Viel früher, nämlich 3 Jahre nach dem Start des Lebensversicherungsfonds, endeten die prognosegemäßen Ausschüttungen des HSC Optivita VIII UK Exklusiv. 2009 erhielten die Anleger letztmalig Ausschüttungen. Insgesamt betrachtet wurden bisher lediglich 6 % des investierten Kapitals in Form von Ausschüttungen an die Anleger zurückgezahlt; dabei sollten bereits 2010 rund 19% des eingesetzten Kapitals an die Anleger zurückausgeschüttet sein. Damit liegen die Ausschüttungen rund 60 % unter den Prognosen. Ob der Lebensversicherungsfonds HSC Optivita VIII UK Exklusiv je wieder prognose- und erwartungsgemäß ausschütten wird, ist offen.
Entscheidend für die weitere Entwicklung des Lebensversicherungsfonds HSC Optivita VIII UK Exklusiv ist, wie die Änderungen auf dem britischen Versicherungsmarkt sich auf den Fonds (weiter) auswirken werden. Die Finanzkrise 2008 führte dazu, dass die britischen Lebensversicherer die Rückkaufwerte der Policen und die Schlusszahlungen reduzierten. Da sich Lebensversicherungsfonds wie der HSC Optivita VIII UK Exklusiv über die Erlöse aus dem Policenhandel und den Schlusszahlungen finanziert, geriet die Kalkulationsgrundlage der Lebensversicherungsfonds in Wanken. Die negativen Auswirkungen dieser Entwicklung – die ausfallenden Ausschüttungen – müssen die Anleger schultern. Darüberhinaus wurden Lebensversicherungsfonds in jüngster Zeit öffentlich kritisiert wegen ihres Geschäftsmodells, das vom frühen Tod eines Versicherten wegen der ersparten Versicherungsbeiträge profitiert.
Anleger des HSC Optivita VIII UK Exklusiv, die ihr Kapital angesichts der Entwicklung des Lebensversicherungsmarkts keinen weiteren Risiken aussetzen möchten, sollten erwägen, ihre Beteiligung an dem Lebensversicherungsfonds HSC Optivita VIII UK Exklusiv rechtlich überprüfen zu lassen. In der rechtlichen Beratung von Anlegern zeigt sich immer wieder, dass Anleger in vielen Fällen von Banken und Anlageberatern weder anlage- noch anlegergerecht und damit falsch beraten wurden. Beispielsweise versäumten Banken und Anlageberater häufig, die Anleger über den unternehmerischen Charakter eines Lebensversicherungsfonds und die damit verbundenen Risiken aufzuklären. So verträgt sich das Risiko des Totalverlusts nicht mit dem Konzept einer sicheren Geldanlage.
Im Fall einer Falschberatung stehen die Chancen der Anleger, dass sie sich von ihrer Beteiligung an dem Lebensversicherungsfonds HSC Optivita VIII UK Exklusiv lösen können und Schadensersatz von Banken und Anlageberatern verlangen können, gut. Anleger des Fonds HSC Optivita VIII UK Exklusiv, die das Gefühl haben, dass sie falsch beraten wurden, sollte daher nicht zögern, sich an einen im Kapitalanlagenrecht tätigen Rechtsanwalt zu wenden.