Verbraucherschutz Schufa
Schufa: Kanzlei für IT-Recht und Datenschutz
Wir helfen beim Löschen von negativen Schufa-Einträgen
  • Über 100.000 Mandanten vertrauen uns

  • Knapp 1 Milliarde Schadensersatz gegen VW erstritten

  • Schnell – sicher – unverbindlich

Weiter

Zahlreiche negative Schufa-Einträge sind unberechtigt
Ärger mit der Schufa? Ein Fall für den Anwalt

Ein negativer Schufa-Eintrag kann erhebliche Folgen für die Existenz von Verbrauchern haben. Wird beispielsweise wegen eines negativen Schufa-Eintrags das Baudarlehen abgelehnt, brechen Lebensträume entzwei. Auch Miet- oder Mobilfunkverträge scheitern oft an negativen Schufa Einträgen.

Doch die Praxis hat gezeigt, nicht alle Schufa-Einträge sind berechtigt. Manche sind veraltet oder gar falsch. Oft sind die Schufa Löschfristen überschritten. Dadurch erhalten Sie einen schlechteren Schufa-Score, der Ihre Kreditwürdigkeit in einer Zahl zum Ausdruck bringt. Unsere erfahrenen Anwälte helfen Ihnen dabei, die Schufa-Einträge zu überprüfen, sie auch löschen zu lassen und so zu einem besseren Schufa-Score zu gelangen. Wie das funktioniert, erfahren Sie auf dieser Seite.

Inhaltsverzeichnis

Schufa Eintrag löschen lassen: Wie geht das?

Unternehmen und Arbeitgeber sammeln Daten von Verbrauchern, verarbeiten sie und nutzen sie für ihre Zwecke oder geben sie auch an die Schufa weiter. Die Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung, kurz Schufa, ist eine Auskunftei, die die Bonität oder Kreditwürdigkeit von Personen, Unternehmen oder auch Staaten überprüft.

Bei einem unzuverlässigen Zahlungsverhalten kann ein negativer Schufa-Eintrag gerechtfertigt sein. Ein Schufa-Eintrag kann erhebliche Folgen für die Existenz von Verbrauchern haben. Wird wegen eines negativen Schufa-Eintrags das Baudarlehen abgelehnt, bricht die Lebensplanung entzwei.

Doch nicht jeder Eintrag ist auch gerechtfertigt. Strenge gesetzliche Voraussetzungen müssen erfüllt sein. Unsere Anwälte prüfen bei negativen Schufa-Einträgen diese Voraussetzungen. Sind die nicht erfüllt, besteht die Chance die Schufa-Einträge mit unserer Hilfe zu löschen.

Schufa Datenlöschung

Geschäftsführer Christian Grotz zu Schufa Einträgen
Sind Schufa Einträge immer korrekt?

Ein negativer Schufa-Eintrag kann Träume zum Einstürzen bringen. Kein Hauskredit oder Schwierigkeiten eine Wohnung anzumieten. Unser Geschäftsführer Christian Grotz erklärt im Video, dass es Möglichkeiten gibt, einen negativen Schufa-Eintrag zu löschen.

Bitte um dieses Video zu sehen.
Arbeitsrechte prüfen

Sie haben Ärger mit der Schufa?
Wir prüfen, ob Ihr negativer Schufa-Eintrag gerechtfertigt ist

✓ schnell   ✓ sicher   ✓ unverbindlich

Welche Voraussetzungen gelten für einen negativen Schufa-Eintrag?

Wer seiner vertraglich vereinbarten Leistung nicht nachkommt, riskiert einen negativen Schufa-Eintrag. Das wäre beispielsweise bei einem Zahlungsausfall, einer Privatinsolvenz, einem Zahlungsverzug, beim Missbrauch eines Giro- oder Kreditkartenkontos, bei einem ergangenem Vollstreckungsbescheid oder bei der Kündigung eines Kredits seitens der Hausbank der Fall. Verspätete oder überhaupt nicht geleistet Zahlungen führen in der Regel am häufigsten zu negativen Schufa-Einträgen.

Unsere erfahrenen Anwälte prüfen, ob die Einträge korrekt vorgenommen worden sind. Sind die Voraussetzungen nicht erfüllt und der Eintrag daher unberechtigt, gehen wir für Sie vor und versuchen, den Eintrag wieder löschen zu lassen. Und selbst wenn der Eintrag eine Berechtigung besitzt, prüfen wir, ob er aufgrund eines Verstoßes gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGV) trotzdem gelöscht werden kann.

