Verbraucher erhielt durch Schufa-Eintrag keinen Kredit mehr
Negative Einträge bei der Schufa oder anderen Wirtschaftsauskunfteien können erheblichen Einfluss auf die Lebens- und Geschäftsplanung haben – wie in dem vorliegenden Fall:
- Die beklagten Unternehmen, Intrum Deutschland GmbH und Goldbach Financial GmbH, übermittelten vermeintlich offene Forderungen an die Schufa Holding AG.
- Der Kläger machte geltend, dass diese Forderungen unrechtmäßig und bereits erledigt waren. Zudem war keine neue Forderung entstanden, die eine erneute Meldung gerechtfertigt hätte.
- Die Negativmerkmale hatten zu einer erheblichen Beeinträchtigung des wirtschaftlichen Ansehens des Klägers geführt. Daraufhin klagte der Betroffene auf Schadensersatz und Unterlassung.
- Das Gericht würdigte die erheblichen negativen Folgen, die der Kläger durch die unrechtmäßigen Schufa-Einträge erlitt:
- Einschränkung der finanziellen Handlungsspielräume:
Der Schufa-Eintrag führte dazu, dass der Kläger bei der Beantragung von Krediten abgelehnt wurde. Dies erschwerte seine wirtschaftlichen Planungen erheblich. - Beeinträchtigung des wirtschaftlichen Ansehens:
Der Kläger wurde aufgrund des Negativmerkmals, als kreditunwürdig eingestuft, was seine Reputation bei Banken und anderen Finanzdienstleistern nachhaltig schädigte. - Psychische Belastungen:
Die Ablehnung von Finanzierungen und die Auseinandersetzung mit den unrechtmäßigen Forderungen führten zu erheblichen emotionalen Belastungen und Stress. - Zeit- und Kostenaufwand:
Der Kläger musste erhebliche Zeit und finanzielle Mittel aufwenden, um die Einträge zu prüfen, sich rechtlich beraten zu lassen und die Klage einzureichen.
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Würdigung durch das Gericht: 250.000 Euro Ordnungsgeld möglich
In ihrem Urteil bewertete das Amtsgericht den Sachverhalt wie folgt:
- Unrechtmäßige Datenübermittlung:
Das Gericht stellte fest, dass die Übermittlung der Daten durch die Beklagten ohne hinreichende rechtliche Grundlage erfolgte. Die Forderungen bestanden nicht mehr, sodass die Übermittlung der Negativmerkmale unzulässig war. Die Unternehmen handelten fahrlässig, da sie die Rechtmäßigkeit der Forderungen nicht sorgfältig überprüften. - Verpflichtung zur Unterlassung:
Die Intrum Deutschland GmbH wurde dazu verurteilt, zukünftige Übermittlungen von Negativmerkmalen zu unterlassen, sofern keine neuen offenen Forderungen vorliegen. Um den Unterlassungsanspruch zu sichern, wurde ein Ordnungsgeld bis zu 250.000 Euro oder ersatzweise Ordnungshaft angedroht. - Schadensersatz und vorgerichtliche Anwaltskosten:
Beide Beklagten wurden verurteilt, dem Kläger jeweils 1.000 Euro Schadensersatz für die Beeinträchtigung seines wirtschaftlichen Ansehens zu zahlen. Zusätzlich wurden vorgerichtliche Anwaltskosten zugesprochen.
Fazit der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer zum Schufa-Eintrag-Urteil
Das Urteil setzt ein klares Signal für den Schutz von Verbrauchern und die verantwortungsvolle Nutzung von Meldesystemen durch Unternehmen. Wirtschaftsauskunfteien und deren Datenlieferanten sind verpflichtet, Übermittlungen sorgfältig zu prüfen und nur rechtmäßige Einträge vorzunehmen. Unternehmen riskieren hohe Ordnungsgelder und Schadensersatzforderungen, wenn sie Negativmerkmale unberechtigt übermitteln.
Handlungsempfehlungen für Verbraucher und Unternehmen
Für Verbraucher:
- Prüfen Sie regelmäßig Ihre Schufa-Auskunft auf mögliche unberechtigte Einträge.
- Wenden Sie sich bei Zweifeln an einen Anwalt oder Verbraucherschutzorganisationen.
Für Unternehmen:
- Etablieren Sie interne Kontrollmechanismen, um die Rechtmäßigkeit von Forderungen vor einer Übermittlung sicherzustellen.
- Sensibilisieren Sie Mitarbeiter für die rechtlichen Risiken unzulässiger Übermittlungen.
- Im Zweifelsfall sollten Unternehmen die Forderungen zunächst rechtlich klären, bevor sie eine Übermittlung vornehmen.

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