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Immobilienkonzern in Schieflage
Adler Group: Fordern Sie Ihr Recht ein
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Immobilienkonzern droht das Ende / Anleger haben den Schaden
Adler Group: Wer haftet für Verluste? – Wir verhelfen Ihnen zu Ihrem Recht

Der Fall des Immobilien-Unternehmens Adler Group S. A. lässt böse Erinnerungen an den Wirecard-Skandal wach werden. Wirtschaftsprüfer und Behörden waren wieder zu lange ahnungslos, wieder musste erst ein Leerverkäufer Druck machen. Jetzt hat die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG Adler für den Jahresabschluss 2021 das Testat verweigert. Adler steht also ohne testierten Jahresabschluss da. Was wird jetzt aus dem Unternehmen? Der Aktienkurs kennt seit Ende 2021 nur eine Richtung – in den Keller! Was wird aus den verbliebenen 30.000 Wohnungen? 50.000 wurden bereits verkauft. Was bedeutet das für die Mieter? Den Schaden haben natürlich auch die Anleger, die ihr Geld seriös anlegen wollten. Unsere Verbraucher- und Anlegerschutzkanzlei Dr. Stoll & Sauer informiert Sie hier über die neuesten Entwicklungen und Hintergründe des Skandals, welche Möglichkeiten Sie haben und wie Sie sich zu einem kostenlosen Interessenbündnis zusammenschließen können.

Inhaltsverzeichnis

Adler Group in schweren Turbulenzen

Noch im Jahr 2021 zählte die Adler Group zu den größten sechs Immobilienkonzernen Deutschlands. Doch dann warf der britische Leerverkäufer Fraser Perring in seinem Dossier „Bond Villians“ („Anleihe Schurken") Adler Betrug und Täuschung vor. Bei der Bewertung der Immobilien soll es zu gravierenden Manipulationen gekommen sein. Adler wies dies zurück und gab zur Aufklärung der Vorwürfe eine Sonderuntersuchung bei der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG in Auftrag. Inzwischen wurde über die Hälfte der Adler-Wohnungen verkauft, um Schulden zu tilgen. Am 19. April 2022 veröffentlichte Adler die Ergebnisse der Sonderuntersuchung. Alles im grünen Bereich. Der Konzern sah sich im Wesentlichen von den Vorwürfen entlastet. Einzige Wermutstropfen: In der Dokumentation und in der Abwicklung einiger Transaktionen sollen Mängel festgestellt worden sein.

Am 30. April 2022 platze dann die Bombe: Adler gab überraschend bekannt, dass KPMG das Testat verweigert habe. Die Adler Group musste schließlich ihren Jahresabschluss ohne den Segen der Prüfer vorlegen. Der Verlust betrug 1,17 Milliarden Euro. Vier von acht Mitgliedern des Adler-Verwaltungsrats schieden daraufhin aus. Der Adler-Aktienkurs fiel am ersten Handelstag nach der Veröffentlichung des Jahresabschlusses um 30 Prozent.

KPMG kritisierte vor allem, dass Adler den Wirtschaftsprüfern Zugang zu bestimmten Informationen verweigert habe. Deshalb lasse sich kein abschließendes Urteil zur Bilanz fällen, schrieb das Handelsblatt in einer Analyse. Und so kam es dann zur Verweigerung des Testats. Zu verzögerten Bauprojekten von Adler schrieben die Wirtschaftsprüfer in einem Bericht zu einer Sonderuntersuchung: „Der Vorwurf, dass Adler nicht über die finanziellen Mittel verfügt, die Projektentwicklungen umzusetzen, kann auf Basis der uns in der Sonderuntersuchung zur Verfügung stehenden Unterlagen nicht widerlegt werden.“

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Adler-Anleger müssen sich zu Recht Sorgen machen

Bei Aktionären und Gläubigern schrillen jetzt die Alarmglocken. Die Sorgen, die sie sich um ihr Investment machen, sind berechtigt. Für Anleger ist es kein gutes Zeichen, wenn Wirtschaftsprüfer ein Testat für einen Jahresabschluss verweigern. Das Misstrauen gegenüber dem Management ist groß. Es bedeutet, dass die Prüfer Einwendungen zu der Unternehmensbilanz oder der Buchführung haben. Ein Testat ist eine vollumfängliche Beurteilung der Lage eines Unternehmens. Wird ein Testat verweigert, heißt das, dass sich keine positive Aussage zur Bilanz treffen lässt. Zum Beispiel, weil Prüfungshemmnisse ein entsprechendes Urteil unmöglich machen.