Welche Schufa-Einträge lassen sich löschen?

Die große Frage bei Schufa-Einträgen ist also: Wann sind sie berechtigt, wann nicht. Im Folgenden erklären wir an drei Beispielen die Sachlage:

Wenn Sie eine fällige Forderung nicht bezahlt haben, ist ein Schufa-Eintrag nur dann berechtigt, wenn mindestens zweimal schriftlich angemahnt worden ist. Zwischen den Mahnungen müssen mindestens vier Wochen vergangen sein. Und ganz wichtig: Sie müssen die Forderung abgelehnt haben. Wenn eine dieser Voraussetzungen nicht erfüllt ist, darf es keinen Schufa-Eintrag geben. Beispielsweise haben Sie eine überhöhte oder ungerechtfertigte Handyrechnung erhalten und diesen Sachverhalt dem Unternehmen mitgeteilt. In diesem Fall darf kein Schufa-Eintrag erfolgen. Hat ein Unternehmen diese erforderlichen rechtlichen Voraussetzungen nicht eingehalten und einen Schufa-Eintrag trotzdem veranlasst, sollten Sie schnellstmöglich einen Anwalt mit der Schufa-Löschung beauftragen.

Problematisch wird eine Schufa-Löschung, wenn Sie die Forderung ausdrücklich anerkannt und die Rechnung nicht bezahlt haben. Hier ist ein Schufa-Eintrag berechtigt. Unsere Anwälte können in einem solchen Fall trotzdem prüfen, ob ein Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung vorliegt. Unser Tipp: Sie sollten bei der Korrespondenz mit dem Gläubiger nie den Eindruck erwecken, Sie haben die Forderung anerkannt.

Schlecht sieht es mit einer Löschung des negativen Schufa-Eintrags auch aus, wenn beispielsweise der Vertrag aufgrund der Zahlungsrückstände einseitig und fristlos gekündigt wurde. In einem solchen Fall ist der Schufa-Eintrag berechtigt. Voraussetzung ist jedoch wieder, dass Sie über die bevorstehende Eintragung informiert wurden und die Rechnung weiterhin nicht bezahlt haben. Diesen Umstand prüfen unsere Anwälte für Sie – genau so, ob die Rechtschutzversicherung die Deckung Ihres Falles übernimmt.

In allen weiteren möglichen Fallkonstellation prüfen wir für Sie, ob die Voraussetzungen für einen berechtigten Schufa-Eintrag gegeben sind. Sind Sie es nicht, bestehen gute Chancen, die Löschung zu erzwingen.

Verbraucherschutz Schufa
Step-by-Step

Unsere Hilfe bei negativem Schufa-Eintrag

Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer steht Ihnen bei Ärger mit der Schufa mit Anwälten für IT-Recht zur Seite. Sie verfügen über jahrelange Erfahrung und nehmen nach einer fundierten Prüfung und Beratung alle Formalitäten in die Hand. Gehen Sie wie folgt vor, um Ihre Rechte erfolgreich durchzusetzen:

  • Erstberatung

    1. Kostenlose Erstberatung

    Wir prüfen, ob Ihre Schufa-Einträge berechtigt sind oder nicht und informieren Sie über Ihre rechtlichen Möglichkeiten und Erfolgschancen.

  • Vertrauen

    2. Rechtliche Durchsetzung

    Erteilen Sie uns ein Mandat, unterstützen wir Sie bei der Löschung Ihrer negativen Schufa-Einträge – kosteneffizient, transparent und effektiv.

  • Recht bekommen

    3. Schadensersatz erhalten

    Ist Ihnen durch den negativen Schufa-Eintrag ein Schaden entstanden, setzen wir Ihre Ansprüche auf Schadensersatz durch.

Arbeitsrecht Erstberatung

Kostenlose Erstberatung direkt online abrufen

Informieren Sie sich schnell, sicher und kostenlos. Geben Sie zur Erstellung Ihres persönlichen Zugangs Name, E-Mail-Adresse und Telefonnummer ein. Nach der Registrierung werden alle weiteren Schritte auf unserem abgesicherten Mandanten-Portal durchgeführt.

