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85 Prozent der Bußgeldbescheide sind fehlerhaft
Komplexes Bußgeldverfahren – Wir stehen an Ihrer Seite

Liegt der Bußgeldbescheid aufgrund eines Verstoßes gegen die Straßenverkehrsordnung im Briefkasten, sollten Sie zuerst Ruhe bewahren. Denn 85 Prozent der Bußgeldbescheide gelten in Expertenkreisen als fehlerhaft. Die Chancen, sich gegen den Bescheid erfolgreich zu verteidigen, stehen daher gut. Wir helfen Ihnen dabei, sich gegen den Bußgeldbescheid zur Wehr zu setzen.

Nachfolgend erklären wir Ihnen alles rund um den Bußgeldbescheid und das rechtliche Verfahren dazu. Wie läuft das Procedere konkret ab? Was müssen Sie unternehmen, wenn Sie einen Anhörungs- und Zeugenfragebogen von einer Behörde erhalten haben? Wie und ab wann lässt sich Einspruch gegen den Bußgeldbescheid erheben? Was hat es mit dem Bußgeldkatalog auf sich? Haben Sie Chancen auf die Einstellung des Verfahrens?

Inhaltsverzeichnis

Das Bußgeldverfahren

Eine Ordnungswidrigkeit beim Führen eines Fahrzeuges oder einen anderen Verstoß gegen geltendes Recht geschieht im Straßenverkehr schneller, als es einem lieb ist. In der Regel droht ein sogenanntes Bußgeldverfahren. Das Verfahren ist rechtlich höchst komplex. Für Betroffene ist es kaum möglich, im juristischen Dickicht den Durchblick zu behalten. Den Anschuldigungen sind die Verkehrsteilnehmer daher oft hilflos ausgeliefert. Wir wollen auf dieser Seite über die wichtigsten Themen rund um das Bußgeldverfahren informieren.

Das Bußgeldverfahren besteht aus drei Etappen: Es gibt ein Vorverfahren, ein Zwischenverfahren und zum Abschluss ein Gerichtsverfahren.

Die Hintergründe des Verstoßes gegen die Straßenverkehrsordnung werden im Vorverfahren ermittelt. Dem Betroffenen wird dabei rechtliches Gehör gewährt. Er erhält einen Anhörungsbogen. Hier nimmt er Stellung zum Rotlichtverstoß oder zum Überschreiten der vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeit. Die Bußgeldbehörde entscheidet auf Grundlage der Anhörung und nach Würdigung aller Umstände über einen Bußgeldbescheid

Im nächsten Schritt, dem Zwischenverfahren, liegt der Bußgeldbescheid dem Betroffenen vor. Hier hat der Betroffene die Möglichkeit, in einer Frist bei der zuständigen Verwaltungsbehörde Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einzulegen. Der Einspruch wird überprüft und das Verfahren im günstigsten Fall eingestellt.

Wird dem Einspruch nicht stattgegeben, geht die Akte zum Fall an die Staatsanwaltschaft. Das gerichtliche Verfahren beginnt. Die Ermittlungsbehörde entscheidet, ob das Verfahren eingestellt wird oder sich ein Amtsrichter mit dem Fall beschäftigen muss. Liegt die Akte beim Richter wird ein Termin zur Hauptverhandlung festgelegt. Möglich ist auch ein Beschluss ohne Hauptverhandlung.

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Der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid

Bevor der Bußgeldbescheid im Briefkasten liegt, werden Betroffene zuerst mit dem Anhörungsbogen und dem Zeugenfragebogen konfrontiert. Beim Anhörungsbogen steht der Vorwurf im Raum, eine Ordnungswidrigkeit begannen zu haben. Hier besteht die Möglichkeit, Stellung zum Vorwurf zu beziehen. Und genau ab hier ist es ratsam, einen Anwalt zu Rate zu ziehen. Betroffene sind nicht verpflichtet, den Anhörungsbogen zurückzusenden oder irgendwelche Angaben zu machen. Mit Hilfe eines Anwalts verhindern Betroffene, dass sie sich selbst belasten. Beim Zeugenfragebogen geht es noch nicht um einen möglichen Vorwurf. Die Behörde will lediglich den tatsächlichen Fahrzeugführer zum Zeitpunkt des Vergehens feststellen. Der Bogen wird zugesandt, wenn beispielsweise Zweifel bestehen, ob Halter und Autofahrer nicht identische Personen waren. Betroffene müssen Familienangehörige nicht belasten. Auch hier ist es sinnvoll, sich von einem Fachanwalt beraten zu lassen. Wir helfen auch beim Ausfüllen des Bogens.

