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Rückrufe bei Beatmungsgeräten
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5,2 Millionen Beatmungsgeräte von Philips sollen schadhaft sein. Wer die Geräte benutzt spielt mit seiner Gesundheit. Wir prüfen für Sie, ob Ihr Gerät betroffen ist. Ihnen kann jetzt schon ein Schaden entstanden sein. Wir prüfen Ihre Möglichkeiten und setzen Ihre Ansprüche vor Gericht gegen Philips durch. Dr. Stoll & Sauer gehört beim Thema Verbraucherschutz zu eine der führenden Kanzleien in Deutschland.
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Kontrollversagen beim Skandal um Beatmungsgeräte von Philips
Wie wenig der Verbraucher in Europa Unterstützung von der Politik erhält, macht der Skandal um die Beatmungsgeräte von Philips wieder deutlich. Im Gegensatz zu den USA, wo Millionen Geräte zurückgerufen wurden, hat es in Europa nur eine Sicherheitswarnung von Philips gegeben. In den USA musste Philips schon 2015 die Trilogy-Geräte zurückrufen. Trilogy steht auch in Euro auf der Liste mit möglichen mangelhaften Beatmungsgeräten, die von Philips veröffentlicht worden ist.
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Die wichtigsten Fragen zu den Beatmungsgeräten
Die Tochterfirma Philips Respironics hat zwei Probleme mit bestimmten Beatmungsgeräten festgestellt. Im Mittelpunkt steht dabei der schalldämpfende Schaumstoff, der in den kontinuierlichen und nicht kontinuierlichen Beatmungsgeräten von Philips verwendet wird. Der Schaumstoff besteht aus Polyesterbasiertem Polyurethan (PE-PUR).
Der PE-PUR-Schaum kann sich in Partikel zersetzen. Die Partikel können in den Luftweg des Geräts gelangen. In letzter Konsequenz besteht die Gefahr, dass der Benutzer die Schaumstoffpartikel einatmet. Hinzukommt, dass der PE-PUR-Schaum bestimmte Chemikalien freisetzen kann. Die Ursache für die Probleme sind noch nicht exakt identifiziert. Philips vermutet, dass die Zersetzung des Schaumstoffs durch die Verwendung von nicht zugelassenen Reinigungsmethoden, wie z. B. Ozon, verstärkt werden kann. Die Probleme mit den Beatmungsgeräten können bereits bei Erstinbetriebnahme auftreten und möglicherweise während der gesamten Nutzungsdauer des Geräts anhalten.
Der Rückruf der Beatmungsgeräte betrifft alle Geräte und alle Seriennummern, die Philips vor dem 26. April 2021 produziert hat.
Kontinuierliche Beatmungsgeräte – Nicht lebenserhaltend
DreamStation ASV
DreamStation ST AVAPS
SystemOne ASV4
C Serie s ASV
C Serie s S/T und AVAPS
OmniLab Advanced+
Nicht-kontinuierliche Beatmungsgeräte
SystemOne (QSerie s)
DreamStation
DreamStation Go
Dorma 400
Dorma 500
REMstar SE Auto
Kontinuierliches Beatmungsgerät
Trilogy 100
Trilogy 200
Garbin Plus, Aeris, LifeVent
Kontinuierliches Beatmungsgerät, minimale Atmungsunterstützung, Gebrauch in klinischer Einrichtung
A-Series BiPAP Hybrid A30
A-Series BiPAP V30 Auto
Kontinuierliches Beatmungsgerät, nicht lebenserhaltend
A-Series BiPAP A30
A-Series BiPAP A40
Quelle: Philips
Das Philips Tochterunternehmen Philips Respironics geht davon aus, dass die Probleme bei den Beatmungsgeräten schwere Verletzungen nach sich ziehen können. In einer Sicherheitsmeldung an die Philips-Kunden geht Philips sogar von lebensbedrohlichen Folgen aus. Bleibende Schädigungen können hervorgerufen werden. Um eine dauerhafte Behinderung zu verhindern, könnten auch medizinische Maßnahmen erforderlich werden. Bisher hat Philips Respironics nach eigenen Angaben einige Reklamationen in Bezug auf das Vorliegen schwarzer Ablagerungen/Partikel im Luftkreislauf (ausgehend von Geräteauslass, Befeuchter, Schlauch und Maske) erhalten. Darüber hinaus meldeten Kunden außerdem Fälle von Kopfschmerzen, Reizung der oberen Atemwege, Husten, Druck im Brustkorb und Nebenhöhlenentzündungen. In der Mitteilung steht kein Wort davon, dass es seit über zehn Jahren zu Reklamationen gekommen ist.
Das Einatmen der Schaumstoff-Partikel ist gefährlich. Mögliche Folgen könnten laut Philips Reizungen (Haut, Augen und Atemwege), Entzündungsreaktionen, Kopfschmerzen, Asthma, unerwünschte Wirkungen auf andere Organe (z.B. Nieren und Leber) und toxische karzinogene Auswirkungen sein.
Die möglichen Risiken einer Gefährdung durch die Freisetzung von Chemikalien ähnlichen sich den Risiken, die durch das Freisetzen der Schaumstoff-Partikel identifiziert worden sind. Also: Kopfschmerzen, Schwindel, Reizungen der Augen, Nase, Atemwege und der Haut. Auch Überempfindlichkeit, Übelkeit, Erbrechen, toxische und karzinogene Auswirkungen sind möglich. Es gibt keine Berichte von Todesfällen, die auf diese Probleme zurückzuführen sind, betont Philips. Die Berichte aus Österreich stellen jedoch eine andere Lage dar.
Philips empfiehlt folgende Maßnahmen für Patienten, die die Beatmungsgeräte verwenden:
- Unbedingt den Arzt aufsuchen und alle Maßnahmen mit ihm abstimmen.
- Wenn der Arzt entscheidet, dass das Gerät weiter eingesetzt werden muss, empfiehlt Philips die Verwendung eines Inline-Bakterienfilters.
- Kunden wird empfohlen, ihr Gerät auf der Sicherheitsmitteilung-Website von Philips zu registrieren: www.philips.com/src-update. Dazu wird die Seriennummer des Geräts benötigt.
- Auf der Website finden sich aktuelle Informationen zu den Beatmungsgeräten.
- Wenn die Internetseite nicht aufgerufen werden kann, bietet Philips eine Telefon-Hotline unter 0800-627 0995 an.
Dr. Stoll & Sauer empfiehlt die kostenlose Erstberatung. Unsere im Verbraucherschutz versierten Anwälte prüfen Ihren Fall individuell und geben Ihnen eine Ersteinschätzung darüber, ob Ihr Gerät in den Skandal verwickelt ist und welche Möglichkeiten Sie haben, Ihre Ansprüche gegenüber dem Hersteller durchzusetzen.
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