Mandant telefoniert nach Unfall mit seinem Anwalt
Probleme nach einem Unfallschaden
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Bundesgerichtshof empfiehlt bei Unfall einen Anwalt
Verkehrsunfall: Wir sorgen für Schadensersatz und Schmerzensgeld

Ruck, zuck sind Sie in einen Unfall verwickelt. Ob schuldhaft oder nicht, spielt im ersten Moment keine Rolle. Der Ärger überwiegt und Sie sind in der Regel mit der Situation nicht nur emotional, sondern auch rechtlich überfordert. Das ist auch verständlich. Denn wer kennt sich schon detailliert im Verkehrsrecht aus. Zwar mag die Schuldfrage eindeutig sein, trotzdem kann schon am Unfallort oder auch später der Streit mit dem Unfallgegner und der Versicherung beginnen. Nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung im Online-Check.

Inhaltsverzeichnis
Verkehrsrecht

Kompetenz und Erfahrung
Fachanwälte für Verkehrsrecht

Wir unterstützen Sie mit unseren Fachanwälten für Verkehrsrecht in allen Facetten der Schadensregulierung. Auf dieser Seite klären wir Sie über die wichtigsten Fragen auf.

Die erste Frage, die sich natürlich stellt: Warum benötige ich einen Rechtsanwalt? Der Bundesgerichtshof (BGH) und das Oberlandesgericht Frankfurt halten bei einem Verkehrsunfall die Einschaltung eines Rechtsanwaltes für notwendig. Wer darauf verzichtet, handelt aus Sicht der Gerichte beinahe fahrlässig. Ist Ihr Unfallgegner schuld am Crash, gilt die freie Anwaltswahl auf Kosten der Gegenseite. Hier das OLG Frankfurt in einer Urteilsbegründung vom 1. Dezember 2014: „Auch bei einfachen Verkehrsunfallsachen ist die Einschaltung eines Rechtsanwalts von vornherein als erforderlich anzusehen. Gerade die immer unüberschaubarere Entwicklung der Schadenspositionen und der Rechtsprechung zu den Mietwagenkosten, Stundenverrechnungssätzen (…) lässt es geradezu als fahrlässig erscheinen, einen Schaden ohne Einschaltung eines Rechtsanwalts abzuwickeln“ (Az.: 22 U 171/13).

Versicherer rechnen Unfallschaden gerne zu Ihren Lasten klein

Sie sind in einen Verkehrsunfall verwickelt? Oder der Gegner ist Schuld und hat den Schaden schon seinem Versicherer gemeldet? Verlassen Sie sich nicht darauf, dass die Gegenseite Ihnen freiwillig alles ersetzt, was Ihnen zusteht! Wenn die Gegenseite die Schuld trägt, muss sie Ihnen auch die Kosten für Ihren Rechtsanwalt ersetzen.

Oder ist die Situation undurchsichtig? Die Haftung streitig? Dann benötigen Sie erst recht einen guten Fachanwalt für Verkehrsrecht!

Verschenken Sie kein Geld. Lassen Sie Ihren Fall von Anfang an von einem unserer erfahrenen Fachanwälte für Verkehrsrecht bearbeiten. Wir kennen alle typischen Unfallkonstellationen und Schadenspositionen und die Argumente und Taktik der Versicherer. Mit den spezialisierten und regelmäßig geschulten Sachbearbeitern des gegnerischen Haftpflichtversicherers verhandeln wir daher auf Augenhöhe. Wir sorgen für die volle Durchsetzung Ihrer Rechte. In geeigneten Fällen bei Vorliegen einer Mithaftung kombinieren wir die Abwicklung über Ihren Kaskoversicherer und den Unfallgegner nach dem sog. Quotenvorrecht und holen so das Optimum für Sie heraus.

Step-by-Step

In 3 Schritten zu Ihrem Recht

  • Erstberatung

    1. Kostenlose Erstberatung nutzen

    Füllen Sie das Online-Formular aus, wir helfen Ihnen sofort, den Unfall zu regulieren und zeigen Ihnen Ihre Möglichkeiten auf.

  • Vertrauen

    2. Recht durchsetzen

    Sie erteilen uns ein Mandat. Den Rest erledigen wir.

  • Recht bekommen

    3. Recht bekommen

    Sie lehnen sich entspannt zurück. Wir erledigen den Rest.

