Autorecht Gewichtsmanipulationen bei Wohnmobilen
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Staatsanwalt sieht Betrugsverdacht bei Hymer
Trickserei mit Gewichtsangaben bei Wohnmobilen?

Die Wohnmobil-Branche kommt nicht mehr zu Ruhe. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat am 26. Januar 2022 beim Wohnmobil-Hersteller Hymer Büroräume durchsucht. Hintergrund der Razzia sind nach Medienberichten möglicherweise falsche Gewichtsangaben bei Wohnmobilen. Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen des Verdachts des Betrugs und der strafbaren Werbung. Das Problem mit dem Gewicht könnte die ganze Branche betreffen. Neben dem Camper-Magazin Promobil berichtete auch das Nachrichten-Magazin Focus am 25. Februar 2022 darüber.

Halter von Wohnmobilen, die mit ihren Fahrzeugen überladen auf den Straßen Europas unterwegs sind, drohen empfindliche Strafen – in Österreich bis zu 5000 Euro. Wohnmobilkäufer, die von falschen Gewichtsangaben betroffen sind, können unter Umständen vom Kaufvertrag zurücktreten, eine Kaufpreisminderung oder gar Schadensersatz vom Hersteller verlangen. Unsere Verbraucher-Kanzlei klärt Sie über Ihre Rechte und Möglichkeiten auf.

Inhaltsverzeichnis

Staatsanwaltschaft sieht Verdacht der Gewichtsmanipulation
Razzia bei Wohnmobil-Riese Hymer

Am 26. Januar 2022 fuhren Staatsanwälte und Polizeibeamten aus Stuttgart vor der Zentrale des Wohnmobil-Herstellers Hymer in Bad Waldsee vor. Nach Informationen der „Schwäbischen Zeitung“ durchsuchten die Beamten Büros und Fabrikhallen. Unter anderem soll Material zum Fahrzeugbau beschlagnahmt worden sein. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart bestätigte die Razzia. Sie ermittelt oft bei großen Wirtschaftsdelikten und führt laut einer Sprecherin ein Ermittlungsverfahren „gegen Mitarbeiter der Erwin Hymer Group SE wegen des Verdachts des Betrugs und der strafbaren Werbung im Zusammenhang mit Gewichtsangaben bei dem Verkauf von Wohnmobilen“.

Weitere Objekte in Baden-Württemberg seien mit Hilfe von Spezialisten des Landeskriminalamts durchsucht worden, wie die Stuttgarter Nachrichten ein Tag später berichtete. Eine Hymer-Sprecherin bestätigte die Razzia und den „Vorwurf von Gewichtsabweichungen bei Wohnmobilen“. Man habe größtes Interesse, alles aufzuklären und werde natürlich vollumfänglich mit den Behörden kooperieren. Damit droht der Wohnmobil-Branche nach dem Diesel-Abgasskandal der nächste handfeste Skandal. Das Problem mit dem Gewicht ist branchenweit bekannt. Hymer dürfte kein Einzelfall sein.

Razzia bei Hymer
Ihr Recht

Ermittlungen gegen Hymer wegen Wohnmobilen
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Hersteller unter Manipulationsverdacht
Welche Bedeutung hat das Gewicht bei Wohnmobilen?

Doch wo genau liegt das Problem beim Gewicht? Nur Fahrzeuge bis zu 3,5 Tonnen dürfen mit einem Führerschein der Klasse B gefahren werden. Ist das Wohnmobil schwerer, benötigen die Halter einen Lkw-Führerschein. Die wenigsten Camper verfügen jedoch über einen solchen Führerschein. Daher ist den Wohnmobil-Herstellern natürlich daran gelegen, das Gewicht ihrer Fahrzeuge so gering wie möglich zu halten. Allerdings befinden sich die Fahrzeuge von der Grundausstattung in der Regel bereits Nahe am Limit der 3,5 Tonnen. Seit Jahren besteht der Verdacht, dass Hersteller wie Hymer in die Trickkiste greifen. Das Camper-Magazin Promobil hat immer wieder auf das Problem hingewiesen. Je geringer die Gewichtsangabe im Hersteller-Prospekt ist, desto höher ist die erlaubte Zuladung und desto attraktiver sind die Modelle für die Verbraucher. Sie können mehr einladen, bevor das Limit von 3,5 Tonnen erreicht ist.