Falsche und unberechtigte Schufa-Einträge löschen

Die Zulässigkeit eines negativen Schufa-Eintrags ist abhängig von Voraussetzungen. Sind die nicht erfüllt, darf es zu keiner Eintragung kommen. Sollte trotzdem ein unberechtigter Schufa-Eintrag vorliegen, ist der Gläubiger verpflichtet, den Eintrag zu widerrufen. Im nächsten Schritt löscht die Schufa den Eintrag.

Wenn ein negativer Schufa-Eintrag vorliegt, obwohl die offene Forderung beglichen wurde, ist es Zeit, einen erfahrenen Anwalt einzuschalten. Der Anspruch auf Löschung eines falschen Schufa-Eintrages besteht gegenüber dem Unternehmen, das den falschen Vermerk bei der Schufa veranlasst hat. Unsere Anwälte setzen die Löschung von unberechtigten Schufa-Einträgen für Sie durch. Darüber hinaus können Ihnen auch aufgrund der Falscheinträge finanzielle Nachteile entstanden sein, wenn zum Beispiel die Hausfinanzierung deshalb geplatzt ist. Wir kümmern uns dann neben dem Löschungsanspruch auch um den Anspruch auf Schadensersatz gegen den Veranlasser.

Verbraucherschutz Schufa

Negative Schufa-Einträge vorzeitig löschen

Ist der negative Schufa-Eintrag berechtigt, besteht nur noch die Chance auf vorzeitige Löschung, wenn es zu Verstößen gegen den Datenschutz gekommen ist. Unsere erfahrenen Anwälte prüfen für Sie, ob der Eintrag tatsächlich berechtigt war und ob ein Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) vorliegt. Bei einem Verstoß gegen die DSGVO lässt sich der Schufa-Eintrag mit hoher Wahrscheinlichkeit löschen.

Des Weiteren können folgende Fallkonstellationen ebenfalls vorzeitig gelöscht werden:

  • Geringfügige Schulden bis zur Höhe von 2000 Euro. Dafür muss die Zahlung der Schuldsumme innerhalb von 6 Wochen nach dem Schufa-Eintrag erfolgen.
  • Gerichtsdaten können dann vorzeitig gelöscht werden, wenn die offenen Forderungen beglichen sind, der Gläubiger diesen zugestimmt hat und das Amtsgericht diese Begleichung durch die Ausstellung einer Löschurkunde bestätigt.
  • Hat ein Gericht eine Forderung offiziell für gültig erklärt, dann handelt es sich um eine titulierte Forderung. Die Verjährung dafür dauert in der Regel bis zu 30 Jahre. Sind die offenen Forderungen getilgt und durch das Amtsgericht bestätigt worden, ist eine vorzeitig Lösung möglich. Zusätzlich muss der Gläubiger sein Einverständnis geben.
  • Unberechtigte Schufa-Einträge sind sofort zu löschen.

Löschfristen von Schufa-Einträgen

War der Schufa-Eintrag berechtigt, müssen die Löschfristen eingehalten werden. Auch das überprüfen unsere erfahrenen Anwälte für Sie. Die Daten bei der Schufa unterliegen nach der DSGVO gesetzlich vorgeschriebenen Löschfristen beziehungsweise Speicherfristen. Das bedeutet, dass zum Beispiel veraltete Zahlungsausfälle oder Mahnbescheide nicht auf ewig in Ihrer Schufa-Auskunft auftauchen dürfen. Folgende unterschiedliche Fristen gelten für das Löschen von Schufa-Einträgen:

  • Falsche, alte und unvollständige Schufa-Einträge müssen sofort gelöscht werden.
  • Getätigte Kredit- und Bonitätsanfragen werden taggenau nach 12 Monaten gelöscht.
  • Fällige Kreditforderungen werden 3 Jahre nach der Tilgung gelöscht. Wenn Sie Giro- oder Kreditkartenkonten auflösen, dann bleiben diese Informationen ebenfalls 3 Jahre lange in Ihrer Schufa gespeichert.
  • Der Eintrag über Privatinsolvenz mit Restschuldbefreiung blieb 3 Jahre nach Beendigung des Verfahrens gespeichert. Da sich am Europäischen Gerichtshof (EuGH) eine verbraucherfreundliche Rechtsprechung andeutete, hat die Schufa am 28. März 2023 erklärt, die Datenspeicherung künftig nur noch für sechs Monate vorzunehmen - mehr dazu hier.