Melden Sie uns schnell Ihren Unfall - Wir kümmern uns um den Rest!

Informieren Sie sich nach einem Unfall schnell, sicher und kostenlos über Ihre Rechte und Möglichkeiten. Geben Sie zur Erstellung Ihres persönlichen Zugangs Name, E-Mail-Adresse und Telefonnummer ein. Nach der Registrierung werden alle weiteren Schritte auf unserem abgesicherten Mandanten-Portal durchgeführt. Wir regulieren Ihren Schadensfall für Sie und sichern Ihre Rechte.

Was sollten Sie nach dem Unfall sofort unternehmen?

  1. Bleiben Sie ruhig und suchen Sie keinen Streit mit dem Unfallgegner. Wird der Ton ruppig, schalten Sie sofort die Polizei ein.
  2. Sammeln Sie Beweise nach dem Verkehrsunfall und suchen Sie nach Zeugen. Gleichzeitig tauschen Sie sich mit dem Unfallgegner aus.
  3. Erstellen Sie einen Unfallbericht. Der Unfallgegner sollte den Unfallhergang schriftlich bestätigen.
  4. Beauftragen Sie einen Fachanwalt für Verkehrsrecht mit der Regulierung des Unfallschadens. Er kümmert sich um den Rest.
Mandant telefoniert nach Unfall mit seinem Anwalt

Was steht Ihnen nach einem Unfall zu?

Als Geschädigter eines Verkehrsunfalls stehen Ihnen mehr Rechte und Ansprüche zu, als Sie sich vorstellen können. Die gegnerische Versicherung wird Ihnen jedoch das Gegenteil weismachen. Dafür will sie den Unfall zügig abwickeln. Das geschieht jedoch nicht zu Ihren Gunsten. Deshalb sollten Sie in jedem Fall einen Fachanwalt für Verkehrsrecht einschalten. Der sichert Ihnen folgende Rechte und Ansprüche:

  • Die erforderlichen Reparaturkosten sind Ihnen genauso zu ersetzen wie im Falle eines Totalschadens der Fahrzeugwert vor dem Unfall.
  • Benötigen Sie einen Mietwagen, müssen die Kosten durch den Unfallverursacher übernommen werden. Verzichten Sie darauf, wird für den Nutzungsausfall des Fahrzeugs eine Entschädigung fällig.
  • Ihr Fahrzeug ist durch den Unfall im Wert gemindert. Das gilt auch nach der korrekt durchgeführten Reparatur. Dafür steht Ihnen ein Ausgleich zu.
  • Haben Sie beim Verkehrsunfall Verletzungen erlitten, kann Schmerzensgeld verlangt werden.
Sozialrecht Beratung

Was tun, wenn’s im Straßenverkehr kracht?

Der Bundesgerichtshof empfiehlt: Nehmen Sie sich einen Anwalt! Das Verkehrs- und Unfallrecht ist zu kompliziert geworden. Nutzen Sie die Chance unserer kostenlosen Erstberatung!

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Gut zu wissen!
Fragen und Antworten zur Unfallregulierung

immer wieder versuchen Versicherer, den Schadensersatz zu Lasten der Geschädigten zu kürzen. Ihnen sind die Anwaltskosten ein Dorn im Auge. Deshalb musste sich der Bundesgerichtshof mit dem Thema und der Verweigerung der Versicherer, die Anwaltskosten zu übernehmen, befassen. Mit Urteil vom 29. Oktober 2019 ist es für den BGH klar, dass die Beauftragung eines qualifizierten Rechtsanwalts unumgänglich ist (Az. VI ZR 45/19). Wörtlich heißt es:

„Es könne schon ganz grundsätzlich nicht länger davon ausgegangen werden, dass es (jedenfalls bei der Beteiligung von zwei Fahrzeugen bei einem Verkehrsunfall) überhaupt so etwas wie einen einfach gelagerten Verkehrsunfall gebe (…), jedenfalls die sich daraus ergebenden Folgediskussionen zur Schadenshöhe (insbes. Nutzungsausfall, Mietwagenkosten, Sachverständigenkosten etc.) derart vielschichtig und komplex seien, dass ganz grundsätzlich die Einschaltung eines Rechtsanwalts regelmäßig erforderlich sei. Es könne von keiner noch so geschäftsgewandten Partei erwartet oder vorausgesetzt werden, dass sie einen Überblick über die namenlose Fülle von Rechtsprechungsansichten, die quer durch die Bundesrepublik Deutschland hinweg vertreten würden, besitze und diese auf den jeweiligen Fall zutreffend anwenden könne. So fern, wie hier, nicht ersichtlich sei, dass beim Geschädigten zumindest die gleichen Kenntnisse wie bei einem Fachanwalt für Verkehrsrecht vorlägen, erscheine die Beauftragung eines Rechtsanwalts grundsätzlich als erforderlich.“