Und dann liegt der Bußgeldbescheid doch im Briefkasten. Sind Sie der Meinung, dass ein Messfehler vorliegen kann oder gibt es Gründe, dass das Ihnen vorgeworfene Vergehen, nicht von Ihnen begangen worden ist, können Sie Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen. Sie haben dafür zwei Wochen Zeit. Die Frist beginnt an dem Tag, an dem der Bescheid bei Ihnen eingegangen ist. Versäumen Sie die Frist, wird der Bescheid rechtskräftig, selbst wenn der Einspruch berechtigt gewesen wäre. Beim Einlegen eines Einspruchs sollte nichts dem Zufall überlassen werden. Deshalb sollten Sie sich an den Fachanwalt für Verkehrsrecht wenden. Der hilft Ihnen dabei, den Durchblick im Paragraphenwald des Verkehrsrechts zu behalten. Wir beantragen Akteneinsicht und überprüfen das Verfahren auf mögliche Fehler der Behörden.

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Die Einstellung des Bußgeldverfahrens

Es gibt viele Gründe, warum ein Bußgeldverfahren eingestellt werden kann.

  • Am häufigsten führt der Fall zu einer Einstellung des Bußgeldverfahrens, wenn die Messergebnisse beim Rot-Licht-Verstoß oder der Geschwindigkeitsüberschreitung fehlerhaft waren und darüber ein Nachweis erbracht werden kann. Daher ist die Akteneinsicht durch einen Fachanwalt äußerst sinnvoll. Nur ihm ist das möglich. Wir nehmen den Eichschein und die Lebensakte beispielsweise des Rot-Licht-Blitzers oder auch die Schulungsnachweise der beteiligten Beamten genau unter die Lupe. Fehlerquellen auf Behördenseite nutzen wir zu Ihrem Vorteil im Bußgeldverfahren. Sind Messungen formal nicht korrekt durchgeführt worden, besteht die Chance, dass das Verfahren durch unsere Bemühungen eingestellt wird.
  • Auch kommt es vor, dass Beamten offensichtlich Fehler beim Ablesen eines Kfz-Kennzeichens unterlaufen sind.
  • Wenn in der Hauptverhandlung kein Tatnachweis erbracht werden konnte, kann das Gericht das Bußgeldverfahren einstellen, wenn es dies für angemessen hält. Eine solche Konstellation kommt vor, wenn die Zeugenaussagen nicht verwertbar waren oder der Beschuldigte von anderen Zeugen entlastet wurde.
  • Möglich ist eine Einstellung des Bußgeldverfahrens auch, wenn innerhalb der Verjährungsfrist kein Fahrer ermittelt werden konnte.
  • Wird das Bußgeldverfahren gerichtlich eingestellt übernimmt die Staatskasse die Kosten des Verfahrens. Die Verkehrs-Rechtschutzversicherung übernimmt in der Regel die Kosten der Verteidigung.
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Die wenigsten wissen, dass 85 Prozent aller Bußgeldbescheide fehlerhaft sind.
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Fragen und Antworten zum Bußgeldverfahren

Bei Rot über die Ampel gefahren, zu dicht aufgefahren oder mit dem Smartphone am Ohr im Auto telefoniert – die Möglichkeiten gegen Verkehrsregeln zu verstoßen sind groß. Die Strafen im Bußgeldbescheid regelt der sogenannte Bußgeldkatalog. Darin stehen die Bußgelder für die Regelübertretungen, wie viele Punkte in Flensburg eingetragen werden oder ob ein Fahrverbot wegen Ordnungswidrigkeit verhängt wird.

Wird Ihnen ein Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung vorgeworfen und Sie erhalten Ihren Anhörungsbogen drei Monate nach dem Tag des Verstoßes, sind die Anschuldigungen bereits verjährt. Das Bußgeld kann nur innerhalb der Verjährungsfrist durch die Behörden geltend gemacht werden. Es gibt allerdings einen ganzen Katalog von Maßnahmen, um die Verjährung zu unterbrechen.

Danach beginnt die Verjährungsfrist von Neuem. Beispielsweise unterbricht die Zusendung des Anhörungsbogens bereits die Verjährung. Die Drei-Monate-Frist gilt nur so lange, bis der Bußgeldbescheid oder die Klage noch nicht erhoben wurde. Danach beträgt die Verjährungsfrist sechs Monate. Wir schauen uns in Ihrem Verfahren das Thema Verjährung genau an und drängen auf die Einstellung des Verfahrens.

Verkehrsrecht kontaktieren. Wir bewahren Sie davor, dass Sie sich selbst belasten und finden gemeinsam Ansatzpunkte für eine erfolgreiche Verteidigung. Nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung. Wir prüfen auch Ihren Bußgeldbescheid auf Rechtsfehler. 85 Prozent der Bescheide sollen laut Experten fehlerhaft sein.

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