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Kündigungsschutzklage
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So kommen Sie mit einem Kündigungsschutzklage-Anwalt von Dr. Stoll & Sauer zu Ihrem Recht
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1. Kostenlose Ersteinschätzung
Mithilfe unserer kostenlosen Ersteinschätzung erfahren Sie, welches Ziel ein Anwalt für die Kündigungsschutzklage für Sie erreichen kann und welche Chancen realistisch sind.
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2. Gerichtliche Vertretung
Erteilen Sie uns ein Mandat, vertreten wir Sie im Rechtsstreit vor Gericht und verbessern Ihre Verhandlungsposition – gewissenhaft und zügig.
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3. Recht bekommen
Sie behalten Ihren Job und erhalten eine Gehaltsnachzahlung für die versäumte Arbeitszeit oder kassieren eine Abfindung.
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Ziele von einem Anwalt für die Kündigungsschutzklage: Abfindung oder Weiterbeschäftigung
Eine Kündigung muss durch einen wirksamen Kündigungsgrund gerechtfertigt sein. Ob dies beispielsweise bei einer Kündigung wegen Krankheit der Fall ist, beurteilen Arbeitnehmer und Arbeitgeber erfahrungsgemäß unterschiedlich. Die Wirksamkeit der Kündigung lässt sich deshalb abschließend nur durch einen Richter in einem Kündigungsschutzprozess feststellen. Wird keine Kündigungsschutzklage von einem Anwalt erhoben, gilt die Kündigung in jedem Fall als wirksam – auch wenn sie objektiv nicht gerechtfertigt war.
Die Kündigungsschutzklage dient dem Arbeitnehmer in erster Linie zum Erhalt des Arbeitsverhältnisses. Die Klageerhebung mit einem Anwalt für die Kündigungsschutzklage kann aber auch dann sinnvoll sein, wenn der Gekündigte nicht mehr an einer Weiterbeschäftigung interessiert ist und im Gegenzug eine Abfindungszahlung erreichen möchte. Die Höhe dieser Abfindung hängt stark vom Einzelfall ab, kann aber mit unserem Abfindungsrechner von Ihnen ermittelt werden.
Viele Arbeitgeber sind im Falle einer Kündigungsschutzklage bereit, eine Abfindung zu zahlen, um sich nicht dem Risiko auszusetzen, dass die Kündigung durch Urteil für rechtsunwirksam erklärt wird.
Dann gilt: Alles bleibt, wie es ist. Das Arbeitsverhältnis wird fortgeführt und der Arbeitnehmer behält seinen Anspruch auf monatliches Gehalt.
Gut zu wissen: Eine ausgesprochene Kündigung kann von Seiten des Arbeitgebers nicht mehr zurückgenommen werden. Das geht nur, wenn Sie als Arbeitnehmer einverstanden sind.

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Alternative zum Anwalt für die Kündigungsschutzklage: Lohnt sich eine außergerichtliche Einigung?
Außergerichtliche Einigungen ohne einen Anwalt für die Kündigungsschutzklage erlauben nahezu beliebige Gestaltungen der Vertragsbeendigung. Das klingt verlockend. Doch der Schein trügt: Häufig möchte sich der Arbeitgeber nach einer Entlassung versichern, dass die Kündigung wirksam wird und Arbeitnehmer nicht klagen. Er kann ihnen dann einen Abwicklungs- oder Aufhebungsvertrag vorlegen. Sie verzichten auf Ihren Kündigungsschutz und erhalten eine Abfindung bei Kündigung. Oftmals bietet der Arbeitgeber auch an, bei der Jobsuche zu helfen. Bei befreundeten Unternehmen werde er sich für den ehemaligen Kollegen stark machen – ganz bestimmt.
In den meisten Fällen sind das nur Hinhaltetaktiken. Ist die Drei-Wochen-Frist für die Kündigungsschutzklage vorbei, schwindet erfahrungsgemäß das Engagement des Arbeitgebers. So bleibt Arbeitnehmern der Gang zu den Gerichten nicht erspart. Sind z.B. noch Lohnzahlungen offen, kann der Arbeitgeber sich im Aufhebungs- und Abwicklungsvertrag zu deren Zahlung verpflichten. Zahlt er aber nicht, müssen Sie klagen. Dies läuft nach einem Urteil oder einem gerichtlichen Vergleich anders: Sie erhalten einen vollstreckbaren Titel und können sich gleich an den Gerichtsvollzieher wenden.
Eine außergerichtliche Einigung ohne einen Anwalt für die Kündigungsschutzklage ist nur dann lohnenswert, wenn die Kündigung ohnehin wirksam wäre oder der Arbeitgeber Sie mit einer attraktiven Abfindungshöhe lockt. Dennoch gilt: Stimmen Sie einem Aufhebungs- oder Abwicklungsvertrag erst nach der anwaltlicher Beratung von einem Anwalt für die Kündigungsschutzklage zu – so sind Sie auf der sicheren Seite. Darüber hinaus droht Ihnen bei einer außergerichtlichen Einigung eine Sperrzeit vom Arbeitslosengeld von 12 Wochen, weil Sie Ihre Stelle „freiwillig“ aufgegeben haben.
Gut zu wissen!
Die wichtigsten Fragen beantwortet von einem Anwalt für die Kündigungsschutzklage
Die Kündigungsschutzklage wird schriftlich durch eine entsprechende Klageschrift beim zuständigen Arbeitsgericht erhoben. Da für juristische Laien nicht immer klar ist, worauf bei der Klageerhebung zu achten ist, empfiehlt sich eine Vertretung von einem Anwalt für die Kündigungsschutzklage.
