Frau mit Handy am Steuer
Mit dem Handy am Steuer erwischt?
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Handy am Steuer – alles, was Sie wissen sollten

Sicherheit im Straßenverkehr ist eines der wichtigsten Themen der modernen Gesetzgebung. Mit dem Aufkommen der Mobiltelefone und deren kontinuierlicher Weiterentwicklung wurde die Problematik des Handys am Steuer immer ausführlicher diskutiert – denn die kleinen technischen Helfer können auf die vielfältigsten Weisen genutzt werden. 

Und zwar für viel mehr als nur das Telefonieren – unsere Smartphones navigieren, spielen Musik ab und halten uns auch über Baustellen und Probleme während der Fahrt auf dem Laufenden, aber ab wann ist das Handy am Steuer ein Problem und eine potenzielle Gefahrenquelle? Wir von der Rechtsanwaltsgesellschaft Dr. Stoll & Sauer möchten Sie über die aktuelle rechtliche Lage zu Thema "Handy am Steuer" aufklären..

Inhaltsverzeichnis

Rechtliche Grundlagen, wenn Sie mit dem Handy am Steuer erwischt wurden

Menschen sind ständig unterwegs – ob zur Arbeit, Außenterminen, private Reisen usw. – daher muss die Sicherheit im Straßenverkehr zu allen Zeiten von sämtlichen Verkehrsteilnehmern gewährleistet werden. Eine wichtige Rolle spielt hier die Regelung zum Handy am Steuer, die durch den § 23 Abs. 1a StVO erfasst wird. Dieser besagt Folgendes:

Wer ein Fahrzeug führt, darf ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist, nur benutzen, wenn

1. hierfür das Gerät weder aufgenommen noch gehalten wird und

2. entweder

a) nur eine Sprachsteuerung und Vorlesefunktion genutzt wird oder

b) zur Bedienung und Nutzung des Gerätes nur eine kurze, den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen angepasste Blickzuwendung zum Gerät bei gleichzeitig entsprechender Blickabwendung vom Verkehrsgeschehen erfolgt oder erforderlich ist.

Geräte im Sinne des Satzes 1 sind auch Geräte der Unterhaltungselektronik oder Geräte zur Ortsbestimmung, insbesondere Mobiltelefone oder Autotelefone, Berührungsbildschirme, tragbare Flachrechner, Navigationsgeräte, Fernseher oder Abspielgeräte mit Videofunktion oder Audiorekorder. Handelt es sich bei dem Gerät im Sinne des Satzes 1, auch in Verbindung mit Satz 2, um ein auf dem Kopf getragenes visuelles Ausgabegerät, insbesondere eine Videobrille, darf dieses nicht benutzt werden. Verfügt das Gerät im Sinne des Satzes 1, auch in Verbindung mit Satz 2, über eine Sichtfeldprojektion, darf diese für fahrzeugbezogene, verkehrszeichenbezogene, fahrtbezogene oder fahrtbegleitende Informationen benutzt werden. Absatz 1c und § 1b des Straßenverkehrsgesetzes bleiben unberührt.

Wird gegen diesen Paragraphen verstoßen, kann der Fahrer des Fahrzeuges Strafen wegen des Handys am Steuer erwarten – ähnlich dem Sachverhalt, wenn rote Ampeln überfahren werden. Welche Strafen könnten aber konkret auf Sie zukommen?

Strafen bei Handy am Steuer – Punkte und Bußgeld

Das Bußgeld, wenn Sie mit dem Handy am Steuer erwischt werden, hängt von unterschiedlichen Faktoren ab. Werden Sie mit dem Handy am Steuer geblitzt, kommen Kosten auf Sie zu. In der Regel belaufen sich diese zunächst auf 100 € und einen Punkt. Kommt es zusätzlich zu einer Gefährdung, beläuft sich das Bußgeld auf 150 € samt einem Punkt und einem Monat Fahrverbot. Bei entstandenem Sachschaden bezahlen Sie 200 €. Wird das Halten eines Handys am Steuer während der Probezeit durch einen Blitzer festgehalten, kann sich die Probezeit auf vier Jahre verlängern.