Wer sich jetzt an die Wirecard-Affäre erinnert, liegt leider richtig. Auch hier warf ein Shortseller dem Unternehmen Bilanzmanipulation vor. Ein Wirtschaftsprüfungsunternehmen kontrollierte die Bilanzen von Wirecard, bekam jedoch nicht alle Unterlagen zur Verfügung gestellt und der Skandal nahm seinen Lauf. Nach Ansicht unserer Experten für Kapitalmarktrecht sollten sich Anleger auch im Fall Adler Group Sorgen machen und zügig Handeln. Wie klären darüber aus, wie Sie schadlos aus Ihrem Investment wieder herauskommen könnten.

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Welche Möglichkeiten haben Adler-Aktionäre?

Unsere Experten vertreten die Ansicht, dass Ihnen als betroffene Aktionäre in jedem Fall Ansprüche auf Schadensersatz zustehen. Der KPMG-Bericht spricht eine deutliche Sprache. Aktiengesellschaften haben ad hoc Publizitätspflichten. Sie müssen Informationen offenlegen, die die Kursentwicklung beeinflussen. Liegen da Verstöße vor, wie es bei Adler offensichtlich der Fall ist, führen diese zur Haftung der veröffentlichungspflichtigen Gesellschaft gegenüber den betroffenen Anlegern. Zwar sind alle Details noch nicht abschließend geklärt, aber die Indizien weisen darauf hin, dass Schadensersatzansprüche vorliegen könnten. 

Unserer Verbraucherkanzlei sieht auch die Möglichkeit in einem Kapitalanlegermusterverfahren den sogenannten Anspruch auf „Kursdifferenzschaden“ geltend zu machen. Immerhin haben betroffene Aktionäre in den vergangenen Wochen durch den Kurssturz erheblich an Kapital eingebüßt. Ein Anspruch auf Ersatz der Kursdifferenz besteht auch, wenn die Aktien bereits veräußert sind.

Folgende Aktien sind vom Skandal betroffen

ADLER Group SA (WKN: A14U78)
ADLER Real Estate AG (WKN: 500800)
Accentro Real Estate AG (WKN: A0KFKB)
Consus Real Estate AG (WKN: A2DA41)

Welche Möglichkeiten bieten sich Anleihegläubigern?

Wer Anleihen des Unternehmens hält, hat ebenso gute Erfolgschancen, die Anleihen durch eine außerordentliche Kündigung zur sofortigen Rückzahlung fällig zu stellen. So müsste der reguläre Rückzahlungstermin nicht abgewartet werden. Dieser Anspruch kann und sollte aus Sicht unserer Kapitalmarktexperten sofort und zügig durchgesetzt werden. Hier bieten wir die rechtliche Vertretung durch einen auf das Kapitalanlagerecht spezialisierten Fachanwalt an.

