Schufa: Kanzlei für IT-Recht und Datenschutz
Wir helfen beim Löschen von negativen Schufa-Einträgen
Über 100.000 Mandanten vertrauen uns
Knapp 1 Milliarde Schadensersatz gegen VW erstritten
Schnell – sicher – unverbindlich
Geschäftsführer Christian Grotz zu Schufa Einträgen
Sind Schufa Einträge immer korrekt?
Ein negativer Schufa-Eintrag kann Träume zum Einstürzen bringen. Kein Hauskredit oder Schwierigkeiten eine Wohnung anzumieten. Unser Geschäftsführer Christian Grotz erklärt im Video, dass es Möglichkeiten gibt, einen negativen Schufa-Eintrag zu löschen.
Sie haben Ärger mit der Schufa?
Wir prüfen, ob Ihr negativer Schufa-Eintrag gerechtfertigt ist
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Welche Voraussetzungen gelten für einen negativen Schufa-Eintrag?
Wer seiner vertraglich vereinbarten Leistung nicht nachkommt, riskiert einen negativen Schufa-Eintrag. Das wäre beispielsweise bei einem Zahlungsausfall, einer Privatinsolvenz, einem Zahlungsverzug, beim Missbrauch eines Giro- oder Kreditkartenkontos, bei einem ergangenem Vollstreckungsbescheid oder bei der Kündigung eines Kredits seitens der Hausbank der Fall. Verspätete oder überhaupt nicht geleistet Zahlungen führen in der Regel am häufigsten zu negativen Schufa-Einträgen.
Unsere erfahrenen Anwälte prüfen, ob die Einträge korrekt vorgenommen worden sind. Sind die Voraussetzungen nicht erfüllt und der Eintrag daher unberechtigt, gehen wir für Sie vor und versuchen, den Eintrag wieder löschen zu lassen. Und selbst wenn der Eintrag eine Berechtigung besitzt, prüfen wir, ob er aufgrund eines Verstoßes gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGV) trotzdem gelöscht werden kann.
Unsere Hilfe bei negativem Schufa-Eintrag
Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer steht Ihnen bei Ärger mit der Schufa mit Anwälten für IT-Recht zur Seite. Sie verfügen über jahrelange Erfahrung und nehmen nach einer fundierten Prüfung und Beratung alle Formalitäten in die Hand. Gehen Sie wie folgt vor, um Ihre Rechte erfolgreich durchzusetzen:
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1. Kostenlose Erstberatung
Wir prüfen, ob Ihre Schufa-Einträge berechtigt sind oder nicht und informieren Sie über Ihre rechtlichen Möglichkeiten und Erfolgschancen.
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2. Rechtliche Durchsetzung
Erteilen Sie uns ein Mandat, unterstützen wir Sie bei der Löschung Ihrer negativen Schufa-Einträge – kosteneffizient, transparent und effektiv.
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3. Schadensersatz erhalten
Ist Ihnen durch den negativen Schufa-Eintrag ein Schaden entstanden, setzen wir Ihre Ansprüche auf Schadensersatz durch.
Kostenlose Erstberatung direkt online abrufen
Informieren Sie sich schnell, sicher und kostenlos. Geben Sie zur Erstellung Ihres persönlichen Zugangs Name, E-Mail-Adresse und Telefonnummer ein. Nach der Registrierung werden alle weiteren Schritte auf unserem abgesicherten Mandanten-Portal durchgeführt.
Negative Schufa-Einträge vorzeitig löschen
Ist der negative Schufa-Eintrag berechtigt, besteht nur noch die Chance auf vorzeitige Löschung, wenn es zu Verstößen gegen den Datenschutz gekommen ist. Unsere erfahrenen Anwälte prüfen für Sie, ob der Eintrag tatsächlich berechtigt war und ob ein Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) vorliegt. Bei einem Verstoß gegen die DSGVO lässt sich der Schufa-Eintrag mit hoher Wahrscheinlichkeit löschen.
Des Weiteren können folgende Fallkonstellationen ebenfalls vorzeitig gelöscht werden:
- Geringfügige Schulden bis zur Höhe von 2000 Euro. Dafür muss die Zahlung der Schuldsumme innerhalb von 6 Wochen nach dem Schufa-Eintrag erfolgen.
- Gerichtsdaten können dann vorzeitig gelöscht werden, wenn die offenen Forderungen beglichen sind, der Gläubiger diesen zugestimmt hat und das Amtsgericht diese Begleichung durch die Ausstellung einer Löschurkunde bestätigt.
- Hat ein Gericht eine Forderung offiziell für gültig erklärt, dann handelt es sich um eine titulierte Forderung. Die Verjährung dafür dauert in der Regel bis zu 30 Jahre. Sind die offenen Forderungen getilgt und durch das Amtsgericht bestätigt worden, ist eine vorzeitig Lösung möglich. Zusätzlich muss der Gläubiger sein Einverständnis geben.