Bedenken Sie, dass auch Fahrradfahrer von dieser Regelung nicht ausgeschlossen sind, denn auch Sie dürfen ihr Smartphone als Verkehrsteilnehmer nicht beim Fahren verwenden. Zudem können auch diese wegen der Benutzung des Handys am Steuer mit Punkten bestraft werden.

Autofahrer nutzt Handy am Steuer

Ihr Anwalt der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer ist für Sie da
Konsequenzen für Handy am Steuer

Geblitzt mit Handy in der Hand? Verzweifeln Sie nicht. Wir unterstützen Sie mit unseren Fachanwälten für Verkehrsrecht in solchen Fällen. Vielleicht stellt sich der Sachverhalt anders dar, als er auf den ersten Blick scheint, oder Sie hatten einen besonderen Grund, das Handy in der Hand zu haben – wir beraten Sie ausführlich zu den rechtlichen Grundlagen und Möglichkeiten.

Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer bietet Ihnen als Anwalt für Verkehrsrecht langjährige Expertise und Erfahrung. Kommen Sie noch heute auf uns zu und vereinbaren Sie einen Beratungstermin mit uns.

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FAQ: Handy am Steuer

Im Notfall darf das Handy genutzt werden – beispielsweise, um Hilfe zu rufen. Laut § 23 Abs. 1a StVO ist die Nutzung eines Mobiltelefons ohne Freisprechanlage am Steuer verboten, es sei denn, das Fahrzeug ist gestoppt und der Motor vollständig ausgeschaltet. In echten Notfällen, wie bei einem Unfall oder einer ernsthaften Bedrohung der Gesundheit, ist die Benutzung des Handys am Steuer jedoch gestattet. Sollten Sie in solchen Fällen geblitzt werden, können wir Sie zuverlässig beraten.

Ein Widerspruch gegen einen Bußgeldbescheid kann eingereicht werden, wenn Sie glauben, dass die Entscheidung fehlerhaft ist oder wichtige Beweismittel nicht berücksichtigt wurden. Der Widerspruch muss in der Regel innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt des Bußgeldbescheids bei der zuständigen Behörde eingereicht werden. Als Rechtsanwaltsgesellschaft beraten wir Sie in solchen Fällen und vertreten Sie. Schildern Sie uns Ihren Sachverhalt und wir besprechen gemeinsam das weitere Vorgehen bezüglich des Einspruchs wegen des Handys am Steuer.

Die Benutzung des Handys am Steuer ist auch beim Halten an einer roten Ampel nicht erlaubt, solange der Motor läuft. Nach § 23 Abs. 1a StVO muss das Fahrzeug stehen und der Motor ausgeschaltet sein, um das Handy ohne Freisprecheinrichtung benutzen zu dürfen. Bei Fahrzeugen mit Start-Stopp-Automatik, bei denen der Motor an der Ampel automatisch abschaltet, bleibt die Regelung jedoch strittig und es wird empfohlen, das Handy zur Sicherheit nicht zu benutzen. Bedenken Sie immer, dass das Handy in Ihrer Hand Ihre Reaktionszeiten verkürzt und Sie somit eine potenzielle Gefahr im Straßenverkehr darstellen. Lassen Sie das Handy während des Fahrens also in der Tasche oder in der Halterung, sollten Sie es zur Navigation verwenden.

Probleme wegen des Handys am Steuer? Wir können Ihnen weiterhelfen!

Als Fachanwälte im Bereich des Verkehrsrechts unterstützen wir Sie in Widerspruchsverfahren und der Einlegung desselbigen. Wir setzen uns dafür ein, dass die Situation, in welcher Sie mit dem Handy am Steuer erwischt wurden, richtig eingeordnet wird. Anschließend kümmern wir uns um den anfallenden Schriftverkehr und bleiben eng mit Ihnen in Kontakt.

Bitte bedenken Sie, dass der Widerspruch wegen der Nutzung des Handys zeitnah erfolgen muss. Richten Sie sich daher frühzeitig an uns. Wenn Sie rechtlichen Beistand benötigen, vereinbaren Sie noch heute Ihr kostenloses und unverbindliches Erstgespräch!

Kanzlei Lahr

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  • Stefan Block Fachanwalt für Verkehrsrecht
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