So funktioniert die Phishing-Masche bei den gefälschten Mails vom Finanzamt
Die gefälschten E-Mails wirken täuschend authentisch. Sie tragen Absender wie „info@bzst-zahlungsfrist.com“ oder „news@elsta.de“ und enthalten Hinweise auf angebliche Steuererstattungen oder überfällige Zahlungen. Oft wird Druck aufgebaut – mit Fristen, Strafgebühren oder der Androhung von Vollstreckungsmaßnahmen.
Typische Merkmale der Phishing-Mails:
- Gefälschte Absender und offizielle Logos
- PDF-Anhänge mit scheinbaren Steuerbescheiden
- Links zu täuschend echten, aber gefälschten Webseiten (z. B. ELSTER)
- Formulare zur Eingabe von Steuer-ID, Kontonummer oder Kreditkarteninformationen
Im schlimmsten Fall drohen:
- Identitätsdiebstahl (z. B. Anmeldung auf Steuerportalen im Namen des Opfers)
- Unberechtigte Kontoabbuchungen oder Kreditkartenmissbrauch
- Manipulation steuerlicher Daten
- Langfristige Überwachung durch Cyberkriminelle
Kostenlose Ersteinschätzung von unseren Datenleck-Anwälten direkt online abrufen
Informieren Sie sich schnell, sicher und kostenlos. Geben Sie zur Erstellung Ihres persönlichen Zugangs Name, E-Mail-Adresse und Telefonnummer ein. Nach der Registrierung werden alle weiteren Schritte auf unserem abgesicherten Mandanten-Portal durchgeführt.
Rechtslage Datenlecks: Schadensersatz auch ohne finanziellen Schaden möglich
Oft gelangen Phishing-Täter an persönliche Daten durch frühere Datenlecks – zum Beispiel bei Facebook, Mastercard oder Mobilfunkanbietern. Doch auch wenn Betroffene (noch) keinen finanziellen Verlust erlitten haben, bestehen rechtliche Ansprüche.
- Europäischer Gerichtshof (EuGH): Schon der unbefugte Abfluss personenbezogener Daten kann einen ersatzfähigen Schaden darstellen. Kontrollverlust, emotionaler Stress oder die bloße Gefahr eines Missbrauchs reichen aus.
- Bundesgerichtshof (BGH): In seinem Urteil vom November 2024 zum Facebook-Datenleck stellte der BGH klar: Auch bei bloßem Datenabfluss besteht ein Anspruch auf immateriellen Schadensersatz – mit Entschädigungssummen von 1.000 € oder mehr.
Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer hat bereits erfolgreich Schadensersatz gegen Unternehmen wie Meta, Mastercard und Samsung durchgesetzt. Über den Datenleck-Online-Check prüfen wir unverbindlich, ob und in welcher Höhe ein Anspruch besteht.
Welche Cyber-Angriffe drohen Verbrauchern nach einem Datenleck?
Phishing ist nur eine von vielen Bedrohungen, denen sich Verbraucher heute ausgesetzt sehen. Hier ein Überblick über die häufigsten Maschen – mit Beispielen aus der Praxis:
- Phishing (E-Mail): Gefälschte Mails von Banken oder Behörden fordern zur Eingabe persönlicher Daten auf.
Beispiel: Gefälschte Finanzamt-Mails verweisen auf angebliche Rückerstattungen – wer klickt, landet auf einer falschen ELSTER-Seite. - Smishing (SMS): Phishing per SMS mit Links zu gefälschten Webseiten.
Beispiel: Eine angebliche DHL-Benachrichtigung fordert zur Paketverfolgung auf – und fragt persönliche Daten ab. - Vishing (Telefon): Betrüger rufen als angebliche Support-Mitarbeiter an.
Beispiel: „Microsoft“ meldet sich wegen eines Virus – tatsächlich wird ein Fernwartungstool installiert. - Malware / Trojaner: Schadsoftware gelangt über Anhänge oder Downloads auf den Rechner.
Beispiel: Eine gefälschte Rechnung im Anhang installiert beim Öffnen einen Trojaner. - Fake-Shops: Scheinbar echte Onlineshops locken mit Billigangeboten.
Beispiel: Sneaker zu 70 % Rabatt – Ware wird bezahlt, aber nie geliefert. - Identitätsdiebstahl: Gestohlene Daten werden genutzt, um Verträge oder Konten zu eröffnen.
Beispiel: Nach einem Datenleck wird ein Handyvertrag im Namen des Opfers abgeschlossen. - Credential Stuffing: Gestohlene Zugangsdaten werden bei anderen Portalen ausprobiert.
Beispiel: E-Mail und Passwort aus einem Datenleck funktionieren auch bei PayPal – Konto wird übernommen
Wie schützen Sie Ihre Daten vor den Steuer-Cyberkriminellen?
Verbraucher werden von Mails, SMS und Anrufen aktuell regelrecht bombardiert. Wie lässt sich das Worst-Case-Szenario verhindern?
- Seien Sie misstrauisch bei E-Mails mit Zeitdruck („Letzte Mahnung“, „Frist läuft heute ab“)
- Klicken Sie nicht auf Links oder Anhänge unbekannter Absender
- Rufen Sie ELSTER oder Steuerportale immer direkt über den Browser auf
- Prüfen Sie Absenderadressen sorgfältig – kleine Tippfehler sind verdächtig
- Geben Sie keine sensiblen Daten per Mail oder SMS weiter
- Aktivieren Sie die Zwei-Faktor-Authentifizierung bei Banken und Steuerportalen
- Verdächtige Steuer-Phishing-Mails melden an:
Jetzt Anspruch prüfen lassen – bevor es zu spät ist
Wer von einem Datenleck betroffen ist, sollte handeln. Unsere Kanzlei bietet eine kostenlose rechtliche Ersteinschätzung im Datenleck-Online-Check an. Gemeinsam prüfen wir, ob ein Anspruch auf Schadensersatz besteht – und wie Sie Ihre Daten schützen und sich gegen Missbrauch zur Wehr setzen können. Sind sensible personenbezogene Daten im Internet öffentlich einsehbar, kann eine Phishing-Attacke den Verbraucher auch Jahre später treffen. Das Internet vergisst nichts.

Immer auf dem Laufenden
Abonnieren Sie unseren Newsletter
Schnelle Informationen und Hintergründe helfen Ihnen bei den richtigen Entscheidungen. Profitieren Sie von wichtigen juristischen Informationen aus erster Hand. Wir informieren Sie mit unseren Newslettern über aktuelle Themen wie Abgasskandal, Datenschutzrecht oder Bankenskandale.