Folgende Anleihen sind im Skandal involviert:

ADLER Group S.A. EO-Notes 2017 (2017/2024) (WKN: A19L3U)
ADLER Group S.A. EO-Exch. Bonds 2018 (2018/2023) (WKN: A2RUD7)
ADLER Group S.A. EO-Notes 2020 (2020/2025) (WKN: A280V1)
ADLER Group S.A. EO-Notes 2020 (2020/2026) (WKN: A28357)
ADLER Group S.A. EO-Notes 2021 (2021/2029) (WKN: A287MT)
ADLER Group S.A. EO-Notes 2021 (2021/2026) (WKN: A287MU)
ADLER Group S.A. EO-Medium-T. Notes 2021 (2021/2027) (WKN: A3KP7A)
ADLER Real Estate AG Anleihe 2017 (2017/2024) (WKN: A2G8S3)
ADLER Real Estate AG Anleihe 2018 (2018/2023) (WKN: A2G8WY)
ADLER Real Estate AG Anleihe 2018 (2018/2026) (WKN: A2G8WZ)
Accentro Real Estate AG Anleihe 2020 (2020/2023) (WKN: A254YS)
Accentro Real Estate AG Anleihe 2021 (2021/2026) (WKN: A3H3D5)
Consus Real Estate AG Anleihe 2017 (2017/2024) (WKN: A2GSGE)
Consus Real Estate AG Wandelschuldverschreibung (2017/2022) (WKN: A2G9H9)

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Wirecard – Fiasko der Wirtschaftsprüfer und Aufsichtsbehörden ist noch lange nicht zu Ende

Auch der Wirecard-Skandal ist weiterhin brandaktuell und steckt gerade mitten in der juristischen Aufarbeitung. Und nicht nur für Wirecard-Manager Markus Braun wird es immer ungemütlicher. Er sitzt seit Juli 2020 in Untersuchungshaft und ist unter anderem wegen Bilanzfälschung angeklagt. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, er habe die Jahresabschlüsse für 2015 bis 2018 unterzeichnet, obwohl er gewusst habe, dass die Konzernbilanzen aufgebläht gewesen seien. Der frühere Vertriebsvorstand Jan Marsalek ist bis heute untergetaucht ist. Zuletzt haben sich die Hinweise verdichtet, dass er in der Nähe von Moskau lebt. Aktionäre haben nicht nur durch die Wirecard-Insolvenz Kapital verloren, jetzt müssen sie auch noch um ihre bereits von Wirecard ausgeschütteten Dividenden fürchten. Denn das Landgericht München hat am 5. Mai 2022 die Wirecard-Bilanzen der Jahre 2017 und 2018 für nichtig erklärt. Der Insolvenzverwalter könnte nun nach einem Bericht der Wochenzeitung Die Zeit Millionen von Aktionären zurückfordern.

In einem Zivilverfahren hatte das Gericht die Jahresabschlüsse aus den beiden Jahren und die Dividendenbeschlüsse der jeweiligen Hauptversammlungen nachträglich für nichtig erklärt. Die Kammer gab damit einer Klage des Insolvenzverwalters Michael Jaffé statt. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, könnte der Insolvenzverwalter damit die Dividenden für die beiden Jahre von den Aktionären zurückfordern. Es geht dabei um insgesamt rund 47 Millionen Euro.

Aus Sicht der Verbraucherkanzlei Dr. Stoll & Sauer steigen mit dem Urteil die Chancen, Ansprüche auf Schadensersatz gegenüber der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY einzuklagen. EY hatte die Wirecard-Bilanzen geprüft und testiert - und sie jahrelang ohne Einwände abgesegneten. Der Insolvenzverwalter Jaffé bereitet eine Klage gegen EY vor. Der Bericht eines vom Bundestags-Untersuchungsausschuss eingesetzten Sonderprüfers kam zum Ergebnis, dass die Gesellschaft gegen Wirtschaftsprüfungs-Standards verstoßen habe. Das bestreitet EY.

Zahlreiche geschädigte Anleger kämpfen mittlerweile um Entschädigung. Über Einzelklagen, ein Kapitalanlegermusterverfahren sowie über einen Entschädigungsfonds versuchen sie einen Teil des verlorenen Geldes zurückzubekommen. Laut der Aktionärsvereinigung DSW haben sich seit dem Insolvenzantrag mehr als 30.000 Geschädigte mit einer Schadenssumme von 1,5 Milliarden Euro gemeldet. Hinzu kommen die Klagen empörter Aktionäre gegen die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY.

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