Arbeitsrecht Kündigungsschutzklage
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Kündigungsschutzklage mit Dr. Stoll & Sauer
Anwalt für die Kündigungsschutzklage: Wir helfen Ihnen!

Die Kündigung liegt im Briefkasten: Der Schock sitzt tief und Existenzängste machen sich breit. Ob Abfindung oder Weiterbeschäftigung, die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer holt das Beste für Sie heraus – mit einem Anwalt für die Kündigungsschutzklage. Diese Klage ist das effektivste Mittel für Arbeitnehmer, um sich gerichtlich gegen eine Kündigung zu wehren. Warum Sie als Arbeitnehmer in diesem Fall schnell handeln sollten und was Sie in einem solchen Prozess genau erwartet, erfahren Sie im Folgenden.

  • Umfassende Betreuung: außergerichtlich wie gerichtlich
  • Fundierte Kenntnisse: kompetente Fachanwälte für Arbeitsrecht
  • Fair & transparent: kostenlose Erstberatung
Inhaltsverzeichnis
Arbeitsrecht Erstberatung

Anwalt für Kündigungsschutzklage
Wir prüfen, ob Ihre Kündigung wirksam ist und holen das Beste für Sie heraus.

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Kündigungsschutzklage – die Frist läuft

Das Wichtigste vorab: Nach Erhalt der Kündigung haben Sie als Arbeitnehmer nach § 4 des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) nur drei Wochen Zeit, um die Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht einzureichen. Versäumen Sie die Frist, ist die ausgesprochene Kündigung wirksam und das Arbeitsverhältnis somit beendet. Dabei sind viele Kündigungen fehlerhaft und z.B. nicht mit der richtigen Kündigungsfrist ausgelegt.

Die Chancen auf Weiterbeschäftigung oder eine hohe Abfindung sind entsprechend gut. Deshalb ist es wichtig, Ihre Kündigung sofort nach Zugang bei einem Kündigungsschutzklage-Anwalt prüfen zu lassen. Das Verhandlungsgeschick und die Erfahrung eines kompetenten Anwalts für Arbeitsrecht kommen Ihnen zugute. Durch seine Expertise wird er alle möglichen Fallstricke erkennen und diese umgehen – für ein optimales Ergebnis.

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So kommen Sie mit einem Kündigungsschutzklage-Anwalt von Dr. Stoll & Sauer zu Ihrem Recht

  • Erstberatung

    1. Kostenlose Erstberatung

    Mithilfe unserer kostenlosen Erstberatung erfahren Sie, welches Ziel ein Anwalt für die Kündigungsschutzklage für Sie erreichen kann und welche Chancen realistisch sind.

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    Erteilen Sie uns ein Mandat, vertreten wir Sie im Rechtsstreit vor Gericht und verbessern Ihre Verhandlungsposition – gewissenhaft und zügig.

  • Recht bekommen

    3. Recht bekommen

    Sie behalten Ihren Job und erhalten eine Gehaltsnachzahlung für die versäumte Arbeitszeit oder kassieren eine Abfindung.

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Ziele von einem Anwalt für die Kündigungsschutzklage: Abfindung oder Weiterbeschäftigung

Eine Kündigung muss durch einen wirksamen Kündigungsgrund gerechtfertigt sein. Ob dies beispielsweise bei einer Kündigung wegen Krankheit der Fall ist, beurteilen Arbeitnehmer und Arbeitgeber erfahrungsgemäß unterschiedlich. Die Wirksamkeit der Kündigung lässt sich deshalb abschließend nur durch einen Richter in einem Kündigungsschutzprozess feststellen. Wird keine Kündigungsschutzklage von einem Anwalt erhoben, gilt die Kündigung in jedem Fall als wirksam – auch wenn sie objektiv nicht gerechtfertigt war.

Die Kündigungsschutzklage dient dem Arbeitnehmer in erster Linie zum Erhalt des Arbeitsverhältnisses. Die Klageerhebung mit einem Anwalt für die Kündigungsschutzklage kann aber auch dann sinnvoll sein, wenn der Gekündigte nicht mehr an einer Weiterbeschäftigung interessiert ist und im Gegenzug eine Abfindungszahlung erreichen möchte. Die Höhe dieser Abfindung hängt stark vom Einzelfall ab, kann aber mit unserem Abfindungsrechner von Ihnen ermittelt werden.

Viele Arbeitgeber sind im Falle einer Kündigungsschutzklage bereit, eine Abfindung zu zahlen, um sich nicht dem Risiko auszusetzen, dass die Kündigung durch Urteil für rechtsunwirksam erklärt wird. 

