Beitragserhöhungen PKV
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PKV-Beitragserhöhungen laut BGH-Urteil unwirksam
Private Krankenversicherung: Wir holen Ihre zu viel bezahlten Beiträge zurück

Als Privatversicherte erhalten Sie mittlerweile beinahe jährlich Beitragserhöhungen der Privaten Krankenversicherung (PKV). Die PKV argumentiert mit gestiegenen Kosten für die Gesundheitsversorgung und anhaltenden niedrigen Zinsen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat jedoch in zwei Urteilen klar gemacht, dass diese Argumentation zu dünn ist.

Die Versicherer müssen die Beitragserhöhungen ausreichend begründen, damit die Versicherten die oftmals enormen Erhöhungen nachvollziehen können. Tariferhöhungen in der Vergangenheit sind daher oft unwirksam. Zahlreiche Gerichte haben das bereits bestätigt. Verbraucher haben die Chance, zu viel bezahlte Beiträge zurückzufordern. Ob das in Ihrem Fall möglich ist und was Sie bei der Rückforderung beachten müssen, erfahren Sie hier. Wir helfen Ihnen, Ihre Ansprüche gegen Versicherer geltend zu machen.

Inhaltsverzeichnis

Was hat der Bundesgerichtshof über die PKV-Beiträge entschieden?

Der Bundesgerichtshof hat am 16. Dezember 2020 erstmals die Unwirksamkeit von Beitragserhöhungen einer Privaten Krankenkasse bestätigt. Die Erhöhung war nicht ausreichend begründet, so der BGH (Az. IV ZR 294/19IV ZR 314/19). Das Urteil betrifft Erhöhungen der Jahre 2014 bis 2016. Im April 2021 bestätigte der BGH die Rechtsprechung, dass viele Beitragserhöhungen seit Jahren unzureichend begründet wurden und daher unwirksam sind (Az. IV ZR 36/20). Unsere Kanzlei wertet das Grundsatzurteil als weiteren Meilenstein beim Thema Beitragsrückerstattung. Es stärkt den Versicherten den Rücken. Wenn auch Sie Ihre Beitragsanpassungen nicht nachvollziehen können, stehen die Chancen daher gut, dass Sie dagegen vorgehen können und Beiträge zurückerhalten. Lassen Sie Ihre Beträge durch unsere spezialisierten Anwälte prüfen.

Bundesgerichtshof
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Hat Ihre PKV die Beiträge erhöht? Nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung

Wenn Ihre PKV die Beiträge erhöht hat, empfehlen wir, die Preisanpassung in unserer kostenlosen Erstberatung überprüfen zu lassen. Dabei lässt sich schnell feststellen, ob es sich lohnt, auf Beitragsrückerstattung zu klagen. Hier unser Angebot:

  • Erstberatung

    1. Kostenlose Erstberatung

    Ihre Private Krankenversicherung teilt Ihnen die nächste Beitragserhöhung mit. Dagegen sollten Sie sich wehren. Füllen Sie unser Online-Formular aus, um Ihren Anspruch zu überprüfen und an uns zu übermitteln.

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    2. Rechte durchsetzen

    Oft sind die Begründungen für die Beitragserhöhung unzureichend. Wir prüfen Ihren Versicherungsvertrag und klären in der Erstberatung mit Ihnen, ob die Beitragserhöhung rechtens ist. Danach entscheiden Sie, ob wir Ihre Ansprüche zügig und gewissenhaft durchsetzen.

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    3. Geld zurück erhalten

    Sie lehnen sich entspannt zurück, lassen unsere Anwälte für Sie arbeiten und erhalten Ihre zu viel bezahlten Krankenversicherungs-Beiträge zurück.

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Fragen zum Thema PKV-Beitragserhöhung

8,7 Millionen Privatversicherte ärgern sich seit Jahren über teils drastische Preiserhöhungen der Versicherungsunternehmen. Bis zu 100 Euro mehr im Monat sind bei den Erhöhungen von AXA, DKV oder Debeka keine Seltenheit. Viele Verbraucher fragen sich, ob sie die hohen Prämienanpassungen der Versicherungen klaglos hinnehmen müssen.

Wir sagen nein. Immer mehr Menschen setzen sich deshalb rechtlich zur Wehr. Und die Erfolgsaussichten stehen sehr gut. Hier die wichtigsten Fragen, die sich Betroffene stellen:

Nein. Private Krankenversicherungen haben kein ordentliches Kündigungsrecht. Nur wenn Sie schwerwiegende Vertragsbrüche begehen, besteht die Möglichkeit zur außerordentlichen Kündigung.  Da geht es aber um falsche Aussagen gegenüber dem Versicherer oder das Erschleichen von Leistungen. Das trifft jedoch bei Ihrer Klage hinsichtlich der zu viel bezahlten Beiträge nicht zu.

Das erste BGH-Urteil zu Rückforderungsansprüchen gegen eine Private Krankenversicherung betraf die AXA Krankenversicherung AG. Allerdings gehen wir davon aus, dass auch andere Versicherer aus nicht nachvollziehbaren Gründen ihre Beiträge erhöht haben und diese damit unwirksam sind. Das sehen übrigens immer mehr Gerichte auch so. Das Landgericht Frankfurt am Main ( AZ. 2-23 O 198/19) hat zum Beispiel am 16. April 2020 die Beitragserhöhungen der Barmenia Krankenversicherung von 2010 bis 2018 für unwirksam erklärt. Der Kläger durfte sich über knapp 10.000 Euro freuen. Leider waren die Ansprüche bis 2015 bereits verjährt.