- Unberechtigte Schufa-Einträge sind sofort zu löschen.
Löschfristen von Schufa-Einträgen
War der Schufa-Eintrag berechtigt, müssen die Löschfristen eingehalten werden. Auch das überprüfen unsere erfahrenen Anwälte für Sie. Die Daten bei der Schufa unterliegen nach der DSGVO gesetzlich vorgeschriebenen Löschfristen beziehungsweise Speicherfristen. Das bedeutet, dass zum Beispiel veraltete Zahlungsausfälle oder Mahnbescheide nicht auf ewig in Ihrer Schufa-Auskunft auftauchen dürfen. Folgende unterschiedliche Fristen gelten für das Löschen von Schufa-Einträgen:
- Falsche, alte und unvollständige Schufa-Einträge müssen sofort gelöscht werden.
- Getätigte Kredit- und Bonitätsanfragen werden taggenau nach 12 Monaten gelöscht.
- Fällige Kreditforderungen werden 3 Jahre nach der Tilgung gelöscht. Wenn Sie Giro- oder Kreditkartenkonten auflösen, dann bleiben diese Informationen ebenfalls 3 Jahre lange in Ihrer Schufa gespeichert.
- Der Eintrag über Privatinsolvenz mit Restschuldbefreiung blieb 3 Jahre nach Beendigung des Verfahrens gespeichert. Da sich am Europäischen Gerichtshof (EuGH) eine verbraucherfreundliche Rechtsprechung andeutete, hat die Schufa am 28. März 2023 erklärt, die Datenspeicherung künftig nur noch für sechs Monate vorzunehmen - mehr dazu hier.
Mahnbescheide, Insolvenzanträge, gekündigte Kredite, eidesstattliche Versicherungen, Zwangsvollstreckungen sowie Einträge in Schuldnerverzeichnisse beeinflussen das Schufa-Ergebnis negativ. Ganz wichtig: Sind Forderungen strittig, muss der Schufa-Eintrag sofort gelöscht werden.
Fragen und Antworten zur Schufa
In der Regel übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Kosten, so dass für den Mandanten keine Kosten entstehen – höchstens die Selbstbeteiligung. In unserer kostenlosen Erstberatung übernehmen wir gerne die Korrespondenz mit der Rechtschutzversicherung und holen eine Deckung ein. Ansonsten informieren wir transparent über mögliche Kosten.
Haben Sie ohne Gegenleistung eine Rechnung erhalten oder ohne Grund eine Mahnung im Briefkasten gefunden, dann sollten Sie unbedingt Widerspruch gegen beides einlegen. Denn ohne Widerspruch erhalten Sie möglicherweise einen negativen Schufa-Eintrag. Durch den Widerspruch wird der Schufa-Eintrag unberechtigt und muss sofort gelöscht werden.
Die Schufa ist die bekannteste Auskunftei. Sie speichert bestimmte persönliche und wirtschaftliche Daten zu Personen, um Auskunft über deren Kreditwürdigkeit zu geben. Zahlungsverhalten sowie Vertragstreue bewertet die Schufa ebenfalls. Sowohl positive als auch negative Einträge wirken sich somit auf den sogenannten Bonitätsscore aus. Wenn Sie beispielsweise einen Kredit- oder Kaufvertrag abschließen, können sich die entsprechenden Unternehmen zuvor Daten Ihrer Schufa-Auskunft einholen. Bei Abschluss des Vertrags gibt das Unternehmen diese Information an die Schufa weiter. So ergibt sich am Ende Ihr persönlicher Schufa-Score. Diese Daten werden bei der Schufa gespeichert:
- Kredite
- Leasings
- Kreditanfragen
- Kaufverträge
- Girokonten
- Kreditkarten
- Handyverträge
Das kommt auf den Einzelfall an. Aber in der Regel ist der Gläubiger der richtige Ansprechpartner, um einen Schufa-Eintrag löschen zu lassen.
Da die Rechtslage vom Einzelfall abhängt, ist eine Rechtsberatung ratsam. Schufa-Einträge lassen sich löschen, wenn sie unberechtigt sind, eine Personenverwechslung vorliegt oder die Schufa-Einträge veraltet sind.
Kompetente Ansprechpartner
Ihre Anwälte im IT-Recht und für Probleme mit der Schufa
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Michael Pflaumer
- Geschäftsführer
- Rechtsanwalt
-
Florian Hitzler
- Rechtsanwalt
Aktuelle News und Urteile zur Schufa und IT-Recht
Juristische Bewertungen IT-rechtlicher Urteile, Neues zur DSGVO, Schufa und wissenswerte Änderungen für Verbraucher im Netz – wichtige Nachrichten aus dem IT-Recht und Datenschutz haben wir hier für Sie gesammelt.
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