Mahnbescheide, Insolvenzanträge, gekündigte Kredite, eidesstattliche Versicherungen, Zwangsvollstreckungen sowie Einträge in Schuldnerverzeichnisse beeinflussen das Schufa-Ergebnis negativ. Ganz wichtig: Sind Forderungen strittig, muss der Schufa-Eintrag sofort gelöscht werden.

Die Schufa - ein Buch mit sieben Siegeln?
Das Geheimnis hinter dem Schufa-Score

Um den Schufa-Score wird ein riesiges Geheimnis gemacht. Letztlich ist er nur ein nummerischer Wert, der die Kreditwürdigkeit beschreibt. Die Schufa berechnet den Score, der dann Unternehmen als Grundlage für Vertragsentscheidungen dient und Banken bei der Kreditvergabe hilft. Je höher der Schufa-Score, desto besser ist die vermeintliche Zahlungsfähigkeit.

Oder ganz einfach gesagt: Wer einen Schufa-Score von 95 aufweist, der kommt mit der Wahrscheinlichkeit von 95 Prozent seinen finanziellen Verpflichtungen nach. Je näher der Score also an der 100 ist, desto kreditwürdiger ist man. Der Score hat Einfluss darauf, ob man einen Kredit aufnehmen kann und zu welchen Konditionen er einem angeboten wird. Daher ist es enorm wichtig für Verbraucher, den Schufa-Score langfristig zu verbessern. Durch die einmal im Jahr kostenfreie Bonitätsauskunft bei der Schufa kann jeder seine Einträge überprüfen, ob sie veraltet oder ungerechtfertigt sind. Trifft das zu, sollte ein Anwalt mit der Löschung der Einträge beauftragt werden.

Wie das Berechnungsverfahren zum Score detailliert abläuft, ist ein gutgehütetes Geschäftsgeheimnis. Die Schufa nutzt dafür verschiedene Daten aus unterschiedlichen Quellen, wie etwa öffentliche Register.

Verbraucherschutz Schufa

Geschäftsmodell der Schufa auf der Kippe
Datenschutz-Verstoß: EuGH-Generalanwalt kritisiert Schufa-Score

Schufa-Einträge können ärgerlich sein und für Verbraucher böse Konsequenzen haben, wenn sie Kredite angewiesen sein. Rückenwind könnte jetzt vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) kommen. Das Geschäftsmodell der Auskunftei Schufa steht auf der Kippe. Die Erstellung des sogenannten Score-Wertes für die Kreditwürdigkeit von Verbrauchern verstößt nach Ansicht eines Generalanwalts am Europäischen Gerichtshof (EuGH) gegen die europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und damit gegen Europarecht. Im Mittelpunkt des Verfahrens steht die Frage, ob es sich bei dem Schufa-Scoring um eine automatisierte Verarbeitung im Sinne von Art. 22 Abs. 1 DSGVO handelt. Entscheidungen mit rechtlicher Wirkung dürfen nach dieser Norm, nicht nur durch die automatisierte Verarbeitung von Daten getroffen werden. Doch genau so verhält sich das Scoring nach Ansicht des Generalanwalts. Die automatisierte Erstellung eines Wahrscheinlichkeitswerts über die Kreditwürdigkeit stellt eine solche verbotene automatische Entscheidung dar. Dabei spielt es keine Rolle, wenn beispielsweise Banken endgültig entscheiden, ob die Person kreditwürdig sei.

Bitte um dieses Video zu sehen.

Schufa verkürzt Datenspeicherung beim Merkmal Restschuldverschreibung

Die Auskunftei Schufa gibt dem Druck der Verbraucher und des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) nach und verkürzt die Speicherdauer für Einträge zu abgeschlossenen Privatinsolvenzen von drei Jahren auf sechs Monate. Im Vorfeld hatte am EuGH der Generalanwalt Priit Pikamäe in seinen Schlussanträgen am 16. März 2023 bereits angedeutet, dass die lange Speicherdauer von drei Jahren dem europäischen Datenschutz widerspricht (Az.: C-634/21). Die Schufa reagierte somit auf die jüngsten juristischen Entwicklungen und erleichtert den Start für ehemalige insolvente Verbraucher zurück ins Geschäftsleben. Durch negative Schufa-Einträge haben Verbraucher oftmals Schwierigkeiten, Kreditverträge abzuschließen oder Wohnungen anzumieten.