Im Kündigungsschutzprozess gilt eine Klagefrist von drei Wochen. Das bedeutet: Die Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung erhoben werden. Wird die Klage nicht fristgerecht von einem Anwalt für die Kündigungsschutzklage erhoben, gilt die Kündigung in jedem Fall als rechtswirksam.
Ziel von einem Anwalt für die Kündigungsschutzklage ist es, festzustellen, ob ein Arbeitsvertrag rechtswirksam durch Kündigung beendet wurde oder nicht. Theoretisch wird mit einer Kündigungsschutzklage der Erhalt des Arbeitsplatzes beabsichtigt. In der Praxis ist das Vertrauensverhältnis zum Arbeitgeber jedoch so stark zerrüttet, dass die Weiterführung des Arbeitsverhältnisses auch für den Arbeitnehmer nicht mehr infrage kommt. So werden Kündigungsschutzklagen und das Arbeitsverhältnis oft einvernehmlich beendet: Der Arbeitgeber leistet eine Abfindungszahlung.
Die Abfindungshöhe hängt stark vom Einzelfall und dem Verhandlungsgeschick des Kündigungsschutzklage-Anwalts ab. Zu berücksichtigen sind dabei in erster Linie die Beschäftigungsdauer und das Bruttomonatsgehalt.
Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, übernimmt sie die Kosten der Kündigungsschutzklage. Dazu gehören die Gerichts-, Anwalts und Sachverständigenkosten. Gut zu wissen: Beim Kündigungsschutzprozess trägt jede Partei die Kosten für ihren Anwalt für die Kündigungsschutzklage selbst. Auch wenn Sie den Prozess verlieren, müssen Sie die Anwaltskosten Ihres ehemaligen Arbeitgebers also nicht übernehmen. Endet die Klage in einem Vergleich, entfallen zudem die Gerichtskosten.
Unsere Themen- und Leistungsbereiche im Arbeitsrecht
regelmäßige Perspektivwechsel von Arbeitnehmer- zu Arbeitgeberseite ermöglicht es ihnen, jeden Sachverhalt kritisch zu erörtern und die gegnerische Strategie realistisch abzuschätzen. Das verschafft unseren Mandanten einen enormen Vorteil, wenn es darum geht, die treffsicherste Taktik anzuwenden.
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Abfindungshöhe berechnen – Abfindungsrechner
Der Verlust des Arbeitsplatzes kann eine gute Gelegenheit für einen Neustart sein, wenn Sie von Ihrem Arbeitgeber noch etwas Startgeld in Form einer Abfindung einfordern. Ermitteln Sie mit unserem Abfindungsrechner Ihre finanzielle Entschädigung und erteilen Sie uns noch heute ein Mandat.
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Entschädigungszahlung sichern – Wissenswertes zur Abfindung
Eine Abfindung macht den meist mit viel Stress verbundenen Jobverlust für Arbeitnehmer erträglicher – denn je nach Beschäftigungsdauer und Verhandlungsgeschick kann die Entschädigungszahlung nach einer Kündigung hoch ausfallen.
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Wirksam oder nicht? – Kündigung wegen Krankheit
Flattert während einer Krankheit auch noch die Kündigung ins Haus, werden Sie zusätzlich noch von Unsicherheiten und Zukunftsängsten geplagt. Ob eine Kündigung wegen Krankheit rechtswirksam ist und wie Sie sich gegen Ihre Kündigung wehren, erfahren Sie im Folgenden.
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Resturlaub – Keine Verjährung
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit Urteil vom 22. September 2022 das Recht auf Urlaub gestärkt: Urlaub kann nur dann verjähren, wenn der Arbeitgeber seine Mitarbeiter auf die Möglichkeit der Verjährung hingewiesen hat.
Kommt der Arbeitgeber dieser Hinweispflicht nicht nach, verjährt der Urlaub nicht.
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Verträge, Zeugnis, Abfindung – Anwalt für Arbeitnehmer
Wenn Sie die Kündigung erreicht, liegen Ihre Nerven vermutlich zunächst einmal blank. Doch auch in einer solchen, womöglich existenzbedrohenden Situation empfehlen wir, Ruhe zu bewahren. Das deutsche Recht schützt Arbeitnehmer umfassend – und wir sorgen dafür, dass es durchgesetzt wird. Überzeugen Sie sich in unserer Rechtsberatung selbst von unserer Expertise.
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Beratung & Vorsorge – Anwalt für Arbeitgeber
Rechtliche Fragen der Personalführung, kollektivrechtliche Angelegenheiten oder die Durchsetzung einer Kündigung – in all diesen und weiteren Fällen berät die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Arbeitgeber in kleinen, mittelständischen und großen Betrieben. Unsere Anwälte für Arbeitsrecht vertreten Sie gewissenhaft vor den zuständigen Arbeitsgerichten.
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Arbeitnehmervertreter – Anwalt für Betriebsräte
Gerne stehen wir auch Betriebsräten professionell zur Seite. Dabei sorgen wir für den betriebsinternen Interessenausgleich zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, klären über die Rechte und Pflichten der Arbeitnehmervertretung auf und unterstützen den Betriebsrat bei seiner wichtigen Arbeit. Ein großer Vorteil ist dabei, dass wir als Kanzlei beide Seiten sehr gut kennen.
Ihre Fachanwälte im Arbeitsrecht
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Stefan Wiertner
- Fachanwalt für Arbeitsrecht
- Fachanwalt für Sozialrecht
Aktuelle News und Urteile im Arbeitsrecht
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