Kapitalanlagerecht / Anlagerecht (Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht)

Eine exakte Definition im Hinblick auf das Kapitalanlagerecht gibt es bislang noch nicht, da es sich um einen sehr jungen, aber immer bedeutender werdenen Rechtszweig handelt. Auch ist es kein Rechtsgebiet, das in einem einzigen Gesetz verankert ist. Vielmehr finden sich die für den Anleger relevanten Rechtsnormen in einer Vielzahl von Gesetzen, wie z.B. dem Wertpapierhandelsgesetz, Börsengesetz, Wertpapierprospektgesetz, Aktiengesetz, GmbH-Gesetz, Handelsgesetzbuch, Investmentgesetz und weiteren Regelungen.

Hierbei befasst sich das Kapitalanlagerecht mit allen Rechtsfragen rund um die Kapitalanlage, so zum Beispiel mit der Emission von Kapitalanlagen, den Rechten und Pflichten der damit im Zusammenhang handelnden Person und der Anlageberatung. Insgesamt gesehen geht es also um Vertragsbeziehungen zwischen der Anbieterseite von Kapitalanlagen und den Anlegern auf der anderen Seite, weswegen das Kapitalanlagerecht als Teil des Kapitalmarktrechts anzusehen ist.

Technisch betrachtet sind in den letzten Jahren vermehrt komplizierte Anlageprodukte auf den Markt gekommen, die für den „normalen“ Anleger immer unverständlicher sind. Dies macht es für den Anleger immer schwieriger, die Materie gänzlich zu durchschauen, weswegen durch das Kapitalanlagerecht zum Schutz der Anleger durch Gesetze und Rechtsprechung immer mehr Rechnung getragen wurde. So haben sich mittlerweile wichtige Pflichten der Anbieter solcher Kapitalanlagen hinsichtlich ihrer Aufklärung und Information bei der Prospektierung herausgebildet. Auf der anderen Seite begründet das Kapitalanlagerecht diese Pflichten gleichermaßen, wenn auch in anderem Umfang, für die Anlagevermittler, denen ebenfalls eine Schlüsselstellung im Kapitalanlagerecht durch den direkten Kontakt zu den Anlegern zukommt.

Risiken im Kapitalanlagerecht

Risiken, denen das Kapitalanlagerecht gegensteuern will, bestehen für Anleger vor allem im Hinblick auf Produkte des Grauen Kapitalmarkts. Dieser ist weitgehend unreguliert und deswegen finden sich dort auch häufig Anbieter, welche unseriöse Anlageprodukte anbieten. Zumeist merken Anleger erst sehr spät, dass mit ihrer Kapitalanlage etwas nicht stimmt, so, wenn zum Beispiel Ausschüttungen nicht wie prospektiert bezahlt oder überhaupt nicht ausgezahlt werden. Vor allem in Situationen wie diesen kommt dann das Kapitalanlagerecht zum Tragen, nämlich wenn dem Anleger durch die Kapitalanlage ein finanzieller Schaden zu entstehen droht oder bereits entstanden ist. Zur Durchsetzung der Rechte des Anlegers stellen sich demgemäß folgende Fragen, welche einen Kernbereich des Kapitalanlagerechts darstellen: Wurde der Anleger vor der Zeichnung der Kapitalanlage falsch beraten? Steht ihm durch diese fehlerhafte Anlageberatung ein Anspruch auf Schadensersatz zu? Wurde dem Anleger rechtzeitig ein Prospekt der Emittentin überreicht? Ist das Verkaufsprospekt vollständig und weist auf alle Risiken hin? u.v.m.

Besonders wichtig ist das Kapitalanlagerecht demnach für den Anleger, welcher durch Finanzprodukte geschädigt wurde und nun von den Anbietern oder Beratern, wie z.B. Banken, über welche die Produkte vertrieben wurden, eine Entschädigung in Form von Schadensersatz zu erlangen sucht. Durch die Vielzahl von Kapitalmarktprodukten und dem von Anlegern zu diesen Investitionszwecken bereitgestelltem Geld ist das Kapitalanlagerecht heute nicht mehr wegzudenken.

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