Bitte um dieses Video zu sehen.

Fragen und Antworten zur Schufa

In der Regel übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Kosten, so dass für den Mandanten keine Kosten entstehen – höchstens die Selbstbeteiligung. In unserer kostenlosen Erstberatung übernehmen wir gerne die Korrespondenz mit der Rechtschutzversicherung und holen eine Deckung ein. Ansonsten informieren wir transparent über mögliche Kosten.

Haben Sie ohne Gegenleistung eine Rechnung erhalten oder ohne Grund eine Mahnung im Briefkasten gefunden, dann sollten Sie unbedingt Widerspruch gegen beides einlegen. Denn ohne Widerspruch erhalten Sie möglicherweise einen negativen Schufa-Eintrag. Durch den Widerspruch wird der Schufa-Eintrag unberechtigt und muss sofort gelöscht werden.

Die Schufa ist die bekannteste Auskunftei. Sie speichert bestimmte persönliche und wirtschaftliche Daten zu Personen, um Auskunft über deren Kreditwürdigkeit zu geben. Zahlungsverhalten sowie Vertragstreue bewertet die Schufa ebenfalls. Sowohl positive als auch negative Einträge wirken sich somit auf den sogenannten Bonitätsscore aus. Wenn Sie beispielsweise einen Kredit- oder Kaufvertrag abschließen, können sich die entsprechenden Unternehmen zuvor Daten Ihrer Schufa-Auskunft einholen. Bei Abschluss des Vertrags gibt das Unternehmen diese Information an die Schufa weiter. So ergibt sich am Ende Ihr persönlicher Schufa-Score. Diese Daten werden bei der Schufa gespeichert:

  • Kredite
  • Leasings
  • Kreditanfragen
  • Kaufverträge
  • Girokonten
  • Kreditkarten
  • Handyverträge

Das kommt auf den Einzelfall an. Aber in der Regel ist der Gläubiger der richtige Ansprechpartner, um einen Schufa-Eintrag löschen zu lassen.

Da die Rechtslage vom Einzelfall abhängt, ist eine Rechtsberatung ratsam. Schufa-Einträge lassen sich löschen, wenn sie unberechtigt sind, eine Personenverwechslung vorliegt oder die Schufa-Einträge veraltet sind.

Kompetente Ansprechpartner
Ihre Anwälte im IT-Recht und für Probleme mit der Schufa

  • Michael Pflaumer
    • Geschäftsführer
    • Rechtsanwalt
  • Florian Hitzler Rechtsanwalt
    • Rechtsanwalt

Dr. Stoll & Sauer
Ihre Kanzlei für Probleme mit der Schufa

Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer gehört mit ihren 37 Anwälten – darunter 15 Fachanwälten - zu den bestbewerteten Kanzleien in Deutschland und steht Ihnen bei der Prüfung und Durchsetzung Ihrer Rechte gerne zur Seite. Unsere erfahrenen Anwälte im IT-Recht und Datenschutzrecht bieten Ihnen eine kompetente Beratung und gewissenhafte Bearbeitung Ihrer Angelegenheit, damit Sie zügig zu Ihrem Recht kommen. Nutzen Sie bei Problemen mit der Schufa unsere kostenlose Erstberatung und erteilen Sie uns anschließend ein Mandat. Wir überprüfen, ob Ihre Schufa-Einträge berechtigt sind oder nicht. Alles Weitere erledigen wir – dazu gehört auch die Abwicklung und Korrespondenz mit Ihrer Rechtsschutzversicherung.

Kanzlei Lahr

Aktuelle News und Urteile zur Schufa und IT-Recht

Juristische Bewertungen IT-rechtlicher Urteile, Neues zur DSGVO, Schufa und wissenswerte Änderungen für Verbraucher im Netz – wichtige Nachrichten aus dem IT-Recht und Datenschutz haben wir hier für Sie gesammelt.

Newsletter

Im auf dem Laufenden
Abonnieren Sie unseren Newsletter

Schnelle Informationen und Hintergründe helfen Ihnen bei den richtigen Entscheidungen. Profitieren Sie von wichtigen juristischen Informationen aus erster Hand. Wir informieren Sie mit unseren Newslettern über aktuelle Themen wie Abgasskandal, Datenschutzrecht oder Bankenskandale.