Daher gehen unsere Rechtsexperten davon aus, dass Hymer ein zu geringes Gewicht in den Wohnmobil-Prospekten angegeben haben könnte, um Kunden anzulocken.

Ist hier Wohnmobil zu schwer?
Unser Tipp: Messen Sie selbst nach!

Wer die zulässige Gewichtsgrenze überschreitet, dem drohen gerade im Ausland drastische Strafen. In Österreich können bis zu 5000 Euro fällig werden, auch kann die Weiterfahrt verboten werden. In Belgien wird zum Beispiel Barbezahlung verlangt. Wer die nicht leisten kann, dem kann sogar das Wohnmobil beschlagnahmt werden. Außerdem besteht die Gefahr, dass sich die Versicherung bei einem überladenen Fahrzeug querstellt und die Zahlung im Ernstfall verweigert. Deshalb unser Tipp: Messen Sie das Gewicht Ihres Wohnmobils im Leerzustand selbst nach. Dann wissen Sie, wie genau es Ihr Hersteller in seinen Prospekten mit der Wahrheit nimmt. TÜV oder DEKRA stellen eine Waage zur Messung zur Verfügung.

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Bußgeldtabelle bei Überladung Europa

Land Strafe Toleranz Hinweise
Deutschland 10 – 235 Euro (ab 20% Überladung 1 Punkt) 5% -
Österreich 36 – 5.000 Euro keine Ab 2% Überladung kann die Weiterfahrt untersagt werden.
Schweiz 85 – 170 Euro keine Ab 5% Überladung erfolgt eine Anzeige und eine individuelle Strafzumessung.
Frankreich 135 – 750 Euro keine Ab 5% Untersagung der Weiterfahrt, ab 20% Stilllegung und Strafverfahren.
Niederlande 130 – 850 Euro 10 % -
Belgien 110 – 330 Euro 2 % Ausländer müssen bar zahlen, sonst droht Beschlagnahmung des Fahrzeugs.
Dänemark 10 Euro je Prozent Überladung 1 % -
Schweden 200 – 400 Euro 1 % -
Italien 60 – 1.700 Euro 5 % -
Spanien 300 – 4.600 Euro 5 % -
Großbritannien 70 – 6.000 Euro keine -

Ihre Rechte gegen Hymer

Ein Blick auf den europäischen Bußgeldkatalog macht deutlich, dass es für betroffene Verbraucher Zeit ist zu handeln. Stellt sich heraus, dass Hymer mit falschen Gewichtsangaben gearbeitet und geworben hat, können Verbraucher bestimmt Rechte für sich in Anspruch nehmen. Gegen Verkäufer oder Händler können aus unserer Sicht Gewährleistungsrechte bestehen. Bei Neufahrzeugen beträgt die Gewährleistungsfrist 2 Jahre. Verbraucher könnten Anspruch auf Kaufpreisminderung, Rücktritt vom Kaufvertrag und auf Schadensersatz geltend machen.

Hat der Hersteller Hymer die Typgenehmigung für die Wohnmobile mit Hilfe von falschen Angaben erschlichen, besteht auch gegen Hymer ein Anspruch – und zwar auf Schadensersatz. Dabei ist es möglich, das Wohnmobil gegen Erstattung des Kaufpreises abzüglich eine Nutzungsentschädigung zurückzugeben. Wer sein Fahrzeug behalten möchte, hat die Option, auf den sogenannten kleinen Schadensersatz zu klagen. Hier wird eine vom Kaufpreis prozentuale Entschädigung fällig.

Wohnmobile Gewichtsmanipulation

Ihre Chancen stehen gut
Urteil: Fahrzeug kann aufgrund zu geringer Zuladung zurückgegeben werden!

Bereits am 14. November 2002 beschäftigte sich das Oberlandesgericht Nürnberg mit dem Thema Leergewicht und Zuladung. Das Urteil: Ein Wohnmobilbesitzer kann sein Fahrzeug aufgrund einer zu geringen Zuladung zurückgeben (Aktenzeichen 4 U 371/01). Im Mittelpunkt des Verfahrens stand ein Wohnmobil aus der Klasse bis 7,5 Tonnen. Der Kläger hatte damals 290.000 DM gezahlt.