Dann gilt: Alles bleibt, wie es ist. Das Arbeitsverhältnis wird fortgeführt und der Arbeitnehmer behält seinen Anspruch auf monatliches Gehalt.  

Gut zu wissen: Eine ausgesprochene Kündigung kann von Seiten des Arbeitgebers nicht mehr zurückgenommen werden. Das geht nur, wenn Sie als Arbeitnehmer einverstanden sind.

Einreichung der Klage – so geht’s mit einem Anwalt für die Kündigungsschutzklage weiter

Die Klageschrift wird beim zuständigen Arbeitsgericht fristgerecht eingereicht – innerhalb von drei Wochen nach Eingang der Kündigung. Dies können Sie als Arbeitnehmer selbst tun oder einem Anwalt für die Kündigungsschutzklage überlassen. Zwar gilt im Kündigungsschutzprozess keine Anwaltspflicht, dennoch ist es ratsam, einen Fachanwalt hinzuzuziehen und ihm die Fristberechnung sowie die Verhandlung der Abfindungshöhe zu überlassen.

Der Kündigungsschutzprozess beginnt mit der sogenannten Güteverhandlung. Ziel ist es, eine gütliche Einigung zwischen den beiden Parteien herbeizuführen – mittels eines Vergleichs. Das ist ein Vertrag, durch den der Rechtsstreit im Wege gegenseitigen Nachgebens beseitigt wird. Darin kann z.B. von einem Kündigungsschutzklage-Anwalt vereinbart werden, dass das Arbeitsverhältnis beendet wird und der Arbeitnehmer im Gegenzug eine Abfindung erhält. 

Kommt es im Gütetermin zu keiner Einigung, wird ein Termin zur mündlichen Verhandlung anberaumt. Beim Kammertermin wird nun vor der vollständig besetzten Kammer des Arbeitsgerichtes verhandelt. Zwischen dem Güte- und Kammertermin liegen allerdings meist schon ca. 5 Monate. Nach Abwägung und Würdigung der Umstände ergeht ein Urteil und das Verfahren wird beendet, sofern keine der beiden Parteien Berufung einlegt. 

Der Kündigungsschutzprozess kann also langwierig sein. Das nützt niemandem. Ein Anwalt für die Kündigungsschutzklage von der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer beendet das Verfahren nach dem ersten Termin und berücksichtigt dabei Ihre wirtschaftlichen Möglichkeiten. Ob Sie an der Verhandlung teilnehmen müssen, entscheidet das Arbeitsgericht. Wird Ihr persönliches Erscheinen nicht angeordnet, nimmt ein erfahrener Anwalt für die Kündigungsschutzklage den Termin für Sie wahr – das erspart Ihnen Zeit und Nerven.

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Alternative zum Anwalt für die Kündigungsschutzklage: Lohnt sich eine außergerichtliche Einigung?

Außergerichtliche Einigungen ohne einen Anwalt für die Kündigungsschutzklage erlauben nahezu beliebige Gestaltungen der Vertragsbeendigung. Das klingt verlockend. Doch der Schein trügt: Häufig möchte sich der Arbeitgeber nach einer Entlassung versichern, dass die Kündigung wirksam wird und Arbeitnehmer nicht klagen. Er kann ihnen dann einen Abwicklungs- oder Aufhebungsvertrag vorlegen. Sie verzichten auf Ihren Kündigungsschutz und erhalten eine Abfindung bei Kündigung. Oftmals bietet der Arbeitgeber auch an, bei der Jobsuche zu helfen. Bei befreundeten Unternehmen werde er sich für den ehemaligen Kollegen stark machen – ganz bestimmt.

In den meisten Fällen sind das nur Hinhaltetaktiken. Ist die Drei-Wochen-Frist für die Kündigungsschutzklage vorbei, schwindet erfahrungsgemäß das Engagement des Arbeitgebers. So bleibt Arbeitnehmern der Gang zu den Gerichten nicht erspart. Sind z.B. noch Lohnzahlungen offen, kann der Arbeitgeber sich im Aufhebungs- und Abwicklungsvertrag zu deren Zahlung verpflichten. Zahlt er aber nicht, müssen Sie klagen. Dies läuft nach einem Urteil oder einem gerichtlichen Vergleich anders: Sie erhalten einen vollstreckbaren Titel und können sich gleich an den Gerichtsvollzieher wenden.