Anders als beim Bußgeld gibt es beim Schmerzensgeld keine Tabelle, aus der sich ablesen lässt, wie viel Ihnen beispielsweise nach einem Schleudertrauma zusteht. Der Gesetzgeber sieht lediglich eine angemessene Entschädigung vor. Diese Entschädigung nach einem Verkehrsunfall ist vor allem abhängig von der Dauer der unfallbedingten Schmerzen. Zusätzlich müssen die persönlichen Lebensumstände hinzugezogen werden. Um Schmerzensgeld durchzusetzen, ist es daher ratsam, einen Fachanwalt für Verkehrsrecht hinzuzuziehen.

Da ist Vorsicht geboten. Sie verspricht in der Regel den Unfall und die verursachten Kosten so schnell wie möglich zu regeln. Hier wird mit blumigen Versprechungen versucht, Sie davon abzuhalten, einen Verkehrsanwalt einzuschalten. Die gegnerische Versicherung hat kein Interesse daran, den Unfall in Ihrem Sinne zu regulieren. Sie will die eigenen Kosten so gering wie möglich halten. Und dazu wird aus Sicht der gegnerischen Versicherung natürlich kein Anwalt für Verkehrsrecht oder Gutachter benötigt. Dabei nutzt die Versicherung aus, dass Sie über keinerlei Erfahrungen im Verkehrsrecht verfügen. Nur ein Verkehrsanwalt sichert Ihnen Ihre Rechte und Ansprüche gegenüber dem Unfallverursacher ab.

Die Information der eigenen Kfz-Versicherung sollte gut überlegt sein. Trifft Sie keine Teilschuld und sind schuldlos am Unfall, so ist von der Information der eigenen Versicherung abzuraten. Letztlich führt das nur zu steigenden Beiträgen. Gibt es eine Teilschuld oder sind Sie der alleinige Verursacher des Verkehrsunfalles, sollten sie schnellstmöglich die Versicherung informieren. Andernfalls riskieren Sie Ihren Versicherungsschutz.

Klar ist in jedem Fall: Wer keine Schuld am Verkehrsunfall hat, dem entstehen auch keine Kosten. Sind Sie also schuldlos am Unfall, sollten Sie sich einen Anwalt nehmen. Die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners muss die Kosten für Ihren Verkehrsrechtsanwalt übernehmen. Das deutsche Recht sieht vor, dass die geschädigte Partei nach Schadenregulierung so gestellt sein soll wie vor dem Unfall. Wenn die Beteiligten eine Teilschuld am Unfall tragen, werden die Anwaltskosten anteilig erstattet. Jede Partei erstattet der anderen den Anteil der Rechtsanwaltskosten, für den er nach der Haftungsquote verantwortlich ist.

Ihre Fachanwälte im Verkehrsrecht

  • Tim Schmidhäußler
    • Geschäftsführer
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    • Fachanwältin für Verkehrsrecht

Kanzlei Dr. Stoll & Sauer
Ihre Anwälte im Verkehrsrecht

Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer gehört mit ihren über 30 Anwälten – darunter 15 Fachanwälten - zu den bestbewerteten Kanzleien in Deutschland und steht Ihnen bei der Prüfung und Durchsetzung Ihrer Rechte gerne zur Seite. Unsere erfahrenen Fachanwälte im Verkehrsrecht bieten Ihnen eine kompetente Beratung und gewissenhafte Bearbeitung Ihrer Angelegenheit, damit Sie zügig zu Ihrem Recht kommen. Nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung und erteilen Sie uns anschließend ein Mandat. Alles Weitere erledigen wir – dazu gehört auch die Abwicklung und Korrespondenz mit Ihrer Rechtsschutzversicherung, mit dem Unfallgegner, der Autowerkstatt und den Gutachtern.

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