Das Fahrzeug sollte laut Werbeprospekt über ein Leergewicht von 5,9 Tonnen verfügen. Der Verbraucher hätte theoretisch 1,6 Tonnen dazu laden können. Ein Gutachter stellte jedoch fest, dass das Leergewicht über 7 Tonnen betrug. Die Zuladung hätte damit weniger als 500 Kilogramm betragen. Für das Gericht war dies „völlig unzureichend“ und bestimmte die Mindestzuladung auf 1.353 Kg. Doch damit wäre das Fahrzeug überladen gewesen. Das Gericht stellte daher einen Sachmangel fest. Der Kläger kann deshalb die Rückabwicklung des Kaufvertrags verlangen. Das Wohnmobil geht an den Verkäufer zurück. Von der Rückerstattung des Kaufpreises muss sich der Kläger eine Nutzungsentschädigung abziehen lassen.

Gute Chancen auf Erfolg
Hymer im Abgasskandal

Abgasmanipulation bei Wohnmobilen
Hymer Group steckt auch im Diesel-Abgasskandal

Die Hymer Group SE gehört mit einem Marktanteil von rund 30 Prozent zu den Großen der Branche. Viele ihrer Fahrzeuge sind mit einem Fiat Ducato als Basisfahrzeug ausgestattet. Und damit steckt Hymer genau wie alle anderen Wohnmobil-Hersteller tief im Diesel-Abgasskandal von Fiat Chrysler Automobiles (FCA / jetzt: Stellantis).

Fiat soll die Motoren des Ducatos mit einem Timer ausgestattet haben, der nach 22 Minuten die Abgasreinigung ausschaltet. Auf diese Weise werden die gesetzlich vorgeschriebenen Abgasgrenzwerte für Stickoxid ausschließlich auf dem Prüfstand eingehalten. Die Überprüfung dauert weniger als diese 22 Minuten. Im realen Straßenverkehr verpesten die Fahrzeuge daher die Umwelt und gefährden die Gesundheit der Bürger. Der Timer ist aus Sicht des Kraftfahrt-Bundesamts eine unzulässige Abschalteinrichtung. Betroffenen Verbraucher können daher Ansprüche auf Schadensersatz geltend machen. Unsere Kanzlei hat im Abgasskandal von Fiat verbraucherfreundliche Urteile erstritten – unter anderem auch in einem Hymer-Fall. 

Verwickelt in den Abgasskandal sind natürlich auch die Tochterunternehmen von Hymer:

  • Bürstner
  • Carado
  • Compass
  • Dethleffs
  • Etrusco
  • Laika
  • LMC
  • Niesmann + Bischoff
  • Sunlight

Nutzen Sie unsere kostenfreie Erstberatung. Wir helfen Ihnen bei den Themen Leergewicht und Dieselskandal. Lassen Sie sich zu Ihrer möglichen Betroffenheit beraten! Wir prüfen individuell und suchen gemeinsam nach der besten Lösung für Sie.

Ihre Anwälte im Verbraucherschutz

  • Dr. Ralf Stoll
    • Geschäftsführer
    • Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
  • Christian Grotz
    • Geschäftsführer
    • Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Dr. Stoll & Sauer
Betroffen? Unsere Kanzlei hilft Ihnen

Dr. Stoll & Sauer kümmert sich seit über 10 Jahren um Verbraucherrechte. Wir gehören zu den führenden Kanzleien im Abgasskandal der Automobilbranche. Unsere Inhaber führten gegen VW die Musterfeststellungsklage und handelten für 260.000 Verbraucher einen Vergleich aus. Tausende von Urteilen und Vergleich konnten für unsere Mandanten erstritten und ausgehandelt werden. Aktuell vertreten unsere Inhaber den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) in der Musterfeststellungsklage gegen Mercedes. Wir sind auch für Sie da und prüfen kostenfrei, ob Ihr Wohnmobil-Hersteller beim Leergewicht zu niedrige Angaben gemacht hat.

Kanzlei Lahr

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