch unsere Mandanten, die Ihre Fahrzeuge mit dem angebotenen Software-Updates aufgerüstet haben, haben wir oftmals von negativen Folgen erfahren. Dazu gehören:
- Erhöhter Kraftstoffverbrauch
- Leistungsverlust
- Versottung der Filter
- Veränderte Motorgeräusche
Wir raten davon ab, Ihrem Fahrzeug Software-Update aufspielen zu lassen. Ein Fahrzeug ohne Software-Update kann als Beweismittel für eine vorsätzliche und sittenwidrige Schädigung dienen. Wenden Sie sich direkt an uns, wenn Ihnen durch die Ablehnung des Updates mit einer behördlichen Stilllegung gedroht wird.
Sind Sie dem Rückruf bereits nachgekommen und haben das Software-Update durchführen lassen? Auch in diesem Fall stehen Ihre Chancen auf eine Entschädigung hoch. Gerade bei VW ist die Lage so, dass Gerichte durch die Updates den Schaden als nicht behoben ansehen. Wir gehen sogar davon aus, dass die Updates weitere Manipulationen enthalten und Dieselkunden erneut geschädigt wurden.
Kostenlosener Abgasskanal-Online-Check
In unserem abgesicherten Mandanten-Portal werden Sie Schritt für Schritt durch alle weiteren Handlungen geführt. Mit nur wenigen Klicks können Sie so Ihre Erfolgsaussichten ermitteln und uns im Anschluss ein Mandat erteilen.
Eine kurze Chronik des Dieselskandals
Der Dieselskandal kommt nicht zum Ende. Immer mehr Erkenntnisse verärgern die Verbraucher. Sie fühlen sich geschädigt und betrogen. Doch wir sehen Licht am Ende des Tunnels: Etliche Gerichte haben im vergangenen Jahr verbraucherfreundlich geurteilt – mit einer durchaus positiven Signalwirkung für zukünftige Verfahren.
Wir haben Ihnen eine Chronik zu den jüngsten Urteilen und Ereignissen erstellt, damit Sie die den Dieselskandal optimal überblicken können:
17. Dezember 2020: EuGH erklärt Abschalteinrichtungen für illegal
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) bestätigt, dass Abschalteinrichtungen generell illegal sind. Das trifft dann auch auf das sogenannte Thermofenster zu, das die Abgasreinigung abhängig von der Außentemperatur steuert – sprich manipuliert. Das Thermofenster wird in den meisten Dieselfahrzeugen verschiedenster Hersteller verbaut, um laut Herstellerangaben den Motor zu schützen. Der EuGH schränkte das Motorschutz-Argument stark ein. Es muss schon Gefahr für Fahrzeug und das Leben der Insassen bestehen, damit eine Manipulation gerechtfertigt ist.
19. Januar 2021: Software-Update bringt weitere Manipulationen
In drei Verfahren an Oberlandesgerichten (OLG) wurde festgestellt, dass das angepriesene Software-Update des VW-Konzerns eine neue Manipulations-Softwarte enthalte und keineswegs zur Behebung der Manipulation diene.
Auch wenn zahlreiche Verbraucher erneut geschädigt wurden, können sich diejenigen, die ihr Fahrzeug mit dem Software-Update aufgerüstet haben, einen Vorteil verschaffen: Durch die Aufrüstung ist ein neuer Sachmangel entstanden, der wiederum zu neuen Schadensersatzansprüchen führt.
05. Februar 2021: Kraftfahrt-Bundesamt auf der Seite der Verbraucher
Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat die Widersprüche der Daimler AG gegen die Rückrufaktionen zurückgewiesen. Zuvor hatte die Daimler AG gegen die Rückrufe von rund 1,4 Millionen Mercedes-Benz-Modellen angekämpft und verhindern wollen, dass die Rückrufschreiben des KBA nicht in Verfahren aufgenommen werden. Doch das KBA stellte sich quer und nun haben es Verbraucher leichter, gegen den schwäbischen Konzern vor Gericht vorgehen zu können.
News & Urteil zum Diesel-Abgasskandal
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