Eine außergerichtliche Einigung ohne einen Anwalt für die Kündigungsschutzklage ist nur dann lohnenswert, wenn die Kündigung ohnehin wirksam wäre oder der Arbeitgeber Sie mit einer attraktiven Abfindungshöhe lockt. Dennoch gilt: Stimmen Sie einem Aufhebungs- oder Abwicklungsvertrag erst nach der anwaltlicher Beratung von einem Anwalt für die Kündigungsschutzklage zu – so sind Sie auf der sicheren Seite. Darüber hinaus droht Ihnen bei einer außergerichtlichen Einigung eine Sperrzeit vom Arbeitslosengeld von 12 Wochen, weil Sie Ihre Stelle „freiwillig“ aufgegeben haben.

Dr. Stoll & Sauer
Ihr Rechtsanwalt für die Kündigungsschutzklage

Als Verbraucherschutzkanzlei mit langjähriger Erfahrung unterstützt die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Arbeitnehmer bei der Abwehr einer Kündigung. Unsere Fachanwälte für Arbeitsrecht können die Erfolgsaussichten der Kündigungsschutzklage und die damit verbundene Höhe einer möglichen Abfindung ideal einschätzen. Erfahrungsgemäß sind arbeitsrechtliche Verfahren aufgrund der Machtverhältnisse im Arbeitsrecht als arbeitnehmerfreundlich zu bewerten. Die Erfolgsquote bei der Kündigungsschutzklage ist für Arbeitnehmer somit relativ hoch.

Mit unserer kostenlosen Erstberatung prüfen wir Ihren konkreten Fall und ermitteln, ob sich eine Kündigungsschutzklage für Sie als Arbeitnehmer lohnt. Erteilen Sie uns ein Mandat, erledigen wir alles Weitere – dazu gehört auch die Korrespondenz mit Ihrer Rechtsschutzversicherung. Jetzt Klageweg prüfen!

Kanzlei Lahr

Gut zu wissen!
Die wichtigsten Fragen beantwortet von einem Anwalt für die Kündigungsschutzklage

Die Kündigungsschutzklage wird schriftlich durch eine entsprechende Klageschrift beim zuständigen Arbeitsgericht erhoben. Da für juristische Laien nicht immer klar ist, worauf bei der Klageerhebung zu achten ist, empfiehlt sich eine Vertretung von einem Anwalt für die Kündigungsschutzklage.

Im Kündigungsschutzprozess gilt eine Klagefrist von drei Wochen. Das bedeutet: Die Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung erhoben werden. Wird die Klage nicht fristgerecht von einem Anwalt für die Kündigungsschutzklage erhoben, gilt die Kündigung in jedem Fall als rechtswirksam.

Ziel von einem Anwalt für die Kündigungsschutzklage ist es, festzustellen, ob ein Arbeitsvertrag rechtswirksam durch Kündigung beendet wurde oder nicht. Theoretisch wird mit einer Kündigungsschutzklage der Erhalt des Arbeitsplatzes beabsichtigt. In der Praxis ist das Vertrauensverhältnis zum Arbeitgeber jedoch so stark zerrüttet, dass die Weiterführung des Arbeitsverhältnisses auch für den Arbeitnehmer nicht mehr infrage kommt. So werden Kündigungsschutzklagen und das Arbeitsverhältnis oft einvernehmlich beendet: Der Arbeitgeber leistet eine Abfindungszahlung. 

Die Abfindungshöhe hängt stark vom Einzelfall und dem Verhandlungsgeschick des Kündigungsschutzklage-Anwalts ab. Zu berücksichtigen sind dabei in erster Linie die Beschäftigungsdauer und das Bruttomonatsgehalt.

Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, übernimmt sie die Kosten der Kündigungsschutzklage. Dazu gehören die Gerichts-, Anwalts und Sachverständigenkosten. Gut zu wissen: Beim Kündigungsschutzprozess trägt jede Partei die Kosten für ihren Anwalt für die Kündigungsschutzklage selbst. Auch wenn Sie den Prozess verlieren, müssen Sie die Anwaltskosten Ihres ehemaligen Arbeitgebers also nicht übernehmen. Endet die Klage in einem Vergleich, entfallen zudem die Gerichtskosten.

Unsere Themen- und Leistungsbereiche im Arbeitsrecht

regelmäßige Perspektivwechsel von Arbeitnehmer- zu Arbeitgeberseite ermöglicht es ihnen, jeden Sachverhalt kritisch zu erörtern und die gegnerische Strategie realistisch abzuschätzen. Das verschafft unseren Mandanten einen enormen Vorteil, wenn es darum geht, die treffsicherste Taktik anzuwenden.

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