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Was können wir als Online-Casino-Anwalt für Sie tun?
Haben Sie bei Online-Glücksspielen oder Sportwetten Geld verloren? Finden Sie sich damit nicht einfach ab. Liegen diese vor dem 01.07.2021, können wir als Anwälte für IT-Recht in der Regel Ihre Verluste wieder zurückholen. Aber auch danach kann es sinnvoll sein, sich an uns zu wenden und die Sachlage prüfen zu lassen.
Da unsere Experten wissen, dass hier eine Rechtsschutzversicherung leider nicht greift, können Sie bei uns als Ihr Anwalt fürs Online-Casino auf eine Prozessfinanzierung zurückgreifen. Gerne informieren wir Sie dazu persönlich.
Verschiedene News und Urteile, die bereits gesprochen wurden, zeigen, dass Ihre Erfolgschancen auf eine Rückerstattung Ihrer Spieleinsätze sehr gut stehen:
- Das Landgericht Traunstein verurteilte den Betreiber des Casinos „Mr. Green“ im Oktober 2020 zur Zahlung eines Betrags von mehr als 25.000 Euro. Ferner fielen Verzugszinsen und die Erstattung der Anwalts- und Gerichtskosten an.
- Im September 2021 erhielt eine Klägerin ihre Spielverluste von über 115.000 Euro von einem Online-Casino zurück, so urteilte das Landgericht Paderborn.
- Im März 2022 musste ein weiterer Betreiber eine Summe von 25.000 € nach dem Urteil des Landgerichts Köln an einen Spieler rückerstatten.
Auch das Oberlandesgericht München und Hamm im Jahr 2021 und das Oberlandesgericht Frankfurt am Main im Jahr 2022 entschieden bereits in Verfahren zugunsten der Kläger.
Gut zu wissen ist, dass eine Lizenzierung nicht rückwirkend für den Betreiber eines Online-Casinos gilt.
Nutzen Sie jetzt Ihre Erfolgschancen und fordern Sie bei von uns als Ihr Glücksspiel-Anwalt eine kostenlose Erstberatung an. Gerne ermitteln wir Ihren Rückforderungsanspruch, prüfen Ihren Einzelfall und leiten entsprechende Schritte ein, um Ihre Spielverluste zurückzuholen. Dazu haben wir es Ihnen einfach gemacht. Füllen Sie einfach das Online-Formular aus und laden Sie uns alle notwendigen Dokumente in einem persönlichen Online-Bereich hoch. Im Anschluss erhalten Sie Ihre kostenlose Erstberatung von unserem Glücksspiel-Anwalt. Der kümmert sich um den Rest.
Ihr Glücksspiel-Anwalt prüft die Möglichkeiten einer Prozessfinanzierung
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Wenn Sie Ihre Spieleinsätze mit uns als Ihr Glücksspiel-Anwalt zurückholen wollen, bieten wir Ihnen in Zusammenarbeit mit einem Finanzierer eine Prozessfinanzierung an. Ab einer Schadenshöhe von 8.000 Euro trägt dieser für Sie die Prozesskosten, sodass Ihnen diese nicht entstehen. Nur im Erfolgsfall bekommt der Finanzierer eine Provision. Welche Voraussetzungen Sie dafür erfüllen müssen und wann sich eine Prozessfinanzierung lohnt, erfahren Sie gerne von Ihrem Glücksspiel-Anwalt in einem unverbindlichen Erstgespräch.
FAQ: Anwalt für Online-Casino
Sie können Ihre Einsätze rückwirkend zehn Jahre ab dem Tag der Kenntnis über die Illegalität mit uns als Ihr Glücksspiel-Anwalt zurückfordern.
Eine Begrenzung der Höhe gibt es nicht. Es kommt in erster Linie auf die Höhe Ihrer Verluste an, die der Betreiber bei einem positiven Urteil in voller Höhe erstatten muss. Einzig Gewinne und Bonuszahlungen werden von dieser Summe abgezogen. Wir als Glücksspiel-Anwalt prüfen Ihre Erstattungssumme.
Theoretisch ja, aber wir raten Ihnen dazu, sich auf die rechtssichere Prozessführung von uns als Ihr Glücksspiel-Anwalt zu verlassen. Wir bringen die nötige Kompetenz mit, um Ihre Ansprüche durchzusetzen.
Online-Glücksspielanbieter stehen in der Pflicht, Ihnen eine Gesamtübersicht über Ihre Ein- und Auszahlungen zur Einsicht auszustellen. Selbstverständlich fordern wir als Rechtsanwalt für Glücksspiel diese gerne für Sie an.
Ihre Kanzlei Dr. Stoll & Sauer
Ihre kompetenten Anwälte für Glücksspielrecht
Spielverluste, insbesondere in gewissen Höhen, sind nicht nur ärgerlich, sondern reißen mitunter ein großes Loch in die eigene Kasse. Finden Sie sich jedoch nicht gleich damit ab. Zusammen mit uns als Ihr Glücksspiel-Anwalt kann es gut sein, dass Ihre Chancen beachtlich steigen, Ihre Spieleinsätze zurückzuholen und Ihre finanziellen Lücken zu schließen. Wir vertreten Sie zielführend und kompromisslos auf Grundlage der aktuellen Gesetze. Buchen Sie jetzt Ihr persönliches und kostenfreies Erstgespräch bei unseren Fachanwälten.
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Michael Pflaumer
- Geschäftsführer
- Rechtsanwalt
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Florian Hitzler
- Rechtsanwalt
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