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13.06.2016

Allianz Flexi Immo aufgelöst - Hilfe für Anleger vom Fachanwalt

Die Anleger des Allianz Flexi Immo (Wertpapierkennnummer: 979733) mussten am 18.04.2012 die Nachricht verkraften, dass sie wegen der Schließung des offenen Immobiliendachfonds bis auf weiteres keine Anteile mehr zurückgeben können. Dies gibt die Allianz Global Investors in einer Pressemitteilung vom 18.04.12 bekannt. Damit reiht sich der Allianz Flexi Immo in die Schließungswelle bei offenen Immobilienfonds (und den davon abhängigen Immobiliendachfonds) ein.

Im Fall des Allianz Flexi Immo sind viele Zielfonds, in die der Dachfonds investierte, selbst von Schließungen oder Liquidationen betroffen. So werden die Zielfonds DEGI International (14% des Fondsvolumens), AXA Immoselect (9%), TMW Immobilien Weltfonds (5 %) und DEGI Global Business (3 %) momentan abgewickelt. Die Zielfonds KanAm SPEZIAL grundinvest (17 %), CS Property Dynamic (9%) und DEGI German Business (9%) sind geschlossen. Damit ist rund ein Drittel des Fondsvolumens von Problemen heimgesucht.

Da die Anleger des im Jahr 2008 aufgelegten Allianz Flexi Immo nun ihre Anteile nicht mehr wie bisher zurückgeben können, bleibt ihnen nur die Möglichkeit, ihr Glück bei einem Verkauf an der Börse zu versuchen. Allerdings müssen die Anleger bei einem Börsenverkauf nicht nur mit schwankenden Kursen rechnen, sondern auch mit Gebühren, die bei jedem Verkauf anfallen.

Hintergrund der Schließung ist, dass die liquiden Mittel des Allianz Flexi Immo unter 5 % des Fondsvolumens gefallen sind. In einem solchen Fall ist gesetzlich angeordnet, dass die Fondsgesellschaft die Anteilsrücknahme aussetzen muss. Dies geschieht zum Schutz der Anleger. Allerdings nützt dies Anlegern, die sich jetzt von ihren Anteilen trenne möchten, nichts, da ein Dachfonds wie der Allianz Flexi Immo unbegrenzt geschlossen werden kann.

Hilfe für Anleger

Anleger des Allianz Flexi Immo, die sich weder auf einen Verkauf ihrer Anteile über die Börse einlassen möchten noch tatenlos abwarten möchten, können mit Hilfe eines Fachanwalts für Bank- und Kapitalmarktrecht Möglichkeiten ausloten, wie sie sich trotz der Schließung von ihren Anteilen trennen können. Einen Ansatzpunkt hierfür bietet die Überprüfung der Anlageberatung. Die Beratungsgespräche sind oft weder anleger- noch anlagegerecht und somit fehlerhaft.

Zu den typischen Fehlern einer Anlageberatung gehört, dass die Anleger nicht ausreichend über die Risiken eines Dachfonds wie dem Allianz Flexi Immo aufgeklärt wurden. Beispielsweise hätten Anleger, die jederzeit Zugriff auf ihr Geld haben möchten, auf die Möglichkeit einer Schließung hingewiesen werden müssen. Zumal seit einer Krise der offenen Immobilienfonds im Jahr 2006 bekannt war, dass offene Fonds geschlossen werden können. Zu den häufigen Versäumnissen von Banken und Anlageberatern gehört, dass sie Anleger nicht über Vermittlungsprovisionen (kick backs) aufklärten.

Sollten Banken oder Anlageberater diese oder ähnliche Aufklärungs- und Hinweispflichten verletzt haben, bestehen gute Chancen für die Anleger des Allianz Flexi Immo, dass sie sich von ihren Anteilen an dem Dachfonds trennen können und Schadensersatz von Banken oder Beratern fordern können. Anleger des Allianz Flexi Immo sollten daher nicht zögern, sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht zu wenden, um sich beraten zu lassen.