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13.06.2016

Griechenlandanleihe

Ein neues Kapitel in der griechischen Finanztragödie. Der Forderungsverzicht für private Gläubiger rückt näher. Ab 22.02.2012 sollen den Kleinanlegern die konkreten Umtauschangebote zugehen. Sie sollen wohl auf rund 53,5 Prozent ihrer Forderungen freiwillig verzichten. Dann stellt sich für die Privatgläubiger Griechenlands die Frage, was sie tun sollen. Die Frist, innerhalb derer die privaten Gläubiger sich entscheiden müssen, endet am 11.03.2012. Die Commerzbank verkaufte an viele Anleger Griechenland Anleihen: Griechenland E0-Bonds (WKN A0T6US ; A1AAS0K ; 830275).

Hintergrund für den erstrebten Forderungsverzicht sind die rund 350 Mrd. Euro Schulden des griechischen Staats. Den Löwenanteil von rund 200 Mrd. Euro schuldet Griechenland privaten Anlegern wie Banken, Hedgefonds, Versicherungen und eben Kleinanlegern.

Der Forderungsverzicht soll folgendermaßen ablaufen: Die Privatgläubiger Griechenlands sollen ihre alten Anleihen gegen neue umtauschen. Die neuen Anleihen haben eine längere Laufzeit und verfügen über einen geringeren Zinssatz. Konkret sollen die Gläubiger für je 1000 Euro der Altanleihen eine neue griechische Anleihe im Wert von 315 Euro und eine Anleihe des Rettungsschirms EFSF im Wert von 150 Euro erhalten. Deswegen ergibt sich insgesamt betrachtet sogar ein Forderungsverzicht von gut 70 Prozent. Die Laufzeit der neuen Anleihen soll unterschiedlich sein: 2 Jahre bei den EFSF-Anleihen und 30 Jahre bei den Staatsanleihen. Am jeweiligen Ende der Laufzeit der Anleihen soll der griechische Staat die Anleihen bedienen. Sollte Griechenland jedoch ausfallen, werden die Teilnehmerstaaten des europäischen Rettungsschirms es übernehmen, zumindest die EFSF-Anleihe zu bedienen. Der Zinssatz für die neuen Anleihen wird gestaffelt sein und sich von 2 Prozent bis Januar 2015, 3 Prozent bis 2020 und 4,3 Prozent bis 2042 steigern. Durchschnittlich ergibt sich somit ein Zinssatz von 3,65 Prozent. Die Anleger sollen auch einen Besserungsschein erhalten, mit dem der Zinssatz der Anleihe ab 2015 um einen Prozentpunkt erhöht wird, sollte die griechischen Wirtschaft wieder in Gang kommen. Allerdings sind die Kriterien, über welche der Aufschwung festgestellt werden soll, noch nicht definiert.

Damit der Schuldenschnitt für Griechenland gelingt und sich der Schuldenstand bis 2020 auf 120 Prozent des Bruttoinlandprodukts verringert, sollen sich 95 Prozent der privaten Gläubiger an der Umtauschaktion beteiligen. Doch die Wahl, ob die Privatgläubiger sich freiwillig an dem Umtausch beteiligen ist nicht gänzlich frei: Sollten sich nicht genug Gläubiger beteiligen, gibt es Pläne, Gesetze zu erlassen, mit deren Hilfe die alten Anleihen nachträglich angepasst werden. Ein Hindernis für diesen Weg wurde vorige Woche beseitigt. Die Europäische Zentralbank, die bisher auch vom Umtausch betroffen gewesen wäre und wahrscheinlich nicht mitgemacht hätte, hat ihre Griechenlandanleihen gegen andere Papiere ausgetauscht. Ein weiterer Haken der Umtauschaktion sind mögliche Klagen von Privatanlegern gegen den griechischen Staat.
Um die Staatsanleihen sicher zu gestalten, will die griechische Regierung ein Sonderkonto einrichten, auf dem vierteljährlich im Voraus der Betrag eingezahlt werden soll, der im den nächsten 3 Monaten für Tilgung und Zinsen fällig wird. Darüberhinaus soll in der Verfassung festgeschrieben werden, dass Zinsen und Tilgung von Staatsanleihen vorrangig vor anderen Forderungen befriedigt werden sollen.

Doch alle Pläne, die die griechische Regierung jetzt beschließt, sind mit einem großen Fragezeichen versehen. Denn im April sollen die Griechen ein neues Parlament wählen. Umfragen deuten an, dass sich dieses Parlament anders zusammensetzen könnte als das jetzige. Sollten sich die Mehrheitsverhältnisse ändern, ist es ungewiss, ob die neue Regierung die aktuellen Pläne beschließen und umsetzen wird. Weiterhin ist die wirtschaftliche Entwicklung und damit auch die Zukunft Griechenlands ungewiss.

Nur für Anleger, deren Anleihen in den nächsten paar Wochen fällig werden, bietet sich ein Lichtblick. Denn sie werden sehr wahrscheinlich ihr Geld erhalten. Die übrigen Privatgläubiger stehen daher vor einer schwierigen Wahl, wie sie mit ihren Anleihen verfahren sollen. Denn beide Handlungsmöglichkeiten – Umtauschen oder Umtausch verweigern – und die möglichen Konsequenzen hängen von vielen Faktoren ab. Jeder dieser Faktoren für sich birgt viele Unsicherheiten: Wird das neu gewählte griechische Parlament die neuen Anleihen so absichern wie momentan geplant? Könnte der Umtausch möglicherweise gesetzlich erzwungen werden? Welche weiteren Schritte wird die EU unternehmen? Was passiert, wenn sich Griechenlands Wirtschaft schlecht entwickelt? Gewichtige Fragen, deren Antworten für die Zukunft der griechischen Staatsanleihen, egal ob in neuer oder alter Form, entscheidend sind.

Anleger, die in dieser schwierigen Situation professionelle Unterstützung wünschen, sollten nicht zögern, sich an einen im Kapitalanlagenrecht tätigen Rechtsanwalt zu wenden.