Unsere Verbraucherkanzlei geht davon aus, dass nicht nur die Axa Krankenversicherung AG ihre Beitragserhöhungen unzureichend begründet hat. Hier folgt eine Liste von möglicherweise betroffenen Versicherern.

  • Allianz Private Krankenversicherung
  • Alte Oldenburger Krankenversicherung 
  • ARAG Krankenversicherung-AG 
  • AXA Krankenversicherung AG 
  • Barmenia Krankenversicherung 
  • Bayerische Beamtenkrankenkasse 
  • Central Krankenversicherung 
  • Concordia Krankenversicherung
  • Continental Krankenversicherung 
  • DAK Gesundheit 
  • Debeka Krankenversicherung
  • Deutsche Familienversicherung 
  • Deutscher Ring 
  • DEVK 
  • Die Bayrische 
  • DKV Deutsche Krankenversicherung 
  • ENVIVAS Krankenversicherung 
  • ERGO Versicherungsgruppe
  • Freie Arzt- und Medizinkasse 
  • Friendsurance 
  • Gothaer Krankenversicherung
  • Hallesche Krankenversicherung
  • HanseMerkur 
  • HUK-Coburg- Krankenversicherung 
  • Inter Krankenversicherung 
  • KuK der Berufsfeuerwehr Hannover 
  • LIGA KV katholischer Priester
  • LKH Landeskrankenhilfe 
  • LVM Krankenversicherung 
  • Mannheim Krankenversicherung 
  • Mecklenburgische Versicherungsgruppe 
  • Münchener Verein 
  • Nürnberger Krankenversicherung 
  • Ottonova Krankenversicherung AG 
  • PAX-Familienfürsorge 
  • Provinzial Krankenversicherung 
  • R+V Krankenversicherung 
  • Signal Iduna Krankenversicherung 
  • SONO Krankenversicherung 
  • ST. MARTINUS Priesterverein 
  • Süddeutsche Krankenversicherung 
  • UKV Union Krankenversicherung 
  • Universa Krankenversicherung 
  • Vigo Krankenversicherung 
  • Württembergische Krankenversicherung

Nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung und lassen Sie mögliche Rückforderungsansprüche von kompetenten Anwälten prüfen.

In der Regel nennen die Privaten Krankenversicherer zwei Gründe, warum sie die Beiträge beinahe jedes Jahr erhöhen:

Erstens die niedrigen Zinsen auf dem Kapitalmarkt. Dadurch fällt es der PKV schwer, die Altersrückstellungen der Versicherten gewinnbringend anzulegen. Zweitens der medizinische Fortschritt und die gestiegene Lebenserwartung. Beides führt zu steigenden Krankheitskosten. Das Gesetz gibt für diese Kosten Schwellenwerte vor, die überschritten sein müssen. Wenn die Krankheitskosten um mehr als 10 Prozent über den kalkulierten Ausgaben liegen, sind Erhöhungen erlaubt. Bei der kalkulierten Sterbewahrscheinlichkeit muss ein Schwellenwert von 5 Prozent überschritten sein. Die Beitragserhöhung wird laut Gesetz von einem unabhängigen Treuhänder kontrolliert.

Bei einer Beitragsanpassung gibt es grundsätzlich ein Sonderkündigungsrecht von einem Monat ab dem Zeitpunkt der Mitteilung der Beitragsanpassung. Wer jedoch kündigt, verliert die angesparten Altersrückstellungen. Bei einem neuen Versicherer müssen wieder Gesundheitsfragen beantworten werden. Das kann zu Risikozuschlägen und Leistungsausschlüssen führen. Da macht es mehr Sinn, gegen die Erhöhung der Beiträge gerichtlich vorzugehen.

Beitragserhöhungen bei der Private Krankenversicherung
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  • Barbara Busam Fachanwältin Versicherungsrecht
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Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer ist durch jahrelange Erfahrung mit Verbraucherklagen in der Lage, Geschädigte fundiert zu beraten und deren Ansprüche gegenüber den Privaten Krankenversicherungen geltend zu machen. Die aktuelle Rechtsprechung verdeutlicht, dass die Gerichte zunehmend zugunsten der Verbraucher urteilen.

Für Sie bedeutet das: Der Zeitpunkt, Ihre Rechte durchzusetzen, ist günstiger denn je. Wir beraten Sie kostenlos hinsichtlich Ihrer Chancen und Möglichkeiten. Anhand Ihres Einzelfalls prüfen wir Ihren Rückforderungsanspruch und setzen diesen gerichtlich durch. Schon im Abgasskandal hat unsere Kanzlei bereits unzählige Mandanten erfolgreich vertreten. Tausende Vergleiche und Urteile zu Gunsten unserer Mandanten sprechen für sich. Und: Die Inhaber unserer Kanzlei, Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer, haben die Musterfeststellungsklage gegen den VW-Konzern mit angeführt und für 260.000 VW-Kunden einen 830-Millionen Euro Vergleich mit ausgehandelt. Wir haben gezeigt, dass Rechte nicht nur für Konzerne gelten, sondern auch für die Verbraucher.

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